Jahr: 2016 (Seite 10 von 39)

Initiative „Pro Baum“ und AHA führten am Freitag, den 07.10.2016 eine öffentliche Begehung in das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ sehen es für dringend erforderlich an, die hallesche Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieser Teil der Saaleaue, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Ferner bilden diese Saaleauenlandschaften ein zentrales Element des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal in der kreisfreien Stadt Halle (Saale)“.

Seit mehreren Jahren müssen AHA und die Initiative „Pro Baum“ vermehrt feststellen, dass immer wieder massive Fällungen von Gehölzen u.a. auf der ca. 60 ha großen Peißnitzinsel stattfinden.

Alle seitens des AHA gegebenen zahlreichen Bedenken und Hinweise blieben bisher unbeantwortet und unberücksichtigt. Stattdessen mussten AHA-Mitglieder am Freitag, den 04.03.2016 beobachten, dass umfassende Wegebauarbeiten bis an das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“ heran erfolgen. Diese aus dem Fluthilfefond vom Steuerzahler finanzierten und der Querfurter Bauhütte GmbH ausgeführten Bauarbeiten haben zu massiven Eingriffen in Umwelt, Landschaft und Natur geführt. Ungehindert der Tatsache, dass im März die Brutzeit voranschreitet, Säugetierarten -wie Igel- sich noch im Winterschlaf befinden, realisierte man erhebliche Boden-, Fäll- und Ausholzungsarbeiten.

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AHA führt Rundexkursion in das Unterluch Rosslau durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 15.10.2016 eine ca. 4,5 stündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Ross-lau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.

Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung des ca. 270 ha großen Unterluchs Rosslau sowie der Elbe, seines Nebenflusses Rossel und des ca. 316 ha großen Naturschutzgebietes „Saalberghau“ zu erläutern, das zu den bedeutsamsten Bestandteilen der Auenlandschaft der Stadt Dessau-Rosslau, welches fast vollständig von der Elbe umströmt ist sowie sich in der Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt im Überschwemmungsgebiet der Elbe befindet.

In dem Zusammenhang ist vorgesehen eigene Überlegungen Schutz, Erhalt und Entwicklung dieses sehe bedeutsamen Auengebietes darzulegen. Darüber hinaus möchte der AHA seine eng damit verbundenen Aktivitäten seiner ehrenamtlichen Ortsgruppe Dessau-Rosslau vorstellen und zur Mitarbeit aufrufen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Rosslau

Wer noch mehr zu der Exkursion und der Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Untere Mulde in Dessau – Rosslau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst im Oktober 2016 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, auch die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.

Dabei fielen als Erstes die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.

Hier verdeutlichte sich, dass das Hochwasser seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Mit Unverständnis stellten sie jedoch fest, dass man offenbar beabsichtigt Bauschutt auch aus anderen oberflächlich beräumten Kleingartenanlagen –z.B. an der Braunschen Lache- herangeschafft, zu verwenden, um Baustraßen zu errichten. Neben der Frage zu dem nicht erkennbaren Sinn derartiger Baustraßen, stellt sich sofort die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen, wozu nicht nur die Oberbauten gehören. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und –schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen alternativlos und unverzüglich vollständig u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.

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AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten.

Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt.

Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hochseilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf.

Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen.

Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört.

Alle bisherigen Gesprächsangebote sind leider vom Landkreis Saalekreis und der Stadt Landsberg immer wieder ausgeschlagen worden. Daher hatte der AHA eine Petition gestartet, welche Forderungen beinhaltet:

  • Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz
  • Unterlassen derartiger „Durchforstungs“-Maßnahmen
  • Lückenlose, öffentliche und transparente Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf und Quetz zu schweren ökologischen Schäden geführt haben.

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung der Umstände, welche zur Abholzung führten, sowie bei Fortsetzung dieser Form der Schädigung des Gutsparks Dammendorf und Quetz gilt es nach Ansicht des AHA die strafrechtliche Relevanz zu prüfen!

Der AHA ruft nun die Öffentlichkeit auf, ebenfalls die Petition zu unterzeichnen, welche unter folgendem Link zu erreichen ist:

https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-erhalt-betreuuung-und-entwiclkung-des-geschuetzten-gutsparks-dammendorf

Wer Interesse an einer Mitwirkung in einer ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

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Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist seit über 36 Jahren darauf hin, dass es die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher zu entwickeln gilt. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Natur-denkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neun-ziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild mas-siv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschafts-schutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.
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AHA fordert unverzügliche und vollständige Aufklärung der Interessenkonflikte im Zusammenhang der Bebauungsplanung zum Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.

Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dienen. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.

Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.

Das erst das Umweltbundesamt kommen muss, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden ? Dass man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.

Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.

Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.

Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenderen Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.

Wie sich nun offenbar herausstellt gibt es in mehrfacher Hinsicht massive Interessenkonflikte. In diesen scheinen nicht nur bisher unbekannte Vertreter des halleschen Stadtplanungsamtes, sondern auch der frühere Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Leimbach (CDU) verstrickt zu sein.

Für den AHA fügen sich nunmehr noch mehr Puzzle zusammen, welche zu dem auf Ignoranz fachlicher Einwendungen beruhenden Beschluss des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ führte. Der AHA fordert eine externe Untersuchung unter Einbeziehung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ferner befürchtet der AHA mangelnden Aufklärungswillen oder gar Verdunklungsgefahr, wenn die Stadt Halle (Saale) und womöglich das Landesverwaltungsamt diese skandalösen Angelegenheiten selbst untersuchen. Darüber hinaus hält der AHA einen sofortigen Stopp aller Aktivitäten zur Umsetzung des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ für dringend geboten.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen und bürgerschaftlichen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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