Jahr: 2013 (Seite 2 von 29)

AHA bietet auch im Jahr 2014 wieder viele Veranstaltungen an

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht bald mit dem Jahr 2013 ein Jahr zu Ende, was wieder aufgezeigt hat, dass ein ungemindertes bzw. gar verstärktes Engagement für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft unerlässlich ist.
Das nimmt der AHA zum Anlass sein ehrenamtliches und gemeinnütziges Wirken auch im Jahr 2014 unvermindert fortzusetzen und räumlich weiter auszuweiten. In dem Zusammenhang gesehen sind zahlreiche Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad in den Auen der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen vorgesehen.
So fanden im Veranstaltungsplan des Jahres 2014 zahlreiche Exkursionen in den Auen von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Weißer und Schwarzer Elster, Weißeritz, Luppe, Helme, Bode, Fuhne, Zorge, Selke, Ziethe, Reide, Parthe, Pleiße, Wipper, Zörbiger Strengbach, Böse Sieben, Salza, Würdebach, Laweke, Goldgrundbach, Schlenze, Lohbach, Schlackenbach, Fleischbach, Geisel, Klia, Klyegraben, Hechtgraben, Saugraben, Diemitzer Graben, Lockwitzbach, Mordgrundbach und Ellerbach ihren Platz. Aus fachlich-inhaltlicher Sicht bildet da der Schutz, der Erhalt und die Weiterentwicklung dieser wertvollen sowie arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume den Hauptschwerpunkt.
Im einzelnen gilt es dabei angedachte Baumaßnahmen wie z.B. den Saaleseitenkanal, den Saale-Elster-Kanal, den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig, die Errichtung von sogenannten Hochwasserrückhaltebecken im Selketal bei Straßberg und Meisdorf, die Westumfahrung von Halle mit der BAB 143, die Motorisierung der Neuseenlandschaft südlich von Leipzig und auf dem Geiseltalsee sowie den Abbau des Burgstetten im Landkreis Saalekreis bereits in der Planungsphase aufzuhalten. Ferner ist es dringendes Anliegen des AHA weiterhin verstärkt Sorge zu tragen, dass die fortgesetzten massiven Abholzungen in der Aue von Elbe und Mulde bei Dessau – Rosslau, Leipziger und Schkeuditzer Aue, im Hakel, in der Dölauer Heide und in den Saaleauenwäldern bei Plötzkau und Sprohne, im Salegaster Forst bei Bitterfeld – Wolfen sowie im Bergholz am Petersberg sofort ihr Ende finden. Stattdessen möchte der AHA sich verstärkt für naturnahe Entwicklungen dieser arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteile einsetzen.
Darüber hinaus setzt der AHA seine Schwerpunkte darin, diese naturnahe Entwicklung der Fließgewässer und ihrer Auen, des Hakels im Rahmen von Biotop- und Grünverbundräumen voranzutreiben und zu befördern. Dazu zählen die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen, Wiederausweitung von Hochwassereinzugsbereichen durch Deichrückbaumaßnahmen, Beendigung von weiteren Verbauungen und Rückbau vorhandener Flächenversiegelungen sowie das Ende flächendeckender Abholzungen in Auenwäldern –besonders denen, welche als Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale ausgewiesen sind- sowie der Entwicklung natur- und umweltverträglicher Tourismuskonzepte. Im Rahmen seiner Exkursionen bilden der Einsatz zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Mitwirkung an der Umsetzung des Vorhabens zur Ausweisung der Elsteraue zwischen Gera und Halle mit Leipzig als ein räumlicher Schwerpunkt zum UNESCO-Weltkulturerbe, die Beförderung der Umweltbildung in Form der Entstehung eines Naturerkenntnispfades im Mündungsbereich der Mulde in die Elbe und der Intensivierung der Aktivitäten der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, die Fortsetzung im Kampf gegen den Fluglärm weitere entscheidende Schwerpunkte im Agieren des AHA im Jahr 2014.
Neu im Jahr 2014 ist das Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2014“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen. An 3 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer und Herbst beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Jedoch soll das Jahr 2014 auch dazu dienen, die Aktivitäten in den Ländern Berlin und Brandenburg zu intensivieren und auszuweiten. Dazu soll die Begleitung der Aktivitäten beider Länder bei der Umsetzung der WRRL z.B. an Erpe, Wuhle und Panke zählen, aber auch die Unterstützung aller Aktivitäten zur baulichen Freihaltung von Uferabschnitten der Spree, zur Abwendung des Weiterbaus der BAB 100, der Vermeidung von Fluglärm sowie nicht zu letzt zur weiteren naturnahen Entwicklung der Schwarzen Elster sowie der Fließgewässer im Hohen Fläming.
Der AHA bietet allen ehrenamtlichen Interessen umfassend die Möglichkeit sich vielfältig engagieren zu können.
Wer mit dem AHA Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld
im historischen Rathaus
Markt 07, Büro in der Tourismusinformation
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Rosslau
im Schwabehaus
Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 – 66158320
Fax.: 0180/573 737 6961

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netze)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

Alle Gruppen des AHA sowie die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sind auch über folgende elektronische Anschriften erreichbar:

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA führte Herbstexkursion in die Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Herbstexkursion am Samstag, den 30.11.2013 in die ca. 277 ha große Burgaue eingeladen.
Auf dem Weg zur Burgaue diskutierten die Exkursionsteilnehmer bei strömenden Regen über Möglichkeiten des Umgangs mit Hochwasser. Dabei durchquerte die Gruppe den Möckernschen Winkel und rätselten über den Sinn des eingedeichten Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedarf. Im Ergebnis dessen stellten die TeilnehmerInnen übereinstimmend fest, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserschutzraum zu ermöglichen. Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Nunmehr beabsichtigt man es noch weiter auszubauen. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung -als Vertreter des Freistaates Sachsen- und die Stadt Leipzig -als zuständige Genehmigungsbehörde- in den Wind. Dies hat nunmehr folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf dem Kilometerweg betrat dann die Exkursionsgruppe die Burgaue. Der AHA bekräftigte noch einmal die absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der AHA, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.
Die Exkursionsteilnehmer konnten sich ein Bild von Auenwaldbereichen verschaffen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters –Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a.- wahr. Jedoch schon beim Betreten des weitgehend nach europäischem und sächsischem Recht naturgeschütztem Auenwaldes, war schon deutlich das markante Geräusch einer Motorsäge zu hören. Nach paar Schritten konnten die Exkursionsteilnehmer einen Mann beobachten, der eifrig verschiedene Holzarten zu transportablen Stücken zum Abtransport nach Hause, zurechtsägte. Eine große Kanne mit Öl ließ die Frage aufkommen, ob hier nicht die deutliche Gefahr der Verschmutzung von Boden und Wasser mit dem Schmierstoff gegeben ist. Abgesehen davon war der Lärm in einem Naturschutzgebiet mehr als unangemessen sowie dazu unangenehm und störend.
Nach paar Schritten entdeckten die Exkursionsteilnehmer drei Rollen Zäune und paar Stäbe dazu. Alle waren sich schnell einig, dass hiervon eine massive Gefahr für die Tierwelt ausgehen kann, indem sich Tiere darin verfangen und verletzen können.
Am Bauerngraben diskutiert die Gruppe über Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers. Dabei bekräftigen alle TeilnehmerInnen, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten. Schließlich gelangte die Gruppe an die Kreuzung zum Reitweg, wo eine nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Nun betritt die Gruppe den Teil des NSG und Gebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), welcher Bestandsschutz genießen soll. Der Auenwald, welcher sich hier recht gut naturnaher entwickelt sowie zwischen Burgauenbach und Bauerngraben eingebettet ist, zeigt noch Folgen des Hochwassers vom Juni 2013 auf. Im Bereich des Burgauenbaches sind deutliche Verlandungsbereiche mit Weichholzauenbewuchs –vorrangig Silberweide und teilweise Schwarzerle- erkennbar. Offene Wasserbereiche zeigen starke Eutrophierung mit deutlich wahrnehmbaren Geruch von Schwefelwasserstoff und ausgeprägter Verlandungstendenz. Weiter nordwestlich zeigt sich die Kippe mit seinem weiter ausgebauten Dammbauwerk mit ca. 5 m breiten Schotter in den Burgauenbach, als verheerende Abflussbarriere, weitere Einschränkung eines einst durchlässigeren Hochwasserraum und nicht zuletzt als massive Störung des Landschaftsbildes an einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Das hier Veränderungen dringend erforderlich sind, bedarf in der Gruppe keiner weiteren Diskussion.
Auf dem Weg stellen die Exkursionsteilnehmer immer wieder fest, dass häufig BesucherInnen der Burgaue mit freilaufenden Hunden durch das Naturschutzgebiet gehen. Ein Großteil geht auf die gegebenen Hinweise ein und leinen ihre Vierbeiner an. Trotzdem ist man sich einig, dass hier vermehrte Öffentlichkeitsarbeit und verstärkte Kontrollen dringend erforderlich erscheinen.
Schließlich gelangt die Exkursionsgruppe am westlichen Ende der Burgaue an den Deich der Luppe, welcher unlogischerweise den Fluss von dem Auenwald auf der und der anderen Seite zum Hundewasser und Weißen Elster abtrennt. Das die Zeit von Mauern noch lange nicht vorbei sind, zeigt die langgezogene Mauer oberhalb des Luppedeiches auf der nördlichen Seite. Den Exkursionsteilnehmern war schnell klar, dass dieser Zustand in vielfältiger Hinsicht nicht akzeptabel ist. Der AHA verdeutlichte in dem Zusammenhang noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel stattdessen für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung für den Hochwasserschutz ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Neubaus des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Deich der Luppe konnte die Exkursionsgruppe eine eingezäunte Aufforstungsfläche mit Stieleiche anschauen, welche einen eindeutigen Monokulturcharakter einer Intensivforstfläche aufweist. Ein deutlicher Widerspruch, zu der sonst gut bis sehr gut ausgeprägten Auenwaldstruktur.
Einige Meter weiter sind deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen zu erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen.
Die Exkursionsteilnehmer waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßen die Exkursionsteilnehmer und auch der AHA zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer und des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung eines Auenwaldsymposiums im 1. Halbjahr des Jahres 2014 und der damit verbundenen vorläufigen Rückstellung des Ersatzneubaus des Nahleauslassbauwerkes die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924(Handytarife aus allen Netzen)
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA verurteilt Fällung des Naturdenkmals Stieleiche in Holleben – Beuchlitz

Bekanntlich gehören Bäume zu den bedeutsamsten Pflanzen, welche eine sehr vielfältige Funktion ausüben. Bäume haben ökologische Bedeutung, landschafts- und siedlungsprägenden Charakter sowie eine archäologisch – historische Denkmalfunktion. Sie dienen als Sauerstoffproduzenten, prägen Landschaften und Siedlungsgebiete, spenden Schatten, bieten vielen Lebewesen Nahrung, Zuflucht, Schlafplatz und Brutraum, beeinflussen das Klima positiv sowie bilden häufig die Basis für Geschichten, Sagen und Gedichte.
So einen bedeutsamen und prägenden Baum hat man im Alter von 141 Jahren in Holleben – Beuchlitz begonnen zu fällen. Nach dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden Erkenntnissen soll die Stieleiche von Pilzen befallen, hohl und somit nicht mehr standsicher sein. Eine eigene Inaugenscheinnahme des seit dem 10.03.1976 ausgewiesenen Naturdenkmals kann jedoch diese Einschätzung keinesfalls in dem Umfang teilen, dass eine Fällung gerechtfertigt erscheint.
Der AHA verurteilt die Art und Weise des Herangehens der Begutachtung, die fehlende Beteiligung der anerkannten Umweltverbände, die damit verbundene mangelnde Transparenz und zu guter Letzt die Fällung an sich. In dem Zusammenhang hält der AHA massive Konsequenzen für dringend geboten. Ferner fordert der AHA, für jedes Lebensjahr des einstigen Naturdenkmals Stieleiche in Beuchlitz, mindestens einen Baum, also insgesamt 141 Stieleichen direkt in der Ortslage von Holleben, entlang von Straßen und an Plätzen zu pflanzen, um wenigstens symbolhaft einen Ansatz des Ersatzes zu geben und einen ersten Beitrag zur Mehrung des Baumbestandes zu leisten.
Der AHA ist bereit daran mitzuwirken geeignete Standorte zu suchen und zu finden. Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf die Suche zu unterstützen bzw. zu begleiten. Wer der Meinung ist geeignete Standorte gefunden zu haben, kann sie dem AHA unter folgender Anschrift mitteilen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Kontaktformular: Hier klicken

Andreas Liste
Vorsitzender

 

Fotos: Wolf-Rüdiger Beck

Stellungnahme zur angedachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nummer 23, „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“

Ergänzend zu der Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ vom 28.11.2013 sei noch folgendes anzumerken:

Die Aufhebung der Möglichkeiten der Errichtung einer Golfanlage des Osendorfer Sees findet die vollste Zustimmung. Eine naturnahere Entwicklung des einstigen Planungsraumes wird ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich der hydrologischen Entwicklung des Osendorfer Sees auch im Bezug auf Reide und Dieskauer Parks gilt es weiter voranzutreiben, um ökologisch und ökonomisch vernünftige Lösungswege zu finden und aufzuzeigen.
Ansonsten ist die Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ auch in diesem Verfahren als Stellungnahme zu Grunde zu legen, welche die diesbezügliche Ablehnung der Änderung des Flächennutzungsplans begründet.

Andreas Liste
Vorsitzender

Stellungnahme zum Entwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Die Planungen vernachlässigen folgende wichtige Aspekte:

  • Der Hufeisensee ist ein Alttagebau und die geologischen Setzungsprozesse können noch nicht abgeschlossen sein. So das schon aus dem Grund Neubebauungen vollkommen inakzeptabel sein können.
  • Die angestrebten Erweiterungen der wassersportlichen Nutzung bergen die Gefahr der verstärkten Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen in sich, was die Wohn- und Erholungsqualität, aber die Bedeutung als Lebens- und Brutraum für verschiedene Tierarten beeinträchtigen kann.
  • Die Errichtung einer Golfanlage auf einer technisch und baulich abgedichteten Altdeponie birgt die Gefahr in sich, dass Schädigungen der Abdeckungen zu erneutem Eindringen von Niederschlagswasser und wieder verstärktem Schadstoffeintrag in den See zur Folge haben können.

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 3.1.1.:

Mit den gegenwärtigen Planungen tragen zu umfassenden Störungen und Zerstörungen der ökologischen Funktionen bei. Insbesondere die Errichtung der Golfanlage im Bereich der Altdeponie und die damit verbundenen Erweiterungsbauten sowie die überdimensionalen Ausweitung der Wassersportanlagen im zentralen Bereich des Hufeisensees/Innenkippe – TG 4- sorgen für massive Einschränkungen der ökologischen Funktion des Gebietes. Somit besteht nicht nur die ernsthafte Gefahr, dass bestehende Rückzugs- und Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bedroht sind, sondern auch die Funktion eines Vorbehaltgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems.

Zu 3.1.2.:

Die gegenwärtige Flächennutzungsplanung geht richtigerweise von einer besonderen ökologischen und landschaftlichen Bedeutung des Gesamtgebietes aus. Dem haben sich die Planungen für Naherholung/Tourismus und Sport ein- bzw. unterzuordnen. Das ist nicht nur wichtig, weil sich weitgehend sukzessiv ein vielfältiger Natur- und Landschaftsraum entwickelt hat, sondern in Folge der bergbaulichen Nutzung und teilweisen Nutzung als Mülldeponie bestimmte Gefahren für die Umwelt und Sicherheit bestehen.
Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 3.1.3., 3.2., 6.1. und 11.1:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraums“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar. Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind jedoch umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung. In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen. Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend. Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu. Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.Der gegenwärtige Zustand der einstigen Deponie stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 3.3.:

Bereits aus obengenannten Gründen sind die angedachten Errichtungen eines Golfplatzes sowie eines Campingplatzes planungs- und baurechtlich weiterhin auszuschließen.

Zu 3.4.:
Auf Grund der angedachten massiven Eingriffe in Umwelt und Natur hat eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände zu erfolgen.

Zu 5.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne angemessene Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.
Von daher sind derartige Ausweitungen der sportlichen Nutzungen sowie die Neueinführung der Golfanlage mit den dazugehörigen baulichen Anlagen und zusätzlichen verkehrlichen Anlagen komplett auszuschließen.

Zu 5.2., 5.3. und 6.3:

In den Planungszeichnungen und –unterlagen ist nicht erkennbar, wie die räumliche Ausdehnung der Badestrände aussehen soll. Die Einrichtung der Bademöglichkeiten gilt es auf jeden Fall insbesondere im Nord- und Westbereich räumlich stark einzuschränken. Jegliche Befestigungen der Wege mit Asphalt oder Beton gilt es auszuschließen, um a) die Landschaft nicht zu zerschneiden, b) unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen und c) nicht den Verkehr mit Motorrädern, Mopeds und Motorrollern zu begünstigen. Die Verbindungsmöglichkeit zwischen Hufeisensee und Reide entlang des Überlaufes gilt es auf die gegenwärtig entwickelte Qualität zu belassen, um a) die ebengenannten Situationen herbeizuführen und somit b) den Biotop- und Grünverbundcharakter des Gebietes nicht einzuschränken oder gar zu zerstören. Zusätzliche Stellplätze sind nicht erforderlich, da das Gebiet gut mit dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit den ÖPNV so zu organisieren, dass entlang der Zufahrtsstraßen Haltestellen eingerichtet werden könnten. Die Errichtung einer Fußgängerbrücke am südwestlichen Teil ist aus folgenden Gründen als problematisch anzusehen:

  • Das Gebiet zählt zu dem bedeutsamsten Rückzugsgebiet des Bibers und von verschieden Vogelarten. Der Bau einer Brücke könnte zur Verdrängung beitragen und die Einflugsbahnen behindern.
  • In dem Bereich entwickelt sich sukzessiv ein interessanter, natur- und landschaftsprägender Pflanzenbestand, welcher zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert.
  • Ein derartiges Bauwerk stört bzw. beeinträchtigt nachhaltig das Landschaftsbild und die Sichtachse in Richtung Norden.

Eine Errichtung einer Golfanlage mit Neben- und Anschlussbauten am Hufeisensee an dem Standort ist aus bekannten Gründen aus Sicht des Umwelt- und Landschutzes sowie des mangelnden öffentlichen Interesses nicht akzeptabel. Die bisher getätigten Angaben zu den Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden. Dafür Eingriffe in den Pflanzenbestand vorzunehmen ist nicht akzeptabel, da sich sehr wertvolle, arten- und strukturreiche Bereiche entwickelt haben. Sie dienen zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten sowie dienen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und tragen zur Verbesserung des Klimas bei.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 7.:
Die hier aufgeführten Angaben begründen schon an sich die Nichtmachbarkeit der angedachten Vorhaben in dem Entwurf des Bebauungsplans. Insofern dienen sie zur Begründung zur Ablehnung der Vorhaben. Nur so kann die Stadt Halle (Saale) ihren allgemeinverpflichtenden Aufgaben und Fürsorgeverantwortungen nachkommen.

Zu 11.2.:
Das die angedachten Maßnahmen zu einem positiven Image der Stadt Halle (Saale) sind unterstellte Vermutungen, welche durch nichts bestätigt erscheint. Angesichts der zu befürchtenden Beeinträchtigungen für Umwelt, Natur und Landschaft ist eher mit einem negativen Image zu rechnen. Auf Grund der fortgesetzten Unbelehrbarkeit und fehlenden Lernbereitschaft ist es in dem Zusammenhang notwendig die Öffentlichkeit umfassend über die drohenden Gefahren in Kenntnis zu setzen.

Zu 11.3.:
Die angedachten Planungen tragen zu massiven Störungen des Ortsbildes bei. Insbesondere die zu der Golfanlage zugeordneten Bebauungen tragen zu negativen Veränderungen bei. Ebenso die angedachte Brücke über den Südwestteil des Sees. Diese Beeinträchtigungen des Ortsbildes sind zudem eng mit ökologischen Problemen und Störungen des Landschaftsbildes verbunden.

Zu 11.4. und 11.5:
Schon eine geringe Mehrung des Verkehrs stellt zusätzliche Belastungen der Umwelt dar. Dazu zählen Verlärmungen, Abgas- und Feinstaubbelastungen, Störungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie weitere Zunahmen von Flächenversiegelungen. Angesichts der bekannten Bedrohungen für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima ist auch mit Beeinträchtigungen für den Mensch sowie des Wertes als Naherholungsraum zu rechnen.

Zu 11.6.:
Inwieweit es wirklich wirtschaftliche Effekte positiver Art geben könnte ist zur Zeit überhaupt nicht erkennbar. Insofern sind die Annahmen spekulativ. Eine genauere Bezifferung und Prognose wäre sinnvoll gewesen.

Zu 12.2.:
Die Auswirkungen der sogenannten Europachaussee sind spekulativer Art und sind durch nichts belegt. Bereits jetzt müsste ja schon der sogenannte Entlastungseffekt erkennbar sein. Diesen gilt es zu bestreiten, da eine fortgesetzte massive Verkehrslenkung in das Stadtzentrum gar keine nennenswerte Entlastung zulassen kann. Zudem sind keine Verkehrseinschränkungen erkennbar.
Ein ökologisches Verbundsystem kann sich mit den geschilderten Maßnahmen nicht ausreichend genug entwickeln. Anstatt weitere Verbauungen vorzunehmen und verstärkt motorisiert Besucherströme heranzuführen, gilt es eher über räumliche Ausweitungen des Gesamtgebietes und der Verbindungsräume nachzudenken. Insbesondere in Richtung Reide gilt es den bestehenden Verbindungsraum räumlich zu erweitern. In diesen Erweiterungsraum ließen sich durchaus auch unversiegelte Wegeverbindungen einbinden. Ebenso gilt es im näheren Umfeld des Hufeisensees weitere Räume zu erhalten, um eine vielfältigen Landschaftsraum entstehen zu lassen. Das könnte in Form einer Mischung von prioritären Sukzessionsgebieten, Schaffung von Streuobstwiesen und einer extensiven Landwirtschaft erfolgen. Darin einzubetten sind touristischen und sportliche Nutzungen.

Zu 13.:
Die dort getätigten Angaben bestätigen nur den bestehenden und entwicklungsfähigen Arten- und Strukturreichtum, welcher noch zu klärender Schutzmaßnahmen und –einstufungen bedarf. Ebenso erfolgt eine Unterstreichung der klimatischen Bedeutung des Gebietes. Im Falle der Umsetzung der Planungen ist jedoch mit massiven Beeinträchtigungen, Störungen bzw. Zerstörungen in vielfältiger Form zu rechnen. Die daraus herausgetroffenen Bewertungen gehen jedoch leider nicht auf die Belange von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz ein, sondern beschäftigen sich eher damit die Rechtfertigung für die Bebauungsplanung zu geben. Somit besteht ein massiver Widerspruch zwischen Analyse und Bewertung. Die Zusammenfassung der Bewertung bestätigt diesen massiv vorgetragenen Widerspruch.
Eine Einschränkung des Raumes für Baden und Beibehaltung der gegenwärtigen Wassersportnutzung sowie der Ausschluss der Errichtung des Golfplatzes und der Nebenanlagen und der flächendeckenden Versiegelung von Flächen –z.B. für Wegebau- könnten die Grundlage für weitere ökologisch orientierte Entwicklung bilden.

Abschließendes

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA führt Arbeitseinsatz in Bitterfeld-Wolfen durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 30.11.2013 einen Arbeitseinsatz am Fuhnetalweg unweit des Gondelteiches zur Bekämpfung des Japan-Knöterichs (Fallopia japonica) durch. Der Arbeitseinsatz hat das Ziel die Ausbreitung dieser neophyten Pflanze zu stoppen bzw. gar den Bestand zurückzudrängen. Im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz wird um wetterfeste Arbeitskleidung und –schuhe sowie um Arbeitshandschuhe gebeten. Darüber hinaus ist eine Mitnahme von Spaten und Gartenscheren sehr hilfreich.
Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Andreas Liste
Vorsitzender

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