Jahr: 2016 (Seite 13 von 39)

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten

Bekanntlich ist das 740 große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großem Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden 16 ha großem Naturschutzgebiet Lintbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.

Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

1-halle-waldkater-naturlehrpfad-stein1

1-halle-waldkater-naturlehrpfad-stein1


Weiterlesen

Initiative „Pro Baum“ und AHA führten am Dienstag, den 06.09.2016 eine öffentliche Begehung in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“.

Seit mehreren Jahren müssen AHA und die Initiative „Pro Baum“ vermehrt feststellen, dass immer wieder massive Fällungen von Gehölzen u.a. auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel stattfinden.

23-halle-peissnitz-weg-entlang-wilde-saale-im-nsg-peissnitznordspitze-mit-gemeiner-hasel-auf-totholz-gemeineesche

23-halle-peissnitz-weg-entlang-wilde-saale-im-nsg-peissnitznordspitze-mit-gemeiner-hasel-auf-totholz-gemeineesche


Weiterlesen

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 148 „Wohngebiet ehemaliger Schulgarten“ – Aufstellungsbeschluss

Zu 1.1 Planungsanlass

Der Werdegang der Fläche ist erst einmal korrekt dargestellt, blendet aber folgende Gesamtentwicklung und –vorschläge komplett aus:

Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Besitz und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle – Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Nunmehr hat das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle – Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt. Das verschlossene Gelände wird ansonsten nicht mehr genutzt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.

Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle – Büschdorf steht seit dem 01.12.2001 leer und wird nicht genutzt.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert. Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW. Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen orschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Eine Reaktion blieb bisher aus!

Zu 1.2. Planungserfordernis

Inwieweit bei Berücksichtigung obengenannter Vorschläge dieses Planungserfordernis
besteht gilt es zu prüfen

Zu 3.1. Städtebauliches Zielkonzept

  • Laut einer Präsentation des Leiters des Fachbereichs Planen der Stadt Halle (Saale) vom 27. November 2013, Seite 9 besteht in der Stadt Halle (Saale) ein Wohnungsleerstand für das Jahr 2012 im Umfang von 16.022 Wohnungen. Der Stadtbau Sachsen-Anhalt 2010 geht fast zeitgleich von einem steuerlich finanzierten Wohnungsabriss seit 2001/02 bis 02/2010 im Umfang von 10.500 Wohnungen aus. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass ein erweiterter Bedarf von Wohnraum besteht.
  • Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt beträgt in Deutschland gegenwärtig zwischen 70 bis 80 ha pro Tag. Diesem Trend gilt es weiter entgegenzuwirken. Das Bauvorhaben steht dem entgegen.
  • Das Bauvorhaben hat die Vernichtung eines sich seit 2001 naturnah entwickelnden arten- und strukturreichen Landschaftsbestandteils zur Folge, welcher u.a. von einem umfassenden Altbaumbestand geprägt ist. Eine ordnungsgemäße Einschätzung der Schutzwürdigkeit lässt sich nur mit einer umfassenden Erfassung von Fauna und Flora sowie Begutachtung ermitteln.

Zu 3.4. Planungszwecke
Siehe zu 3.1.

Zu 4. Planverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung

* Dem Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 22.06.2016 ist kein Zeitraum zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu entnehmen. Das gilt es scharf zu kritisieren!
* Eine „faunistische Sonderuntersuchung“ parallel zum Planverfahren durchzuführen ist unverantwortlich und stellt eine ggf. eine sehr große Gefahr für einen arten- und strukturreichen Landschaftsbestandteil dar. Berichte ergaben zum Beispiel, dass das Gebiet Brutraum für den Rotmilan ist.

Zu 5. Übergeordnete Planungen

An den Festlegungen laut Flächennutzungsplan vom Jahr 1998 gilt es festzuhalten.

Zu 8. Pro und Contra

Diese Gegenüberstellung berücksichtigt keinesfalls die tatsächlichen Bedrohungssituationen für ein seit dem Jahre 2001 sukzessiv und naturnahen Landschafts- und Naturraum. Die fehlende ordnungsgemäße Erfassung und Begutachtung von Fauna, Flora, Struktur, Auswirkungen für das Stadtklima und der Folgen einer Bebauung lassen offenbar eine ordnungsgemäße Gegenüberstellung nicht zu.

Fazit

Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens.- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben. Im Gegenzug hat man das mit Schreiben vom 03.10.2006 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle – Büschdorf vom 05.12.2005 komplett ignoriert. Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen und die ebengenannten und beiliegenden Konzeptionellen Vorschläge zu berücksichtigen, um so den Schutz, Erhalt und die Weiterentwicklung des Geländes des früheren Schulgartens Halle-Büschdorf als wertvolles Biotop und Grüngebiet zu ermöglichen.

AHA führte Fahrradexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt regelmäßig –so auch am Samstag, den 03.09.2016- im unteren Saaletal und östlichen Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Stadt Wettin-Löbejün Fahrradexkursionen mit folgenden Schwerpunkten durch:

Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lintbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, LSG Salzatal, LSG Laweketal, Einmündung der Laweke in Zappendorf, Kloschwitzer Grund, Einmündung der Schlenze in die Saale in Friedeburg, Naturschutzgebiet ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“, Naturschutzgebiet „Porphyrlandschaft bei Gimritz“, Naturschutzgebiet ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ sowie das Mündungsgebiet der Götsche in die Saale.

Bereits zu Beginn der Exkursion mit dem Fahrrad nahmen die Exkursionsteilnehmer den Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiete nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt, um Schädigungen aller Art ausschließen zu können.

Weiterlesen

AHA hält Schutz des Treptower Parks in Berlin für vorrangiges Ziel

Bekanntlich würdigt die offizielle Seite des Landes Berlin den ca. 84 ha großen, ab 1876 errichteten Treptower Park folgendermaßen, Zitat:

„Wegen seiner besonderen Mischung aus Flusslandschaft, riesigen Wiesen, beschaulichen Bereichen und lebhaften Lokalen ist der Treptower Park ein attraktives Ausflugsziel in Zentrumsnähe. Dank seiner Ausdehnung bietet der Park viel Platz für jede Form der Erholung. An sonnigen Wochenenden erobern Anwohner aus Kreuzberg, Neukölln und Friedrichshain den Volkspark.“, Zitat Ende

Ferner führt man aus, Zitat:

„Der Treptower Park ist wegen seiner Vielseitigkeit ein beliebter Volkspark. Inmitten des Parks steht mit dem Sowjetischen Ehrenmal die zentrale Gedenkstätte für gefallene Soldaten der Roten Armee.“, Zitat Ende

Diese Einschätzungen treffen weitgehend den Charakter und Wert des Treptower Parks, welcher mehr oder minder als Bestandteil der Aue der Spree sowie eines Biotop- und Grünverbundes entlang des Flusses darstellt. Die ökologische, historische, kulturelle, touristische und stadtgestalterische Wirkung findet ihre verstärkende Aufwertung in der südöstlichen Fortsetzung im 3,01 km² großen Plänterwald.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es vorrangig Aufgabe des Senats des Landes Berlins und des Stadtbezirkes Treptow-Köpenick alles zu unternehmen, dass Beeinträchtigungen aller Art dieser sehr wertvollen Grünbereiche Berlins unterbleiben.

Bereits die Errichtung des ca. 3,2 km langen 16. Bauabschnitts der BAB A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park können nachhaltige Beeinträchtigungen in der Aue der Spree und somit auch am und im Treptower Park hervorrufen. Maßnahmen des Tiefbaus eröffnen die Gefahr hydrologischer Beeinträchtigungen in dem Gebiet und führen unweigerlich zu zusätzlichen Versiegelungen sowie vermehrten Eintrag von Lärm, Abgasen und Feinstaub. Dies zu verleugnen wäre bzw. ist unverantwortlich und unehrlich.

Es ist nach Auffassung des AHA nicht in Ordnung, wenn sich das zuständige Amt des Stadtbezirkes Treptow – Köpenick derartig bedeckt hält, wie sie sich zum vom 10. bis 11.09.2016 im Treptower Park geplanten Lollapalooza-Festival verhalten möchte. Das Festival mit erwarteten ca. 40.000 Besuchern in dem Gebiet durchzuführen zeugt nach Ansicht des AHA von Missachtung der ökologischen, historischen, kulturellen, touristischen und stadtgestalterischen Bedeutungen des Treptower Parks. Dazu gehören un-weigerlich der Park sowie das zwischen den Jahren 1946 und 1949 errichtete Sowjetische Ehrenmal als zentrale Gedenkstätte für gefallene Soldaten der Roten Armee.

Alles Gründe, den Treptower Park als Ganzes von einem derartigen Musikfestival freizuhalten. Daher appelliert der AHA erneut an den Senat des Landes Berlins und den Stadtbezirk Treptow-Köpenick hier in vielfältiger Form verantwortungsbewusst und sensibel zu handeln und keine Genehmigung zur Durchführung des Lollapalooza-Festivals zu erteilen.

AHA begrüßt Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, fordert aber weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaften in Sachsen und Sachsen-Anhalt ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vertritt fortgesetzt die Auffassung, dass der Beschluss des Sächsischen Landtages, der zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 2. April 2014 führte, die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen hat. Diese Entscheidung des Landtages zeugt weiterhin von der Schaffung einer weiteren ökologischen Fehlentscheidung der damals in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, welche in der nunmehrigen CDU/SPD-Koalition leider keine Änderung gefunden hat. Darüber hinaus zeugt dies weiterhin von einer nicht ausreichenden Berücksichtigung gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Desweiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nun-mehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.
Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Der nunmehrig in einer „Resolution der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 15. März 2016“ sehr massiv vorgetragene Feldzug der Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Schleifung sämtlicher Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zu Gunsten eines ungehemmten Wassertourismus mit ungehinderten Bootsverkehr und Verbauung jeglicher Art zeugt davon, dass diese Organisation kein Gespür für ökologische Belange besitzt. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat offenbar vergessen, dass schon einmal menschliches Handeln durch Bergbau tiefe Wunden in diese Auenlandschaft gerissen hat und dass der politische Wandel in den Jahren 1989/1990 denjenigen endgültig Gehör verschafften, welche diese Zerstörungen von Anfang an kritisierten und deren Stopp bewirkte. Nunmehr gelang es der Natur mit und ohne menschlicher Hilfe, aber mit derer Duldung Natur- und Landschaftsräume wieder entstehen zu lassen, welche im engen Verbund mit den erhalten gebliebenen Auengebieten, aber auch einzeln, als arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.

Diese Prozesse zu Gunsten gnadenlosen Profits zu stoppen bzw. wieder zu zerstören, ist offenbar das erklärte Ziel der Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig. Wer Verantwortung wahrnehmen möchte, stellt sich diesen unverantwortlichen Thesen und Vorstellungen entgegen. Offenbar verfolgt die IHK noch immer das Ziel wirtschaftliche Interessen gegen Umwelt, Natur und Landschaft umzusetzen und somit die diesbezüglichen Bürden aus der Vergangenheit und Gegenwart noch weiter in die Zukunft zu tragen und weiter zu mehren. Das Denken dieser Leute ist weit in der Vergangenheit stehengeblieben und zeugt deutlich davon sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zu verschließen. Wer noch immer schnellen privaten Profit auf der Basis der Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft propagiert und die daraus entstehenden Folgen der Gesellschaft aufbürden möchte, handelt unverantwortlich und reaktionär.

Der AHA begrüßt jedoch ausdrücklich, die mit Pressemitteilung vom 28.07.2016 bekanntgegebene Entscheidung der Landesdirektion Sachsen „das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens“ auf der Basis naturschutzrechtlicher Fachgutachten einzustellen. Aus der Sicht des AHA ist das ein erster, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, welcher seine Fortsetzung in dem „Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal)“ in gleicher Richtung haben sollte.

Auf jeden Fall ist der AHA bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Landesdirektion Sachsen auf dem richtig eingeschlagenen Weg fachlich-argumentativ zu begleiten.

Jedoch mehren sich verstärkt Stimmen, dass der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt in länderübergreifenden Tourismusprojekten versuchen, die richtige Entscheidung der Landesdirektion zu unterlaufen. Dies soll durch öffentlich finanzierte Werbeaktionen für private Anbieter von Hotel- und Bootsanbieter in der Neuseenlandschaft sowie der Seenlandschaften der Goitzsche, des Geiseltalsees und dem Muldestausee geschehen. Dem Handeln gilt es daher nicht nur in Sachsen, sondern auch in Sachsen-Anhalt Einhalt zu gebieten. Das immer wieder diesbezügliche Vorpreschen des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff gilt es in der Regierungskoaltion aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unverzüglich Einhalt zu gebieten. Hier ist insbesondere die grüne Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert gefordert. Das bedeutet, dass auch in Sachsen-Anhalt ein Motorbootverbot auf den Seen umzusetzen gilt. So erhält die richtige Entscheidung der Landesdirektion Sachsen die richtige Unterstützung und Umsetzungskraft.

Der AHA ruft ferner die Bevölkerung auf, diese richtige und begrüßenswerte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zu unterstützen sowie weiter derartig anstehende Verfahren in die gleiche Richtung entwickeln zu lassen!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.

Wer sich generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Saale, Mulde, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft, Seenlandschaften im Bitterfelder Raum und im Geiseltal einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jür-gen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »