Monat: März 2018 (Seite 1 von 4)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltige Entwicklung der Peißnitzinsel

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“. Weiterlesen

AHA hält weiterhin Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns in Berlin für dringend geboten

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört auch im Land Berlin ein umfassender Erhalt und Schutz sowie eine Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung von Stadtgrün zu einer sehr notwendigen Aufgabe. Bekanntlich bedeutet Stadtgrün eine Verbesserung der Luftqualität durch Sauerstoffproduktion und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit sowie Absorbierung z.B. von Stick- und Kohlenoxiden sowie Feinstaub. Ferner dienen sie den Menschen als Erholungsraum, tragen zur Verbesserung des Stadtbildes sowie fungieren als Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Stadtgrün stellt sich u.a. als Parkanlagen, Begleitgrün an Wegen und Straßen sowie als Gärten dar.

Eng damit verbunden die Oberflächengewässer Berlins, welche laut Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Fläche von 58,9 km² bzw. 6,6 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Berliner Gesamtfläche umfasst.
Die ökologische und stadtgestalterische Bedeutung erhöht sich, wenn neben Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung einzelner Bereiche des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer, Biotop- und Grünverbünde erhalten bleiben und eine umfassende Erweiterung erfahren sowie neue Verbindungen entstehen bzw. sich entwickeln können. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin durchfließen die Flüsse Spree, Dahme und Havel auf einer Strecke von 89 km die Bundeshauptstadt. Hinzukommen noch kleinere Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ, Wuhle und Nordgraben mit einer Länge von ca. 75 km. Bei den Fließgewässern ist es u.a. dringend geboten, Sohl- und Uferbefestigungen zu erfassen und zu entfernen sowie damit Möglichkeiten für naturnahere, strukturreichere Entwicklungen zu schaffen.

Dagegen erfüllt den AHA die Wiederzunahme der Flächenversiegelung mit großer Sorge. Laut Umweltatlas Berlin 01.02 Versiegelung (Ausgabe 2017) ergeben sich folgende diesbezügliche Angaben.

Jahr Versiegelung in ha {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}
1990 31.173 35,3
2001 31.021 34,7
2005 28.408 31,9
2011 29.190 32,8
2016 30.192 33,9

Daraus leitet sich für den AHA ab, dass ein verstärkter Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer dringend geboten sind. Ebenso gilt es dringend zu prüfen, wo nicht nur ein Stopp der Neuversiegelung erfolgen kann, sondern noch besser Rückbau und Flächenentsiegelungen möglich sein können.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Ferner bietet sich der AHA als Sammelbecken für Interessierte an, welche sich ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Stadtgrüns und der Oberflächengewässer einsetzen möchten.
Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert Schutz der Fluss- und Auenlandschaften in der Stadt Halle (Saale) und Stopp von Plänen der Schiffbarmachung der Wilden Saale

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen. Nur in welchem Umfang kann diese besondere, sensible Natur und Landschaft menschlichen Tourismus verkraften ? Ab welcher Intensität fängt der Mensch an Fluss und Aue zu schädigen ? Kann ich die Saale in Halle (Saale) überhaupt „vermarkten“ ?

Wie Medienmeldungen seit März 2015 zu entnehmen sind, hat die Stadt Halle (Saale) ein Wassertourismuskonzept erarbeitet. Offenbar eingebettet in das im Dezember 2014 vorgelegte Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen, fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen.

Nicht unerwähnt bleiben sollten auch beispielhaft nachfolgend einseitig festgelegte und realisierte Baumaßnahmen im Namen des Tourismus an und in der Saale: Der Neubau der Brücke vom Böllberger Weg zum Naturschutzgebiet Rabeninsel, Biwak- und Zeltplatz für Wasserwandernde auf der Jungfernwiese mit Anlegesteg , eine Umtragemöglichkeit Elisabethsaale am Pulverweidenwehr, Die Anlegestegs unterhalb der Burg Giebichenstein, der asphaltierte Radweg zwischen Holzplatz und Jungfernwiese, die neue Brücke zwischen Salinehalbinsel und Sophienhafen sowie die massenhaften Abholzungen an und in den Klausbergen. Nicht zu vergessen zum Beispiel die verheerenden Pläne des Neubaus von Brücken zwischen Jungfernwiese und Gimritzer Park sowie zwischen Salinehalbinsel und Klausvorstadt.

Dabei ist es den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollkommen egal, ob Naturschutzgebiete oder Schutzgebiete der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) davon betroffen sind. Das Pikante dabei ist zudem, dass die halleschen Grünen zu den Vorreitern derartiger Zerstörungen und Beeinträchtigungen in der Stadt Halle (Saale) gehören.

Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.

Schon daraus lässt sich ein Umkehrprozess ableiten, indem man Natur und Landschaft dem Wassertourismus unterordnen zu beabsichtigen denkt. Was jahrzehntelange Verschmutzung von Luft und Wasser nicht geschafft haben, scheint so nun greifbar nah zu sein und zwar drohende nachhaltige Schädigungen in der Saaleaue.

So ist es aus Sicht des AHA unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt !
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze und durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel lassen erahnen, was einer Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, vorangehen könnte. Dazu zählt neben massiven Holzungen die Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an den NSG bei.

Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.

Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner hatte der AHA bereits die Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft betrachtet, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung ab dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“

Angesichts der angedachten Ausholzungen in der Wilden Saale ab Ostern –also mitten in der Brutzeit- und der angedachten Eröffnung für den Bootsverkehr ab 08.06.2018 fordert der AHA die EU-Kommission, den Bund, das Land Sachsen-Anhalt und auch die Staatsanwaltschaft Halle auf, endlich diesen Frevel von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zu stoppen sowie die strafrechtliche Relevanz dieser Handlungen zu prüfen.

Im Rahmen folgender Veranstaltung beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen zum Schutz und Erhalt sowie zur Entwicklung der Saaleaue auf der halleschen Peißnitzinsel darzulegen:

Dienstag, den 29.05.2018, um 17:00 Uhr
35. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 3 Stunden

Darüber hinaus ruft der AHA die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträgliches Tourismuskonzept einzusetzen, welches weitläufig zur Abstimmung mit derartigen Aktivitäten, im Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaaten Sachsen und Thüringen beiträgt.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält verstärkten Schutz der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern sowie Wettin-Löbejün und Halle (Saale) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht nach wie vor umfassende Defizite beim Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern. Diese Feststellung und verbunden mit gemeinsamen Überlegungen zu einer Optimierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Auenlandschaften zwischen den Städten Bernburg und Könnern zu beraten, welche hauptsächlich von der Saale, aber auch von den Mündungsgebieten von Fuhne und Wipper, in Alsleben von „Wiesenbach“ und Schlackenbach sowie in Gnölbzig vom „Salzbach“ geprägt sind, bildeten die Basis einer ca. achtstündigen Fahrradexkursion am 24.03.2018.

Im Anschluss daran führte der Weg weiter von Könnern über Rothenburg, Dobis, Wettin, Döblitz und Brachwitz nach Halle (Saale).

Die erste Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnitts und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.
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AHA fordert sofortiges Nachtflugverbot am Flughafen Halle-Leipzig

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.

Aus der Zusammenfassung der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:

„Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung
erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte
waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.

Medienberichten zu Folge, starten und landen alleine 60 DHL-Flieger jede Nacht auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung auch ausländische Frachtflieger zu dem Flughafen zu lenken.
Nach Ansicht des AHA ist somit mit einer massiven Mehrung des Nachtfluglärms zu rechnen.

In dem Blickwinkel betrachtet verfolgt der AHA mit sehr großem Interesse, dass die Planungsverbände Halle und Westsachsen auf Grund neuer Lärmschutzberechnungen eine Ausweitung der Siedlungsbeschränkungsbereiche vorgenommen haben. Aus Sicht des AHA ist das ein sehr richtiger Schritt, schützt aber nicht die bereits vor Ort lebende Bevölkerung vor dem massiven Fluglärm. Nach Auffassung des AHA ist nunmehr ein Handeln von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gefordert, um die Ursachen des Problems zu beseitigen und sofort ein Nachtflugverbot zu erlassen, um somit endlich ein damit verbundenen Schutz der Bevölkerung vor Nachtfluglärm zu gewährleisten.

Andrerseits hält es der AHA für dringend geboten nun endlich die Zersiedlung des ländlichen Raumes und der Randbereiche von Großstädten zu stoppen. Das trifft auch für den Raum zwischen und im direkten Umfeld der Städte Leipzig und Halle (Saale) zu.

An der Stelle weist der AHA darauf hin, dass das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt ermittelt haben, dass gegenwärtig in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Land-wirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomi-schen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.
Andrerseits existieren in den Städten Leipzig und Halle (Saale) noch immer Wohnungsleerstände.
In dem Zusammenhang sei festgestellt, dass der „Monitoringbericht Wohnen 2016/2017“ der Stadt Leipzig auf Seite 27 folgende Aussagen enthält, Zitat:

„3.3. WOHNUNGSLEERSTAND
Ende 2015 standen in Leipzig (geschätzt10) insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 6 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} (Abb. 20). Damit hat sich der Leerstand seit der Wohnungs- und Bestandserhebung im Rahmen des Zensus 2011 von rund 40.000 leer stehenden Wohnungen und 12 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} halbiert. Von den etwa 19.000 leer stehenden Wohnungen waren etwa 10.000 Wohnungen dem marktaktiven Leerstand zuzurechnen, d.h. sie stehen kurzfristig zur Vermietung zur Verfügung. Das sind 3 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} aller Wohnungen. Rund 9.000 leer stehende Wohnungen stehen als nicht marktaktiver Leerstand kurzfristig nicht zur Verfügung, können aber durch Sanierung marktgängig gemacht werden.“, Zitat Ende

Das Dokument „INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT ISEK Halle 2025“ mit Stand November 2017 beinhaltet auf Seite 114 folgende Aussage, Zitat:

„Insgesamt könnte es in den betreffenden Großwohnsiedlungen mit einem Leerstand von 7.200 WE (2013) bzw. 13 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bis zum Jahr 2025 einen Leerstandszuwachs von ca. 5.000 WE auf 22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} Leerstand geben.“, Zitat Ende

Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf in den Städten Leipzig und Halle (Saale) und somit keine Basis in der Fortsetzung der Zersiedlung und der damit verbundenen neuen Bodenversiegelung, Einschränkung von Landwirtschaftlicher Nutzfläche, Kaltluftentstehungsgebieten sowie von Biotop- und Grünverbundräumen. Ebenso ist mit Zunahme von Motorisierten Individualverkehr zu rechnen, da sich der Pendelverkehr zwischen dem ländlichen Raum sowie den beiden Großstädten verstärkt. Damit verbunden sind ebenfalls vermehrter Verkehrslärm, aber auch Verstärkung von Umweltbelastungen durch Abgase und Feinstaub.
Daher fordert der AHA einen generellen Stopp der baulichen Ausweitung auf unversiegelte Bodenflächen.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Leipzig und Umland
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltige Entwicklung der Peißnitzinsel

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“. Weiterlesen

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