Monat: Mai 2015 (Seite 4 von 5)

Stellungnahme zur 1. Änderung des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau des Verkehrsknotens Am Steintor, Az.: II/61.6/01-2014-1

Die gegenwärtigen Planungen beruhen auf zwei grundsätzlichen Fehlern, welche vorrangig in der verfehlten Umwelt- Bau- und Verkehrspolitik von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) begründet liegt:

  1. Bau- und Verkehrsplanungen ordnen immer grundsätzlich die Belange von Umwelt- und Naturschutz denen von Bau bzw. Verkehr unter. Alternativen finden keine ernsthafte Prüfung, erfahren ein permanentes Aussetzen bzw. weist man mit fadenscheinigen Begründungen zurück. Beispielsweise liegen den Einwendern noch immer keine ordnungsgemäßen Reaktionen auf seine Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 vor.
  2. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am 21.12.2011 trat eine Neuverordnung der Baumschutzsatzung in der Stadt Halle (Saale) in Kraft, welche beispielsweise folgende Regelung beinhaltet, Zitat:
    „§ 3 Schutzgegenstand
    Gegenstände dieser Satzung sind:

    1. Laubbäume, Ginkgo und Eiben, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 50 cm aufweisen. Bei mehrtriebigen Bäumen ist der Stammumfang des stärksten Triebes in 100 cm Höhe und bei Bäumen mit tieferem Kronenansatz das Maß unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes maßgeblich,
    2. Straßenbäume unabhängig vom Stammumfang,
    3. alle Bäume der Baum-Ersatzpflanzungen i. S. d. § 9 dieser Satzung und Bäume sonstiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere i. S. d. § 15 Bundesnaturschutzgesetz, unabhängig vom Stammumfang. Sie werden nachfolgend als „Bäume“ bezeichnet.
    4. Vom Schutz ausgenommen sind Bäume der Arten bzw. Hybriden und Zuchtformen: Eschenahorn (Acer negundo), Götterbaum (Ailanthus altissima), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Pappel, außer Schwarzpappel (Populus nigra) und Zitterpappel (Populus tremula).“, Zitat Ende

    Gerade die unter Punkt 4 genannten, fachlich nicht nachvollziehbaren Schutzausnahmen zeugen davon, dass man einen ordnungsgemäßen Schutz von Bäumen und Sträuchern zugunsten verfehlter Bau- und Verkehrspolitik geopfert hat. Diesen Punkt 4 gilt es zu streichen, da er auf keiner fachlich soliden und somit logischen Grundlage beruht. Dadurch erfährt der Schutz von Gehölzen eher eine ungerechtfertigte Einschränkung. Dies sei somit als Antrag zu verstehen.
    An der Stelle sei ferner darauf hingewiesen, dass die Initiative „Pro Baum“ mit Schreiben vom 25.11.2007 einen „Antrag vom 29.10.2007 auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) vom 22.07.1998, geändert am 23.05.2001“ vorgelegt, welcher seitens der Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) bisher keine Reaktion erfuhr.

Wie bereits in der Stellungnahme vom 10.04.2013 festgestellt, ist folgende Einschätzung schon zum gegenwärtigen Restgehölzbestand des einst umfassenden Gehölzbestandes im Park am Steintor zu treffen:

Nach den bisherigen Planungen hat man 59 Bäume als „nicht verkehrssicher“ eingestuft, wovon 10 Bäume die Wertung „gefährliche Bäume“ erhalten haben. Mit der Fällung dieser Bäume und der Abholzungen zu Gunsten der geplanten Verkehrsanlagen hat die Stadt Halle (Saale) schon die Vernichtung von 107 Bäumen in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch die angedachte pauschale Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Somit wären eigentlich von den 30 „Restbäumen“ nur noch 2 Bäume übrig.

Die gegenwärtigen Planungen beinhalten keine Angaben zu der angedachten pauschalen Fällung von 28 nektarreichen und blühreichen Robinien. Eine Fällung von mindestens 6 und „im Bedarfsfall“ weiteren 5 Bäumen hätte die Abholzung von maximal weiteren 11 Bäumen zur Folge. Angenommen die 28 Pauschalfällungen kämen so nicht zum Tragen, dann wären 30 Bäume – 11 Bäumen = 19 Bäume übrig, was praktisch fast einer Totalvernichtung des Parks gleichkommt.

Von daher sind alle Baumaßnahmen so zu planen und durchzuführen, dass die Bäume im Kronen- und Wurzelbereich ausreichend Schutz erfahren.

Ansonsten sei auf die Stellungnahmen und Erklärungen vom 10.04.2013 und in Folge der Exkursion vom 24.09.2013 verwiesen, welche ausführlich auf Alternativplanungen und Schutzmaßnahmen für den Gehölzbestand hinweisen. Von daher ist Bestandteil dieser Stellungnahme die ebengenannten Stellungnahmen und Erklärungen vollumfänglich hinzuziehen

AHA hält umweltgerechte Nutzung der halleschen Ziegelwiese für dringend geboten

Bekanntlich gehört die hallesche Ziegelwiese, mit seinem künstlich angelegten See mit Fontänenanlage mit bis zu 40 m hohem Wasserstrahl und ausgedehnten Wiesen- und Rasenanlagen zu den meistbesuchtesten Naherholungsgebieten im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Die Geschichte der Ziegelwiese reicht weit zurück. Bereits im Stiftungsprivileg vom 05.07.1121 sprach der Erzbischof Rüdiger von Magdeburg die Ziegelwiese dem Kloster Neuwerk zu, welches einst auf der Höhe des heutigen Botanischen Gartens lag. Das Kloster nutzte die Insel als Grasweide für das Klostervieh. Damals führte das Weideland auch den Namen „Großer Weide“. Im Jahre 1530 löste Kardinal Albrecht das einflussreiche Kloster auf und ließ Kirche und andere Bauten abreißen. Der umfangreiche Landbesitz, wozu der „Große Werder“ gehörte, fiel nun unter die Verwaltung des Neuen Stifts. Bereits ab dem Jahre 1532 beanspruchte Kardinal Albrecht das reizvolle Saalegelände bis zur Moritzburg wieder für seine Zwecke. Nach der Reformation, welche mit dem Abzug des Kardinals Albrecht begann, kam der Werder schließlich zum Amt Giebichenstein.
Im 17. Jahrhundert nutzten die Administratoren des Erzstiftes Magdeburg die Wiese als Festplatz. Insbesondere der prunkliebende Herzog August von Sachsen veranstaltete hier manches Schauspiel. So ist in der halleschen Stadtchronik von Olearius „Halygraphia“ unter dem Tag 04.07.1667 zu lesen: „Abends um 10 Uhr/sind wegen der Fürstlichen Gemahlin Geburts Tages/Aufzuege: Ballett und Feuerwerk im Werder bey der Stein Mühlen praesentiert worden.“

Nach dem Jahre 1680, in brandenburgisch-preußischer Zeit, setzte wieder eine intensive wirtschaftliche Nutzung ein. Das Amt Giebichenstein errichtete in der Nähe des Kirchtores eine große Ziegelei, welche den von ihr benötigten Lehm von dem Werder holte. Von daher rührt auch der spätere Name „Ziegelwiese“. Ein Zugang zur Ziegelwiese seitens der Stadt bestand so gut wie gar nicht. Wer von der Würfelwiese an der Moritzburg über die Brücke zur Ziegelwiese wollte, musste bis zum Jahre 1868 dem Schleusenmeister einen „Dreier“ entrichten. Daraufhin erhielt der kleine Übergang den Namen „Dreierbrücke“.Ende des 19. Jahrhunderts nahm sich der hallesche Verschönerungsverein der Ziegelwiese und veranlasste an den Wegrändern Baumpflanzungen. Nach zahlreichen gärtnerischen Bemühungen um die Ziegelwiese, erwarb im Jahre 1911 die Stadt Halle (Saale) den Werder inmitten mehrerer Saalearme. Die Ziegelwiese war da schon in sportlicher Nutzung. Im Spätherbst setzte man die Nordhälfte der Ziegelwiese unter Wasser, um sie im Winter als Eisbahn verwenden zu können. Generationen von Hallensern haben hier das Schlittschuhfahren gelernt. Zu den bekanntesten Personen gehörte der berühmte Schauspieler und Schriftsteller Curt Goetz, welcher bis 1906 das Stadtgymnasium besuchte.

Diese Wiedervernässungsphase führte nach Auskunft zahlreicher Naturinteressierter zu teilweiser arten- und strukturreichen Entwicklungen dieses Bestandteils der Saaleaue. So berichtete man auch von Orchideenvorkommen. Im Vorfeld zu den 10. Arbeiterfestspielen im Zeitraum vom 14. 06.1968 bis 16.06.1968 legte man das Gelände mit Erd- und Bauaufschüttungen trocken und erbaute dabei den bereits erwähnten künstlichen See mit Fontänenanlage. Im Zuge dieser Arbeitsfestspiele nahm man u.a. die Fontänenanlage in Betrieb. In Nacharbeit der vom Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR (KB) bereits im Jahre 1985 aufgeworfenen ersten Diskussionen zur Umgestaltung der Ziegelwiese, legte einer seiner Nachfolger, der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) im Jahre 1994 Konzeptionelle Vorschläge für das Gebiet vor. Die Schwerpunkte der Konzeption liegen in der Entwicklung naturnaherer Wiesen mit partieller und unregelmäßiger Mahd sowie in der Wiederherstellung einer Feuchtwiese im Nordteil der Ziegelwiese. Neben einer kurzen nichtssagenden schriftlichen Antwort, widmete die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kurze Zeit später das Gebiet zur Hundewiese um. Das geschah wieder einmal ohne öffentliche Diskussion und Einholung von Stellungnahmen. Ein Musterbeispiel also dafür, wie eine echte Demokratie garantiert nicht funktionieren kann.

Nunmehr sorgt sich der AHA, dass die Ziegelwiese, offenbar von Politik und Verwaltung gezielt toleriert, zu einer Party- und Saufmeile verkommt. Das nennt man dann Teil eines gewässertouristischen Konzeptes. Bereits jetzt dient die gesamte Ziegelwiese als Grillplatz, Partymeile mit teilweise lauter Musik sowie Ersatzort für Kneipe und öffentlicher Bier- und Schnapswiese. Als Stätten der Verrichtung der Notdurft fungieren die Gehölzflächen auf und an der Wiese. Die Folgen sind Vermüllung, Beschädigung von Gehölzen –Äste und Zweige finden Verwendung für Feuerstellen-, heruntergetretene Rasen-, Wiesen- und Uferzonen sowie zunehmende Unhygiene. Hinzu kommt, dass vor, während und im Anschluss an das weitgehend ungehemmte Partygeschehen die gesamte Ziegelwiese als eine unbegrenzte Hundewiese dient. Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt sind selten feststellbar und wenn, dann meistens außerhalb der Partyzeit.

Der jüngste Höhepunkt der skandalösen Missnutzung der Ziegelwiese bildete die Abifete am Freitag, den 24.04.2015, wo laut Hallescher Wasser und Stadtwirtschaft GmbH allein 860 kg Müll angefallen ist. Neben der Tatsache, dass man der Umwelt massiven Schaden und einem begehrtem Naherholungsgebiet starke Beeinträchtigung zufügte, scheinen zudem die Folgekosten des unverantwortlichen Vergnügens Einzelner die Müllgebührenzahler der gesamten der Stadt Halle (Saale) mittragen zu dürfen.
Das Beispiel Ziegelwiese, welches sich u.a. getrost auf die Würfelwiese, das Saaleufer südwestlich der Klausberge, die Klausberge selbst und den Heinrich-Heine-Park ausweiten lässt, zeugt von dem Unvermögen der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) hier ausreichend den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaft und somit die Sicherung der Naherholung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten und umzusetzen. Für den AHA ist es inakzeptabel, dass die Parks und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) zu „Ersatzkneipen“ und Orten des Vandalismus verkommen. Leider scheinen Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eher die Zustände legalisieren zu wollen. Dazu soll nach Auffassung des AHA insbesondere das geplante gewässertouristische Konzept für Halle dienen.
Der AHA ruft daher die interessierte Bevölkerung auf, an einem Veranstaltungs- und Tourismuskonzept für die Stadt Halle (Saale) mitzuwirken, welches das Primat der Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des sanften Tourismus sowie der Wahrung der Lebens- und Wohnqualität der halleschen Einwohnerinnen und Einwohner beachtet und berücksichtigt.

Wer Interesse hat dazu mit dem AHA in Kontakt zu treten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Oder über das Kontaktformular unter Kontakt

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster.

Im Bereich des Diemitzer Grabens, wo die erste Station der Fahrradexkursion begann vermittelte der AHA seine Auffassung zur angedachten Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Die Fällungen von Pappeln entlang der Reideburger Straße zeugen davon, dass man sich über die vielfältigen Bedenken hinwegsetzen möchte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.

Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.

Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholtenmale verletzt.

Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.

Im Bereich des Dieskauer Parks mussten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Entsetzen feststellen, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL vorlag. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Die ExkursionsteilnehmerInnen sehen das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die ExkursionsteilnehmerInnen den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.

Im Dieskauer Park diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigten sie die Vorstellungen des AHA, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugs-raum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.

Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die ExkursionsteilnehmerInnen den nunmehrig errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei waren sich alle Anwesenden schnell einig, dass die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt, entsprechende Entwicklung durch Dauergrünland gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigsten Salzkohle – Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Die ExkursionsteilnehmerInnen unterstützten daher die Aufforderung des AHA an die LMBV sowie die zuständigen Behörden im Land Sachsen-Anhalt und in den Kommunen endlich geeignete, wissenschaftlich-technisch fundierte Maßnahmen zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.

Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen diskutierten die ExkursionsteilnehmerInnen hinsichtlich der Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.

Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Selbstverständlich stand auch das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben.

Die ExkursionsteilnehmerInnen nahmen die Forderungen des AHA auf, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sach-sen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.

Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der ExkursionsteilnehmerInnen könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Mit dem beispielsweise nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig beabsichtigt man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasser-baulich-technischen Hochwasserschutzes, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Die ExkursionsteilnehmerInnen schlagen alternativ vor, die Baustelle mit den bisherigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, stellten die ExkursionsteilnehmerInnen mit Unverständnis fest, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.

Ebenso legte der AHA gegenüber den ExkursionsteilnehmerInnen auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue dar und warb für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seine Mitgliedsvereine IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., Rudolf-Steiner Verein Elsteraue e.V. und FLUG e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Ortsgruppe Merseburg sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Radexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) veranstaltet am Samstag, den 16.05.2015 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Saale von Bernburg nach Könnern. Der Weg führt dabei zum Dröbelschen Busch, vorbei an dem Mündungsbereich der Wipper, durch das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig. Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung dieses wichtigen Teils der Saaleaue darzulegen und auf die umfassende arten- und strukturreiche Landschaft, ihre Schutzwürdigkeit, Gefahrenpotenziale sowie auf Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt hinzuweisen. Besondere Augenmerke sollen dabei u.a. auf die Gefahren eines Saaleausbaus, der Errichtung und Inbetriebnahme der gigantischen Müllverbrennungsanlage auf dem Werksgelände von Solvay, des Baus der B 6n sowie Abholzungen in Auenwaldgebieten gerichtet sein. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine eigenen umfassenden Schutz- und Entwicklungsvorschläge, zum Beispiel für den Dröbelschen Busch, das Wippermündungsgebiet, das Naturschutzgebiet „Auwald bei Plötzkau“ und zum Severin bei Gnölbzig, vorstellen. Ferner beabsichtigt der AHA das diesbezügliche Wirken seiner Regionalgruppe Wettin – Könnern – Bernburg und Möglichkeiten einer Mitarbeit zu erläutern.

Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Bernburg. Die Fahrradexkursion endet am Bahnhof Könnern.

Wer noch mehr über Vorstellungen und Aktivitäten des AHA erfahren bzw. gar im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen- und Flusslandschaften mitwirken möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435; Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif
E-Mail: aha_halle@yahoo.de;

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz weiterhin und verstärkt für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält weiterhin einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.

Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt. Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hoch-seilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört. Nunmehr unterstützt der AHA eine von der Bevölkerung vor Ort mit einer Unterschriftensammlung verbundene „Aufforderung an den Landkreis Saalekreis, den Stadtrat der Stadt Landsberg und den Ortschaftsrat von Schwerz/Dammendorf zur Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf zu schweren ökologischen Schäden geführt haben“. Der AHA ruft daher zur Unterstützung der Aufforderung und der damit verbundenen Beteiligung an der Unterschriftenaktion auf:

Download(PDF): Unterschriftenliste Parkanlagen Dammendorf

Die ausgefüllten Unterschriftsammlungsbögen bitte an folgende Anschrift senden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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