Monat: September 2016 (Seite 4 von 4)

AHA hält Schutz des Treptower Parks in Berlin für vorrangiges Ziel

Bekanntlich würdigt die offizielle Seite des Landes Berlin den ca. 84 ha großen, ab 1876 errichteten Treptower Park folgendermaßen, Zitat:

„Wegen seiner besonderen Mischung aus Flusslandschaft, riesigen Wiesen, beschaulichen Bereichen und lebhaften Lokalen ist der Treptower Park ein attraktives Ausflugsziel in Zentrumsnähe. Dank seiner Ausdehnung bietet der Park viel Platz für jede Form der Erholung. An sonnigen Wochenenden erobern Anwohner aus Kreuzberg, Neukölln und Friedrichshain den Volkspark.“, Zitat Ende

Ferner führt man aus, Zitat:

„Der Treptower Park ist wegen seiner Vielseitigkeit ein beliebter Volkspark. Inmitten des Parks steht mit dem Sowjetischen Ehrenmal die zentrale Gedenkstätte für gefallene Soldaten der Roten Armee.“, Zitat Ende

Diese Einschätzungen treffen weitgehend den Charakter und Wert des Treptower Parks, welcher mehr oder minder als Bestandteil der Aue der Spree sowie eines Biotop- und Grünverbundes entlang des Flusses darstellt. Die ökologische, historische, kulturelle, touristische und stadtgestalterische Wirkung findet ihre verstärkende Aufwertung in der südöstlichen Fortsetzung im 3,01 km² großen Plänterwald.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es vorrangig Aufgabe des Senats des Landes Berlins und des Stadtbezirkes Treptow-Köpenick alles zu unternehmen, dass Beeinträchtigungen aller Art dieser sehr wertvollen Grünbereiche Berlins unterbleiben.

Bereits die Errichtung des ca. 3,2 km langen 16. Bauabschnitts der BAB A 100 zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park können nachhaltige Beeinträchtigungen in der Aue der Spree und somit auch am und im Treptower Park hervorrufen. Maßnahmen des Tiefbaus eröffnen die Gefahr hydrologischer Beeinträchtigungen in dem Gebiet und führen unweigerlich zu zusätzlichen Versiegelungen sowie vermehrten Eintrag von Lärm, Abgasen und Feinstaub. Dies zu verleugnen wäre bzw. ist unverantwortlich und unehrlich.

Es ist nach Auffassung des AHA nicht in Ordnung, wenn sich das zuständige Amt des Stadtbezirkes Treptow – Köpenick derartig bedeckt hält, wie sie sich zum vom 10. bis 11.09.2016 im Treptower Park geplanten Lollapalooza-Festival verhalten möchte. Das Festival mit erwarteten ca. 40.000 Besuchern in dem Gebiet durchzuführen zeugt nach Ansicht des AHA von Missachtung der ökologischen, historischen, kulturellen, touristischen und stadtgestalterischen Bedeutungen des Treptower Parks. Dazu gehören un-weigerlich der Park sowie das zwischen den Jahren 1946 und 1949 errichtete Sowjetische Ehrenmal als zentrale Gedenkstätte für gefallene Soldaten der Roten Armee.

Alles Gründe, den Treptower Park als Ganzes von einem derartigen Musikfestival freizuhalten. Daher appelliert der AHA erneut an den Senat des Landes Berlins und den Stadtbezirk Treptow-Köpenick hier in vielfältiger Form verantwortungsbewusst und sensibel zu handeln und keine Genehmigung zur Durchführung des Lollapalooza-Festivals zu erteilen.

AHA begrüßt Entscheidung der Landesdirektion Sachsen, fordert aber weiterhin und verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Neuseen- und Auenlandschaften in Sachsen und Sachsen-Anhalt ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vertritt fortgesetzt die Auffassung, dass der Beschluss des Sächsischen Landtages, der zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 2. April 2014 führte, die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen hat. Diese Entscheidung des Landtages zeugt weiterhin von der Schaffung einer weiteren ökologischen Fehlentscheidung der damals in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, welche in der nunmehrigen CDU/SPD-Koalition leider keine Änderung gefunden hat. Darüber hinaus zeugt dies weiterhin von einer nicht ausreichenden Berücksichtigung gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen. Es ist eher vorgesehen auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Desweiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nun-mehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt. Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.
Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Der nunmehrig in einer „Resolution der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 15. März 2016“ sehr massiv vorgetragene Feldzug der Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Schleifung sämtlicher Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zu Gunsten eines ungehemmten Wassertourismus mit ungehinderten Bootsverkehr und Verbauung jeglicher Art zeugt davon, dass diese Organisation kein Gespür für ökologische Belange besitzt. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat offenbar vergessen, dass schon einmal menschliches Handeln durch Bergbau tiefe Wunden in diese Auenlandschaft gerissen hat und dass der politische Wandel in den Jahren 1989/1990 denjenigen endgültig Gehör verschafften, welche diese Zerstörungen von Anfang an kritisierten und deren Stopp bewirkte. Nunmehr gelang es der Natur mit und ohne menschlicher Hilfe, aber mit derer Duldung Natur- und Landschaftsräume wieder entstehen zu lassen, welche im engen Verbund mit den erhalten gebliebenen Auengebieten, aber auch einzeln, als arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.

Diese Prozesse zu Gunsten gnadenlosen Profits zu stoppen bzw. wieder zu zerstören, ist offenbar das erklärte Ziel der Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig. Wer Verantwortung wahrnehmen möchte, stellt sich diesen unverantwortlichen Thesen und Vorstellungen entgegen. Offenbar verfolgt die IHK noch immer das Ziel wirtschaftliche Interessen gegen Umwelt, Natur und Landschaft umzusetzen und somit die diesbezüglichen Bürden aus der Vergangenheit und Gegenwart noch weiter in die Zukunft zu tragen und weiter zu mehren. Das Denken dieser Leute ist weit in der Vergangenheit stehengeblieben und zeugt deutlich davon sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zu verschließen. Wer noch immer schnellen privaten Profit auf der Basis der Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft propagiert und die daraus entstehenden Folgen der Gesellschaft aufbürden möchte, handelt unverantwortlich und reaktionär.

Der AHA begrüßt jedoch ausdrücklich, die mit Pressemitteilung vom 28.07.2016 bekanntgegebene Entscheidung der Landesdirektion Sachsen „das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens“ auf der Basis naturschutzrechtlicher Fachgutachten einzustellen. Aus der Sicht des AHA ist das ein erster, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, welcher seine Fortsetzung in dem „Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal)“ in gleicher Richtung haben sollte.

Auf jeden Fall ist der AHA bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Landesdirektion Sachsen auf dem richtig eingeschlagenen Weg fachlich-argumentativ zu begleiten.

Jedoch mehren sich verstärkt Stimmen, dass der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt in länderübergreifenden Tourismusprojekten versuchen, die richtige Entscheidung der Landesdirektion zu unterlaufen. Dies soll durch öffentlich finanzierte Werbeaktionen für private Anbieter von Hotel- und Bootsanbieter in der Neuseenlandschaft sowie der Seenlandschaften der Goitzsche, des Geiseltalsees und dem Muldestausee geschehen. Dem Handeln gilt es daher nicht nur in Sachsen, sondern auch in Sachsen-Anhalt Einhalt zu gebieten. Das immer wieder diesbezügliche Vorpreschen des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff gilt es in der Regierungskoaltion aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen unverzüglich Einhalt zu gebieten. Hier ist insbesondere die grüne Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert gefordert. Das bedeutet, dass auch in Sachsen-Anhalt ein Motorbootverbot auf den Seen umzusetzen gilt. So erhält die richtige Entscheidung der Landesdirektion Sachsen die richtige Unterstützung und Umsetzungskraft.

Der AHA ruft ferner die Bevölkerung auf, diese richtige und begrüßenswerte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zu unterstützen sowie weiter derartig anstehende Verfahren in die gleiche Richtung entwickeln zu lassen!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.

Wer sich generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Saale, Mulde, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft, Seenlandschaften im Bitterfelder Raum und im Geiseltal einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jür-gen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA möchte Aktivitäten an Laucha verstärken

Im Jahre 1994 begann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Aktivitäten entlang der Laucha. Ausgangspunkt dabei war die Stadt Bad Lauchstädt. In dem Zusammenhang entstand im gleichen Jahr eine Laucha-Konzeption. Im Jahr 1998 folgte zudem noch der „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zu Schutz, Pflege und Nutzung des Gebietes um den Beregnungsteich am Ostende von Bad Lauchstädt unter Einbeziehung der Laucha“ vom 04.11.1998, welcher detaillierter bestimmte notwendige Maßnahmen aufgreift.

Seit dem Jahre 1995 bestehen Kontakte zur Sekundarschule Schkopau, mit welcher zusammen ab 1996 intensive Untersuchungen an bzw. in der Laucha erfolgten. Neben den Untersuchungen in biologischer und chemischer Hinsicht entstanden auch weitere Überlegungen zur weiteren Gestaltung und Entwicklung des 18,6 km langen Baches, welcher bei Schafstädt entspringt und bei Schkopau nach einem Höhenunterschied von 74,2 m und einem eng damit verbundenem durchschnittlichen Gefälle vom 3,98 m/km in die Saale mündet. Im Jahr 1998 legte der AHA dazu „Ergebnisse der Untersuchung und Beurteilung eines kleinen Fließgewässers durch die Schüler des Pflichtwahlkurses „Umwelt“ der Sekundarschule Schkopau“ vor, welcher umfassende Messergebnisse zur biologischen und chemischen Wassergüte sowie eng damit verbundene Entwicklungsvorschläge beinhalten.

Jedoch leidet die Laucha weiter und verstärkt unter akutem Wassermangel, was einerseits den geringen Niederschlägen und andrerseits den in Folge des Bergbaus im Geiseltal abgesenkten Grundwasserspiegel geschuldet ist. Ferner belasten noch immer Nährstoffeinträge aus Abwässern und Landwirtschaft das Fließgewässer. Teilweise fehlende Gewässerschonstreifen und verbaute Ufer (z.B. in Bad Lauchstädt) verschärfen die Situation. Jedoch existieren zwischen Bad Lauchstädt und Schkopau auch Gewässerabschnitte, welche das große naturnahe Entwicklungspotenzial der Laucha verdeutlichen. Die Abholzungen im Mündungsbereich der Laucha in die Saale in der Gemeinde Schkopau haben hier unzulässiger Weise in den Prozess eingegriffen und wieder rein forstwirtschaftliche Aspekte über naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten gestellt. Nunmehr gilt es die Gehölzentwicklung in dem Mündungsgebiet der Laucha einem naturnahen Prozess zu überlassen.

Im Blickwinkel der Beachtung der Kriterien von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz betrachtet, kritisierte der AHA mit Presseerklärung vom 14.08.2016 die Herangehensweise des Geschäftsführers der Historischen Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH René Schmidt an die Entwicklung und ökologische Bedeutung des Kurparks, welche eng mit der Laucha und ihrer Aue verknüpft ist.

Bei aller Beachtung der notwendigen historischen und gestalterischen Zusammenhänge des Kurparks, haben auch Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes im erforderlichen Umfang Berücksichtigung zu finden. Daher hat der AHA immer wieder seit dem Jahr 1994 die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Laucha und ihr Einzugsgebiet angemahnt. Die Zustände in und um den Kurparkteich in Bad Lauchstädt ist erneut ein konkreter Anlass genau diese wissenschaftliche Be- und Erarbeitung einzufordern. Dazu zählt es u.a. die Wasser- und Bodenqualität, Einflussmöglichkeiten durch Eintrag von Ab- und Schmutzwasser, den Eintrag von Düngemittel und Pestiziden aus der Landwirtschaft, den bisherigen und Ausweitungsmöglichkeiten des Biotop- und Grünverbundes der Laucha sowie Maßnahmen zur Renaturierung des Kurparkteiches und das Verhältnis zur Laucha zu prüfen.

Als wissenschaftliche Partner können u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule in Merseburg fungieren. Ein Ablassen des Wassers des Kurparkteiches in die Laucha hält der AHA zur Zeit für problematisch, da die konkrete Ursache des Fischsterbens und die Qualität des Wassers des Kurparkteiches noch nicht geprüft und bekannt sind und auf Grund des Wassermangels in der Laucha eine weitere flächendeckende Verschlechterung der Wasserqualität des Fließgewässers und von ihr gespeister Standgewässer zu erwarten bzw. zu befürchten ist. Der AHA erneuert und bekräftigt daher seine Aufforderung bei der Entwicklung und Gestaltung des Kurparkes verstärkt die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Dazu zählt auch die ernsthafte Prüfung zur Aufhebung von Verrohrungen der Laucha zu prüfen und anzugehen. In diesem Gesamtkontext betrachtet, möchte der AHA seine Aktivitäten im Einzugsgebiet der Laucha, wozu auch die bei Milzau einmündende, ca. 10 km lange Schwarzeiche gehört, weiter verstärken, neu organisieren und intensivieren. Neben der flächenmäßigen Ausdehnung und Intensivierung der wissenschaftlichen Untersuchungen der Boden- und Wasserqualität sowie der Kartierung der Tier- und Pflanzenwelt sollen verstärkt Exkursionen, die Aktualisierung der bestehenden Konzeptionen und ggf. darauf aufbauende Schutzgebietsausweisungen und Arbeitseinsätze gehören. Besondere örtliche Schwerpunkte bilden dabei das Quellgebiet südwestlich von Schafstädt, die Stadt Bad Lauchstädt, das Einmündungsgebiet der Schwarzeiche bei Milzau sowie das Gebiet von Schkopau bis zur Mündung in die Saale. Aus diesem Grund möchte der AHA ehrenamtlich Interessierte gewinnen, welche in dem Sinne in der Arbeitsgruppe Laucha mitwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht und Beruf überhaupt keine Rolle.

Dazugehöriger Artikel auf MZ-Web.de

Wer an einer Mitarbeit in der AHA-Arbeitsgruppe Laucha interessiert ist, kann sich an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg
„Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 und 2015 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat September 2016 sind folgende jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Insektenfauna geplant:

September
Samstag, den 10.09.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 17.09.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 24.09.2016, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Salegaster Forstes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2016“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

AHA führt Exkursion in die Dölauer Heide durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 10.09.2016 eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der AHA seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der AHA Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt.

Dafür ist nach Auffassung des AHA die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich.

Der AHA möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen.

In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch.

Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater

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