Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saal- kreis e.V. führen am Samstag, den 25.10.2014 eine ca. fünfstündige gemeinsame my- kologische Exkursion zum Pfingstanger in Halle (Saale) durch. Neben vielen Wissens- werten aus der Welt der Pilze ist vorgesehen auf die ökologische Bedeutung des Pfing- stangers und seines dort befindlichen Naturschutzgebietes hinzuweisen. Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Wörmlitz“
Monat: Oktober 2014 (Seite 3 von 4)
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Rosslau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Rosslau – Industriehafen einschließ- lich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnaher entwickelnden Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengar- ten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Rosslau ist überwiegend in Privat- besitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Das Unterluch gehört zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Land- schaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließ- lich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffenreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbe- reich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauen- waldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feld- ahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Ufer- bereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein ver- mutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Ge- hölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkäl- berkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden. Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an ge- pflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden. Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hoch- stände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Un- terstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist. Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten be- stimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industrieha- fen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen- Anhalt zur Zeit für das Unterluch Rosslau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Rosslau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erstellung einer derartigen Konzeption vo- rantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ vor. Der ehrenamtlich wirkende AHA möchte die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungs- konzeption für dieses Auengebiet im Rahmen seiner Möglichkeit begleiten und sich für eine umfassende praktische Umsetzung einsetzen, was strukturell u.a. in der Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe sein Ausdruck finden soll. Die zu erstellende Arbeit hat daher die dringende Aufgabe dazu eine fundierte Hand- lungsgrundlage für die zuständigen Behörden, Eigentümer und Pächter, aber auch für die Bevölkerung und nicht zuletzt für den AHA zu bilden. Im Interesse einer weiteren Beobachtung des Gebietes wird ferner eine weitere, fortlaufende Bearbeitung und Be- gleitung der Entwicklung empfohlen. Seit dem Zeitpunkt bemüht sich nun der AHA mit wissenschaftlichen Einrichtungen wie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg. Wer Interesse hat ehrenamtlich sich im Rahmen der AHA-Ortsgruppe Dessau-Rosslau für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Unterluchs Rosslau zu engagieren, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320;
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst im Oktober 2014 – nahmen die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, auch die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.
Dabei fielen als Erstes die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das Hochwasser seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen.
Bei dieser Kraftprobe zwischen Natur und Mensch zeigte sich auch bei dem Abschnitt in der unteren Muldeaue, dass die Natur die Oberhand behalten hat. Nach Auffassung des AHA ist das ziehen notweniger Konsequenzen alternativlos. Für den AHA gilt es nunmehr alles Mögliche zu Ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen mit Interesse auf, dass partiell die Beräumung der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ begonnen hat. Jedoch war man sich einig, dass diese dringend vollständig abzuschließen gilt. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich angrenzenden Deich zurückzubauen, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Mit Entsetzen nahmen jedoch die Exkursionsteilnehmer den Stand der Beräumung der einstigen Kleingartenanlage „Waldfrieden“ westlich des Landhauses in Augenschein. Grundsätzlich begrüßen die Exkursionsteilnehmer die Beräumung dieser Kleingartenanlage und der im Bereich der „Braunschen Lache“. Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmer feststellen, dass sich neben den zahlreichen aufgeschütteten geschredderten Bauschutthalden noch weiter Versorgungsleitungen, Betoneinfassungen und –platten, Reste von Asbest, zersplittertes Glas etc. im Bereich der einstigen Kleingartenanlage „Waldfrieden“ westlich des Landhauses befinden. Dies stellt eine nicht zu akzeptierende Verschmutzung und Belastung von Natur, Landschaft und Umwelt dar und bildet darüber hinaus eine flächendeckende Unfallgefahrenquelle für Mensch und Tiere. Daher ergeht die dringende Forderung die Kleingartenanlagen komplett von allem Schutt und Abfall sowie Altlasten im Boden zu beräumen. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen sowie von unregelmäßig gemähten Wiesen dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses zählt.
Im Bereich der Jagdbrücke nahmen zuvor die die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen die Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe in Augenschein. Die Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“. Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen halten es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.
Der AHA erläuterte in dem Zusammenhang, dass Die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll der Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen bekräftigten die volle Unterstützung des AHA in seinem diesbezüglichen Anliegen.
In dem Zusammenhang legte der AHA ferner seine Position zur geplanten Nordostumgehung dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es unverständlich, dass die finanziell hochverschuldete Stadt Dessau-Rosslau noch immer an ihrem Vorhaben zur Errichtung einer Nordostumgehung festhält.
Neben der Tatsache, des fortgesetzten Bevölkerungsrückganges und damit verbundener überzogener Verkehrsprognosen, zerschneidet eine derartige Trasse ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, welche auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betrifft sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde quert.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar- und Februar 2011 sowie Juni 2013 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der AHA sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Rosslau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.
Eine Nordostumgehung in Dessau-Rosslau steht dem aber eindeutig entgegen und es gilt daher sofort bzw. unverzüglich alle diesbezüglichen Aktivitäten auf Kosten des Steuerzahlers zu beenden. Im Falle einer Fortsetzung dieses ungeheuerlichen Verfahrens gilt es eine Verstärkung der Protestaktivitäten sowie Anzeigen bei der Europäischen Union und der UNESCO gegen die politisch Verantwortlichen zu prüfen bzw. in Erwägung zu ziehen.
Der AHA ruft, auch im Rahmen des aktuellen Planungsverfahrens Ostrandstraße 2. BA Ringsschluss Dessau-Nord und 3. BA Zweite Muldebrücke, die Bevölkerung zur Fortsetzung bzw. Verstärkung des Widerstandes gegen das Vorhaben auf.
Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen bekräftigten einmütig die Positionen des AHA.
Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau – Rosslau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.
Dabei soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift sowie kann nachfolgende Sprechzeit persönlich oder telefonisch nutzen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Rosslau
Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de
Fax.: 0180 – 573 737 6961
(Verbindung deutschlandweit zum Ortstarif)
Sprechzeit:
Donnerstag: von 19.00 bis 20.00 Uhr
Bilder Andreas Liste:
Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr ihren festen Platz am Standort der nunmehr im Aufbau befindlichen Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des AHA eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der UBM ihre Fortsetzung findet, hat der AHA mit der Ausweitung des Aktionsradius u.a. auf die Stadt Leuna und die Kerngemeinde Schkopau sowie im Zusammenhang mit den bereits bestehenden Aktivitäten in Bad Dürrenberg, die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg beschlossen. Die besonderen Schwerpunkte der Aktivitäten der nunmehrigen AHA Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg umfassen die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes. Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Ortsgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.
Ferner möchte der AHA sein Engagement bei der Erfassung und Betreuung des Ellerbaches in Bad Dürrenberg und Umgebung zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern der Borlachschule verstärken und ausweiten. Das im Jahre 2000 gemeinsam mit dem einstigen, im Sommer 2007 geschlossenen Novalis Gymnasium gestartete und von der heutigen Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen – Anhalt unterstützte Projekt, ist heutzutage ein sehr bedeutsames Vorhaben in Sachen Umweltbildung und Kinder- und Jugendarbeit. Der AHA möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Entwicklung und Betreuung der UBM sowie an der konzeptionellen und der darauf aufbauenden bzw. damit eng verbundenen Tätigkeit der Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg & Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Sprechzeit nach telefonischer Vereinbarung
Zu Begründung
Zu 1.4. Geländeverhältnisse im Gelände, Seite 8
Die Einschätzung der LMBV ist hier nicht dokumentiert und ist mit großer Skepsis zu betrachten, da durch die Bergbautätigkeit eine umfassende Zerstörung der Grund- und Schichtwasserleiter erfolgte. Mit dem Neuanstieg der Alttagebaue ist mit umfassenden Veränderungen im Fließverhalten des Wassers zu rechnen, da damit zu rechnen ist, dass es sich neue Abflussleiter sucht.
Zu 1.5. Derzeitiger Zustand des Plangebietes, vorhandene Nutzungen, Seiten 8 und 9
Die Planungen und deren Umsetzungen zur Errichtung des „Saaleparks“ in Günthers- dorf haben zu folgenden Problemen geführt:
- Im Einzugsbereich von Weißer Elster und Luppe findet, laut eigener Angaben auf Seite 67 der vorherigen Planungsdokuments oben, bereits jetzt eine gewerb- liche Nutzung auf einer Fläche von 124.216 m² = 12,42 ha statt. Das bedeutete bereits damals ein Verlust von entsprechender Fläche von Retentions- und Ackerfläche. Auf Grund der Tatsache, dass gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischen Bundesamt in Deutschland noch immer täglich 80 bis 90 ha Boden einer Neuversiegelung zum Opfer fallen, ist das ein verheerendes Signal.
- Die nunmehrige Nutzung hat bekanntlich zu einer enormen Zunahme des Auto- verkehrs in der Region geführt. Eng damit verbunden sind vermehrte Belastun- gen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub.
- Die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg wiesen zu Recht auf massive Kaufkraftverluste in ihren Innenstädten hin. Diese Kaufkraftverluste führten nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Belastung der Verkaufseinrichtungen in den drei Städten, sondern sorgten zudem für ebengenannte Mehrungen der Belas- tungen von Umwelt, Natur sowie von Lebens- und Wohnqualität vor Ort.
Die nunmehrige angedachte Weiterbebauung lässt jedoch folgende Mehrbelastungen erwarten:
- Laut eigenen Ausführungen im vorherigen Dokument unter Punkt 7.3. auf Seite 55 ist mit einer vermehrten täglichen Verkehrsbelastung im Umfang von 1.180 Kfz.-Fahrten zu rechnen, was eine stündliche Belastung von 49,17 Kfz.-Fahrten bedeutet. In der Regel ist an Wochenenden mit noch höheren Belastungen zu rechnen.
- Laut Angaben unter Punkt 9.4. im vorherigen Dokument ist mit einem weiteren Verbau von weiteren 18,70 ha zu rechnen. Das bedeutet, dass die bisher ver- baute Fläche im Umfang von 12,42 ha auf insgesamt 31,12 ha anwächst, wobei die Neuversiegelung eine weitere Neuversiegelung von 60 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} ausmacht. Eine Entwicklung in einem ökologisch vielfältigen und durchaus bereits mit Auenwäl- dern, Sukzessionsflächen, Feuchtgebieten, Fließgewässern, Wiesen- und Hoch- staudenflächen besiedeltem potenziellem Entwicklungsgebiet und möglichen Bi- otopverbundraum bedeutet eine derartige Bebauung einen Totalverlust, welcher durch die auf den Seiten 84 bis 89 dargestellten „Ausgleichsmaßnahmen“ kei- nesfalls „Ausgleich“ finden können.
- Insgesamt gesehen sind die Auswirkungen von Veränderungen in der Beeinflus- sung nicht ausreichend genug bewertet. Angesichts möglicher Veränderungen in der Niederschlagssituation in Heftigkeit in kurzen Zeiträumen, fortgesetzter Bo- denversiegelung sowie wenig nachhaltiger Forst- und Landwirtschaft ist mit hö- heren Hochwassern auch nach längeren Frost- und Trockenperioden zu rech- nen, was nicht nur zu vermehrten Überflutungen, sondern auch zu vermehrten Auftreten von Druck- bzw. Qualmwasser führt. Zudem hat das Ende der Tage- baue im Leipziger Südraum, Bitterfelder Raum, früheren Geiseltalgebiet und des einstigen Tagebaugebietes Merseburg – Ost zu erheblichen Anstiegen von Grundwasser geführt. Dabei sucht sich das Grundwasser offenbar auch neue Wege zum Abfluss.
- Die unter Klima/Luft dargelegten Auswirkungen einer Bebauung auf die Kaltluf- tentstehung finden zu wenig Gewicht und die Prognosen der Kaltluftverteilung auf ein verbautes Gebiet können über die potenzielle zusätzliche Erwärmung des Gebietes keinesfalls hinwegtäuschen.
- Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild –siehe auch Seiten 77 und 78- bei einer naturnahen Entwicklung gilt es noch mehr hervorzuheben.
- Die bisherigen Planungen der Stadt Leuna –siehe Seite 10 bis 19- gehen von ganz anderen Ansätzen in diesem Gebiet aus, welche von keiner weiteren Ver- bauung geht und von daher auch beizubehalten gilt.
- Die auf den Seiten 58 bis 61 dargestellten Fachgesetze bedürfen einer entspre- chenden Erweiterung durch die europäischen Rechtsgrundlagen wie die FFH- Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie. Zu letzterem gehören der Schutz, die Entwicklung und die Verbesserung der Zustände von Fließ- und Standgewässer sowie des Grundwassers. Die angedachten Bebauungspläne tragen zu einer Ver- schlechterung der Zustände bei, welche nicht zugelassen sind. Besonders auch die Entwicklung des Günthersdorfer Grabens bedarf einer naturnaheren Verän- derung und zwar indem es gilt die Verrohrung zu beseitigen.
Zu 2.4. Flächennutzungsplanung der Stadt Leuna, Flächennutzungsplan der ehe- maligen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, Seiten 16 bis 18
Diese Planung hält noch immer an einer verantwortungslosen expansiven Bauweise für Gewerbegebiete fest, obwohl deren obengenannten schädigenden Wirkungen hinläng- lich bekannt sind. Eine flächenmäßige Ausweitung ist daher verantwortungslos und be- darf einer strikten Ablehnung der Kommunalaufsicht. Zu den Ausführungen unter 2.4.2. auf Seite 17 sei noch folgendes erklärt:
- Zu a) Es ist zutiefst undemokratisch, unseriös und unfachlich bereits im Planungs- und Diskussionsprozess zum Städtebaulichen Leitbild „Leuna 2020plus“ vollendete Tatsachen zu schaffen wollen. Das angedachte Vorhaben ist im gesamtstädti- schen und ebenso überregionalen Prozess zu betrachten.
- Zu b) Es ist nicht nachvollziehbar, worin die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Um- setzung des Bebauungsplanes liegen soll. Wie bereits unter zu a) erklärt ist jedoch eine gesamtstädtische und überregionale Auswirkung ordnungsgemäß zu be- trachten. Versorgungsengpässe können auf keinen Fall als Begründung dienen.
- Zu c) Noch weniger nachvollziehbar ist das Vorhaben, wenn die Stadt Leuna keine Sortimentslisten vorlegen kann, welche die Städte Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg berücksichtigt bzw. einbezieht.
Zu 2.5. Bauleitplanung, derzeit bestehende baurechtliche Gegebenheiten für Be- bauung im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes – Beste- hende Bebauungspläne für den Geltungsbereich Nr. 55, Seiten 19 bis 21
Alleine mit 27.740 m² = 2,77 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche ange- geben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 2,77 ha, was einer Größe von rund 2,565 Fußballfeldern -2,77 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 2,565 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbunden ist die Versie- gelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flä- chen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.
Zu 3.1. Sicherung des Einzelhandelsstandortes, Seiten 23 und 24
Wie bereits unter 2.5. erwähnt erfolgt bei einer Erweiterung der vorhandenen Verkaufs- flächen im Umfang von 27.740 m² = 2,77 ha um 17.260 m² = 1,73 ha auf 45.000 m² = 4,5 ha eine weitere Verschärfung des Versiegelungsgrades mit seinen negativen öko- logischen Folgen, wie vermehrte Erhitzung, Ausbleiben des Versickerns von Wasser im Boden und oberflächiger Abfluss sowie Vernichtung von Acker-, Grün- und Gehölzflä- chen. Dies auf einer Fläche, welche einen Umfang von etwa 4,167 Fußballfeldern ent- spricht und etwa die Hälfte der versiegelten Fläche pro in tag in Deutschland ausmacht. Nicht erkennbar ist die Anzahl der angedachten Flächen für Parkplätze und Aufenthalts- bereichen außerhalb der Verkaufsflächen.
Zu 3.2. Entwicklung des Gewerbegebietes, Seiten 24 bis 26
Die hier getroffenen Aussagen lassen ebenfalls keine Angaben zur Notwendigkeit des Vorhabens erkennen. Es handelt sich hier offenbar nur um Privatinteressen derjenigen, welche ihre Handelsflächen auf Kosten der Umwelt, Natur und der Landschaft erweitern möchten. Die bereits in den 90er Jahren begangenen Fehler gilt es daher planerisch und räumlich nicht noch auszuweiten. Von daher ist eine Umwandlung von Wald- und Ackerland in Bauland die Zustimmung zu verweigern, da dafür das öffentliche Interesse fehlt. Alle diese Aspekte begründen das Erfordernis auf eine Bebauung aus überwiegendem Interesse der Öffentlichkeit zu verzichten.
Zu 3.3. Privatstraßen und Wege, Seiten 27 und 28
Die Angaben sind nicht überzeugend. Eine Ausgliederung aus der Bebauungsplanung kann daher nur bedeuten, dass man sich eine weitere Erweiterung von Stellflächen of- fenhalten möchte, ohne dafür Anhörungsverfahren durchführen zu wollen. Abgesehen davon, dass das Konzept der Verkaufsanlage sehr stark auf MIV orientiert ist.
Zu 4.1. Erfordernis der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB), Seiten 28 bis 30
Die Begründung des fachlichen Erfordernisses ist in keiner Weise erkennbar. Wenn die Attraktivität des Standortes sinkt ist es schon aus dem Grund schwer nachvollziehbar noch weitere 1,73 ha zu versiegeln. Das Vorhaben in Günthersdorf war von Anfang an sehr umstritten und ein Zeugnis einer verheerenden Raumordnungspolitik, welche zu Spitzenversiegelungen bis zu 130 ha pro Tag beitrugen. Dabei sind die Folgen von sol- chen großflächigen Versiegelungen hinlänglich bekannt.
Zu 4.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB), Seiten 31 bis 40
Insbesondere die Behauptung unter b), dass neue Arbeitsplätze entstehen sollen ist we- der in Qualität und Quantität unterlegt und bewiesen. Auf Grund der unter 4.1. geschil- derten momentanen unternehmerischen Problemen ist daher keinesfalls mit der Schaf- fung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Auch spätere Äußerungen zur Definition des Standortes, um daraus Vorteile versor- gungs- und verkehrstechnisch abzuleiten sind von längst vergangen geglaubten Gedan- kengut behaftet und erscheinen fachlich nicht nachvollziehbar. Wie bereits mehrfach vorhergehend dargelegt stellen derartige Gewerbeanlagen ökologisch gesehen in Folge von Versiegelungen und Beförderung des MIV sowie ökonomisch gesehen einen mas- siven Abzug von Kaufkraft aus den Städten Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg dar. Diesen Zusammenhang haben die Planer in keiner Weise ordnungsgemäß untersucht. Somit kann man davon ausgehen, dass örtliche und regionale Auswirkungen nicht aus- reichend untersucht worden sind.
Zu 7.2. Auswirkungen auf vorhandene Einzelstandorte und zentrale Versorgungs- bereiche in der Stadt Leuna und den Nachbargemeinden, Seiten 75 bis 78
Die Darstellungen können nicht überzeugen. Eine Basis und der Umfang der Untersu- chungen sind nicht erkennbar. Dabei ließe sich analysieren, wie sich die Entwicklung seit der Entstehung der Verkaufseinrichtungen in Günthersdorf Anfang der neunziger Jahre sowie deren Auswirkungen auf die Region bestens analysieren und darstellen. Mit der Erweiterung der Verkaufsflächen ist womöglich eher mit einem weiteren Abzug von Kaufkraft aus den umliegenden Ober- und Mittelzentren zu erwarten. Das begründet sich schon damit, dass man offenbar mit erhöhten Kundenströmen und Gewinnen rech- net. Im Übrigen fehlen bei allen Gewinnberechnungen eigentlich mögliche Verantwortungen für den Verlust an unversiegelten Boden sowie Acker-, Grün- und Waldflächen. Deren Auswirkungen überträgt man wie selbstverständlich auf die Öffentlichkeit, während man beabsichtigt sich die Gewinne aus der Handelstätigkeit einzustreichen. Eine ordnungs- gemäße Berechnung der dauerhaften ökologischen Auswirkungen wäre den beabsich- tigten Gewinnen entgegenzurechnen.
Zu 7.3. Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, Seiten 83 bis
Bereits eine zusätzliche Belastung von maximal 1.180 Kfz.-Fahrten am Tag bedeutet, dies bei einem modernen Mittelklasse PKW ein Co2-Ausstoß in Höhe von 150 g pro Kilometer ein Gesamtausstoß von gesamt 177.000 g = 177 kg pro Kilometer und Tag. Ferner geht man pro Auto von einer Stellfläche von 20 m² pro Auto aus. Im konkreten Fall kann man somit durchaus von einer zusätzlichen Parkfläche von 23.600 m² = ca. 2,4 ha ausgehen. Alleine diese zusätzlichen Umweltbelastungen sind deutliche Indizien für die Steigerung der Umweltprobleme
Zu 7.4. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, Seiten 80 und 81
Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 1,73 ha und einer jährli- chen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 7.767 m³ pro Jahr = 7.767.000 l pro Jahr, was in etwa 21.279,45 Liter pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwassersysteme abzuführen ist.
Zu 9. Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a BauGB, Seiten 82 bis
Entgegen der durchaus nachvollziehbaren Darstellung der gegenwärtigen Situation des Gebietes, erscheinen die Schlussfolgerungen unlogisch. So geht der Bericht auf Seite 104 davon aus, dass bei der Durchführung der Planung keine erhebliche Beeinträchti- gung der biologischen Vielfalt zu erwarten ist. Das ist angesichts der vorangegangenen Schilderungen zum gegenwärtigen Zustand fachlich inkorrekt. Im Falle der Planung ist mit einer flächendeckenden, mindestens 1,73 ha großen Neu- versiegelung zu rechnen, was alle natürlichen Bodenfunktionen beendet sowie Acker- flächen, Grün- und Gehölzbestände komplett zerstört. Ferner kann auch nicht von Aus- gleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgegangen werden, da keine entsprechende Flä- chenentsiegelung erfolgt und zudem diese Flächen sich noch nicht so strukturreich ent- wickelt haben können.
Ergebnis
Die Angaben zu den Ursprungsplanungsunterlagen weichen nicht nachvollziehbar ab. Eine zusätzliche Versiegelung von angeblich 1,73 ha kann angesichts der Größe des Vorhabens nicht stimmen. In den vorangegangenen Unterlagen ging man von einer bisherigen Versiegelung im Umfang von 124.216 m² = 12,42 ha und von einer Neu- versiegelung im Umfang von weiteren 18,70 ha aus. Das zusammengerechnet ergibt eine Neuversiegelung im Umfang von 31,12 ha. Diese Angaben erscheinen realistischer. Das angedachte Vorhaben ist weder ökologisch, noch ökonomisch akzeptabel. Mit der zusätzlichen Versiegelung von mindestens 18,70 ha gehen wertvolle Landschafts- und Naturräume sowie unversiegelter Boden verloren. Desweiteren bedeutet dies folgendes:
- Bei einer weiteren Versiegelung im Umfang von mindestens 18,70 ha und einer jährlichen Niederschlagsmenge von 450 mm pro m²= 0,45 m pro m², was 450 l pro m² entspricht, ist von einem Niederschlagswasser von zusätzlich 84.150 m³ pro Jahr = 84.150.000 l pro Jahr, was in etwa 230.547,94 Liter = 230,55 m³ pro Tag entspricht. Alles Wasser, was dem Boden fehlt und über Schmutzwas- sersysteme abzuführen ist.
- Alleine mit 18,70 ha ist die Versiegelung für die neue Verkaufsfläche angegeben. Angaben zur angedachten Fläche von Parkplätzen und Aufenthaltsbereichen au- ßerhalb der Verkaufsflächen fehlen dagegen gänzlich. Jedoch die Versiegelung von 18,70 ha, was einer Größe von rund 17,31 Fußballfeldern -18,70 ha : 1,08 ha für ein Fußballfeld = ca. 17,31 Fußballfelder- entspricht. Eng damit verbun- den ist die Versiegelung von Acker-, Grün- und Gehölzflächen. Eine Bepflanzung am Rand dieser Flächen kann so oder so keinesfalls als „Ersatz“ oder „Ausgleich“ dienen.
Entgegen jeglicher neuer Erkenntnisse zur Klimaveränderung damit veränderter Wetter- bedingungen und Zunahmen von Hochwasserereignissen sowie des noch immer vo- ranschreitenden Verlustes bzw. Einschränkung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen beabsichtigt die Stadt Leuna erneut Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anzu- richten. Gerade die Region Schkopau-Merseburg-Leuna müsste angesichts jahrzehnte- langer Verschmutzungen der Umwelt durch Buna und Leuna ein besonderes Maß an Sensibilität dafür aufbringen. Gegenwärtig finden immer wieder Gedenkveranstaltungen zum Herbst 1989 statt. Ge- nau aber da bildete der verstärkte Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft eine ent- scheidende Rolle. Das Gleiche trifft für den Erhalt und die Weiterentwicklung vielfältig lebendiger Innenstädte z.B. in Leipzig, Halle (Saale) und Merseburg zu. Insofern gilt es zu beschließen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Südfläche des Saaleparks“ der Stadt Leuna, Ortst eile Günthersdorf und Kötschlitz dahingehend zu beenden, dass eine Durchführung des angedachten Vorhabens nicht erfolgt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 11.10.2014 eine ca. 4,5 stündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Rosslau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung des ca. 270 ha großen Unterluchs Rosslau sowie der Elbe, seines Nebenflusses Rossel und des ca. 316 ha großen Naturschutzgebietes „Saalberghau“ zu erläutern, das zu den bedeutsamsten Bestandteilen der Auenlandschaft der Stadt Dessau-Rosslau, welches fast vollständig von der Elbe umströmt ist sowie sich in der Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt im Überschwemmungsgebiet der Elbe befindet.
In dem Zusammenhang ist vorgesehen eigene Überlegungen Schutz, Erhalt und Entwicklung dieses sehe bedeutsamen Auengebietes darzulegen. Darüber hinaus möchte der AHA seine eng damit verbundenen Aktivitäten seiner ehrenamtlichen Ortsgruppe Dessau-Rosslau vorstellen und zur Mitarbeit aufrufen.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Rosslau