Monat: Juni 2017 (Seite 2 von 4)

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Harzes

Mit großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschiedene Vorhaben im 2.226 km² großen Mittelgebirge Harz, welche an verschiedenen Stellen den Bestand und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft des bedeutsamen und vielseitigen Natur- und Landschaftsraum bedrohen. Dazu zählen insbesondere Pläne im Selketal zwei Hochwasserrückhaltebecken bei Straßberg und Meisdorf zu errichten, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sowie Pläne der Stadt Wernigerode Teile des ihr anvertrauten Harzraumes mit einem ganzjährigen Erlebnisbereich inklusive Skipiste zu überziehen.

Als ob derartige Überlegungen und Planungen nicht ausreichen, beabsichtigen nun ein Bündnis aus dem Betreiber der Hängebrücke „Titan RT“ an der Rappodetalsperre Harzdrenalin und Forstbetrieb Oberharz, 8.000 m² = 0,8 ha Wald zu roden, um 240 Parkplätze errichten zu können.
Für den AHA ist es unverantwortlich und skandalös, dass ein öffentlicher Waldbesitzer Sachsen-Anhalts so leichtfertig Wald opfert, um weitere Flächen neu versiegeln zu lassen und den Anstieg des Autoverkehrs im Bereich des Trinkwasserspeichers zu befördern. Schon alleine die Genehmigung des Vorhabens des rein auf privaten Gewinn des Unternehmens Harzdrenalin ausgerichtet ist, erscheint schon an sich nicht nachvollziehbar. Offenbar haben die verantwortlichen Behörden mit gönnerhafter Großzügigkeit ein unnötiges Tourismusprojekt genehmigt, welches entweder ein zu erwartendes vermehrtes Autoaufkommen nicht berücksichtigt hat oder nach nicht unüblicher Salamitaktik von Behörden im Harz, eine spätere Abholzung von 8.000 m² Wald bewusst mit einkalkuliert hat, um einen zusätzlichen Parkplatz errichten zu lassen.
Der AHA sieht hier einen eklatanten Verstoß gegen einfachste Grundsätze des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, indem man Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten, sauerstoffproduzierende und kohlendioxidspeichernde Bäume für weiteren Beton und Asphalt sowie Produzenten von Lärm, Abgasen und Feinstaub opfert. Neben europäischen Richtlinien nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Wasserrahmenrichtlinie, scheinen zudem die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung in Sachsen-Anhalt, Deutschlands Verpflichtungen aus dem Klimaschutzabkommen wenig bzw. gar nicht zu interessieren.

Ein derartiges Vorhaben bringt ferner klar zum Ausdruck, dass man für rückwärtsgewandten Tourismus- und Bauvorhaben im Interesse privaten Profites, weiterhin rücksichtslos Teile von Umwelt, Landschaft und Natur zu vernichten gedenkt. Ferner scheinen öffentliche, steuerfinanzierte öffentliche Einrichtungen ohne Rücksicht auf Verluste öffentliches Eigentum derartig misszuverwalten. Nach Auffassung des AHA gilt es daher seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landesrechnungshofes
Sachsen-Anhalts die strafrechtliche Relevanz sowie die Vergeudung von öffentlichen
Mitteln und Eigentum zu prüfen.

Darüber hinaus fordert der AHA den Landtag Sachsen-Anhalts und die schwarz-rotgrüne Landesregierung auf, unverzüglich dieses skandalöse Raubbauvorhaben zu stoppen.

Der AHA regt erneut mit Nachdruck die Erstellung eines länderübergreifenden Tourismuskonzeptes zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen an, welches den Schutz, den Erhalt und die darauf beruhende Entwicklung des Harzes und des Harzvorlandes berücksichtigt sowie zudem den Besucherinnen und Besuchern in vielfältiger Form ökologische, geologische, archäologische und historische Aspekte nahebringt. Nur ein Tourismus, welcher sich den Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima unterordnet, kann den Harz als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als hydrologische Quelle für zahlreiche Fließgewässer sowie damit eng verbunden als Ort der Erholung und des Tourismus in der Naturschatzkammer bewahren.

Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit daran mitzuwirken sowie Interessenten zu gewinnen, welche sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes Harz einsetzen möchten. Der AHA ist unter folgender zentralen Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Die Natur und Landschaft zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt, Zörbig und Halle (Saale) bedarf eines umfassenden Schutzes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte planmäßig am Samstag, dem 17.06.2017, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mösslitz durch.

Im Rahmen dieser Fahrradexkursion erfolgte durch den AHA die Erläuterung der Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna und Flora, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.

Ferner nahm er zwischen Stumsdorf und Brachstedt sowie Kütten die Rieda in Augenschein. Darüber hinaus führte der Weg zur Streuobstwiese in Brachstedt entlang der Küttener Straße und Am Westengarten.

Die erste Station der Fahrradexkursion bildete die Fuhne im Bereich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen im Bereich Leipziger Straße/Steinfurther Straße. An dieser historischen Stelle, wo bis zum Jahre 1815 die Grenze zwischen Kursachsen und Anhalt verlief und bis 1834 eine Zollschranke bestand, stellten die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass die Fuhne einen starken Geruch von Schwefelwasserstoff aufzeigte. Ferner wies das Wasser eine bläuliche Färbung auf. Schnell waren sich Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass hier umfassend Nährstoffeinträge zur Belastung des Fließgewässers beitragen.

Die insgesamt ca. 59 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.

Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hier forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden.

Im Bereich des Gondelteichs im Naherholungsgebiet Fuhneaue berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über das für die Stadt Wolfen durch die Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft erarbeitete und von der ARGE SGB II – Landkreis Bitterfeld, dem Landkreis Bitterfeld sowie der BQP mbH geförderte Renaturierungskonzept für das Fuhnegebiet, welches im Rahmen der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Montag, den 05.03.2007, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das im Rahmen der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Montag, den 05.03.2007, der breiten Öffentlichkeit vorgestellte und diskutierte Vorhaben bzw. Projekt „Erarbeitung eines Renaturierungskonzeptes für die Fuhneaue im Raum Wolfen“ im Rahmen der Mitgliederversammlung am Montag, den 05.03.2007 soll auch die Basis für die Entwicklung des Naherholungsgebietes Fuhneaue dienen. Mit Sorge nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den gesunkenen Wasserstand sowie die zunehme Eintrübung des Wassers zur Kenntnis. Hier bedarf es der Prüfung regelmäßiger Wasserzuführungen aus der Fuhne, naturverträgliche Beräumungen und Möglichkeiten des Eintrags von Sauerstoff. Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich auch an der Stelle einig, dass es deutlicher Verbesserung der Wasserqualität der Fuhne bedarf.

Weiterhin betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte.

Der AHA fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und -hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einfordert. Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben.

Im Bereich des Fuhnetalweges betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großer Sorge der flächendeckenden Wiesenmahden. Um Bruten und Kleinlebewesen wie Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen besser schützen zu können gilt es das Verfahren der partiellen, unregelmäßigen Mahden anzustreben und diese nach Begehungen umzusetzen. Dies hat zudem zur Folge, dass sich die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen erhöht, indem verschiedene Pflanzenarten durch unterschiedliche Wachstums- und Blühzeiten sowie Saatgutausbildung und -streuung eine Möglichkeit zur Entwicklung haben.

Darüber hinaus ist nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Zurückdrängung des Staudenknöterichs dringend geboten. Der AHA hatte dazu mehrfach dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mehrfach die Organisation und Durchführung von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen angeboten. Leider blieben eindeutig positive Reaktionen aus. Somit bekräftigt der AHA seine ebengenannten Angebote.

Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits im Jahr 2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des AHA ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.

Zudem sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der AHA für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.

In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.

Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Im Fuhneauengebiet westlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen und nördlich des Salzfurter Weges stellten die die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass auf den Wiesen und in unmittelbare Nähe zur Fuhne und den Waldgebieten ein umfassender Eintrag von Gülle erfolgte.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verweist hier erneut auf die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zur Kenntnis genommen. In der Zusammenfassung schreibt das UBA mit Stand vom 6. Juni 2017.

Diese Maßnahme führte zudem zur Zerstörung des naturnahen Wanderpfades in Richtung Salzfurtkapelle.

Mit Genugtuung beobachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aktivitäten des Bibers im Bereich der Brödelgrabeneinmündung sowie das Auftreten z.B. von Rotmilan, Wanderfalke und Weißstorch. Nach einhelliger Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es genau diese Aktivitäten zu befördern.

Im Gebiet zwischen der zur Stadt Zörbig gehörenden Ortschaft Salzfurtkapelle und deren Ortsteil Wadendorf begutachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Wohlwollen eine Ackerfläche westlich der L 141, welche einen umfassenden Bestand von Phacelia gemischt mit Hundskamille und Klatschmohn aufwies. Neben der bereits beschriebenen Verbesserung der Bodenverhältnisse durch Humusmehrung, dienen solche Anbaukulturen als Nahrungsgrundlage für den Feldhasen und zahlreichen Insekten.

Beim Aufenthalt der Ortschaft Zehbitz der Stadt Südliches Anhalt hielten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer im Bereich der Sumpfquelle der heutigen Fuhne sowie der Wasserscheide der Fuhne. Bekanntlich teilt sich der Quellzufluss in eine östlliche Fuhne, welche bei Jeßnitz in das Spittelwasser der Mulde mündet sowie eine westliche Fuhne, welche in Bernburg in die Saale fließt.

Während der fortgeschrittene Schnitt an den Kopfweiden deutlichen Zuspruch der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fand, lösten die eintiefenden Meliorationsarbeiten am Quellzufluss zur geteilt abfließenden Fuhne Kritik aus. Diese Arbeiten haben Lebensraum von Wassertieren und -pflanzen stark beschädigt, befördern durch die Eintiefung die Entwässerung dieses Teils der Fuhneaue und des Quellsumpfes und der Einsatz der Bodentechnik hat zu Bodenverdichtungen im Uferbereich geführt. Daher ist es dringend geboten derartige Meliorationsarbeiten künftig zu unterlassen.
Im Bereich der zur Stadt Zörbig gehörenden Gutes Mößlitz berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über Entwicklung und Zustand des Zörbiger Strengbaches.

Der ca. 33.3 km lange Zörbiger Strengbach, welcher den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt durchfließt, hat eine wichtige ökologische Verbindungsfunktion. Mit dem Verringern der hydrologischen Senkkegel, infolge des Ansteigens des Wasserspiegels in den einstigen Bitterfelder Kohlegruben, ist auch mit einer Verbesserung des Wasserhaushaltes zu rechnen. Jedoch haben in der Vergangenheit Begradigungen, Einengungen des Gewässerschonstreifens und nicht zuletzt Abwassereinleitungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers geführt. Deshalb nimmt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seit dem Jahre 1995 verstärkt des Schutzes, Erhaltes und Weiterentwicklung des Zörbiger Strengbaches an. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf der Basis eines Rahmenplanes vom 04.10.2000 initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Zu den ersten Ergebnissen dieser Aktivitäten im Ergebnis der obengenannten gehören weitere Erfassungsarbeiten im Bereich des Gutes Mößlitz in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Gut Mößlitz sowie die Fertigstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Parkanlage Dammendorf/Quetzdölsdorf im März 2007 auf der Grundlage eines Rahmenplanes vom 04.10.2004.

In allen Dokumenten und Arbeiten wird die Notwendigkeit unterstrichen, dem Zörbiger Strengbach einen ausreichenden Gewässerschonstreifen einzuräumen, Biotopverbundräume zu erhalten und zu erweitern, die Abwassereinleitungen einzustellen, Verbauungen und andere Beeinträchtigungen im Uferbereich zu unterlassen bzw. gar zu beseitigen sowie verstärkt Retentionsflächen zu schaffen. Die meisten Gemeinden und Städte entlang des Fließgewässers sowie der zuständige Unterhaltungsverband „Fuhne-Ziethe“ haben grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge bekundet.

Im Bereich der Stadt Zörbig, Ortsteil Rieda besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutz und Erhalt der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Entlang des Verbindungsweges zwischen Rieda und der zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaft Brachstedt besteht zwar eine mit Obstgehölzen sowie verschiedenen weiteren Gehölzen, Stauden und Gräsern bewachsener Feldrandstreifen, welcher aber von Vermüllung von Beschädigungen geprägt ist. Neben eines verbesserten allgemeinen Schutzes, bedarf es einer umfassenden Beräumung von Müll und Unrat. Darüber hinaus empfiehlt es sich die beiden wegbegleitenden Grünbereiche zu erweitern sowie die unzumutbare Wegbefestigung zu beseitigen und gegen eine entsiegelte, naturnahere Wegqualität zu tauschen. Somit kann der Gesamtweg wieder verstärkt eine Biotop- und Grünverbundfunktion darstellen und bildet außerdem keine unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere.

In Brachstedt erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:

1. Streuobstwiese am Westenteich:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha ( davon ca. 40{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel (Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.) :

  • Albrechtsapfel
  • Ontario
  • Minister von Hammerstein
  • Halberstädter Jungfernapfel
  • Kaiser Wilhelm
  • Goldparmene
  • Rheinischer Bohnapfel
  • Kanadarenette
  • Herberts Renette
  • Boskoop
  • Landsberger Renette
  • Gelber Edelapfel
  • Roter Eiserapfel

Erfreulicherweise fand bereits eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich ferner einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind.
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben immer wieder bekräftigt Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.

Beim Blick zum 149,4 m hohen Abatassinenberg drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die dringende Notwendigkeit aus, seinen Schutz und Erhalt im Zusammenhang mit dem Bergholz im Bereich des Petersberges, Burgstetten, der Rieda, des Zörbiger Strengbaches, der Fuhne sowie der Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße voranzutreiben.

Auf dem Weg zum Stadtgebiet von Halle (Saale) befasste man sich in Höhe des zur Gemeine Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch.

Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis.

Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.

Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus lässt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“.
Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum.

Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden.

Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:

Zone 1: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden
Zone 2 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen
Zone 3 Feuchtwiese
Zone 4 Trockenhänge

Nach Auffassung des AHA gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom AHA im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den AHA ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen.

Die letzte Station bildete die Fasanerie am Rande des Seebener Busches.

Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutz-online e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen.

Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).

Zu dem Gesamtprojekt hat der AHA der Stadt Halle (Saale) eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ vom 03.03.2008 vorgelegt.

Der AHA möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der AHA aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken.

Der AHA ruft daher alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos und Videos Andreas Liste

Fotos Isabell Schneider

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Mulde durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 24.06.2017 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Mulde mit Aufenthalt im Salegaster Forst, an der Fuhnemündung in das Spittelwasser und an den Taubequellen bis zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbe-reiches der Mulde in die Elbe.

In Anbetracht der Tatsache der besonderen Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, welche weitgehend durch die Muldeaue führt, ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes darzulegen. Insbesondere die weitgehend unverbaute Mulde bietet einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Verbindungsraum.

Ferner hält es der AHA für dringend notwendig auf zahlreiche Bedrohungspotenziale hinzuweisen.

Darüber hinaus beabsichtigt der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion eigene Vorstellungen zum Schutz und Entwicklung des Exkursionsgebietes darzulegen. Dazu zählen u.a. konzeptionelle Vorschläge. Ebenso möchte der AHA Vorschläge aufzeigen, wie Interessierte ehrenamtlich mitwirken können und dabei für seine Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau werben.

Die Radexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Greppin.

Der AHA bittet um wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk. Ferner empfiehlt der AHA Rucksackverpflegung mitzunehmen.

Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert erneut und verstärkt nachhaltigen Umgang mit Hochwasser

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert angesichts der gegenwärtigen wiederholten starken Hochwasser in Folge der Schneemelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen Hochwasserschutz, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.

So beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt zwischen Rattmannsdorf und Benkendorf im Landkreis Saalekreis einen insgesamt 3,6 km langen sowie zwischen 1,50 m und 2,80 m hohen Deich zu verlegen und verspricht somit den Anwohnern einen praktisch hundertprozentigen Schutz vor Hochwasserfluten im Ausmaß des Jahres 2013. Was man den Menschen vor Ort offenbar verheimlicht hat ist, dass sich Hochwasser nicht an die Statistiken der Menschen halten, das Wasser als Druck- bzw. Qualmwasser unter den Deichen hindurchfließt sowie ein Überschreiten des Hochwassers des Jahres 2013 in Höhe und Dauer noch im unendlichen Maße möglich sein kann. Ferner erklärt man den Leuten nicht, dass Qualmwasser hinter den Deichen schlechter abfließt, weil die Deiche den Abfluss behindern. In dem Blickfeld betrachtet ist es auch unverantwortlich den Menschen in Röpzig, ebenso denen im halleschen Planena, Maßnahmen zu einem hundertprozentigem „Hochwasserschutz“ zu versprechen. Warum schenken Landesregierung und sein Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) den Menschen vor Ort nicht reinen Wein ein und erklären ihnen, dass dies auf Dauer unrealistisch erscheint. Stattdessen erwecken diese Behörden unverantwortlicher Weise Hoffnungen, welche bei höheren und längeren Hochwassern wie im Jahr 2013 unnötigerweise Leben und Gesundheit der Menschen sowie deren Sachwerte einer nicht absehbaren Gefahr aussetzen. Jedoch stehen diese Politiker und Verwaltungen in einer Eidespflicht, Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Dabei erfolgte bereits im Jahre 1994 eine Befliegung, welche das Ausmaß des damaligen Frühjahrshochwassers aufnahm und somit die Basis für entsprechendes Flutkartenmaterial bildete. Diese Daten und die neueren Erkenntnisse müssen nach Auffassung des AHA als Basis für ein länderübergreifendes, nach Flussgebietssystem geordnetes Konzept zum Umgang mit Hochwasser dienen. Dazu gilt es nach Vorbild aus der DDR, wo 5 bzw. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen, länderübergreifende Fachbehörden einzurichten, welche genau nach diesem räumlichen Prinzip fungieren. Dazu gilt es zudem die Kommunen, die Bevölkerung sowie deren Vereine, Initiativen und Verbände mit einzubeziehen. Nur so lässt sich ein ordentlicher Umgang mit Hochwasser wissenschaftlich konzipieren und darauf basierend regeln und umsetzen.

Bisher missachten die Verantwortlichen nämlich die Tatsache, dass eingeengte Flüsse hohe Hochwasserpegel aufstauen und natürliche Retentionsräume wie die Flussauen erst gar nicht derartige Hochwasserwellen bzw.- pegel aufkommen lassen, da sich das Wasser vornherein in einem größeren Raum ausbreiten kann. Daher sind alle Anstrengungen u.a. verstärkt auf Deichrückverlegungen zu lenken, um genau diese Auen wieder an das Hochwasserregime der Flüsse und Bäche anzuschließen. Von einem derartigen Umgang mit Hochwasser profitiert ebenfalls die jeweilige Aue mit ihren Auenwäldern, Auenwiesen, Altarmen, Schlammflächen, Feuchtgebieten etc. Diese Natur- und Landschaftsräume sind geradezu auf diese Hochwasser angewiesen, da sie für deren lebenswichtige und –notwendige Durchfeuchtung sorgen. Als Basis für weitere Deichrückverlegungen sind die obengenannten Hochwasserkarten im Ergebnis der Kartierungen während des Hochwassers im Frühjahr 1994 sowie der Erfahrungen der jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zu nutzen. Somit hat es schon lange Zeit für die „gründlichen Vorbereitungen“ für die Deichrückverlegungen gegeben, welche nach Auffassung des AHA nicht effektiv genutzt wurden. Neben den Deichrückverlegungen gilt es verstärkt Versiegelungen aller Art auszuschließen, Entsiegelungen und Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. . An der Stelle möchte der AHA darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 66 ha Boden erfolgt. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 24.090 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Ebenso sind weitere Fließgewässervertiefungen durch massive Ausbaggerungen zu unterbinden. Letzteres verringert den Ausbreitungsraum für Hochwasser, erhöht die Fließgeschwindigkeit und die damit verbundene Zerstörungskraft sowie entwässert in trockenen Jahreszeiten verstärkt die angrenzende Aue.

Leider muss der AHA feststellen, dass Bund, Länder und Kommunen weiter wertvolle Zeit verstreichen lassen, um einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser anzugehen. Ein Hochwasser, wie beispielsweise in den Jahren 1994 und 2002, kann jederzeit wiederkommen. Bereits die Hochwasser im August 2010 und im September 2010 sowie die jüngsten Hochwasser im Januar 2011 und Juni 2013 zeigten dies wieder einmal ganz deutlich auf.

Die angedachten Poldervorhaben im Land Sachsen-Anhalt entlang der Saale in den Ortsteilen Hohenweiden, Holleben und Angersdorf der Gemeinde Schkopau und Teutschenthal sowie den Stadtteilen Beesen, Böllberg und Halle-Neustadt der Stadt Halle (saale) sowie in der Aue der Weißen Elster zwischen den Ortsteilen Maßlau, Ermlitz und Oberthau der Gemeinde Schkopau zeugen mit ihren massiven wasserbaulichen Rückentwicklungen der direkten Wechselbeziehung zwischen Fluss und Aue von einer weiteren Einengung von natürlichen Überflutungsräumen beider Fließgewässer. Anfang der neunziger Jahre hatte das Land Sachsen-Anhalt im Raum zwischen Hohernweiden und Angersdorf sowie im Pfingstanger in Halle (Saale) begonnen mit Deichrückverlegungen den richtigen Weg zu gehen und der Saaleaue wieder mehr Raum zurückzugeben. Somit stellen die angedachten Schaffungen von Polderflächen und die damit verbundenenen Deichneubauten einen massiven Rückschritt dar und tragen zu einer verstärkten Einengung der Auenlandschaften bei. Einen starken Rückschlag bildete bereits der Rückbau der Bahnbrücken der „Kasseler Bahn“ und der gebaute „Ersatz“ in Form eines massiven Bahndammes durch die Deutsche Bahn. Der AHA hält es in diesem Raum für sehr wichtig weitere Deichrückverlegungsmaßnahmen zu prüfen und den von Anfang an umstrittenen Neubau der Röpziger Straße als Verbindungsstraße zwischen Hohenweiden, Röpzig und Halle mit großen Durchlässen zu versehen. Ferner darf eine Umsiedlung von Planena und Röpzig nicht weiter ein Tabuthema sein.

Im Bereich der Weißen Elster hat der AHA immer wieder eine länderübergreifende gründliche, wissenschaftlich fundierte Prüfung der Wiederbelebung von Altverläufen der Weißen Elster und Rückverlegungen von Deichen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu prüfen. Das sächsische Projekt „Lebendige Luppe“ bietet dafür durchaus gute Ansätze, folgt aber zu stark einen rein wasserbaulichen Ansatz und lässt bisher entstandene künstlich entstandene Gewässer-und Deichverläufe zu stark unangetastet. Der Freistaat Thüringen geht dabei mit seinem Projekt „Hochwasserschutz und gewässerstrukturverbessernde Maßnahmen an der Weißen Elster zwischen BAB A 4 und Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“ einen Weg in die richtige Richtung.

Welche verheerenden Auswirkungen der Missbrauch von Auen als Polderflächen anrichten kann, zeigen die beispielsweise die Folgen in der Aue an der Luppe nach der Öffnung des Nahleauslassbauwerkes in Leipzig in den Jahren 2011 und 2013 als Sturzfluten durch die Altaue stürzten und z.B. den Schlobachshof verheerend heimsuchte und zahlreiche Todesopfer unter den Tieren hinterließen, welche den Wassermassen nicht mehr entfliehen konnten.

Nunmehr ist laut Medienberichten vorgesehen, um den halleschen Stadtteil Planena für veranschlagte öffentliche Mittel im Umfang vom 650.000,00 Euro einen 900 m langen Ringdeich mit drei Verbindungsstellen mit dem Umland zu errichten. Für den AHA ist das Vorhaben aus mehreren Gründen nicht akzeptabel. Ein Deich kann bei längerem Hochwasser keinesfalls verhindern, dass in den möglicherweise eingedeichten Stadtteil Qualmwasser einströmt. In dem Blickwinkel betrachtet ist bei Hochwasserereignissen im Mindestausmaß der Jahre 1994, 2002/2003, 2011 und 2013 schwer vorstellbar, dass im Falle der Deicherrichtung künftig eine Evakuierung der Bevölkerung in Planena unterbleibt. Nach Ansicht des AHA wäre das unverantwortlich und somit vollkommen inakzeptabel. Außerdem besteht die ernstzunehmende Möglichkeit, dass höhere und längere Hochwasser als in den obengenannten Jahren auftreten können, welche dann die Deiche überströmen. Insofern gilt es nach Auffassung des AHA eher Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit eine schrittweise Umsiedlung der 36 Einwohner nicht sinnvoller erscheint. Neben der Herstellung eines ernsthaften Schutzes der Menschen vor Hochwasser, käme eine Wiederausweitung von Retentionsflächen der Saale hinzu. Die Finanzierung dieser Umsiedlung muss aus Mitteln der Flutgelder erfolgen.
Unverständlicherweise spart man das nicht gerade sehr populäre Thema der Umsiedelungen generell aus. Dazu zählen beispielsweise insbesondere Häuser, welche seit 1990 in die Auen gebaut wurden, aber auch in den Gebieten bestehende Kleingartenanlagen. Der AHA vertritt die Auffassung auch dieses Thema verstärkt in die Diskussion im Umgang mit dem Hochwasser einzubringen.

Darüber hinaus fordert der AHA die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel, gekoppelt mit den Finanzierungen durch die Länder dahingehend zu nutzen, um endlich den Flüssen und Bächen mehr Aue als Überflutungsraum zurückzugeben. Der immer noch favorisierte technische Wasserbau in Form von Ausbau bestehender Deiche und sogenannter Hochwasserrückhaltebecken, aber auch die immer wieder als Wundermittel gepriesenen Polder, sind nicht geeignet nachhaltig mit künftigen Hochwasser umzugehen und schon gar nicht um die Ursachen der vermehrten Hochwasser anzugehen.
Ferner bekräftigt der AHA die Notwendigkeit, die Verantwortung für Fließgewässer nicht nach Ländern, sondern nach deren Einzugsgebieten zu ordnen. Die großen Flüsse wie Donau, Rhein, Elbe und Oder gilt es in die entsprechende Verantwortung des Bundes zu übernehmen.
Auf Grund des permanenten Unvermögens seitens der politischen Verantwortlichen endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser voranzutreiben und umzusetzen sind nunmehr dringend die Bürgerinnen und Bürger gefordert.

In einer Stellungnahme vom 19.04.2015 zum Planfeststellungsverfahren „Hochwasserbeseitigung/Neubau Deich Hohenweiden“ positionierte sich der AHA beispielsweise gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt folgendermaßen, Zitat:

„Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren „Hochwasserbeseitigung/Neubau Deich Hohenweiden“

Nach den vorliegenden Unterlagen ist mit massiven Eingriffen in das Gebiet des Mühlgrabens zu rechnen. Insbesondere die das Gewässer begleitenden Hartholzauenwaldreste und Hochstaudenrandbereiche wären von den Baumaßnahmen betroffen. Zudem ist mit einer weiteren Einschränkung von Hochwasserräumen zu rechnen.

Die Wirkung der Spundwände ist anzuzweifeln. Bekanntlich sucht sich Wasser dann neue Wege und somit besteht die Möglichkeit das Qualmwasser an den Stellen zutage tritt, wo es keiner erwartet. Mit der Errichtung der Deiche ist durchaus möglich, dass es Rückstau von Qualmwasser an den Deichen geben kann. Ferner verliert der Mühlgraben seine wasserabführende Funktion, da er durch Wasserbauwerke eine massive Be- und Einschränkung erfährt.

Diese angedachten Deiche können zudem zum Verlust der Kalt- bzw. Frischluftzuführungen in den Ortslagen führen. Somit ist durchaus mit klimatischen Einschränkungen zu rechnen.

Im Rahmen der bestehenden Ortskenntnissen erscheint es sinnvoller zu sein, unbedingt Deichrückverlegungen an die Ortslagen von Hohenweiden und Röpzig heran vorzunehmen und zwar so, dass der Mühlgraben noch voll und ganz zur Wasserabführung zur Verfügung steht. Momentan verlaufen noch immer Deichanlagen als Riegel zwischen Hohenweiden bis nach Röpzig heran. Dabei sind die Bauwerke so angelegt, dass der Rückstau in Richtung Abtei und Hohenweidener Holz und letztendlich nach Planena zu erwarten ist.
Stattdessen gilt es in Anknüpfung an die Deichrückverlegungen in Holleben und Angersdorf sowie im Pfingstanger Mitte der neunziger Jahre, gleichermaßen im Raum Hohenweiden und Röpzig vorzugehen. Somit besteht die Möglichkeit weitere Retentionsfläche zu schaffen und ein Abdrängen von Hochwasser in die Ortslage von Hohenweiden weitgehend auszuschließen.

Darüber hinaus erscheint es aber auch notwendig zu sein, über die Zukunft der Ortslagen von Planena und Röpzig sowie der Umgehungsstraße K 2158 nachzudenken. Der Bau der Umgehungsstraße in den neunziger Jahren ist ohne ordnungsgemäße Berücksichtigung von Hochwassersituationen erfolgt.

Ebenso ist eine länderübergreifende Hochwasserkonzeption für Saale und Weiße Elster erforderlich, um so flusssystemorientiert den Umgang mit Hochwasser fachlich korrekt anzupassen. Im konkreten Fall zeigt sich erneut, dass nur eine ortsbezogene, punktuelle Betrachtung erfolgt. Damit verbunden ist jedoch eine Ausblendung der Gesamtlage wozu die Ermittlung von Ursachen und Standorten einer vermehrten Hochwassersituation bestehen sowie wie man sich eine Gegensteuerung vorstellt.

Insofern erscheint eine Gesamtüberarbeitung derartiger Vorhaben dringend geboten.“, Zitat Ende

Der AHA fordert die nunmehrige sachsen-anhaltinische Landesregierung, bestehend aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Land Sachsen-Anhalt auf, eine neue Politik im Umgang mit Flusslandschaften derer Auen und mit Hochwasser zu entwickeln und umzusetzen. Nur ein umfassender Schutz, Erhalt und räumliche Weiterentwicklung von Auenlandschaften können u.a. auch einen nachhaltigen Beitrag und sehr wichtige Grundlage zum Umgang mit Hochwasser bilden.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass eine mögliche Errichtung von Neudeichen massive Eingriffe in die arten- und strukturreichen Auenlandschaften darstellt, welche als sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren sowie als Biotop- und Grünverbundräume und als Entstehungsgebieten und Ventilationsbahnen von bzw. für Kalt- und Frischluft dienen. Die Plangebiete sind Bestandteile großer Landschaftsschutzgebiete und tangieren direkt oder indirekt mehrere Naturschutz- und FFH-Gebiete.
Die Besonderheiten und Vielfalt dieser Auenlandschaften laden zudem auch immer wieder zahlreiche stressgeplagte Menschen ein sich umfassend zu erholen, indem sie Natur und Landschaft genießen können.

Der AHA beabsichtigt daher eine Arbeitsgruppe Hochwasser zu bilden, welche ehrenamtlichen Interessenten die Möglichkeiten bietet, Vorschläge und Gedanken zusammenzutragen und daraus konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten.
Wer Interesse daran hat in so einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgenden zentralen Kontakt des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Der AHA auf dem 49. Merseburger Schlossfest

Am Samstag, den 10.06.2017 präsentierte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA mit der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erneut anlässlich des traditionellen Schlossfestes unter den alten Kastanien und Linden im Schlosspark. Im Merseburger Land sind es die Saaleauen mit der „Fasanerie“, die Tagebauseen östlich und westlich von Merseburg und natürlich die Umweltbibliothek, die in Merseburg einen idealen Standort hat, für das sich der AHA engagiert.

Die vielen Besucher bestimmten Vogelarten an ihrem Gesang und „fischten“ Kleinstlebewesen aus dem „Wasser“, um anschließend unter Anleitung die Art zu bestimmen. Für die Kinder gab es dabei auch kleine Überraschungen zu gewinnen. Aus eigener Herstellung waren Schlüsselanhänger und Vogelfederunruhen im Angebot.

Das Interesse der Besucher, vor allem der Kinder, bestätigte, wie wichtig das Engagement mit Exkursionen und Vorträgen zum Schutz unseres Lebensraums ist.
Interessierte wenden sich bitte an:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg & Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung

Der AHA fordert unverzügliches Handeln auf der Basis der Studie des Umweltbundesamtes zur „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großem Interesse und gleichermaßen großer Sorge die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zur Kenntnis genommen. In der Zusammenfassung schreibt das UBA mit Stand vom 6. Juni 2017, Zitat:

„Wieviel zahlen Trinkwasserkunden für die Überdüngung?

Ergebnisse der UBA-Studie „Landwirtschaftlich verursachte Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ erstellt von MOcons (Prof. Oelmann/Mühlheim an der Ruhr) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für regionale Struktur-und Umweltforschung (ARSU), dem IWW Zentrum Wasser und drei Wasserversorgern (Oldenburgisch-ostfriesischer Wasserverband – OOWV, RheinEnergie, Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft – RWW).

1. Nitratbelastung in Deutschlands Grundwasser

In Deutschland weisen ca. 18 Prozent der Messstellen des repräsentativen EUAGrundwassermessnetzes (Messnetz für die Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur) Nitratgehalte über dem Grenzwert von 50 mg/l auf. An Messstellen, in deren Einzugsgebiet viel landwirtschaftliche Nutzungen vorkommt(Ackerflächen, Grünland und Sonderkulturen wie Obst- und Gemüseanbau), überschreiten ca. 28 Prozent der Messstellen den Grenzwert. Zu hohe Nitratbelastungen des Grundwassers finden sich unter anderem in Gebieten mit viel Tierhaltung oder hohen Anteilen an Sonderkulturen sowie in Gebieten mit wenig Niederschlag. Auch bei der Bewertung des chemischen Grundwasserzustands nach EU- Wasserrahmenrichtlinie überschreiten 27,1 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Grundwasserkörper die Qualitätsnorm von 50 mg/l für Nitrat (s. Abb. 1).

Einige Regionen in Deutschland weisen trotz hoher Viehdichte keine erhöhten Nitratgehalte auf. Grund dafür können einerseits hohe Niederschläge und anderseits natürliche Denitrifikationsprozesse sein. Bei diesen Prozessen werden allerdings bestimmte Chemikalien, mit denen das Nitrat reagiert und dadurch „unschädlich“ gemacht wird (sog. Reaktionspartner), verbraucht. Im Laufe der Zeit verringert sich also das Nitratabbaupotential immer weiter. Das kann so weit gehen, dass es innerhalb kurzer Zeit zu einem sprunghaften Anstieg der Nitratbelastung kommt (Nitratdurchbruch).,

Zitat Ende

Der AHA möchte an der Stelle beispielhaft auf die Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Stand November 2016 in der Kurzanalyse mit folgenden Zahlen zum Schweinebestand in Deutschland hinweisen, Zitat:

„Schweinebestand leicht gestiegen, deutlich mehr Mastschweine
Zum Stichtag 3. November 2016 wurden in Deutschland rund 27,4 Millionen Schweine gehalten. Nach endgültigen Ergebnissen der halbjährlich durchgeführten Viehbestandserhebung ist der Bestand gegenüber Mai 2016 leicht um 0,8 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} oder rund 229 700 Tiere gestiegen.
Damit ist der seit November 2014 andauernde Rückgang der Schweinebestände vorerst gestoppt.

Der leichte Anstieg des Schweinebestandes ist auf den starken Zuwachs von 4,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} bei den Mastschweinen zurückzuführen. Der Bestand an Mastschweinen nahm im letzten halben Jahr von rund 11,8 Millionen auf 12,3 Millionen Tiere (+ 488 400) zu. Dabei entfielen gut 36 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} dieses Zuwachses (177 800 Tiere) auf Mastschweine mit 110 Kilogramm oder mehr Lebendgewicht.“, Zitat Ende

Das bedeutet bei einer Gesamtbevölkerungszahl in Deutschland im Umfang vom 82,2 Millionen Einwohnern 3 Einwohner pro Schwein.

Nach Auffassung des AHA existieren in Deutschland umfassende Schweinebestände, welche keiner Steigerung bedürfen.

Dabei besteht nicht nur das Problem einer tierfreundlichen Haltung, sondern auch der Anfall von Gülle.

Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet beispielsweise bei 4.000 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.400 m³. Bei einer Schweinemast mit ebenfalls 4.000 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.000 m³ zu rechnen. Daraus errechnet sich eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 2.000 m³ bzw. 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.

Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.

Ferner ist die Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative oder biologisch-dynamische Produktionsformen dringend erforderlich.

Der AHA sieht zudem die Notwendigkeit die Gewässerschonstreifen entlang der Fließgewässer auf ein Mindestmaß von 10 m festzulegen.

Die neue Studie des UBA lässt deutlich erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt ist von einer ordnungsgemäßen und vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Die Umsetzung einer alternativen Landwirtschaft im Kontext des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft, Boden, Luft und Wasser trägt zur Wiederherstellung, zum Erhalt und Weiterentwicklung einer arten- und strukturreichen Agrar- und Waldlandschaft, zur Gewährleistung von sauberen(r) und gesunden(r) Boden, Wasser und Luft sowie letztendlich zu einer sehr hohen Lebensqualität von Menschen, Tieren und Pflanzen bei. Dazu gehört eben auch die Bereitstellung von qualitativ erstklassigem Trinkwasser.

Dies zu sichern ist Aufgabe der Politik und der Verwaltungen in EU, Bund, Ländern und Kommunen. Eine Umsetzung ist durch eine angepasste Förderungspolitik und die konsequente Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft, Boden, Luft und Wasser zu gewährleisten.

Gefordert sind aber auch Landwirte, landwirtschaftliche Betriebe, Wald- und Feldeigentümer, Forstleute sowie die Nutzer von Wald, Feld und Flur. Ebenso trägt die Bevölkerung hier Verantwortung, indem sie ihren Beitrag zur Senkung der Einträge von Nitrat und anderer Stickstoffverbindung leistet und dabei wesentlich verantwortungsvoller bei der Nutzung u.a. von Kraftfahrzeugen, Motorbooten und Flugzeugen herangeht.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken. Daher ruft der AHA Interessenten auf daran mitzuarbeiten. Wer Interesse hat in seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Quellen und Anhang

factsheet_kosten_nitrat_trinkwasser06.06.2017

LandwirtschaftlichVerursachteKostenTrinkwasserMai2017

http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-05-24_texte-43-2017_kosten-trinkwasserversorgung.pdf

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