Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
„Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung
erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte
waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende
Der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Medienberichten zu Folge, starten und landen alleine 60 DHL-Flieger jede Nacht auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung auch ausländische Frachtflieger zu dem Flughafen zu lenken.
Nach Ansicht des AHA ist somit mit einer massiven Mehrung des Nachtfluglärms zu rechnen.
In dem Blickwinkel betrachtet verfolgt der AHA mit sehr großem Interesse, dass die Planungsverbände Halle und Westsachsen auf Grund neuer Lärmschutzberechnungen eine Ausweitung der Siedlungsbeschränkungsbereiche vorgenommen haben. Aus Sicht des AHA ist das ein sehr richtiger Schritt, schützt aber nicht die bereits vor Ort lebende Bevölkerung vor dem massiven Fluglärm. Nach Auffassung des AHA ist nunmehr ein Handeln von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt gefordert, um die Ursachen des Problems zu beseitigen und sofort ein Nachtflugverbot zu erlassen, um somit endlich ein damit verbundenen Schutz der Bevölkerung vor Nachtfluglärm zu gewährleisten.
Andrerseits hält es der AHA für dringend geboten nun endlich die Zersiedlung des ländlichen Raumes und der Randbereiche von Großstädten zu stoppen. Das trifft auch für den Raum zwischen und im direkten Umfeld der Städte Leipzig und Halle (Saale) zu.
An der Stelle weist der AHA darauf hin, dass das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt ermittelt haben, dass gegenwärtig in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Land-wirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomi-schen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende
Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.
Andrerseits existieren in den Städten Leipzig und Halle (Saale) noch immer Wohnungsleerstände.
In dem Zusammenhang sei festgestellt, dass der „Monitoringbericht Wohnen 2016/2017“ der Stadt Leipzig auf Seite 27 folgende Aussagen enthält, Zitat:
„3.3. WOHNUNGSLEERSTAND
Ende 2015 standen in Leipzig (geschätzt10) insgesamt etwa 19.000 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 6 % (Abb. 20). Damit hat sich der Leerstand seit der Wohnungs- und Bestandserhebung im Rahmen des Zensus 2011 von rund 40.000 leer stehenden Wohnungen und 12 % halbiert. Von den etwa 19.000 leer stehenden Wohnungen waren etwa 10.000 Wohnungen dem marktaktiven Leerstand zuzurechnen, d.h. sie stehen kurzfristig zur Vermietung zur Verfügung. Das sind 3 % aller Wohnungen. Rund 9.000 leer stehende Wohnungen stehen als nicht marktaktiver Leerstand kurzfristig nicht zur Verfügung, können aber durch Sanierung marktgängig gemacht werden.“, Zitat Ende
Das Dokument „INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT ISEK Halle 2025“ mit Stand November 2017 beinhaltet auf Seite 114 folgende Aussage, Zitat:
„Insgesamt könnte es in den betreffenden Großwohnsiedlungen mit einem Leerstand von 7.200 WE (2013) bzw. 13 % bis zum Jahr 2025 einen Leerstandszuwachs von ca. 5.000 WE auf 22 % Leerstand geben.“, Zitat Ende
Hier sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf in den Städten Leipzig und Halle (Saale) und somit keine Basis in der Fortsetzung der Zersiedlung und der damit verbundenen neuen Bodenversiegelung, Einschränkung von Landwirtschaftlicher Nutzfläche, Kaltluftentstehungsgebieten sowie von Biotop- und Grünverbundräumen. Ebenso ist mit Zunahme von Motorisierten Individualverkehr zu rechnen, da sich der Pendelverkehr zwischen dem ländlichen Raum sowie den beiden Großstädten verstärkt. Damit verbunden sind ebenfalls vermehrter Verkehrslärm, aber auch Verstärkung von Umweltbelastungen durch Abgase und Feinstaub.
Daher fordert der AHA einen generellen Stopp der baulichen Ausweitung auf unversiegelte Bodenflächen.
Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck eine sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf sich verstärkt gegen Fluglärm zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
II. Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
III. Regionalgruppe Leipzig und Umland
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
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