Monat: Oktober 2014 (Seite 2 von 4)

Stadt Halle (Saale) zerstört Natur auf der Salinehalbinsel

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war bzw. ist es weiterhin vollkommen unverständlich, dass das Vorhaben eines weiteren Saaleübergangs zur Salinehalbinsel noch immer zur Debatte steht. So ist zum Beispiel für den AHA überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Stadtrat und Stadtverwaltung so tun, als gäbe es keine „Querungsmöglichkeiten der Saale und ihrer Nebenarme zur Salinehalbinsel bis zum Bereich Sophienhafen“. Die großen Brücken in der Mansfelder Straße sind für den verhältnismäßigen kleinen Raum vollkommen ausreichend. So zeigt sich, dass die Frequentierung der Brücke über den Kotgraben sehr an der Notwendigkeit dieses Bauwerkes zweifeln lässt. Weitere Brücken führen jedoch, neben der Störung des Landschaftsbildes Saale zu einem weiteren Verbau und zur verstärkten Beeinträchtigung des Saaleuferbereiches mit seiner Ufervegetation und seinen Wasservogelbrutgebieten. Das Gleiche ist das ja bereits mit dem nunmehr ausgebauten Saaleuferwegen im östlichen Bereich bereits eingetreten. Es ist unverantwortlich alle Uferbereiche begehbar zu gestalten. Zertretene Ufer, zerstörte Vegetation und eine gestörte Wasserfauna sind die Folge. Das kurzsichtige touristische Denken zerstört bzw. stört die ökologische Struktur, welche die Menschen erleben sollen. Die im Handlungsfeld geschilderten Maßnahmen betreffs der Salinehalbinsel wie Schaffung neuer Sichtachsen etc. führen zu einem unverantwortlichen Eingriff in den sich immer mehr standortgerecht sukzessiv entwickelnden Gehölzbestand. Die Salinehalbinsel hat sich immer mehr zum Ort der ruhigen Entspannung und Erholung entwickelt, welchen es im Interesse entsprechender Bedürfnisse zu akzeptieren gilt. Durchgangsverkehr mit zusätzlichen Brücken zerstört genau dieses Ambiente. Nach Auffassung des AHA sollte in dem wechselvollen Grünbereich eher eine naturnahe Entwicklung befördert werden. Dazu zählen eine sukzessive des Gehölzbestandes sowie partielle und unregelmäßige Mahd. Der AHA ist durchaus bereit auf der Basis entsprechender Gestattungsverträge perspektivisch die Wiesenbereiche so zu entwickeln. Die bisherige Entwicklung hat deutlich die ökologische Arten- und Strukturvielfalt erhöht und dazu geführt, dass die Salinehalbinsel sich immer mehr zum Rückzugsgebiet von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten herausbildet. Zum Beispiel Brutvermutungen von zwei Eisvogelpaaren am Saaleufer und im Bereich des Kotgrabens sind hier deutliche Zeichen einer derartigen Entwicklung. In dem Zusammenhang wird dringend empfohlen den Kotgraben zwischen Saline und Mansfelder Straße wieder zu öffnen, um die ökologische Durchlässigkeit zu verbessern und das punktuelle Stadtbild aufzuwerten.

Das gegenwärtig hauptsächlich von Architekten sowie Funktionären der Stadt Halle (Saale) vorangetriebenen Brückenprojekte zur Saline zeugen nicht nur von der zerstörerischen Gefahr für Natur und Landschaft, sondern auch von mangelnder Einbeziehung der Bevölkerung und Verschwendung von Steuermitteln. Immerhin könnten die einst mit 1,9 Millionen Euro und nunmehr mit ca. 2,74 Millionen Euro veranschlagten Gesamtkosten mit einem Eigenanteil der Stadt Halle (Saale) in Höhe von 904.200,00 Euro nutzbringender z.B. in soziale und andere bauliche Vorhaben –wie umweltgerechte Sanierung von Schulen eingebracht werden. Darüber hinaus vertritt der AHA die Auffassung, dass eine Entwicklung des Gebietes der Salinehalbinsel keinesfalls zur Zerstörung bzw. Störung des historischen Erscheinungsbildes, zur Vernichtung und Verbau angrenzender Natur- und Landschaftsräume –z.B. Saale und Kotgraben führen darf. Bei Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wäre eine verstärkte touristische Nutzung denkbar.

Nach Auffassung des AHA ist das IBA-Gesamtvorhaben auf Grund des Unvermögens von Stadtrat und der Stadtverwaltung, kritische bis ablehnende Hinweise aufzunehmen, zum Scheitern verurteilt. Die Projekte sind zutiefst undemokratisch und bevölkerungsfern zu Stande gekommen.

Gemeinsame Petition mit der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt

Petition: Keine Vorverlegung des Deiches und nachhaltiger Hochwasserschutz in Halle  (Saale) 

Bitte verhindern Sie mit allen politischen Mitteln die Vorverlegung des Gimritzer Deiches in  Halle (Saale), geplant durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft  (LHW) und stoppen Sie den „vorgezogenen Maßnahmebeginn“ durch das  Landesverwaltungsamt, um zu verhindern, dass in Halle das Hochwasserabflussprofil um 170  m eingeengt und somit das Hochwasserrisiko für die ganze Stadt erhöht wird.  

Eine Ertüchtigung des Gimritzer Dammes in der vorhandenen Linienführung, die  Herausnahme der Gebäude und künstlichen Geländeerhöhungen im Deichvorland  entsprechen einem nachhaltigen wasserökologischen Schutz im Rahmen einer ganzheitlichen  Hochwasserschutzstrategie des Landes Sachsen‐Anhalt. Dazu gehören die Rückgabe von  Altauen als Retentionsraum sowie ein besonders auf den Hochwasserschutz orientiertes  Talsperrenmanagement. Da der Deich erheblich erhöht werden soll, bedarf es dringend direkt  begleitender, präventiver Ausgleichsmaßnahmen für die Gebäude der weiteren Altstadt  Halles.  

Wir bitten Sie herzlich und dringend, unser Anliegen in einer Anhörung vortragen zu dürfen. 

Begründung: 

Der Deich zum Schutz von ca. 30.000 Menschen der Neustadt Halles westlich der Saale ist  zwar sicherlich nicht alternativlos, sollte aber aufgrund der gegenwärtigen gesellschaftlich  spannungsgeladenen Situation so rasch wie möglich erfolgen. Die Obhut von 5.000 Menschen  auf der rechten Flussseite der Saale, die im Gegensatz zur Neustadt vom Hochwasser 2013  stark betroffen wurden, darf durch diese Maßnahmen jedoch keinerlei Beeinträchtigung  erfahren. Dies wäre möglich, wenn statt der gegenwärtigen Planung der Ausbau von  Retentionsflächen bzw. ein geändertes Talsperrenmanagement ins Zentrum der Bemühungen rücken würden. 
Stattdessen wird in Halle ohne ein übergreifendes Hochwasserschutzkonzept der Gimritzer Deich durch 
die Neuplanungen des LHW in das Hochwasserabflussgebiet  vorgerückt, auf diese Weise 7,84 ha Retentionsraum vernichtet und das Talprofil erheblich  eingeengt. Selbst der LHW weist durch diese Maßnahmen eine Wasserspiegellageerhöhung von ca. 2‐4 cm aus, wobei wir die Grundlage dieser Modellierung als sehr ungenau und  verharmlosend betrachten. In das Simulationsmodell sind Daten eingegangen, die die  örtlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigen. Die weit an die Wilde Saale herangeführte  Hochwasserwand soll fast quer zum Abfluss angeordnet werden. Hier wird ein  Abflusshindernis geplant, das die Hochwassergefährdung erhöht.  

Solche Planungen widersprechen sowohl den EU‐Richtlinien zum Hochwasserschutz, den  Richtlinien der Sonderumweltministerkonferenz vom September 2013 und den uns bekannten  gesetzlichen Bestimmungen, etwa den §§ 76, 77 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen widerspricht, dass statt dem notwendigen  Planfeststellungsverfahren für einen Neubau ein Plangenehmigungsverfahren angestrebt  wird. Zur geplanten Ausführung kommt die einzige Variante, die den Auenwald beeinträchtigt  und zwei geschützte Biotope vernichtet. Dies widerspricht § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes.  Das Landesverwaltungsamt hat trotz der hochstrittigen Angelegenheit auf eine  Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und am 26. September 2014 einen vorzeitigen  Maßnahmebeginn genehmigt. Grundsätzlich wird die Mauer um fast einen Meter höher  gebaut werden als der bisherige Gimritzer Damm. Bisher wurden der Öffentlichkeit keinerlei  Entlastungs‐ oder Ausgleichsmaßnahmen im Oberlauf der Saale für die Erhöhung des  Hochwasserstandes infolge der Abflusseinengung vorgestellt. 

Halle besitzt durch die vielen Gewässerverzweigungen in der Stadt eine sehr schwierige  Situation, die den Hochwasserschutz zu einer sehr anspruchsvollen Angelegenheit macht.  Nicht alle Einwohner können mit technischen Anlagen versorgt werden. Deichbauten zum  Schutz des Einen führen zwangsläufig zu einer Benachteiligung des Anderen. Lediglich der  Gewinn von neuen Retentionsflächen bietet einen ausgewogenen und nachhaltigen Schutz für  alle Menschen, auch über Halle hinaus. Sich nicht mit immer höheren Deichen abzuriegeln  bedeutet notwendigerweise, die Gefahr zuzulassen und die Häuser für den Hochwasserfall  baulich zu ertüchtigen. Retentionsraumgewinn und bauliche Ertüchtigung von Häusern  müssen daher (besonders bei dem geplanten Deichneubau) Hand in Hand gehen. Dazu sind  dringend finanzielle Förderprogramme notwendig, die auch private Hausbesitzer in die Lage  versetzen, ihre Häuser ohne Verlust von Flächen mit Hochwasserschotten und  Schutzvorrichtungen zu sichern und entsprechend der Hochwasserfibel baulich zu ertüchtigen.  Als Förderbedingung könnte hier der Abschluss einer Hochwasserversicherung formuliert  werden, der Betroffene zur privaten finanziellen Vorsorge im Schadensfall zwingt. Solche  baulich‐präventiven Maßnahmen konnten aus der Hochwasserhilfe leider nicht finanziert  werden, was mitunter schon groteske Züge besitzt. Wider besseren Wissens musste z. T.  aufgrund der Förderbedingungen auf ein hochwassersicheres Bauen verzichtet werden. Für  die Stadt Halle sind präventive Förderprogramme unerlässlich, weil die Benachteiligung der  Altstadtbewohner die Menschen ansonsten zu Klagen gegen den Bau der abflussmindernden Mauer zwingt, obwohl sie die Ertüchtigung des vorhandenen Dammes grundsätzlich  unterstützen und das hohe Schutzbedürfnis in der Neustadt anerkennen.  

Es ist dringend erforderlich, den LHW und das Landesverwaltungsamt auch mit politischen  Mitteln auf diese Mängel des geplanten Bau‐ und Genehmigungsverfahrens hinzuweisen und  das Planungsverfahren dementsprechend zu korrigieren. Grundsätzlich muss der LHW auf  eine nachhaltigere Hochwasserschutzpolitik verpflichtet werden. Gegenwärtig sind in  Sachsen‐Anhalt zahlreiche Deiche geplant, die großflächig Retentionsräume vernichten. Dies  wird in der Summe erhebliche Auswirkungen auf die Unterlieger haben. § 77 des  Wasserhaushaltsgesetzes bestimmt, dass Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als  Rückhalteflächen zu erhalten oder rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu  treffen sind. 

Die Petenten halten es für dringend geboten, für die gesamt Stadt Halle (Saale) eine aktuelle  und nachhaltige Hochwasserkonzeption zu erstellen, welche in eine  Gesamthochwasserkonzeption der Saale und ihrer Nebengewässer einzubetten ist.  Notwendig ist eine Rückgabe von Hochwasserausbreitungsräumen, die Verringerung von  Versiegelungsflächen und andere Maßnahmen, die einer Verschärfung von  Hochwasserereignissen entgegenwirken. 

Bilder Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland

Fotos Andreas Liste:

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 27.10.2014 findet mit dem 115., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2014 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählen die abschließende Auswertung der von der Freiwilligenagentur Halle-Saalekreis organisierte Freiwilligentag am 13.09.2014, bei dem letztendlich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“, ohne die zugesagte Mitwirkung der Stadt Halle (Saale), gemeinsam Stieleichen, Erlen und eine Ulme auf der Ziegelwiese pflanzten. Weiterhin ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, nun vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, mit Bescheid vom 07.10.2014, für 400 m vorzeitig genehmigten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. Ein neues, sehr wichtiges Thema ist mit der angedachten Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Heideallee, Weinbergweg und Walter-Hülse-Straße, welche u.a. mit der Fällung von 9 Platanen einhergehen soll, entstanden.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Planungen zum Steintor und die angedachten Bau- und bereits erfolgten Fällmaßnahmen Paracelsusstraße / Ecke Wielandstraße sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2014 und bereits für das Jahr 2015 genannt.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA führte Fahrradrundexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt regelmäßig im unteren Saaletal und östlichen Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Lutherstadt Eisleben Fahrradrundexkursion mit folgenden Schwerpunkten durch: Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lintbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, LSG Salzatal, NSG Salzabogen, Kernersee, Bindersee, LSG Süsser See, Einmündung der Bösen Sieben in den Süssen See bei Lüttchendorf, LSG Laweketal, Einmündung der Laweke in Zappendorf, Einmündung der Salza in die Saale in Salzmünde, Roitzschwerder/Die Aue und Hechtgraben.

Bereits zu Beginn der Rundexkursion mit dem Fahrrad nahmen die Exkursionsteilnehmer den Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiete nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Die Exkursionsteilnehmer drückten aber ihren dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zu dem 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 62 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden 16 ha großem Naturschutzgebiet Lintbusch aus. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken. Der AHA erläuterte den Exkursionsteilnehmern ferner seine im Sommer 2007 der Stadt Halle (Saale) vorgelegte Konzeption zur Entwicklung des einst im Jahre 1932 angelegten, ca. 5 km langen Naturlehrpfades in der Dölauer Heide. Ferner begrüßten die Exkursionsteilnehmer den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Nach Durchquerung der Dölauer Heide nutzte der AHA die Gelegenheit, den Exkursionsteilnehmern den Vorschlag zu erläutern, welche eine Extensivierung der Landwirtschaft im Umfeld des Granauer Berges bis zur Dölauer Heide und dem Lintbusch heran beinhaltet. Somit lassen sich die drei Landschafts- und Naturräume besser vernetzen und entwickeln, wovon Fauna, Flora und das Landschaftsbild noch mehr profitieren können.

Mit Entsetzen stellten die Exkursionsteilnehmer Bautätigkeiten in unmittelbarer Angrenzung an den Westrand des Naturschutzgebietes Lintbusch fest. Neben einer umfassenden öffentlichen Aufklärung gilt es die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die angrenzenden Wege zwischen Dölauer Heide, Lintbusch, Bennstedt, dem Zorges und Lieskau regten die Exkursionsteilnehmer an, dem Landkreis Saalekreis und der Gemeinde Salzatal eine Konzeption zur Pflanzung von gesamt 600 verschiedenartigen Obstbäumen als Alleen vorzuschlagen. Extensiv bewirtschaftete Obstalleen zählen zu den arten- und strukturreichsten Kulturlandschaften, die es gilt nicht nur zu erhalten, sondern auch wieder verstärkt zu verbreiten. Zudem sind Obstalleen zusammen mit Streuobstwiesen das Genreservoir alter Regionalsorten. Ferner tragen sie zum Grün- und Biotoverbund bei, dienen zahlreichen Tieren als Unterschlupf und Nahrung sowie beleben das Landschaftsbild. Somit lassen sich ökologische, landschaftspflegerische, umweltbildende und kulturhistorische Aspekte vielfältig und sinnvoll miteinander verknüpfen.

Beim Befahren des Gebietes zwischen Lieskau, Zorges und Zappendorf/Köllme diskutierten die Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit und die Folgen der geplanten BAB 143. Der AHA legte dazu dar, dass ein Beibehalten der bisherigen Trassenführung unweigerlich zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei ebenfalls noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna- Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Selbst die ursprünglich veranschlagten Baukosten von 38 Millionen Euro allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde wären für den Erhalt des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs besser aufgehoben. Das sahen die Exkursionsteilnehmer ebenso.

In Zappendorf/Köllme nahmen die Exkursionsteilnehmer den Mündungsbereich des Würdebaches in die Salza in Augenschein. Während dieser Bereich weitgehend strukturell vielfältig geprägt ist, zeugt der sonstige ca. 16 km lange Verlauf des Würdebachs oft von Einengung und Verbau. Insbesondere in Teutschenthal bedarf es umfassende Veränderungen. Um den zusammenhängend den Schutz, Erhalt und Entwicklung der ca. 10,8 km langen Salza, der ca. 14,48 km langen Laweke und des etwa 16 km langen Laweke legte der AHA bereits im April 2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Salza, die Laweke und den Würdebach“ vor, welche zu einer wissenschaftlichen Bearbeitung durch die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und bzw. oder Fachhochschule Anhalt in Bernburg führen soll. Hier bildet das ca. 109 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Salzatal bei Langenbogen“ im ca. 852 ha großen Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Salzatal“ ebenso einen sehr wichtigen Schwerpunkt, wie die Mündungsgebiete von Wellbach, Würdebach und Laweke sowie das Mündungsgebiet der Salza in die Saale in Salzmünde. Hinsichtlich des Wellbaches stellten die Exkursionsteilnehmer fest, dass große Teile im Sohl- und Uferbereich vollkommen verbaut sind. Hier bedarf es schon alleine in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU eine umfassende Änderung. Dazu gilt es alsbald konzeptionelle Vorschläge zu erstellen. Ebenso erforderlich sind wissenschaftlich fundierte konzeptionelle Vorstellungen für die Fläche des früheren Salzigen Sees. Darin gilt es die Fragen einer möglichen Flutung, die Einbindung von Weida und Zellgrundbach, des Abflusses zur Salza, die Einbindung von Kerner See und Bindersee sowie nicht zuletzt die mit Düngestoffen und Pestiziden belasteten Böden im intensiv landwirtschaftlich genutzten Grund des einstigen Sees und der verkehrstechnischen Lösungen des Verlaufs der B 80 und der Verbindungsstraße zwischen Aseleben und Röblingen am See zu untersuchen.

Einer umfassenden wissenschaftlichen Betrachtung bedarf auch der Süsse See, welcher mit starken Nährstoffeinträgen aus dem Umland zu kämpfen hat. Insbesondere der Eintrag von Phosphaten und Nitraten führen zu einem verstärkten Algenwuchs, welcher das Wasser grün „aufblühen“ lässt. Verstärkte Verbrauch von Sauerstoff und stark eingeschränkter Lichteintrag führen zu Schädigungen an Fauna und Flora sowie befördert durch Absinken organischen Materials die Verlandung des Sees. Besorgniserregend ist zudem, dass etwa 25 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Ufer des Süßen Sees, insbesondere im Bereich von Seeburg und Aseleben, durch z.B. Anlagen für Tourismus verbaut sind. Von daher halten die Exkursionsteilnehmer eine alternative Planung für dringend geboten, welche auf jeden Fall den Schutz, Erhalt und Ausweitung naturnaherer Uferbereiche beinhalten muss. Der Verlauf von Böser Sieben zwischen Lüttchendorf und Einmündung in den Süßen See zeugen von wasserbaulichen Begradigungs- und Ausbaumaßnahmen. Hier halten die Exkursionsteilnehmer die Schaffung von Möglichkeiten der Mäandrierungen sowie den Rückbau der Verbauungen im gemeinsamen Mündungsbereich von Böser Sieben und Salzgraben für unabdingbar.

Der Aufenthalt im Laweketal, was zum ca. 1.357 ha großen LSG „Laweketal“ gehört, zeigte auf, dass der Bach und seine Aue ein umfassendes Entwicklungspotenzial besitzt. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Aue der Laweke insbesondere z.B. zwischen Schochwitz und Wils eine Extensivierung erfährt. Ferner stellte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine am 07.10.2013 beschlossene und unmittelbar danach dem Landkreis Saalekreis, der Gemeinde Salzatal und dem Unterhaltungsverband „Untere Saale“ vorgelegte „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Laweke im Mündungsbereich in die Salza in der Gemeinde Salzatal, Ortsteil Zappendorf (Landkreis Saalekreis)“ vor. Die Konzeption und deren praktische Umsetzung sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Struktur der Laweke und zur Umweltbildung leisten. Mit dem Einbringen der Störsteine und –hölzer sowie der Schwellen ist erst der praktische Beginn dieses Prozesses zu sehen. Nachfolgende Beobachtungen, Datenerfassungen und eventuell notwendige Korrekturarbeiten lassen daraus ein dauerhaftes Projekt entstehen, welches anderswo ebenfalls Umsetzung finden könnte.

Hinsichtlich des Mündungsbereiches der Salza in die Saale in salzmünde verwies der AHA auf die am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entwicklung des Saale – Salza –Auenwaldes direkt im Mündungsbereich der Salza in die Saale, Gemeinde Salzmünde (Landkreis Saalkreis), welche u.a. auf einem „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zum Schutz, Erhalt und Pflege des Auenwaldes im Winkel Saale/Salzamündung in der Gemeinde Salzmünde im Landkreis Saalkreis“ vom 03.06.1998 beruht. Beide Konzeptionen beinhalten die dringende Notwendigkeit, dazu beizutragen, einen teilweise stark beeinträchtigten Auenwald im Mündungsbereich der Salza in die Saale wieder verstärkt die Möglichkeit zu geben sich naturnaher bzw. naturnah und standortgerecht entwickeln zu können. Dazu gehören zum Beispiel das verstärkte Aufwachsen der Stieleiche ( Quercus robur L.) sowie die Beendigung und Beseitigung von Trampelpfaden. Eine damit verbundene Umweltbildungsarbeit ließe sich sehr gut mit praktischen Arbeiten vor Ort koppeln. Die Prüfung einer Unterschutzstellung als flächenhaftes Naturdenkmal gilt es als rechtliche Begleitung des Prozesses zu verstehen.

Im Bereich der Saaleaue bei Brachwitz erläuterte der AHA noch einmal seine Positionen zu in den Jahren 2000 und 2005 errichteten Steganlagen in Salzmünde und in Brachwitz. Einst illegal, mit nachträglicher Genehmigung errichtet, wirken sich derartige Anlagen nachteilig auf das Landschaftsbild und den Entwicklungsraum der Fließgewässer aus sowie bilden Hindernisse bei Hochwasserereignissen. Eng damit verbunden zeigt sich besorgniserregend die Zunahme des Motorbootverkehrs auf der Saale, welche neben der Uferverbauungen zu verstärkter Belastung mit Abgasen, Lärm und Wellenschlag sowie eine Zunahme des illegalen Campierens am Ufer der Saale führt. Häufig bleibt zudem eine Unzahl von Müll zurück. Infolgedessen sind deutliche Beeinträchtigungen der Ufervegetation erkennbar, welche u.a. auch als Brutrevier und Rückzugsgebiet für Wasservögel dient. Hier fordern die Exkursionsteilnehmer eine massive Veränderung. Zudem man waren sich die Exkursionsteilnehmer einig, dass die Errichtung des Saaleseitenkanals und die Forstsetzung des Baus des Saale-Elster-Kanals diesen Prozess nur verschärfen kann.

Für die den angrenzenden Roitzschwerder, welcher nahtlos in „Die Aue“ übergeht, halten die Exkursionsteilnehmer die Erstellung eines Schutz- und Entwicklungskonzeptes für dringend geboten. Dieser Teil der Saaleaue, welche momentan einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt und im Ostteil als großräumig als Kleingartenanlage dient, war einst mit Saalealtarmen durchzogen und bis zur Abholzung Anfang des 19. Jahrhunderts waldbewachsen. In engster Bindung zur Saale sowie in Anknüpfung zum NSG Lunzberge und mit wechselseitiger Wirkung zum NSG Brachwitzer Alpen, bedarf es einer massiven Veränderung, dieses Teils der Saaleaue, wozu eine streckenweise Sukzession eines Auenwaldes, extensive landwirtschaftliche Nutzung und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten gehören könnten. Darüber hinaus erscheint eine schrittweise Beräumung der Kleingartenanlage sinnvoll zu sein, welche erst beim letzten Hochwasser im Juni 2013 mehrere Meter und für mehrere Wochen unter Wasser stand. Schließlich fand die Fahrradexkursion ihren Abschluss am Hechtgraben am Südrand von Heide-Nord. Der AHA erläuterte seine zwischen den Jahren 2000 und 2001 vorgelegten drei konzeptionellen Vorschläge. Im Interesse der ökologisch positiven Gesamtentwicklung des Gewässers als Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Dölauer Heide und der Saale bzw. zu den Lunzbergen sowie den Wohngebieten in Heide-Nord und Dölau sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits vorliegenden Unterlagen der MLU und von TRIOPS bilden dazu bereits fundierte Grundlagen. Ebenso die bereits angelaufenen Planungen seitens der Stadt Halle (Saale). Der AHA möchte diese Aktivitäten fachlich und schöpferisch-kritisch begleiten und unterstützen. Auf Grund des notwendigen schnellen Handlungsbedarfes ist eine alsbaldige Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption unter Einbeziehung des Schachtgrabens und des Haßgrabens erforderlich. Mit Hilfe von Wissenschaftlern, Studenten, Schülern und interessierten Bürgern soll dies erfolgen, wobei neue Bestandserfassungen an vorhandenen Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht und deren Auswertung anknüpfen müssen. Als wichtigen Nebeneffekt sieht der AHA die schnelle und umfassende Sensibilisierung und Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort. Das Interesse besteht, hat die Veranstaltung am 27.02.1999 deutlich und viel versprechend gezeigt. Darauf gilt es nunmehr entsprechend aufzubauen.

Dazu gehört aktuell auch den Raum des Hechtgrabens im Abschnitt der früheren Lettiner Kaserne räumlich auszuweiten sowie Bebauungen im Bereich des früheren Heideschlösschens in Halle-Dölau vollkommen auszuschließen. Zum Abschluss der Fahrradexkursion bekräftigte der AHA die Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746;
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de;
Internet: http://www.aha-halle.de

Haben wir wirklich zu viel Wild ? – Reaktion auf den Beitrag „Keine neuen Schutzzäune für Bäume“ von Wilfried Neiße, „Neues Deutschland“ vom 10.10.2014, Seite 10 – Brandenburg

Die bestimmt sachlich geschilderte räumliche und flächenmäßige Darstellung der Wälder in Brandenburg sowie deren stockenden Erweiterung der Artenstruktur geben bestimmt die tatsächlichen statistischen Zustände dieser Gebiete wieder. Was aber vollkommen unverständlich erscheint, ist wieder einmal die Einschätzung zu den Wildbeständen, welche sich ausschließlich über die Abschüsse beziffern sowie der gesichteten Bestände in Waldgebieten und angrenzenden Feld- und Siedlungsgebiete definiert. Daraus lassen sich überhaupt keine ernsthaft belastbaren Zahlen zu den Wildbeständen ableiten. Zumeist gelten Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild als explosionsartig ansteigend, weil sich deren Abschüsse steigern, vermehrt Wildunfälle auftreten und die Tiere zunehmend in Siedlungs- und Wohngebiete der Menschen drängen. Was schlägt dazu das Agrarministerium in Brandenburg -im Chor mit den Fachressortkollegen im Bund und anderen Ländern vor? Die Jäger sollen mehr Wild schießen. Als Argumente kommen da immer wieder der Schutz der Gehölzbestände in den Wäldern, Verringerung von Wildunfällen und der Schutz menschlicher Siedlungen. Nun stellt sich die ernsthafte Frage: Haben sich die Bestände an Wild tatsächlich so dramatisch erhöht ? Wer hat den Mal eine ernsthafte wissenschaftlich fundierte Zählung des Wildes vorgenommen ? Auf welchen Flächen fanden bzw. finden derartige Inventuren statt ? Bis jetzt konnte man keine belastbaren Daten finden, außer dass man immer wieder die Bezifferung der Abschüsse als Maß der Dinge ansetzte und zusätzlich die „gefühlte“ Zunahme in Folge von vermehrten Auftreten von Wild in Siedlungsgebieten zu Grunde legte und legt. Nur auf dieser eher dürren und zutiefst unwissenschaftlichen Basis Schlussfolgerungen zu Wildbeständen zu treffen, ist mehr als zweifelhaft. Könnten nicht eher andere Faktoren einen scheinbar extrem steigenden Wildbestand vortäuschen ? Dazu zählen zu aller erst, dass noch immer auf ausgedehnten Agrarflächen Gehölzflächen und –streifen fehlen und somit weitläufig ausgeräumte Industrielandwirtschaftsflächen auch das Bild Brandenburgs prägen. Hinzu kommt die Reduzierung der ackerbaulichen Vielfalt von einst 25 auf maximal 6 Kulturen. Vorrangig prägen aus verschiedenen Gründen Mais und Raps die Agrarlandschaft, da hier am besten der Steuer- und Gebührenzahler eine Schröpfung über EU, Bund und Länder erfahren kann. Um genügend Fläche zu haben stören Gehölzstreifen und –inseln. Nur diese sind auch als Lebensraum für das Wild notwendig. Die meisten Tiere brauchen Feld und Wald auf dem engsten Raum, so dass sie sich verstärkt in den bestehenden Fläche konzentrieren. Auf dem Großteil der Ackerflächen fehlt das Wild weitegehend, was durch massenhaften Mais- und Rapsanbau zudem ebenso wie Greifvögel und Eulen ihres Nahrungsraumes beraubt sind. Dies und Großtechnik ermöglichen auch dem Hasen erschwert Standorte für Schlaf- und Wurfsassen zu finden. Das Schwarzwild, was sich dagegen im Mais pudelwohl fühlt, gelangt durch den großflächigen Anbau von Mais bis an die Siedlungsgebiete heran, wo auf einstigen Nahrungsgebieten und Wanderrouten nun Einfamilienhäuser mit anschließenden Gärten befinden. Als Essenabfalldeponie degradierte Komposthaufen sowie frisches Grün bieten sich zusätzlich als Nahrungsquelle an.

Eine Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen engen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne. Insofern zeigt auch der Beitrag von Wilfried Neiße wieder deutlich auf, dass die falsche Ursachenbestimmung und –bewertung zu verheerenden Schlussfolgerungen führen. Anstatt endlich eine Wiedererhöhung der Artenvielfalt der Agrarlandschaft mit der Wiedererhöhung der Anzahl der Anbaukulturen sowie einer umfassenden Flurholzbegrünung, was übrigens bereits die Volkskammer der DDR sowie die Räte der Bezirke im Frühsommer 1989 in Form von Flurholzprogrammen verabschiedeten, in Gang zu setzen, setzt man die bisherige Praxis der Kultur- und Landschaftsarmut fort. Diese Maßnahmen lassen sich sehr gut mit der Schaffung von mindestens beidseitig 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang von Gewässern verbinden, welche im Komplex mit den vorgenannten Maßnahmen zur Verbesserung von Biotop- und Grünverbünden, zur Verringerung von Wind- und Wassererosion sowie als Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten beitragen können.

Hinzu kommt noch die häufig vorhandene märchenhaft begründete Ablehnung der Ausbreitung des Wolfes, welche bei einer Straßendichte in Deutschland im Umfang von durchschnittlich 646 m je km² und in Brandenburg zwar unterdurchschnittlichen 418 m je km², zu massiven Einschränkungen in den Jagdrevieren führt. Jedoch mit dem Vordringen des Wolfes vom Osten und des Luchses von Westen und Südwesten rücken Tiere in einstige Lebensräume vor, wo sie schon einst die Spitze der Nahrungskette bildeten. Hinsichtlich der Waldentwicklung haben Beobachtungen nachgewiesen, dass angepflanzte Gehölze eher als umfassende „Kostproben“ dem Wild zum Opfer fallen, als sukzessiv entstehende und darauf basierend sich entwickelnde Gehölzflächen. Hier lohnt es sich mal alternativ Gedanken zu entwickeln, anstatt dem jahrhundertalten Reflex nachzugehen und nach vermehrter Bejagung zu rufen. Einem Jäger und Heger müsste das im Gegensatz zum Jäger und Geschäftemacher genauso übel aufstoßen, wie Organisationen und Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt annehmen.

Zeitungsausschnitt:

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014(1)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)

Keine Neuen Schutzzäune Bäume ND10.10.2014 (2)

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