Zum Einstieg zur Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Dresden (2018) sei auf folgende Presseerklärung vom 01.07.2018 verwiesen. Dabei verdeutlicht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nicht nur die Schutzwürdigkeit der Elbe, ihrer Nebengewässer und ihrer Aue, sondern unterbreitet Vorschläge zur Entwicklung und weist auf die Bedeutung als Biotop- und Grünverbundsystem im Raum zwischen den Städten Dresden und Pirna.
Dresden, Pirna und Heidenau brauchen eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken
Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum -nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)- auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regelmäßig Fahrradrundexkursionen mit folgender Route durch:
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz des Eisenbornbaches, des Loschwitzbaches und des Wachwitzbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Müglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Ende: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden
So fand die jüngste und aktuelle derartige Fahrradrundexkursion am Samstag, den 30.06.2018 statt.
Als erste Stationen der Fahrradexkursion, welche an der Carolabrücke startete, nahm die Exkursionsgruppe die Elbaue zwischen Pieschener Allee und Mündung der Weißeritz in Augenschein. Der Schutz und die Entwicklung der Vierreihenallee von Winterlinde in der Pieschener Allee findet bei der Exkursionsgruppe Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch dahingehend fortzufahren. In der nordöstlich angrenzenden Auenzone gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe die Entwicklung früherer Kleingärten hin zu Streuobstwiesen sowie den Erhalt und Schutz der Wiesen- und Hochstaudenflächen mit Auenwaldsukzessionsflächen zu befördern. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich übrigens auf einem Großteil der Elbaue zwischen Dresden und Pirna ausweiten.
Entgegen der Beobachtungen der vergangenen Jahre war in der Elbaue zwischen Nordwestende Pieschener Allee und der Einmündung der Vereinigten Weißeritz in die Elbe diesmal leider keine partielle Mahd der Wiesen erkennbar. Hier gilt es nach Ansicht der Exkursionsgruppe zu einer partiellen Mahd zurückzukehren und darüber hinaus eine unregelmäßige Mahd zu praktizieren. Damit besteht die Gelegenheit z.B. für Bodenbrüter ihre Brut aufzuziehen sowie eine arten- und strukturreiche Wiese entstehen zu lassen.
Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz stellte die Exkursionsgruppe den hohen und massiven Verbauungsgrad des Mündungsgebietes fest. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von dem menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollten die Aufhebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören.
Nach der Betrachtung der unverständlichen baulichen Eingriffe im Rahmen der Fahrradexkursion am 02.07.2016, nahm die Exkursionsgruppe den nunmehrigen Zustand des einst naturnaheren Mündungsbereichs des Zschonerbaches in die Elbe in Augenschein. Erfreulicherweise haben sich umfassende nitrophile Staudenbereiche bestehend z.B. aus Kratzdistel, Rübenkälberkropf, Wilder Möhre, Kornblume und Brennnessel gebildet, welche u.a. Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Die offensichtliche biologische Befestigung der letzten Uferabschnitte mit Weidensteckhölzern ist so offenbar überwunden, während aber die Schotterung des Mündungsbereiches mit Großsteinen weiterhin massiv die Mäandrierungen des Fließgewässers behindern. Dabei gehört es zum Allgemeingutwissen, dass es Bestreben sein muss Fließgewässern ihre natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten behalten und -wo nicht mehr vorhanden- unbedingt zurückerhalten muss. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Auenlandschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Retentionsfläche für Bäche und Flüsse erhalten, schützen, sichern und entwickeln. Es ist daher unverständlich warum immer wieder Steuermittel für Baumaßnahmen Einsatz finden, während die Natur dies gratis und wesentlich besser tut.
Ferner haben nunmehrige bauliche Eingriffe im Nordwestbereich des Zschonerbaches zur Errichtung einer Abwasserüberleitung Wilsdruff-Kaditz durch den Abwasserzweckverband Wilde Sau und mit Unterstützung des Freistaates Sachsen zu massiven Eingriffen in die Weichholzaue von Elbe und Zschonerbach geführt. Wer die Fällung einer großen Silberweide zu verantworten hat gilt es zudem zu klären.
Eine grundsätzliche Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau begrüßten die Exkursionsteilnehmer. Sie regten aber an, diese Sanierung mit einer Entsiegelung des angrenzenden Ufers der Elbe zu verknüpfen.
Nach Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete -wie die 195 ha großen Elbtalhänge- sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
In dem Zusammenhang ist das Anliegen des Einbringens von Störhölzern in den Mündungsbereich der Prießnitz in die Elbe nicht nachvollziehbar, während die massiven Sohlbefestigungen erhalten geblieben sind. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es wissenschaftlich fundierte Pläne zur Beseitigung dieser Sohlbefestigungen zu erarbeiten. Gleiches ist auch für Loschwitzbach und Lockwitzbach.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Der Umbau der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe bietet zudem die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen –z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos- im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna – Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Bedenklich ist auch, dass durch das sommerliche Wetter, selbst bei der extremen Trockenheit, noch immer Menschen an den Ufern der Elbe grillen. Ein Brand bedroht Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen.
Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es -analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden- eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Mit Sorge betrachtete die Exkursionsgruppe die Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Mit ähnlicher Sorge nahm die Exkursionsgruppe den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Der Obstbestand bedarf unbedingt einer Pflege sowie umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt die Exkursionsgruppe an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der
näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Zu Begründung
Zu 6.2.5 Verringern des Flächenverbrauchs, Seite 56
Laut Auskunft des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 9,7 ha. Das Reduktionsziel „Fläche 2020“ soll weniger als 2 ha pro Tag betragen. Nach Auffassung des AHA ist keine Neuversiegelung von Flächen zu rechtfertigen. Unversiegelter Boden ermöglicht Wasseraufnahme, lässt Gasaustausch zu, bietet für Fauna sowie Flora Lebensraum und ermöglicht Abkühlung der Luft. Insofern gilt es die Flächennutzungsplanung danach auszurichten.
Zu 7.6.4 Hochwassergefahr, Seite 72;
Zu 7.6.5 Natur und Landschaft, Seite 73
Zu 7.6.6 Bodenschutz und Altlasten, Seite 73
Es gilt an Elbe und insbesondere im Bereich der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz, des Loschwitzbaches, des Wachwitzbaches und des Lockwitzbaches Möglichkeiten zu untersuchen, welche zum Ziel hat, schon länger bestehende bzw. neu dazugekommene Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich zu beseitigen. Ferner schlägt der AHA im Bereich der gesamten Elbwiesen Bereiche der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern mit Mindestgröße von 5 bis 10 ha zu ermöglichen. Damit erhöht sich nicht nur Arten- und Strukturreichtum, sondern entstehen bessere Speicherungsmöglichkeiten für Hochwasser und der Entstehung von Frischluft. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll zu sein die Streuobstwiesenbestände im Bereich Pieschener Allee und der Johannstadt-Nord nicht nur besser zu schützen und zu pflegen, sondern gezielt auszuweiten.
Eine grundsätzliche Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau ist zu begrüßen. Der AHA regt aber an, diese Sanierung mit einer Entsiegelung des angrenzenden Ufers der Elbe zu verknüpfen.
Die Aufhebung des Status von mehreren Bereichen als „rechtswirksame Überschwemmungsgebiet“ auf Grund der „baulichen Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen“ ist rückgängig zu machen, da das Vordringen von Qualmwasser möglich und ein oberirdischer Abfluss durch Deiche oder Hochwasserwänden nicht mehr möglich ist. Daher gilt es die Standorte und Verläufe der „der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen“ nach heutigen Erkenntnissen auf den Prüfstand zu stellen.
Zu 9.5.2 Planungsziele, Seite 90 und zu 9.5.3.3 Fahrrad, Seite 97
Angesichts eines ernstzunehmenden Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima gilt es den ÖPNV und SPNV sowie den Fußgänger- und Fahrradverkehr vorrangig zu befördern. Dazu zählt, dass nicht alle Regionen für alle Verkehrsträger erreichbar sein müssen. Insbesondere eine Erreichbarkeit von Landschaften und Natur der Elbe, ihrer Nebengewässer und ihrer Auen sowie der Dresdner Heide durch MIV gilt es auszuschließen. Dazu gehört auch sämtliche Neubauprojekte für Brücken zur Querung der Elbe und ihrer Nebengewässer sowie derer Auen auszuschließen. Ferner sind Fahrrad- und Fußgängerwege in Natur und Landschaft ohne Versiegelung zu belassen, um nicht die Versiegelung zu erhöhen sowie Trennungsschneisen für Klein- und Kleinsttiere zu schaffen. Beispielsweise in den nunmehrig heißen Sommerzeiten sind wieder massive Aufheizung der Asphalttrassen mit massiver Abstrahlung von Wärme festzustellen. Dabei verstärkt sich die Trennungswirkung, da eine Überwindung derartiger Wege durch Klein- und Kleinsttiere dann vollkommen unmöglich ist.
Zu 9.7.2.4 Wasser und Hochwasserschutz (Umweltbericht Kapitel 1.2.5, 1.3.2), Seiten 103 und 104
Zu 9.7.2.5 Boden und Altlasten (Umweltbericht Kapitel 1.2.3), Seite 105
Es gilt nicht nur ein „grundsätzliches“ Verbot zur Bebauung von Überschwemmungsgebieten festzulegen, sondern eine Neubebauung komplett auszuschließen. Darüber hinaus gilt es durch Rückbaumaßnahmen wie z.B. wie die Sanierung des früheren Werftgeländes in Dresden-Übigau zu planen und vorzunehmen. Als Basen dafür sind die ursprüngliche Ausdehnung der Elbaue und die Befliegungen im Zusammenhang mit den Hochwassern in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013 zu Grunde zu legen. Daraus lässt sich der eigentliche Flächen- und Rückgabebedarf an Aue ableiten.
Zu 9.8.3.9 Rohstoffgewinnung, Seite 111
Der Aufschluss und Abbau von Rohstoffen stellen einen massiven Eingriff in Landschaft, Natur, Hydrologie sowie Wohn- und Lebensqualität dar. Insofern ist es erforderlich mit sehr großer Sorgfalt an dieses Thema heranzugehen. Laufende und beginnende Planfeststellungsverfahren dürfen keinesfalls zur Darstellung im Flächennutzungsplan führen, da so der Eindruck der Vorwegnahme des Ergebnisses entsteht.
Zu 10.2.3.3 Planungsbegründung, Seiten 137 und 138
Im Bereich Erfurter/Leipziger Straße und im Bereich zwischen Elbe und Leipziger Straße hat sich mit dem Augusthochwasser des Jahres 2002 erwartungsgemäß herausgestellt, dass diese Altaue noch immer Hochwassergebiet der Elbe befindet. Im Einklang mit der positiven Entwicklung von Fauna und Flora in dem Gebiet gilt es sämtliche bauliche Aktivitäten einzustellen bzw. auszuschließen. Insofern gilt es gar Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um der Elbe mehr Raum zur Entwicklung von Fauna und Flora sowie für Hochwasser zurückzugeben. Dies trägt zudem zur Verbesserung der sanften Naherholung und zur Entstehung von Räumen zur Entstehung von Kalt- und Frischluft zu geben.
Zu 10.2.8 Prießnitz (Unterlauf), Seite 145
Für den Verlauf der Prießnitz gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zur Beseitigung der Sohl- und Uferbefestigung zu erarbeiten. Diese Konzeption gilt es nach umfassender öffentlicher Diskussion und Beschlussfassung als Grundlage für entsprechende Renaturierungsmaßnahmen zu nutzen.
Zu 10.3.6.3 Planungsbegründung, Seite 153
Die Aufhebung des Status von mehreren Bereichen als „rechtswirksame Überschwemmungsgebiet“ auf Grund der „baulichen Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen“ ist rückgängig zu machen, da das Vordringen von Qualmwasser möglich und ein oberirdischer Abfluss durch Deiche oder Hochwasserwänden nicht mehr möglich ist. Daher gilt es die Standorte und Verläufe der „der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen“ nach heutigen Erkenntnissen auf den Prüfstand zu stellen.
Zu 10.12.9.3 Planungsbegründung, Seite 225
Dem Lockwitzbach gilt es umfassend freien Raum zur Entfaltung von Hochwasser sowie Entwicklung von Fauna, Flora, Biotop- und Grünverbund einzuräumen. Einschränkungen dieser Möglichkeiten sind auszuschließen. Insofern ist dem Landschaftsplan zu folgen.
Zu 10.14.4.3 Planungsbegründung, Seite 245
Eine angedachte Wohnbebauung widerspricht klar dem Anliegen weitere Versiegelungen zu unterlassen. Angesichts der noch weiten Verfehlung der eigenen Ziele in Sachsen bei 2 ha pro Tag sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung von Flächen für Grün und Landwirtschaft schließen daher eine Wohnbebauung aus.
Zu 10.14.6.3 Planungsbegründung, Seiten 247 und 248
Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz verdeutlicht sich der hohe und massive Verbauungsgrad des Mündungsgebietes. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von dem menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollten die Auf-hebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentions-räumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören. Ggf. sind mit Sohlgleiten zu arbeiten.
Zu 10.16.1.3 Planungsbegründung, Seite 252 und 253
Die angedachte und verordnete von „Überschwemmungsgebiet der Elbe“ ist auch nicht durch sogenannte „Verwirklichung von Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser der Elbe (Schutzziel 100-jährliches Hochwasser)“ zu rechtfertigen. Diese Gebiete befinden sich a) noch immer Überschwemmungsgebiet der Elbe und b) das Vordringen von Qualmwasser verdeutlicht diesen Status. Dieses Qualmwasser kann jedoch oberflächlich nicht abfließen, wenn Deiche das behindern. Daher ist mindestens im „Überschwemmungsgebiet der Elbe“ eine baulicher Rückbau und Freigabe zur sukzessiven Entwicklung der Flächen zuzulassen. Dies dient der Wiederentstehung von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna und Flora, von unversiegelter Fläche sowie von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten.
Abschließendes
Die Landeshauptstadt Dresden ist von einer landschaftlichen und naturräumlichen Vielfalt geprägt. Insbesondere die Elbe, ihre Aue, ihre Nebengewässer, die Elbhänge, aber auch das Waldgebiet der Dresdner Heide verdeutlichen diese strukturelle Vielfalt. Darin eingebettet befinden sich das historische Gebäudeensemble und zum großen Teil Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsbebauung. Im Rahmen aller Teile des Flächennutzungsplanes erfolgt immer wieder die Darstellung von Hochwasser als katastrophales Ereignis. Vollkommen unberücksichtigt bleibt, dass Auenlandschaften und Fließgewässer eng miteinander korrelieren und dazu Überschwemmungen gehören. Einst ging man von regelmäßigen Überflutungen im Frühjahr und Herbst/Winter aus. Auf Grund der klimatischen Veränderungen, welche streckenweise zu langen Dürre- und Hitzeperioden mit Extremniedrigwasser sowie punktuellen Starkniederschlägen mit entsprechenden Hochwasser führen, haben massive Veränderungen stattgefunden. Alleine in Sachsen erfolgen Versiegelungen von 9,7 ha pro Tag, was auch auf Höhe und Umfang von Hochwasser Einfluss hat. Daher hält es der AHA für erforderlich nicht nur die Neuversiegelung zu stoppen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen, mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen zu erhalten bzw. wieder einzurichten sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Mit der damit verbundenen Möglichkeit naturnahe Entwicklungen zuzulassen, dies mit bestehenden und neuen Biotop- und Grünverbundräumen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und –korridoren zu koppeln sowie den Schutz, die Pflege, Betreuung und Erweiterung von Streuobstwiesen voranzutreiben, besteht so die Möglichkeit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima besser zu schützen und zu entwickeln.
Daraus entwickelt sich eine verbesserte Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität, höhere Arten- und Strukturvielfalt von Fauna und Flora, ein verbesserter Umgang mit Hochwasser sowie Verbesserung der Klimasituation.
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