Jahr: 2016 (Seite 6 von 39)

AHA fordert vollständigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal

In einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.

Weiter führte der AHA aus, Zitat:

„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende

Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und –bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

Der AHA fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH auf, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen ! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben ! Ferner beabsichtigt der AHA im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Selke Interessenten dafür zu sammeln. Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umbau von Gimritzer Damm und Teile der Heideallee für nicht umsetzbar

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Das führte in Anknüpfung zur Protestexkursion am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und zur Heideallee, zum Aufruf zu einer weiteren Protestexkursion am 31.10.2016.

Zu Beginn der Protestexkursion erläuterten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern ihre Positionen zu den Ausbaumaßnahmen an dem Weinberg und am Weg entlang der Wilden Saale sowie zu Plänen diese wieder mit Booten befahren zu können. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge und Unverständnis den Beginn und die Fortsetzung umfassender Wegebauarbeiten in Halles Saaleaue im Bereich der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel und unterhalb der Weinberge entlang der Wilden Saale aufgenommen. Trotz mehrfacher Hinweise, Bedenken und Mahnungen seitens des AHA lässt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit unverminderter Intensität die Bauarbeiten im Landschaftsschutzgebiet und Einzugsgebiet des Hochwassers der Saale fortsetzen. Einhergehend mit diesen Bauarbeiten fanden umfassende Fällarbeiten am Ufer der Wilden Saale und in den Bereichen der Wege statt.

Wenn man sich diese und weiteren öffentlich vorgestellten Pläne zur Wassertourismuskonzeption der Stadt Halle (Saale) anschaut, dann ist nach Auffassung des AHA berechtigte Skepsis angebracht. Da ist z.B. ebenfalls zu lesen, dass neue Anlegestegs und Stellplätze entstehen sollen, vorgesehen ist, die Wilde Saale wieder für manuelle Paddler zu öffnen, der intensive Wunsch nach Mehrung des Motorbootverkehrs besteht und die Verlegung von garantiert asphaltierten Saaleradwanderwegen an die Saale zwischen Wörmlitz und Böllberg.

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Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 und 2015 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat November 2016 sind folgende jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 12.11.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 19.11.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 26.11.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende
Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA fordert verstärkt, dass der Hufeisensee einer ökologisch verträglichen Entwicklung bedarf

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dient. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.

Das erst das Umweltbundesamt kommen musste, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden ? Wieso ist die verantwortliche Umweltbehörde Stadt Halle (Saale) nicht in der Lage die entsprechenden Planungen und baulichen Umsetzungen zu stoppen, um den möglichen Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft vollumfänglich zu untersuchen und letztendlich auszuschließen ? Dass man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.

Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.

Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.

Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenderen Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.

Die Einstellung des Baus und Betriebs der Golfanlage ermöglicht eine schrittweise sukzessive Renaturierung der Flächen. Der AHA sieht in der Ansiedlung von Uferseeschwalben in den Uferbereichen drei neu angelegter Seen einen hoffnungsvollen Neuanfang.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält Schutz und Entwicklung der halleschen Saaleauenlandschaft für dringend geboten

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Nunmehr berichten Medien, dass die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt im Herbst Pflanzungen von insgesamt 249 Birken, Erlen, Ulmen, Salweiden und Schwarzpappeln, aus nicht genannten Baumschulen stammend, im Raum zwischen Peißnitzhaus, Ziegelwiese bis zu den Pulverweiden vorzunehmen. Dafür sind knapp 240.000,00 Euro aus Mitteln des Fluthilfefonds vorgesehen. Als Begründung führt man die Einflussnahme des Hochwassers im Juni/Juli 2013 auf den Baumbestand des Teils der Saaleauenlandschaft an.

Grundsätzlich gesehen begrüßt der AHA Maßnahmen, um den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Im konkreten Fall sieht der AHA jedoch der AHA diese angedachten Pflanzmaßnahmen mit Skepsis. Diese Skepsis beginnt schon im Grundsätzlichen. Trotz mehr oder minder starker forstwirtschaftlicher Eingriffe in die halleschen Auenwälder ist es unter Mitwirkung des heutigen AHA seit dem Jahr 1983 gelungen, wieder verstärkt naturnahere Entwicklungen zuzulassen bzw. zu ermöglichen. Dies hat zur merklichen arten- und standortgerechten sukzessiven Verbesserung der halleschen Auenwälder beigetragen. Eine derartige Entwicklung wäre aber ohne Hochwasser und deren hydrologischen und gestalterischen Folgen nicht möglich gewesen. Das gilt selbstverständlich auch für die Zukunft. Gesunde, starke sowie arten- und strukturreiche Auenwälder können nur existieren und sich weitere entwickeln, wenn der Mensch sich weitgehend aus seinem natürlichen Aufbau und Gestaltung heraushält. Nährstoffeinträge, das Vordringen von Neophyten, Vermüllungen, Vandalismus und klimatische Einflüsse bilden ohnehin schon umfassende Einflussfaktoren. Die menschlichen Maßnahmen gilt es u.a. auf Beseitigung von baulichen Anlagen, Müll und Unrat sowie der Absperrung von Trampelpfaden und Wegen in besonders sensiblen Schutz- und Entwicklungsbereichen zu beschränken.

Die Entwicklung der Auenwälder nach den Sommerhochwasserereignissen im Jahr 2013 unterscheidet sich da zu vergangenen Hochwassern nur in Höhe, Dauer und mediale Aufmerksamkeit. Bisher fehlen solche richtigen Schlussfolgerungen wie Rückgabe von Altauen an das Wechselregime Fließgewässer – Aue. Das hat nicht nur eine Ausweitung der Retentionsflächen zur Folge, sondern ermöglicht der Natur wieder verstärkt Auenlandschaften nach den Bedingungen der jeweiligen Standorte zu formen. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine garantiert gutgemeinte Pflanzaktion wie die nunmehr geplanten Pflanzmaßnahmen im Raum Peißnitz, Ziegelwiese und Pulverweiden, können diesen Prozess empfindlich stören. Insbesondere auf der Peißnitz und in den Pulverweiden sind diese Maßnahmen nicht erforderlich. Hier ist es eher wichtiger, endlich alle Abholzungsmaßnahmen und Ringelaktionen einzustellen, um einer sukzessiven Raum und Zeit zu geben. Zum Einem gelangen weitgehend standortgerechte und ortsbürtige Pflanzen in Natur und Landschaft sowie zum Anderen benötigt man keine Finanzmittel und keinen Aufwand für Pflanzung und Pflege.

Zudem ist davon auszugehen, dass Baumschulen selten autochthones Pflanzmaterial anbietet. Ferner unterschneiden bzw. verschulen häufig Baumschulen Gehölze, um kompaktes Wurzelwerk entwickeln zu lassen. Dies ist u.a. wichtig, um bei der Rodung keine Schädigung des Wurzelwerks hervorzurufen. In Folge dessen ist davon auszugehen, dass eine Kappung von Pfahlwurzeln erfolgte und welche in der Regel nicht weiterwachsen. Jedoch benötigen Gehölze mehr oder minder Pfahlwurzeln zum Aufschluss von Wasser aus tieferen Schichten –u.a. wichtig in trockenen Zeiten im Jahr- und zur Gewährung von Standfestigkeit.

Im Übrigen gehören Birkenarten nicht in die Gehölzzusammensetzung der halleschen Aue.

Aus den ebengenannten Gründen favorisiert der AHA eher eine Beförderung der sukzessiven Gehölzentwicklung. Eine Ausnahme stellen zentrale Teile der Ziegelwiese dar. Hier hatten sogar mal die Stadt Halle (Saale), die Initiative „Pro Baum“ und der AHA für den Freiwilligentag am 13.09.2014 eine gemeinsame Pflanzaktion von Schwarzpappeln geplant. Leider fiel die Pflanzaktion kleiner aus, da die Stadt Halle (Saale) sich praktisch dann doch nicht beteiligte, aber nach intensiven Verhandlungen und nach einer Begehung dankenderweise die Finanzierung von 2 Stieleichen, 2 Schwarzerlen und einer Flatterulme übernahm. Hier sind weiterhin dringend gemeinsame Pflanzaktionen mit der Bevölkerung und derer Organisationen und Initiativen zu empfehlen, um eine praktische Mitwirkung zu ermöglichen, einen Beitrag zur Umweltbildung zu leisten und um letztendlich die gesellschaftliche Akzeptanz von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu erhöhen.

Der AHA appelliert daher an die Stadt Halle (Saale) diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ferner bekräftigt der AHA seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung zur Mitarbeit auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt der halleschen Auen einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11 in
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 31.10.2015 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.

Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.

Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.

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