Die insgesamt ca. 59 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hier forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet immer wieder mit großer Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte.
Der AHA fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und –hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einfordert. Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben.
Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits im Jahr 2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des AHA ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.
Zudem sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der AHA für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder –hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Die Fuhne und ihre Aue bieten erfreulicherweise auch dem Elbebiber umfassenden Lebensraum. Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.
Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.
Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.
Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.
Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Reudener Busch war bisher eher der Gefahr der Austrocknung ausgesetzt. Künstlich gezogene Entwässerungsgräben haben den Zustand verschärft. Angesichts der zunehmenden Austrocknung der Landschaften in Folge der zu erwartenden Abnahme von Niederschlägen ist grundsätzlich eine weitere Durchfeuchtung des Reudener Busches zu begrüßen. Hinsichtlich des neuerlichen Biberdammes versteht der AHA die Aufregung von Wolfens Ortsbürgermeister und Ortsrat nicht. Der Biberdamm führt in der Tat zu einer Vernässung im Rückstauraum, aber auf Grund der Größe der Fuhneaue ist mit einer schrittweisen Verteilung des Wassers zu rechnen.
Keinesfalls akzeptabel ist die Forderung mehrerer Kommunen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg im Rahmen des Positionspapiers „Mensch und Biber in der Dübener Heide“ mehr Kompetenzen zu erhalten. Der AHA hat im Rahmen seiner Stellungnahme zu „Mensch und Biber in der Dübener Heide Positionspapier des Verein Dübener Heide e.V.“ vom 29.04.2018 dazu u.a. ausgeführt, Zitat:
- Die Landkreise haben gemäß § 1 Absätze 1 und 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar festgelegte und umfassende Verantwortlichkeiten in Sachen Naturschutz. Selbst diese Behörden zeigen deutliche Überforderungen in vielfältiger Hinsicht auf, wozu Personalbestand, fachliche Qualifikationen und teilweise massive Beeinflussungen vor Ort gehören. Gerade letzteres hat dazu geführt, dass Schlitzungen und Beseitigungen von Biberdämmen erfolgten, ohne sich ordentlich wissenschaftlich-fachlich das Thema zu bearbeiten. Die Verantwortung für Naturschutzgebiete muss auf Grund ihrer raumübergreifenden Bedeutung eher wieder zur oberen Naturschutzbehörde zurückkehren. Dazu reichen die Regelungen in § 1 Absätze 3 bis 5 und ff. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei weitem nicht aus. Dagegen erscheint es sinnvoll zu sein die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer wieder zu beleben. Hier besteht die Möglichkeit der Kreise sein Handlungswissen zu erweitern und somit seine Kompetenz vor Ort wieder entscheidend zu verbessern.
- Offenbar ist mit den Aussagen bezweckt mehr Kompetenzen auf die Gemeinden und kreisangehörigen Städte zu verlagern. Diese besitzen sie schon gemäß 3 2 ff. BauGB entscheidend im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes. Dazu gehören das Erstellen und Beschließen von Flächennutzungsplänen, von Bebauungsplänen und die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier haben es somit die Gemeinden und kreisangehörigen Städte sehr wohl in der Hand durch wissenschaftlich fundiertes und nachhaltiges Agieren Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, zu mindern oder gar wieder zu beseitigen. Hier sei u.a. an den zumeist leider fehlgeschlagenen Agenda 21-Prozess erinnert. Nur hier fehlen oft angemessene Strukturen, Fachpersonal und Fachkompetenz. Zudem erschweren örtliche Befindlichkeiten häufig eine objektive Entscheidungsfindung
- Wie bereits erwähnt suggerieren die nachfolgenden Ausführungen die praktisch alleinige Verantwortung des Bibers an Konflikten zwischen Mensch und Tier. Mit keiner Silbe erscheinen Forderungen nach wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen, Stopp der Versiegelungsaktivitäten durch Siedlungs- und Verkehrsbau, Entwicklung einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft und Umgangs mit den Wäldern sowie eines sich dahingehend einordnenden Tourismus. Ferner fehlt die Forderung nach Rückbau von Flächenversiegelungen sowie des Erhaltes und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden sowie einer damit eng verbundenen Umweltbildungsarbeit.“, Zitat Ende
Angesichts der Diskussion im Umgang mit dem Biber in der Fuhne in der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen ist aus Sicht des AHA eine fachlich fundierte Diskussion dringend geboten. Keinesfalls hilfreich ist unfachlicher Aktionismus, welche weitere Schäden an Umwelt, Natur und Landschaft und dort lebender Fauna und Flora zur Folge haben kann.
Der AHA bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Unterstützung an, um zu Fachlichkeit in der Betrachtung des Umgangs mit der Fuhne und ihrer Aue sowie der hier lebenden Tiere und Pflanzen –wozu auch der Elbebiber gehört- zu kommen. Dazu können u.a. folgende Exkursionen sowie Aktivitäten im Rahmen seiner „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen dienen:
Samstag, den 26.05.2018, um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 16.06.2018, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mösslitz
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden
Samstag, den 07.07.2018, um 10.00 Uhr
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken) des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes: Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden
Der AHA ruft ferner alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
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