Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschärfen im Land Sachsen-Anhalt ein Konglomerat aus CDU, Jägern und Bauern ihre unerträglichen Hasspredigen gegen den Wolf. Dabei bedient man sich unwissenschaftlicher und fachlich haltloser Thesen und betreibt eine Politik der massiven Verunsicherung.
Ganz vorne marschieren Leute wie der sachsen-anhaltinische CDU-Landesvorsitzende und Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Holger Stahlknecht, welcher sich auch der Jagd verschrieben hat. Dass es so ist, freut u.a. ganz besonders seine Parteikollegin und Bürgermeisterin der 289,45 km² großen Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Annegret Schwarz. Ihre von keiner fachlichen Kompetenz,
aber von Hass auf den Wolf geprägten Äußerungen, hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für vollkommen unangemessen und somit ebenfalls für inakzeptabel.
Nach Auffassung des AHA ist es skandalös, dass eine Bürgermeisterin
für eine mit 8.335 (31.12.2016) Einwohnerinnen und Einwohner großen
Einheitsgemeinde, so verantwortungslos und unqualifiziert Angst und Hass schürt und gegen ein geschütztes Tier, was es der Wolf nun mal berechtigterweise ist, hetzt.
Für den AHA ist es wieder ein beredtes Beispiel dafür, dass nicht wissenschaftlich-fachlich fundiertes Wissen die Basis für die Meinungs- und Entscheidungsfindungen bildet,sondern auf der Grundlage von Lobbyismus, Parteiräson, Hass, Hetze und Angstmache politisch Verantwortliche ihre steuerfinanzierten öffentlichen Ämter ausüben und mit ihren unqualifizierten Äußerungen die öffentliche Meinung vergiften.
Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten.
Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes
Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.
Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:
– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II
Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst.
b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung
ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden.
Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.
Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse ((prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen.
Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen.
Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.
Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende
Luchs und Wolf, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach
bzw. spricht. Momentan verbreitet die Verwaltung des Naturparkes Harzes eine massive Stimmungsmache gegen das Rotwild, welches angeblich die Wälder zerstört. Nur vergessen diese Leute, dass waldzerstörende Forstwirtschaft, Flächenversiegelungen und nicht zuletzt zunehmend häufige und heftige Stürme sowie verstärkt auftretende Dürreperioden
in Folge des menschlich verursachten Klimawandels, die eigentlichen Ursachen für die Schädigung und Vernichtung des Waldes darstellen. In dem Blickwinkel passt auch nicht das ständige Hasspredigen gegen den Wolf und auch wider des Luchses.
Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung
der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und
Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht.
Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft.
Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gibt zwar an die Neuversiegelung von Boden auf sehr hohe 30 ha pro Tag zu senken, fördert und fordert gleichzeitig die Fortsetzung der Flächenversiegelung für Verkehrstrassen, Gewerbeflächen und Wohngebieten.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
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