Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die fortgesetzte, einseitige und sehr emotional gehaltene Medienkampagne auf, dass es im sachsen-anhaltinischen Landkreis Wittenberg eine „Biber-Schwemme“ und auch noch „Problembiber“ gibt. Immer wieder muss dafür der Bau von Dämmen durch Biber in Fließgewässern herhalten.

Mit der vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen skandalös und unverantwortlich. Dass dies der Familie Austinat nicht ausreicht ist nicht verwunderlich. Offenbar versucht man nun gerichtlich die vollständige Beseitigung des Biberbestandes zu erwirken.

Jedoch gilt es nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende
Gebietsbeschreibung, Zitat:

„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.

Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31 679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Der AHA fordert mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Auf Grund der weiteren fortgesetzten Bedrohung sowie bereits erfolgten und ggf. zu erwartenden künftigen Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet sowie der Gefahr der unberechtigten Umsiedlung oder gar Tötung des Biberbestandes sendet der AHA diese Presseerklärung an die EU-Kommission und die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der AHA appelliert hiermit erneut und mit Nachdruck an die EU-Kommission und die Staatsanwaltschaft bereits wegen der Zerstörung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes ein Verfahren gegen die BRD bzw. die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Es muss endlich Schluss sein mit der von Hysterie und Unsachlichkeit geprägten Atmosphäre!

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA weiterhin bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.

Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.

Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Weblinks: http://www.lvz.de/Region/Bad-Dueben/Koehlerei-Eisenhammer-fordert-Rueckbau-aller-Biberdaemme

https://www.mz-web.de/landkreis-wittenberg/koehlerei-eisenhammer-vs–biber-tierischer-fall-fuers-gericht-30065240?dmcid=sm_em