Jahr: 2015 (Seite 6 von 39)

AHA hält Erhalt, Schutz, Weiterentwicklung und räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten

Mit großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den im Rahmen seiner 64. Sitzung am 30. September 2015 gefassten mehrheitlichen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses zur Annahme Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 – 64a VE aufgenommen. Dieser Bebauungsplan, welcher die Bebauung einer 3,7 ha großen Fläche nördlich der Gleimstraße und somit das Ende einer potentiellen Norderweiterung des zur Zeit ca. 8,1 ha großen Mauerparks zur Folge hat, stellt einen schwerwiegenden Einschnitt in der Entwicklung, Erweiterung und beim Schutz von bestehenden und potentiellen Grünzonen sowie Biotop- und Grünverbundräumen im Land Berlin und im Speziellen seines Stadtbezirkes Berlin-Pankow dar. Das Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG zielt offenbar zudem auch auf ein vermögendes Klientel ab, was somit nicht zu einer sozialverträglichen Lösung der Wohnungsknappheit in Berlin beiträgt.
Der dem Vorhaben zu Grunde liegende, Ende 2011 abgeschlossene „Mauerpark-Vertrag“ erscheint beim Lesen der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Erweiterung des Mauerparks vereinbart – Städtebaulicher Vertrag und weitere Entwicklungen“ vom 06.09.2012 in mehrfacher Hinsicht hoffnungsvoll, aber bedenklich zugleich.

Die nachfolgend zitierten Ausführungen zeigen das auf, Zitat:

„Gemeinsames Ziel von Land, Bezirk und vielen Bürgerinnen und Bürgern ist es, dass der Mauerpark erweitert und damit fertig gestellt wird und den Menschen in Berlin als Parkfläche zum Rückzug aus dem städtischen Alltag zur Verfügung steht.
Aus diesem Grund hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Bezirk Mitte und dem Eigentümer der Erweiterungsflächen, der CA Immo Deutschland GmbH, Ende vergangenen Jahres einen neuen Anlauf unternommen, gemeinsam dieses Ziel der Parkerweiterung um mindestens 2 ha zu erreichen.“, Zitat Ende

Hier erklärt man eigentlich eine Zusage einer Parkerweiterung im Umfang von mindestens 2 ha. Ferner zeigt sich hier wieder einmal, was die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben zur Folge hat, wie das Agieren der CA Immo Deutschland GmbH, als Rechtsnachfolger des früheren Eisenbahnvermögens, zeigt.
Somit erfolgt im gewissen Maße eine deutliche Relativierung der nachfolgenden Aussagen, Zitat:

„Der Mauerpark wird laut diesem städtebaulichen Vertrag durch die Grün Berlin GmbH von heute ca. 8 ha auf zukünftig ca. 15 ha Fläche erweitert, davon rund 13 ha als Grünfläche. Am Rande der Parkfläche, an der Bernauer Straße, werden in diesem Rahmen parkverträgliche Nutzungen, wie der dortige Flohmarkt oder die Gastronomien auf einer Fläche von 2 ha dauerhaft gesichert.“, Zitat Ende

Selbstverständlich ist eine Erweiterung der Flächen des Mauerparks nur zu begrüßen. Nur zu welchem Preis. Hier sei ein Auszug des Artikels von Thomas Trappe in den „Prenzlauer Berg Nachrichten“ vom 30.10.2012 zitiert,

„Das Land Berlin kommt durch den Tausch darum herum, Fläche teuer anzukaufen. Dennoch muss es für die Erweiterung fast 6 Millionen Euro zahlen: Für die Erschließung der Wohngebiets im Norden übernimmt es 600.000 der voraussichtlich 3,5 Millionen Euro Gesamtkosten. Die Deutsche Bahn bekommt zudem 1,5 Millionen Euro, um die „Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel“ zu verbessern. Außerdem werden an die CA Immo 3,82 Millionen Euro als „Kostenerstattung“ gezahlt, da dem Unternehmen durch die Schenkung Einnahmen verloren gehen. Die CA Immo verpflichtet sich im Gegenzug, 40 Kita-Plätze bereitzustellen, „sobald sie erforderlich werden“.“, Zitat Ende

Darüber hinaus weisen die Planungsunterlagen folgende Fakten aus:

Dem Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG stehen 69 standortgerechte Bäume im Weg. Ein Aufwiegen der sehr wahrscheinlichen Abholzung dieser 69 Gehölze durch 69 Baumneupflanzungen ist nicht möglich. Zudem der Pioniergehölzbestand eine entscheidende Etappe in einer naturnaheren Entwicklung des 3,7 ha großen Geländes darstellt.

Die nachgewiesene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) benötigt Randbereiche von Gehölzen als Jagdgebiet, was mit der angedachten Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet ist.

Bei den nachgewiesenen 9 Vogelarten ist zu mindestens bei einer möglichen Bauphase mit vollständiger Vergrämung zu rechnen. Inwieweit der Total- und Teilverlust von Lebens- und Nahrungsräumen zur Rückkehr einer entsprechenden Avifauna führt ist nicht sicher.

Hinsichtlich der nachgewiesenen 44 Wildbienenarten und 22 Wespenarten sei der entsprechende Passus in den Planungsunterlagen unter Punkt II.2.1.1.2 Tiere auf Seite 35 zitiert:

„Alle 44 im Gebiet nachgewiesenen Wildbienenarten stehen in Deutschland unter besonderen Schutz gemäß Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung“, Zitat Ende

Daraus ist klar abzuleiten, dass eine Bebauung zum Verlust von besonders geschützten 44 Wildbienenarten führt.
Klimatisch gesehen ist ebenfalls mit Einschränkungen beim Klimaschutz zu rechnen, wenn man nachfolgenden Auszug aus den Planungen, II.2.1.4 Luft und Klima Stadtklima, zu Grunde legt, Zitat:

„Die Grünfläche Mauerpark führt einen Kaltluftmassestrom mittlerer Stärke.“ , Zitat Ende

Die angedachten baulichen Veränderungen und verkehrlichen Anbindungen führen zu starken klimatischen Verschlechterungen und zusätzlichen Neuversiegelungen. Eine Entwicklung, welche keinesfalls Unterstützung finden kann und darf.
Ferner weist das Planungsgelände zum Teil eine Belastung mit Polycyclischen aromatische Kohlenwasserstoffen (PAK) auf, was einer entsprechenden Sanierung des Bodens bedarf.

Nach Auffassung des AHA gilt es den Mauerpark ebenfalls um diese 3,7 ha zu erweitern, um somit eine Kombination von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz mit nachhaltiger Erholung zu sichern bzw. qualitativ und quantitativ auszuweiten. Darüber hinaus sollte der Mauerpark eine verstärkte direkte bzw. zu mindestens indirekte Einbindung in Biotop- und Grünverbundräumen im früheren Grenzgebiet sowie zum Beispiel zum Volkspark Humboldthain erhalten.
Während der Erhalt, Schutz und die räumliche Erweiterung des Mauerparks Ausdruck einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Stadtplanung darstellt, bedeutet die mit der angedachten Wohnbebauung nördlich der Gleimstraße einhergehende Vernichtung von Gehölzflächen und Kaltluftkorridoren ein rückwärtsgewandtes Herangehen an Stadtentwicklung.

Von daher hält der AHA ein sofortigen Stopp der Vorhaben der Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG und alternativ den Erhalt, den Schutz, die Weiterentwicklung und die räumliche Ausdehnung des Mauerparks in Berlin-Pankow für dringend geboten.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und fachlichen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
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Internet: http://www.aha-halle.de

AHA möchte sich für den Schutz und die Entwicklung der Helme einsetzen

Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Die momentane Verweigerung seitens des sachsen-anhaltinischen Umweltministeriums zeugt davon, dass man sich offenbar seiner Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft nicht im erforderlichen Umfang bewusst ist.

Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Menge an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.

In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander entwickeln sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens
10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu können. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.

Der AHA fordert daher den Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt, aber auch die angrenzenden Kommunen in beiden Ländern auf, aktiv dafür Sorge zu tragen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, die Helme vollständig ökologisch durchlässig und strukturreich zu gestalten und entwickeln zu lassen sowie eine umfassende Wiederentstehung einer durchgängigen, umfassenden, arten- und strukturreichen Helmeaue, als Lebens- und Rückzugsraum sowie flussverbundenen Überflutungsraum zu ermöglichen.

In dem Zusammenhang bietet der AHA seine umfassenden Erkenntnisse und Erfahrungen, die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitwirkung sowie die Initiierung und Begleitung von örtlichen und flächendeckenden wissenschaftlichen Arbeiten an. Der AHA möchte nunmehr im Rahmen einer ca. vierstündigen Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra am Samstag, den 31.10.2015 seine eigenen Vorstellungen und Überlegungen vor Ort darlegen und mit einer interessierten Öffentlichkeit umfassend diskutieren. Ebenso beabsichtigt der AHA die Bildung einer ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Helme vorzustellen sowie deren Inhalte und Ziele darzulegen. Die Fahrradexkursion beginnt 10:00 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra, wo sie nach etwa vier Stunden wieder enden soll.

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umbau von Gimritzer Damm und Teile der Heideallee für nicht umsetzbar

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Das führte zum Aufruf zu einer Protestexkursion am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und zur Heideallee. Zu Beginn der Protestexkursion erläuterten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern ihre Positionen zu den Bauarbeiten für den angedachten Hochwasserdeich in Halle an der Halle – Saale – Schleife.

Mit Genugtuung haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bestätigung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zum Eilantrag auf Baustopp des vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten Baus eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife aufgenommen. Diese Entscheidung stoppt erst einmal weiterhin die skandalöse Fortsetzung der mit Bescheid vom 26.09.2014 vom Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt genehmigten vorzeitigen Baubeginn für einen Abschnitt von 400 m. Somit haben nach dem Verwaltungsgericht Halle, nun auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg, den vom Land Sachsen-Anhalt nachträglich legitimierten illegal und widerrechtlich vom halleschen Oberbürgermeister einst am 12.07.2013 begonnenen , steuerfinanzierten Bau eines 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife in unmittelbarer Nähe der Saale vorläufig ausgesetzt.

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und AHA beruhen die nunmehr vorerst gestoppten Bauarbeiten für den skandalösen Deich, auf Grundlage falscher Messungen, Berechnungen und Planungsunterlagen. Wie Initiative „Pro Baum“ und AHA bereits mehrfach betont haben, bedarf der angedachte Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Halle, in seiner Bestätigung der Stattgabe zu dem Eilantrag, nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gefolgt.

Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt.
Aller Voraussicht nach ist nämlich davon auszugehen, dass das Hochwasser zum einen in dem eingeengten Raum zurückgestaut und zum anderen in andere Bereiche hinübergedrängt wird. Der AHA und die Initiative „Pro Baum“ gehen davon aus, dass insbesondere verstärkt die hallesche Altstadt, die Peißnitzinsel, Giebichenstein, aber auch Kröllwitz mit der Talstraße davon betroffen sein könnten. Darüber hinaus ist das Hineindrängen von Qualmwasser aus der dann eingedeichten Saaleaue nach Halle-Neustadt überhaupt nicht ausgeschlossen. Die Höhe des Qualmwassers richtet sich u.a. nach Höhe und Dauer des Hochwassers. Selbst nach Abzug des Hochwassers in der Saale ist mit weiterem Verharren des Qualmwassers hinter dem Deich zu rechnen, da dieser den freien Abfluss behindert und die Flächen weitgehend versiegelt sind. Ferner ist in Folge des angedachten Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich der Deiche, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung des Deichbauprojektes betroffen.

Abgesehen davon hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.
Stattdessen verbaut das Land Sachsen-Anhalt Steuergelder aus Bund und Land im bisher angegebenen Umfang von 4,9 Millionen Euro für einen unverantwortlichen Umwelt- und Naturfrevel. Es ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und des AHA endgültig der Zeitpunkt erreicht, dass sich nunmehr der Deutsche Bundestag, der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt, der Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle der Verschwendung von Steuergeldern annehmen und dafür Sorge tragen, dass das Bauvorhaben endlich seinen endgültigen Stopp und Ende erfährt. Die gegenwärtige Landesregierung Sachsen-Anhalts und das nachgeordnete Landesverwaltungsamt sind offenkundig von sich aus dazu nicht in der Lage.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Magdeburg bietet dazu eine weitere, sehr wichtige Basis.

den Verkehrsplanungen am Gimritzer Damm und in der Heideallee ein.
Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor.

Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Derartige Planungen passen zu den Plänen zur Neuerrichtung eines gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife, welche den Verlust von 7,84 ha Aue und Überflutungsraum der Saale zur Folge hätte.

Es ist mit keinem Deut erkennbar, wozu eine mit der Umgestaltung verbundene Erweiterung des Verkehrsraumes notwendig sein soll. Der Verlust umfassender Gehölz- und Wiesenbestände führen zur Beseitigung umfangreicher Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, ein Einschnitt in Sachen Klimaschutz sowie zur nachteiligen Veränderung des Landschafts- und Stadtbildes. Daran ändert auch nichts, wenn man die Straßen mit einer zweireihigen Platanenallee einrahmen möchte.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stimmten mit der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) überein, dass die angedachten Baumaßnahme keine Verbesserung in der Beförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Fahrradverkehrs herbeiführen. Es ist eher deutlich erkennbar, dass die Verkehrsplanung wieder sehr stark auf die Beförderung des Motorisierten Individualverkehrs orientiert ist, was sich u.a. in der angedachten Errichtung des Kreisels im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie der momentanen Fahrbahnplanungen im Gimritzer Damm mit Potenzial zur baulichen Erweiterung der Fahrbahnen artikuliert. Dabei besteht die akute Gefahr der Fortsetzung von Vernichtung von Gehölz- und Wiesenbeständen in der Stadt Halle (Saale). Beide Organisationen erinnern sich dabei noch sehr gut an das Vorhaben der Stadt Halle (Saale) im Herbst 2006 in der Heideallee 63 Platanen zu fällen, was zu Protestexkursionen der Initiative „Pro Baum“ führte.

Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in Übereinstimmung mit der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) diese Verkehrsplanungen zu stoppen und stattdessen u.a. den ÖPNV durch Prüfung der Möglichkeiten einer fahrscheinlosen Nutzung sowie den Fahrrad- und Fußgängerverkehr durch Änderungen in der Grünphasengestaltung im Bereich der Ampeln zu verbessern. Im Bereich Zur Saaleaue und Gimritzer Damm kann die bauliche Umgestaltung des bereits vorhandenen Treppen- und Rampenbereich im Übergangsbereich zwischen Gimritzer Damm und Halle-Saale-Schleife einen weiteren Verlust von Gehölzen ausschließen. Stattdessen könnte man bestehende Trampelpfade durch Barriere geschützte Neupflanzungen beseitigen.
Nach Ansicht beider Organisationen erfordert das jedoch einen sofortigen Stopp des gegenwärtigen Vorhabens und die Aufnahme umweltverträglicher Planungen.

Ferner halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Planungen auf eine breitere gesellschaftliche Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.

Aus den Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746

Fotos: Christoph Schade

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme und ihres Einzugsgebietes für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich seit vielen Jahren für den Schutz und Entwicklung der Helme sowie u.a. ihrer Nebengewässer Zorge und Thyra sowie des Gesamtraumes der Goldenen Aue zwischen Südharz und Kyffhäusergebirge ein. Dazu gehören die Schaffung der Möglichkeiten einer sukzessiven Wiederherstellung der Mäandrierungen der Fließgewässer, die Sicherung und Freihaltung von Gewässerschonstreifen mit einer beidseitigen Mindestbreite im Umfang von 10 m sowie die Rückgabe umfassender Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen.

Dabei empfindet es der AHA begrüßenswert, dass in einem gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar sind. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Hier erscheint die Beseitigung von Uferbefestigungen dringend vonnöten. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.

Mit Sorge nimmt der AHA immer wieder das Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga wahr, welche trotz Fischtreppe eine unüberwindbare Barriere für aufwärts wandernde Fische darstellt. Hier sollte die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen.

Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes Schlossberg bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält. Im Bereich der Helme unterhalb von Aumühle haben eingetragene Zweige von Silberweiden zu einer Störwirkung mit Chancen zu einer naturnaheren Entwicklung mit Mäandrierung geführt. Diese Entwicklung gilt es nach Ansicht des AHA unbedingt zu sichern bzw. weiter zu befördern.

Der AHA verfolgt momentan mit sehr großem Interesse die Diskussion zur Absenkung des Wasserspiegels der Talsperre Kelbra. Nach Auffassung des AHA gilt es eine klare länderübergreifende Verordnung zum Ablassen des Stauwassers in der Talsperre Kelbra zu erlassen, um den Schutz der dortigen Fauna und Flora zu sichern und dabei eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere die Funktion als Rast- und Nahrungsplatz für den Kranich, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Wasservögel, Amphibien, Fische, Insekten und Spinnen. Dazu ist es aber notwendig, dass die Auenlandschaft als Ganzes mit seinen Beständen an Gehölzen, Wiesen, Hochstauden sowie Röhricht und Schilf einen umfassenden Schutz genießt. Dazu bedarf es nach Ansicht des AHA u.a. einer wissenschaftlich-fachlich fundierten und rechtlich eindeutigen Verordnung, welche das Ablassen des Stauwassers regelt. Somit unterstützt der AHA grundsätzlich das Anliegen des Fördervereins Numburg e.V. und drückt sein Unverständnis zu den ablehnenden Haltungen des Talsperrenbetriebes und des Kreisanglervereines aus. Von daher sind nun die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Staatsregierung des Freistaates Thüringen, aber auch die Landkreise Mansfeld-Südharz, Kyffhäuserkreis und Nordhausen gefordert.

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA für sehr sinnvoll, eine sehr komplexe Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.

In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzuggebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
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Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 26.10.2015 findet mit dem 127., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 zum Gimritzer Damm und der Heideallee auszuwerten.

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.

Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt. Ebenso stehen schon die Planungen für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung. Als Schwerpunkte gelten dabei die gemeinsamen Veranstaltungen mit dem AHA zur Durchführung der 8. Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 25.03.2016 und zum Tag des Baumes am 25.04.2016.
Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

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