Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschärfen im Land Sachsen-Anhalt ein Konglomerat aus CDU, Jägern und Bauern ihre unerträglichen Hasspredigen gegen den Wolf. Dabei bedient man sich unwissenschaftlicher und fachlich haltloser Thesen und betreibt eine Politik der massiven Verunsicherung. Ganz vorne marschieren Leute wie der sachsen-anhaltinische CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth.

Selbst in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD hat die Forderung zum Abschuss des Wolfes Einzug gehalten. Der ansonsten sehr schwammig gehaltene Vertag ist ausgerechnet bei dem Bestreben den Wolf auszurotten konkret. Das sollte die vernunftbegabten Menschen in Deutschland aufhorchen lassen.

In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen unüberhörbaren und unübersehbaren Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert.

Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun.

Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.

Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:

1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes
Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen // (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 // Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG // Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG // Anhang IV
  • Berner Konvention // Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden.

Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse ((prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen.

Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.
Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende

Luchs und Wolf, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht. Momentan verbreitet die Verwaltung des Naturparkes Harzes eine massive Stimmungsmache gegen das Rotwild, welches angeblich die Wälder zerstört. Nur vergessen diese Leute, dass waldzerstörende Forstwirtschaft, Flächenversiegelungen und nicht zuletzt zunehmend häufige und heftige Stürme sowie verstärkt auftretende Dürreperioden in Folge des menschlich verursachten Klimawandels, die eigentlichen Ursachen für die Schädigung und Vernichtung des Waldes darstellen. In dem Blickwinkel passt auch nicht das ständige Hasspredigen gegen den Wolf und auch wider des Luchses.

Nunmehr soll das Muffelwild als Grund für die Bekämpfung des Wolfes herhalten. Dabei dürfte den Wolfsfeinden in Politik, Jagd, Land- und Forstwirtschaft bekannt sein, dass das einst aus Süd- und Südosteuropa stammende Mufflon vor über 100 Jahren vorrangig aus jagdlichen Gründen in Mitteleuropa angesiedelt wurde. Der bevorzugte Lebensraum des Muffelwildes sind stark bewaldete Felsgebiete, wo es u.a. seine Schalen abnutzen und dem Wolf entkommen kann. Mangelnde Abnutzungsmöglichkeiten führen dann womöglich auch zu Schalenerkrankungen – Moderhinke.
Das Mufflon ist im Gegensatz zu Wolf und Luchs kein heimisches Tier in Deutschland und somit auch nicht im Norden Sachsen-Anhalts. Während zum Beispiel im Harz noch wenigstens die felsigen Lebensräume zum Mufflon passen, fehlen diese im Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel komplett. Das hat natürlich zur Folge, dass Mufflons auf Grund fehlender Fluchtmöglichkeiten, eine leichte Beute für den Wolf darstellen. Für menschlich verfehlte Tieransiedlungen nun den Wolf verantwortlich zu machen ist an fachlicher und moralischer Inkompetenz kaum zu übertreffen.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gibt zwar an die Neuversiegelung von Boden auf sehr hohe 30 ha pro Tag zu senken, fördert und fordert gleichzeitig die Fortsetzung der Flächenversiegelung für Verkehrstrassen, Gewerbeflächen und Wohngebieten.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.

Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.

Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.

Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de