Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung prägt noch immer deutlich die im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringende, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km². Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Dabei gilt es auch Maßnahmen wie die Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz zu untersuchen. Neben der –trotz vorhandener Fischaufstieganlage- bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität –besonders an heißen Sommertagen-, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Vertiefungsmaßnahmen ohne die ebengenannten Baumaßnahmen führen dagegen zur massiven Entwässerung der Auengebiete und somit zur Störung des sensiblen Wasserhaushaltes der Aue mit Austrocknung von Feuchtgebieten aller Art und der bestehenden bedeutsamen Auenwaldgebieten. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Dazu gehört ganz besonders, dass der Floßgraben –auch Batschke genannt- als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Die nunmehr schon massiv begonnenen Ausbaumaßnahmen zur „Schiffbarmachung der Pleiße“ stellen im Falle ihrer Umsetzung eine massive Fortsetzung der wasserbaulichen Zerstörungsmaßnahmen an der Pleiße und ihrer Aue fort. Anstatt im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) und des ebenfalls europäischen „Natura 2000“-Programms Möglichkeiten der Wiederherstellung – bzw. entwicklung des mäandrierenden Verlaufs in der einstigen Länge von 115 m wissenschaftlich zu untersuchen, setzt man auf alte Planungs- und Handlungsmuster, welche nicht nur die früheren Begradigungsmaßnahgültig beraubt und Lebensräume für schützenswerte Tierarten wie z.B. Eisvogel und der Grünen Keiljungfer zerstört. Ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen der WRRL, von Natura 2000 und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“. In den Antworten des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt vom 19.02.2015 und 30.03.2015 auf die beiden Anfragen des Abgeordneten des Sächsischen Landtages Wolfram Günther von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind eine Mischung aus Verherrlichung und Bagatellisierung der bereits begonnen Baumaßnahmen, Ignoranz der Anzeigen des Okolöwen vom 28.10.2014 und 05.12.2014 zur Grünen Keiljungfer und zum Eisvogel sowie der Vorwegnahme der Ergebnisse von verpflichtenden Untersuchungen nach der FFH-Richtlinie und des nationalen Naturschutzrechtes.
Laut Antwort von Staatsminister Thomas Schmidt vom 19.02.2015 auf die Frage 1 des Abgeordneten Wolfram Günther ist die Finanzierungsaufteilung für diese staatlich geplante Fortsetzung bzw. Konservierung der Zerstörung der Pleiße und ihrer Aue so vorgesehen, dass der Freistaat Sachsen 75 % und der Vorhabenträger die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) 25 % der Gesamtkosten übernehmen.
Die folgende Aufteilung nach dem offiziellen Baubeginn am 01.10.2014 auf die Jahre 2014, 2015 und 2016 verdeutlicht die geplanten Gesamtkosten:
2014: 213.931,06 Euro für Beginn Bauabschnitt (BA) 1
2015: 775.826,45 Euro für Fertigstellung BA 1 sowie Beginn BA 2 und 3
2016: 745.183,95 Euro für Fertigstellung BA 2 und 3
Gesamt: 1.734.941,46 Euro
Davon übernimmt der Freistaat Sachsen den Anteil von 1.301.206,10 Euro –wovon die Stadt Markkleeberg einen Eigenanteil in Höhe von veranschlagten 230.000,00 Euro und die Stadt Leipzig einen Eigenanteil in Höhe von 206.000,00 Euro schultern sollen- sowie die LMBV einen Kostenanteil im Umfang von 433.735,36 Euro.
Somit übernimmt klar und deutlich der Steuerzahler den Löwenanteil für ein Projekt zur Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaft.
Der AHA fordert nunmehr die Einstellung derartiger Planungs- und Bauaktivitäten, die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Pleiße und ihre Aue mit einer breitangelegten Diskussion der Ergebnisse dieser Konzeption sowie Umsetzung von Maßnahmen, welche einer naturnaheren Entwicklung dienen.
Ferner fordert der AHA den Sächsischen Landtag auf, sich der Angelegenheit anzunehmen und ggf. dazu einen Sonder- oder Untersuchungsausschuss zu bilden. Darüber hinaus appelliert der AHA an den Sächsischen Landesrechnungshof die offensichtliche Fehlnutzung öffentlicher Gelder zu prüfen und öffentlich zu bewerten.
Im Rahmen einer der noch bevorstehenden folgenden Exkursion möchte der AHA das Thema erneut aufgreifen:
Samstag, den 04.11.2017,
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: 10.00 Uhr Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“
Ende: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden
Der AHA bekräftigt in dem Zusammenhang erneut und mit Nachdruck seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten sich beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster – Pleiße – Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
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