Jahr: 2017 (Seite 7 von 40)

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen

Der ca. 7 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.

Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.

In Anknüpfung an den 13. Freiwilligentages am 16.09.2017 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.

Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.

Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, den 11.11.2017 teilzunehmen.

Treff ist 10:00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.

Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Das Mitbringen einer Bügelsäge wäre zum Vorteil.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese in der Unteren Mulde in Dessau – Roßlau, Am Landhaus durch

Am 08.12.2015 hatten erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus abgeschlossen. Nunmehr hat der AHA mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. Beruhend auf dieser Grundlage fanden ab Januar 2017 Schnittarbeiten und im Laufe der folgenden Monate zahlreiche Mahdarbeiten statt.

Nunmehr sind weitere Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese vorgesehen. Dazu zählt ein Arbeitseinsatz am Samstag, den 11.11.2017, bei welchem die Pflanzung von zwei Apfelbäumen sowie ggf. erste Schnittarbeiten und Maßnahmen zur Absperrung des nunmehr befahrbaren Trampelpfades zwischen Streuobstwiese und Landhaus vorgesehen sind. Interessenten finden sich bitte am Samstag, den 11.11.2017, 10:00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 ein.

Die hoffentlich zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bittet der AHA mit wetterfester Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und Arbeitshandschuhen zu erscheinen.

Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau – Rosslau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.
Dabei soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift sowie kann nachfolgende Sprechzeit persönlich oder telefonisch nutzen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Rosslau

Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten weiterhin Entwicklung des halleschen Schlachthofes als Ort der Bürger für dringend geboten

In der Stadt Halle (Saale) gibt es zahlreiche Industrieruinen, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale).

Somit sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht.

Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.

Für die Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen.

Auf Grund der Bedeutung und Brisanz einer künftigen Entwicklung des Geländes des einstigen Schlachthofes sowie des enormen Einflusses auf die Entwicklung in der Stadt Halle (Saale) regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut und mit Nachdruck die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Gesamtgebietes an. Diese Arbeitsgruppe sollte unter Moderation der Stadt Halle (Saale) stattfinden mit allen verantwortlichen Stellen und interessierten Organisationen zum Thema Denkmalschutz, Gewerbeentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, kulturelle und soziale Entwicklungen sowie Bildung und Wissenschaft besetzt sein.

Mit dem Erwerb durch den „Immobilienentwickler“ Karl-Heinz Zehentner aus Weimar vom Immobilienunternehmer Peter vom Felde aus Barsinghausen bei Hannover erhärtet sich nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass die Immobilie des alten halleschen Schlachthofes eher als Spekulationsobjekt dient und das keine ernsthafte Verfolgung des Ziels einer sinnvollen Gestaltung des Denkmals vorgesehen ist.

Selbst eine alleinige Einrichtung von weitläufigen Markthallen greift angesichts der Bedeutung und Lage des Denkmals viel zu kurz. Die Gestaltung und Entwicklung hin zu einem Ort der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) sowie ihrer Vereine, Initiativen, Organisationen und Gäste darf nicht aus dem Blick verloren gehen.

Die Entwicklung und Gestaltung des einstigen Schlachthofes lässt sich dabei nicht losgelöst von dem Stadtgebiet zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn betrachten.

Dabei ist ganz besonders die Stadt Halle (Saale) als zuständige Planungsbehörde sowie verantwortliche untere Bau-, Denkmalschutz- und Umweltbehörde als Koordinatorin des Planungs- und Gestaltungsprozesses gefragt und gefordert. Ferner ist neben der Einbeziehung von Eigentümern in dem Gesamtgebiet unbedingt die Bevölkerung mit ihren Vereinen, Initiativen, Organisationen zu beteiligen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedenfalls bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen.

Ferner rufen beide Organisationen die interessierte Bevölkerung ganz dringend auf daran mitzuwirken.

Interessenten können folgendermaßen Kontakt zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

AHA fordert massiven Schutz des Bibers in der Oderaue

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso fortgesetzter großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass der Gewässer- und Deichverband Oderbruch sich Gedanken macht, wie er den Biber eindämmen kann. Das reiht sich in das generelle Vorgehen der rot-roten Landesregierung in Land Brandenburg ein, welche am 01.05.2015 eine neue Biberschutzverordnung erlassen hatte. Mit dieser Verordnung, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Bibern zulässt, hat das Land Brandenburg einer inakzeptablen Lockerung des Schutzes des Bibers vorgenommen. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen und der jahrhundertalte Aufschrei der Landwirte dafür herhalten, um dem Biber erneut an das Fell gehen zu können. Ferner besteht die Gefahr sich den weniger strengeren Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen anzupassen.

Dabei haben die Verantwortlichen vergessen, dass die heute 855 km lange Oder mit einer Gesamtfläche der internationalen Flussgebietseinheit im Umfang von 122.512 km², in den Jahren von 1747 bis 1753 durch massive Ausbaumaßnahmen eine Verkürzung um 190 km erfahren musste. Dabei schnitt man Mäander ab, begradigte das Flussufer und verlegte im Oderbruch den Fluss von Westen nach Osten. Ferner erfolgten massive Eindeichungen und Trockenlegungen von einstigen Sumpflandschaften, um Ansiedlungen und Landwirtschaft zu ermöglichen. Die Zersiedlung des Oderraumes fand selbst nach den jüngsten Hochwassern in den Jahren 1997 und 2010 kein Ende. Somit zerstörte der Mensch einstige vielfältige Fluss- und Auenlandschaft, drang immer weiter in Lebens- und Rückzugsräume von Tieren und Pflanzen vor sowie reduzierte zudem Überflutungsraum.
Darüber hinaus hat sich offenbar eine politische Mehrheit in Brandenburg noch immer nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern. Im Land Brandenburg kommen schätzungsweise bis 1.800 Tiere vor.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.

Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Brandenburg die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !

Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.

Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung Brandenburgs unverzüglich aus der Biberschutzverordnung die Abschusserlaubnis zu entfernen, mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zurückzugeben, damit obengenannte Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine rot-rote Regierung derartig niedrigere Standards im Schutz der Biber orientiert. Somit fügt man dem Schutz von Umwelt-, Natur-, Landschaft und Klima massiven Schaden zu.

Dabei gehen u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen verloren. Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 66 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne.
Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr etwa 5 – 6 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.

Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Bürgermeisterin der Stadt Leuna verwechselt Planfeststellungsbeschluss zur Begradigung der Saale und Saale-Elster-Kanal

Ein Irrtum ist da der Bürgermeisterin der Stadt Leuna Dr. Dietlind Hagenau unterlaufen, als sie nach einer alten Behördenentscheidung, einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934, suchte und fündig wurde. Demnächst feiert genau am 29. November 2017 dieses Dokument seinen 83. Geburtstag.
Im Jahr 2016 ging eine Meldung durch die hiesigen Medien. Sowohl „Mitteldeutsche Zeitung“* als auch „Leipziger Volkszeitung“** berichteten über das sensationelle Ereignis im Leunaer Stadtarchiv. Ein vergilbtes Papier ward gefunden, dem große Bedeutung beigemessen wird. Ein Dokument, was die Bürgermeisterin in der MZ vom 08. März 2016, folgendem Satz veranlasste, Zitat: „Also ich sehe es so, dass wir für den Weiterbau des Saale-Elster-Kanals noch immer Baurecht haben.“, Zitat Ende
Hat eigentlich irgendjemand das Dokument gelesen? Haben es die Berichterstatter wenigstens einmal durchgeblättert? Wenigstens die erste halbe Seite angeschaut, die als Foto in den eigenen Zeitungen erschienen ist. Offenbar nicht!
Für den AHA ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, woraus sich aus diesem Dokument ein bestehendes Baurecht für den Saale-Elster-Kanal ableiten soll. In dem angeblich alles entscheidenden Planfeststellungsbeschluss geht es nämlich nicht einmal um den Kanal.
Es befasst sich mit dem: „Ausbau des Saaledurchstichs in der Gemeinde Leuna“. Das ist bereits oben auf der ersten Seite –Zeitungsfoto- lesbar. Wenn es sich um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Saale-Elster-Kanals handeln würde, hätten dort die drei entscheidenden Worte stehen müssen: „Saale“, „Elster“ und „Kanal“. Tun sie aber nicht!
Mitglieder des AHA haben sich nun die Mühe gemacht und die Abschrift des 6-seitigen Dokuments gelesen. Daraus lässt sich anhand von nachfolgenden Textstellen ableiten, dass der Planfeststellungsbeschluss nichts mit der geplanten Kanalverbindung von Leipzig zur Saale zu tun hat:
Bereits die fotografierte halbe Seite in der MZ, später auch noch in anderen Zeitungen abgebildet, lässt anhand von Begriffen und Formulierungen, wie „Saaledurchstich in der Gemeinde Leuna“ und „Fährangelegenheit“, Zweifel aufkommen, dass es um den Kanalbau geht.

  1. „Saaledurchstich“ (Seite 1 Zeile 2): Was ist ein Durchstich? Laut Wikipedia bezeichnet Durchstich eine Technik im Strom- oder Flussbau zur Flussbegradigung eines mäanderförmigen Flusslaufes durch Abkürzen von Flusskurven. Die Definition eines Kanals ist selbstverständlich eine andere.
  2. Gebietsbeschreibung (Seite 1 Zeile 2):
    Es geht um eine Baumaßnahme „in der Gemeinde Leuna“.
    Der Saale-Elster-Kanal sollte von Leipzig zur Saale führen und bei Kreypau in die Saale münden. 1934 gab es die Gemeinde Leuna am linken Saaleufer und die Gemeinde Creypau am rechten. Durch den Bau des Saale-Elster-Kanal wurde Leunaer Gemeindegebiet nicht berührt, schlicht und einfach, weil die Gemeinde Leuna am anderen Ufer der Saale liegt.

    Zum besseren Verständnis muss man wissen, wo die Saale früher floss und Kenntnis von den Gemeindegrenzen haben. Der alte Flussverlauf ist immer noch die Grenze zwischen Göhlitzsch (Leuna) und Creypau (damals noch mit „C“ geschrieben).
    Bis ca. 1870er bog die Saale – von Kreypau kommend – etwa in Höhe des heutigen Fährhauses scharf nach rechts ab und umfloss im weiten Bogen das gesamte Göhlitzscher Holz. Nahezu entgegengesetzt der heutigen Fließrichtung kam sie unterhalb des Fährhauses wieder an, querte die Stelle des heutigen Flussbetts und führte mit dem „Toten Saalearm“ eine weite Schlinge nach links aus. Ungefähr ab der Höhe des Plastikparks stimmen alter und neuer Saaleverlauf wieder überein.
    Es fanden in diesem Gebiet zwei Begradigungen statt, die erste in den 1870er und die zweite Mitte der 1930er Jahre. Die alten Gemarkungsgrenzen (Gemeindegrenzen) blieben dennoch bestehen. Somit hat Göhlitzsch (Leuna) mit dem „Holz“ ein rechtssaalisches Territorium und Kreypau dehnt sich linkssaalisch bis zur Mitte des „Toten Arms“ aus.

  3. Betroffene im Planfeststellungsbeschluss (Seite 1 Zeilen 7-13):
    „Der Gemeindekirchenrat zu Creypau, der Oswald Teichmann in Creypau, der Waldemar Jauck in Creypau, die Gemeinde Creypau, der Ulrich Seibicke – man ahnt es schon – in Creypau…“ und die „Gemeinde Leuna“.
    Namen anderer Orte, wie Günthersdorf, Kötschlitz, Dölzig, Burghausen, Rückmarsdorf, die Stadt Leipzig, alle am Kanal gelegen, werden nicht im Papier erwähnt.
    Wenn es im Dokument um den Bau des Saale-Elster-Kanals gehen würde, so hätten die sich o.g. Gemeinden selbst, die Grundeigentümer aus diesen Orten und die Stadt Leipzig mit Sicherheit für ihre eigenen Interessen im Planfeststellungsverfahren eingesetzt. Sie taten es nicht, weil sie nicht betroffen waren.
    Anhand der alten Kreypauer Grundbücher ließe sich belegen, dass es ausnahmslos um Grundstücke zwischen Fährhaus und Eisenbahnbrücke Leuna geht.
  4. Fähre (Seite 1 Zeile 16):
    „Die Fährangelegenheit“ Wozu braucht ein neu zubauender Kanal eine Fähre? Er benötigt sie nicht. In der geplanten Kanaltrasse finden sich in Kreypau und Wüsteneutsch die Reste zweier unvollendeter Brücken. Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen 11-19): „Bei Km 0,480 besteht eine Personenfähre. Diese wird von der Gemeinde Leuna betrieben und zwar auf Grund des Fährpachtvertrages vom 8. Februar und 5. März 1929 mit Nachträgen.“ Es handelt sich um die ehemalige Fähre zwischen Leuna und dem Göhlitzscher Holz. Davon zeugen heute die Betonpfeiler und das Fährhaus.
    Die Saalekilometrierung hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren. Heute ist es Flusskilometer 121,222, zum Zeitpunkt der Planfeststellung war es Flusskilometer 0,480. Davor trug die Stelle die Bezeichnung: „Flusskilometer 60,145“. Dass es ich um ein und dieselbe Örtlichkeit – sprich Fähre – handelt, kann anhand Fährpachtvertrages der Gemeinde Leuna vom 8.2. und 5.3.1929 (mit Nachträgen) nachvollzogen werden.

    Und weiter (Seite 4 Pkt. 9. Zeilen19-24): „Es wird beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Gemeinde Leuna, diese Personenfähre als Wagenfähre auszubauen und zu betreiben, um den Eigentümern von Creypau, welche im Saalebogen gelegene Grundstücke besitzen, die Zufahrt auf ihre Grundstücke zu ermöglichen.“
    Das mit „Saalebogen“ bezeichnete Gebiet liegt heute zwischen der Saale und dem „Toten Saalearm“. Die dortigen Felder und Wiesen gehören auch immer noch zur Gemarkung Kreypau („An den Wiertwiesen“ und „In den Ruthen“).
    Den Bauern aus Kreypau sollte damals weiterhin eine akzeptable Zufahrt auf ihren Grund und Boden gewährleistet werden. Da der „Landweg“ wegen der Flussbegradigung nicht mehr möglich war, sollte die Fähre wagentauglich gemacht werden.

  5. Hochwasser (Seite 3 Zeile 1):
    Hier findet sich erstmals im Dokument der „Elster-Saalekanal“ auf. Und gleich nochmal (Seite 3 Zeile 5). Aber in einem völlig anderen Zusammenhang!
    Der Gemeindeschulze von Creypau erklärte: „Wir befürchten eine Erhöhung und einen langsameren Abfluß des rückgestauten Hochwassers und zwar durch den Bau des Dammes des Elster-Saalekanals“. Darauf die Erwiderung seitens der Behörde: „Die Fragen bezüglich eines erhöhten Rückstaus ist nicht in diesem Verfahren zu erörtern, sondern in dem Verfahren, das den Ausbau des Elster-Saalekanals betrifft“.
    Hier steht es schwarz auf weiß – besser blau auf gilb – es geht NICHT um den Bau des Kanals.

    Und weiter (Seite 4 letzte Zeile, Seite 5 Zeilen 1-6). „Die Ansprucherheberin [Gemeinde Kreypau] macht selbst geltend, daß lediglich durch den Bau des Dammes des Elster-Saale-Kanals eine Erhöhung und ein langsamerer Abfluß des rückgestauten Hochwassers befürchtet wird. Die Regelung dieses Anspruches gehört daher nicht in dieses Verfahren, sondern in das Ausbauverfahren des Elster-Saale-Kanals.“

  6. Grundwasserverhältnisse (Seite 3 Pkt. 5. Zeilen 7-12):
    Gemeindeschulze von Creypau: „Die Grundwasserverhältnisse werden durch den Saaledurchstich wesentlich verändert.“ Erwiderung: „Wir können eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse durch den Saaledurchstich nicht anerkennen.“
    Es handelt sich um eine befürchtete Veränderung des Grundwasserspiegels infolge der Saalebegradigung.
  7. Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglichen Saaleverlaufs (Seite 3 Zeilen 19 – 22):
    „Es liegt keine Verletzung des Rechts vor, insbesondere haben die Antragsteller [Ammoniakwerke] nicht das Recht, daß die Stromsaale ihren jetzigen Lauf beibehält.“
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 24-26): „Insbesondere hat die Ansprucherheberin [Ammoniakwerke] kein Recht, zu verlangen, daß die Stromsaale – wie bisher – an ihren Grundstücken vorbeiläuft.“
    Damit werden die Ansprüche auf Beibehaltung des Saaleverlaufs – an der alten Rollschuhbahn und unterhalb von Ufer- und Windmühlenstraße entlang – zurückgewiesen. Es geht wiederum explizit um eine Baumaßnahme am Saalestrom.
  8. Göhlitzscher Holz, Verfüllung Saalealtarm und Aufforstung (Seite 3 Pkt. 7 Zeilen 23-38):
    „Die Forderung muß abgelehnt werden, weil…“ Die Gemeinde wollte aufforsten und begehrte dazu Mutterboden (in einer Schichtstärke von 50 cm).
    Und weiter (Seite 5 Zeilen 29-35): „Mit dem anfallenden Baggerboden soll der alte, etwa seit 1870 totgelegte, im Eigentum der Gemeinde Leuna stehende Saalearm, soweit der Baggerboden reicht, auf Niveauhöhe aufgefüllt werden.“ „Die Gemeinde beabsichtigt, die Auffüllung aufzuforsten.“ „Schon allein durch die unentgeltliche Auffüllung des toten Saalearms erwächst der Gemeinde ein erheblicher Vorteil.“
    Das 1870 abgetrennte Altgewässer am Göhlitzscher Holz sollte verfüllt werden, praktischerweise gleich mit dem Material, das in unmittelbarer Nachbarschaft anfiel. Damals legte man eben (noch) Wert auf kostensparendes Bauen.
  9. Wasserspiegelgefälle (Seite 5 Zeilen 7-10):
    „Durch die Herstellung des Durchstichs wird der Saaleverlauf um 920 – 730 = 230 m verkürzt und das Wasserspiegelgefälle von 0,30 0/00 auf 0,40 0/00 verstärkt.“
    Es geht also konkret um einen Durchstich, also um eine Flussbegradigung. Mit der Verkürzung der Flusslänge kommt es zwangsläufig zur Steigerung des Gefälles.
    Ein Kanal sollte idealerweise kein Gefälle aufweisen. Höhenunterschiede in einem Kanal werden durch Schleusen ausgeglichen.
    In der Rechnung zur Saaleverkürzung liegt offenbar ein Schreibfehler im Original vor.
  10. Abschlussdamm und stillzulegenden Saalearm (Seite 5 Zeilen17-20):
    „In dem Abschlußdamm, der das neue Flußbett von dem stillzulegenden Saalearm trennen soll, wird von der Unternehmerin ein genügend großer Durchlaß angebracht, um einen ausreichenden Wasserwechsel im Altarm der Saale zu ermöglichen.“
    Damit wird der Damm beschrieben, der heute in Höhe des Fährhauses Saale und Saalealtarm trennt und über den der Saaleradwanderweg führt.
    Und weiter (Seite 5 Zeilen21-24): „Die Unternehmerin ist nicht verpflichtet, den Altarm von Zeit zu Zeit zu entschlammen, oder sonstige Maßnahmen zu treffen, die eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke der Ansprucherheberin verhindern.“
    Es geht um die Auswirkungen auf den – heute so genannten – Toten Saalearm.

Sollten die letzten Zweifel noch nicht ausgeräumt sein, empfiehlt der AHA als erstes eine Prüfung der Quellen vorzunehmen, die im Planfestellungsbeschluss genannt sind. Die alten Grundbücher der Flur Kreypau können eingesehen werden, um zu ermitteln, wo die namentlich aufgeführten Eigentümer ihre Wiesen und Felder hatten.
Weiterhin empfiehlt es sich den Fährpachtvertrag der Gemeinde Leuna vom 08.02. bzw. 05.03.1929 zu prüfen und die Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Regierungspräsidiums mit dem zugehörigen Antwortschreiben der Gemeinde Leuna zur Planfeststellung vom 21.09.1934 (Blatt 9 und 10 der Beiakten I im Planfeststellungsverfahren). Es ist davon auszugehen, dass diese Dokumente sich im Fundus des Stadtarchivs Leuna befinden.

Wozu diente also der vorliegende Planfeststellungsbeschluss?
Es sollte die Saale begradigt und damit verkürzt werden.

Wo sollte dies geschehen?
Zwischen Fährhaus Leuna und der Eisenbahnbrücke.

Was wird im Beschluss nicht behandelt?
Der Saale-Elster-Kanal.

Kann aus dem Planfeststellungsbschluss ein Baurecht für den Saale-Elster-Kanal abgeleitet werden?
Nein, nicht einmal mit viel Phantasie !

Der AHA fordert nun die Bürgermeisterin der Stadt Leuna auf, nicht nur den aus der Nazizeit stammenden Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.1934 zu prüfen, sondern alle diesbezüglichen Dokumente und Absichten. Abgesehen davon, dass es sehr umstritten sein sollte ein Nazidokument zu Grunde zu legen, gilt es klar festzustellen, dass er auch räumlich nichts mit einem Saale-Elster-Kanal zu tun hat.
Weitere Angaben und Details sind unter folgendem Link nachlesbar:

https://www.leuna-kritisch.de/irrtum-vom-amt-saale-und-saale-elster-kanal-verwechselt/

Ferner besteht bei Interesse die Möglichkeit mit dem AHA unter folgender Anschrift Kontakt aufzunehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Quellen:
* Mitteldeutsche Zeitung vom 08.03.2016: „Saale-Elster-Kanal Baurecht seit über 80 Jahren?“
** Leipziger Volkszeitung: vom 11.05.2016: „Saale-Elster-Kanal erlebt Comeback – Alte Papiere von 1934 befeuern neue Pläne“

Bild 1: vor dem Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna (Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt I_525_FS_Nr_G_4901), blaumarkiert: Saaledurchstich

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna-Ohne

Fazit: Das Dokument führte zum Baurecht. Es wurde gebaut. Das Baurecht ist erloschen.
Hier das Ergebnis, Bild 2:

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna - Hier das Ergebnis

Bau (Mitte der 1920er Jahre) Blick von Osten auf die Gartenstadt Leuna – Hier das Ergebnis

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 28.10.2017 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
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