Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der AHA immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sowie für die Initiative „Pro Baum“ gehören dazu auch die nachhaltigen, ökologisch orientierten Entwicklungen im Bereich Landsberger Straße und Schlachthof in Halles Osten dazu.
Insbesondere zu den Exkursionen am Tag des Baumes am 25.04.2018 und am 25.04.2019 griff man in dem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., der Initiative „Pro Baum“ und der Bürgerinitiative gemeinsam organisierten Veranstaltungen diese Themen umfassend auf.
Zu Beginn der Exkursion besichtigten dabei an beiden Exkursionstagen am 25.04.2018 und am 25.04.2019 die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Bereich der Landsberger Straße. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen. Hinzu gilt es Nebenbereiche in offene, grüne Bereiche umzugestalten, um die Umwelt in dem Wohngebiet und Aufenthaltsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie ihren Gästen in vielfältiger Form zu verbessern. Unmittelbar danach nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von außen den Komplex des früheren Schlachthofes an der Freiimfelder Straße in Augenschein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es in der Stadt Halle (Saale) zahlreiche Industrieruinen gibt, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56,00 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
In der weiteren Betrachtung gilt es das Thema der nunmehrigen Osttangente aufzugreifen, welche mit der baulich umgesetzten Erweiterung der Osttangente jetzt von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100 reicht. Mit dem Bau der Osttangente ist eine weitere Versiegelung bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens erfolgt sowie eine deutliche Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub eingetreten. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachteten die Planer die bisher steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun. Auch wenn insbesondere in Folge der mehr oder minder langen sommerheißen und niederschlagsarmen Jahre 2018 – 2021 Rückgänge an Grundwasser- und Schichtwasserständen zu verzeichnen sind, gilt es sorgsam mit der Hydrologie in den Böden umzugehen.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Die bereits erfolgten massiven Abholzungen am Diemitzer Graben im Bereich nordöstlich der Abbiegung Reideburger Straße und Bierrain drücken wieder einmal fachliche Inkompetenz und Missachtung von Natur, Umwelt und Landschaft aus. Der AHA hatte jahrzehntelang immer wieder Vorschläge zur Entwicklung des Diemitzer Grabens vorgelegt. Mit den Abholzungen vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Der AHA sieht hier, dass die mit den sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehende Vernichtung bestehender Gehölzbestände klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen aufzeigen. Daher fordert der AHA weiterhin die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Im Ergebnis seiner zahlreichen Begehungen und Exkursionen hatte der AHA bereits am 09.04.2016 eine beidseitige Bepflanzung des in Halle-Schönnewitz, ca. 1 km langen und zwischen Zwintschönaer Straße und Delitzscher Straße verlaufenden Feldwegs Laukenweg mit Obstbäumen vorgeschlagen. Bei einem Pflanzabstand von 10 m könnten beidseitig insgesamt ca. 200 Obstbäume aller Arten und Sorten einen Standort erhalten.
Gleiches gilt für den Weg zwischen Diemitzer Graben zwischen den halleschen Stadtteilen Büschdorf und Reideburg/Sagisdorf.
Diese Pflanzungen ließen sich in Form von Arbeitseinsätzen umsetzen. Der AHA bittet daher erneut dringend die hallesche Stadtverwaltung, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen.
Im Gegensatz dazu stellen die umfassenden Bauarbeiten im Bereich des Hufeisensee u.a. für den Golfplatz, den asphaltierten Rundweg sowie der Errichtung einer Rettungswacht und von Badestränden im Schilf-, Röhricht- und Sukzessionsbereichen als schweren, inakzeptablen Eingriff in den Biotop- und Grünverbund der Reide dar.
Mit Sorge betrachtet der AHA ferner die mit der Entstehung des Gewerbegebietes Braschwitz/Peißen in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhundert vorgenommenen Umverlegungen des Fließgewässers, die zunehmende Tendenz des Verbaus von Überflutungsräumen der Reide -z.B. im Bereich von Sagisdorf – sowie die häufig nicht vorhandenen, aber dringend erforderlichen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von beidseitig 10 m ab der Uferkante. Somit fehlt der Reide insbesondere im Ober- und Mittellauf ökologischer und hydrologischer Entwicklungsraum, welcher zum Einem als Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren kann und zum anderen umfassenden Überflutungsraum zulässt.
Alle Beratungen, konzeptionellen Überlegungen und Aufforderungen seitens des im Jahre 1995 ins Leben gerufenen Runden Tisch Reide und des AHA blieben leider bisher unberücksichtigt. Stattdessen verbaute man zum Beispiel im Bereich des halleschen Sagisdorf wertvolle Reideaue und schränkte dabei Raum zur Entwicklung naturnaher Aue als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in Anknüpfung an des Park Sagisdorf und für Überflutungen ein. Andernorts reagierte man vollkommen überzogen, indem einhergehend mit der zeitweisen Sperrung der Straße Am Tagebau, massive Ausbaggerungen in der Reide vornahm. In dem Zusammenhang verdeutlicht sich die falsche Herangehensweise in den Überflutungsraum hineinzubauen. Die Reide bedarf keiner Ausräumung eines sich strukturreicher entwickelten Gewässerbettes, sondern sich perspektivisch Gedanken zu machen, inwieweit im Ober- und Mittellauf eine Erschließung weiterer Überflutungsräume ermöglich ist. Dazu zählen keine weiteren Verbauungen zuzulassen, die Breite der Gewässerschonstreifen auf beidseitig 10 m ab Uferoberkante endlich zu gewährleisten sowie Mäandrierungen durch Belassen von Holz- und Steinhindernissen zu befördern. Somit wird eine weitere Eintiefung der Reide verhindert und der Fluss kann schon rechtzeitig im Ober- und Mittellauf in seine Aue Hochwasser abgeben. Eine Eintiefung sorgt auch zur Senkung des Grund- und Schichtwassers, was sich negativ auf den Wasserhaushalt des Gesamtgebietes, insbesondere in trockneren Jahreszeiten, auswirkt. Zudem kann der Überlauf in den Dieskauer Park regulierend auf den Wasserspiegel der Reide einwirken.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellt der AHA immer wieder die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Nach Ansicht des AHA besteht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“. Dabei kann in den Randbereichen auch die voranschreitende Sukzession mit Stieleiche qualitativ und quantitativ ihren Fortschritt erhalten.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nimmt der AHA immer wieder die unangebrachten zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Man war sich schnell einig, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber hinaus drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende
Der AHA erneuert und bekräftigt daher seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. Dazu gehört es beispielsweise die baulichen Maßnahmen so zu gestalten, dass u.a. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt- Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen.
Im Bereich des 67.00 Hektar großen Dieskauer Parks stellt der AHA immer wieder fest, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL erkennbar ist. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI-Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park gilt es nach Ansicht des AHA die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten weiter zu beobachten und immer wieder neu zu überprüfen. Dabei bekräftigt der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr abgeschlossene über 29jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Der Mündungsbereich der Reide in die Weiße Elster in Halle-Osendorf ist erfreulicherweise von ausgedehnten Schilf- und Wiesenflächen sowie Weichholzauenwaldgesellschaften geprägt. Andrerseits sind besorgniserregende Tendenzen von Vermüllungen und Trampelpfadbildungen zu erkennen. Daher mahnt der AHA auch den massiven Schutz des Mündungsgebietes der Reide in die Weiße Elster an.
Daher hält es der AHA für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen.
Daher appelliert der AHA an die Bevölkerung sich aktiv mit einzubringen.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden zentralen Kontakt wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.10.2022
Fotos: Andreas Liste
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