Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen.
So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, als Biotop- und Grünverbundraum, als Korridore und Entstehungsgebiete von Frisch- und Kaltluft, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für den Menschen.
Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es daher für dringend erforderlich, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss.
Zu den bedeutsamsten Flüssen gehört die Saale, welche im fränkischen Fichtelgebirge zwischen den Gemeinden Zell und Weißenstadt am Großen Waldstein entspringt, den Freistaat Thüringen und Teile des Landes Sachsen-Anhalt durchquert und letztendlich nach 413,00 km in Barby (Elbe) in die 1.091,00 Kilometer lange Elbe mündet.
Die Saale hat ein Einzugsgebiet von 24.167,00 km². In die Saale münden insgesamt 79 größere und kleinere Flüsse ein.
Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und Thüringer Landesamt für Statistik beträgt die Länge der Saale im Freistaat Thüringen 196,30 km und ist somit der längste Fluss Thüringens.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C
Auf der Basis dieser Grunddaten zur Saale führte ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag. dem 07.03.2026, eine ca. fünfstündige Beobachtungsexkursion mit dem Fahrrad durch. Start war der Hauptbahnhof in Saalfeld/Saale und Ende am Bahnhof Rudolstadt. Schwerpunkte bildeten dabei u.a. die insbesondere in Buntsandstein eingebettete Saaleauenlandschaft, der in Saalfeld gelegenen Mündungsgebiete der Bäche Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach, Läusebach und Auebach sowie die in Rudolstadt befindlichen Mündungsgebiete des Flusses Schwarza und des Schremschebaches. Zudem sind mehr oder minder breite Saaleauenwälder prägend, welche sich als Mischung von Hart- und Weichholzaue darstellen. Als Pflanzenarten sind insbesondere Silberweide, Salweide, Purpurweide, Schwarzerle, Flatterulme, Spitzahorn, Bergahorn, Feldahorn, Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Sommerlinde, Gemeine Hasel, Mirabelle, Hundsrose, Schwarzer Holunder, Blutroter Hartriegel, Schlehe, Gemeiner Schneeball und Europäisches Pfaffenhütchen sowie als sichtbare Frühjahrsblüher waren Scharbockskraut, Winterling, Schneeglöckchen, Krokus, Buschwindröschen, Waldgoldstern, Märzveilchen, Osterglocken und Sibirisches Blausternchen zu erkennen.
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Raum der Städte Saalfeld/Saale und Rudolstadt folgendermaßen als Nahtstelle zwischen dem Oberen Saaletal und der Mittleren Saale ein, Zitate:
„Die Landschaft „Oberes Saaletal“ ist ein tief eingeschnittenes, zum größten Teil von Talsperren und Ausgleichsbecken ausgefülltes Tal, das in die Hochfläche des Thüringer Schiefergebirges um 200 m tief eingeschnitten ist. Es liegt innerhalb der Landschaft „Ostthüringisch-Vogtländische Hochflächen“. Das „Obere Saaletal“ beginnt südöstlich von Saalfeld, folgt dem Flusslauf der Saale und endet bei Hof in Bayern.
Nur ein kleiner Teil der Landschaftsfläche wird landwirtschaftlich genutzt, ein geringer Teil davon als Grünland. Ein größerer Flächenanteil entfällt auf die Wasserflächen (Talsperren und Ausgleichsbecken). Sie dienen in hohem Maße der Erholung.
Innerhalb diese Gebietes liegt das LSG „Obere Saale“, z.T. das LSG „Ostthüringer Schiefergebirge und Frankenwald„.
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/oberes-saaletal
Das Tal der Mittleren Saale ist markant in die umgebenden Hochflächen der Saale-Elster-Sandsteinplatte und die Ilm-Saale-Kalkplatte eingetieft und führt den größten wasserreichsten und wasserwirtschaftlich wichtigsten Fluss Thüringens. Das Gebiet der Mittleren Saale beginnt mit der Talweitung bei Saalfeld und endet am Ballungsgebiet Jena. Das Saaletal ist bei Rudolstadt rund 180 m, bei Jena rund 240 m in die Hochfläche eingetieft. Der Waldanteil ist sehr gering. Es dominieren Ackerflächen mit eingeschalteten ländlichen Siedlungen.
Die Talauen werden überwiegend zum Anbau von Feldgemüse, Hopfen und Tabak und zum Teil als Grünland genutzt. An die Stelle des Weinbaus im Mittelalter ist der Anbau von Edelobst getreten.
Das LSG „Mittleres Saaletal“ liegt zwischen Jena und Kahla. Die steilen, hellen und trockenwarmen Süd- und Westhänge der Wellenkalkstufe zeigen noch alle Übergänge von lichtem Steppenheidewald und der für diese Standorte typische Blaugrashalde. Hier ist eine reiche submediterrane und Waldsteppenflora vorhanden. Die Kalkhochflächen sind heute vielfach mit Schwarzkiefer aufgeforstet. Auf den Schotthängen stockt noch vorwiegend Buchenwald. Es besteht das Naturschutzprojekt „Orchideenregion Jena„.
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/mittlere-saale
Zitat Ende
Laut Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist der Saaleraum zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt mehr oder minder indirekt vom direkt bzw. indirekt vom 21.126,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Obere Saale“ und dem 16.602,00 großen Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ umrahmt. Ferner gehört ein Teil des Saaleraumes südlich von Saalfeld/Saale zum 135,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Gleitsch“, zum 744,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Saaletal zwischen Hohenwarte und Saalfeld“, 22,20 ha großen Naturschutzgebiet „Bohlen“ und zum 82.800,00 ha großen Naturpark „Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale“. Im Raum der Saale zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt befindet sich lediglich zwischen Kulm und Unterpreilig das 217,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Kulm“. Ein durchgehendes Landschaftsschutzgebiet zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt gibt es nach vorliegenden Informationen nicht. Das trifft offenkundig ebenfalls weitgehend auf andere Schutzgebiete zu. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf dieser inakzeptable Zustand einer wissenschaftlichen, rechtlichen und politischen Neubewertung. Dazu sind u.a. Auswertungen und Zusammenführungen bisheriger und laufender Erfassungen sowie Neuerfassungen von Fauna, Flora und Funga sowie Landschaftstypen dringend erforderlich.
https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet
https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaletal-zwischen-hohenwarte-und-saalfeld
https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-160-bohlen
Nähere Angaben wie die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der beiden Landschaftsschutzgebiete lassen sich leider nicht auf den Seiten des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ermitteln.
https://www.kreis-slf.de/untere-naturschutzbehoerde/schutzgebiete-des-landkreises
Das der Saaleraum zwischen den beiden Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt keine weiter erkennbaren Schutzgebiete aufzuweisen hat, erscheint dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich. Hier bedarf es umfassender Aktivitäten, um diesen Zustand zu ändern.
Die ersten Stationen der Fahrradexkursion befanden sich in der Saaleaue in der Stadt Saalfeld/Saale. Grundsätzlich war erfreulich festzustellen, dass große Teile von Saale und Lache ihre gehölzbestandenen Uferbereiche behalten haben. Insbesondere im Bereich der Stadtteile Köditz, Graba und Remschütz erreichte zu mindestens auf einer Flussseite der Uferbereich eine mit Auengehölzen bestandenen, mindestens 10,00 m breiten Uferstreifen. Erfreulicherweise zeigt die Auenwaldbereiche gut ausgeprägte Formen der sukzessiven Entwicklung. Somit besteht die Möglichkeit der Wahrnehmung der Aue als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren, Pflanzen und Pilzen, als bedeutsamer Teil für Biotop- und Grünverbundräume, als Teil der Entstehung und Verbreitung von Kalt- und Frischluft sowie als Teil der positiven Prägung des Stadtbildes mit Erholungseffekten. Diesen positiven Zustand gilt es zu schützen und zu erhalten sowie ggf. auszuweiten.
Jedoch gibt es im zentralen Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) ebenfalls massiven Handlungsbedarf bei der Entsiegelung von Flächen in der Saaleaue. Hier sei der Parkplatz südwestlich von Pößnecker Straße und Hüttenstraße genannt. Einschließlich der Zufahrtsstraße zu einem Grundstück in der Saaleaue umfasst die Fläche nach eigenen Messungen folgenden Umfang: Länge: ca. 77,58 m x Breite: ca. 12,37 m = Fläche: ca. 959,28 m² = 0,095,93 ha.

Dieser Teil der Saaleaue befindet sich nicht nur im Überschwemmungsgebiet der Saale, sondern beherbergt direkt an der Saale einen entwicklungsfähigen Restauenwald, welcher zur besseren sukzessiven Entwicklung mehr Fläche benötigt. Dies verbessert die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als vermehrter Teil des Biotop- und Grünverbundraumes zu dienen, die Frisch- und Kaltlufterzeugung und -transport zu erhöhen sowie das Stadtbild aufzuwerten.
Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Parkplatzfläche bis zum naturgewachsenen Auenboden zu entsiegeln und einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Der Köditzgraben erscheint im Mündungsbereich sehr naturfern. Eine ökologische Durchlässigkeit ist maximal bei Hochwasser der Saale gewährt. Hier ist Abhilfe dringend geboten.
Dies gebietet schon die Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
In dem Zusammenhang gilt es das Fließgewässer endlich von den ständigen Baumaßnahmen zu erlösen sowie von verbauten Korsetten zu befreien und somit den Köditzgraben bessere Entwicklungsmöglichkeiten als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga einzuräumen. Ebenfalls auffällig im Mündungsbereich des Köditzgrabens in die Saale die baulichen Folgeschäden in der Aue im Zuge der Errichtung des Pionierstegs im Jahr 2023. Hier zeigt sich wieder einmal, dass derartige bauliche Aktivitäten massive Eingriffe in Natur und Landschaft darstellen.
Bedauerlicherweise sind entlang des Unterlaufes des Köditzgrabens im Bereich Wüste Köditz und im direkten Mündungsbereich die Folgen vergangener Abholzungen und Baumaßnahmen noch deutlicher erkennbar. Diese massiven baulichen Maßnahmen haben zu erheblichen Schäden in Umwelt, Natur und Landschaften geführt und gehören sofort beendet. Ferner ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aufklärungs- und Auswertungsarbeit wichtig. Gehölze an Fließgewässern fungieren nicht nur als Lebensraum von Fauna, Flora und Funga, sondern tragen – wie generell bekannt – zur Beschattung, Abkühlung und Kohlendioxidspeicherung bei, dienen der Sauerstoffproduktion sowie verbessern das Klima, Landschafts- und Stadtbild.
Eine sich nördlich anschließende Streuobstwiese mit folgenden selbst ermittelten Flächendaten: Breite: ca. 42,27 m x Länge: ca. 99,60 m = Fläche: ca. 4.210,09 m² = 0,42 ha zeigt auf, dass Pflegemaßnahmen stattfinden. Die offensichtlich letzte Pflanzung mit einem Apfel der Sorte Gravensteiner stifteten die Historische Stiftung Saalfeld e.V. im April 2019 anlässlich des 25. Gründungsjubiläums des Saalfelder Festring e.V.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch eine dauerhafte und kontinuierliche Pflege und Betreuung der Streuobstwiese dringend geboten.

Mit Entsetzen nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Ausweitung und Ausmaße des Bauvorhaben „Regenüberlaufbecken Hauptsammler H in Saalfeld“. Bereits im Rahmen der Fahrradexkursion am 22.03.2025 waren massive Abholzungen festzustellen gewesen. Laut Bericht des Mitteldeutschen Rundfunkes vom 04.11.2025 soll das Becken ein Volumen von 470,00 m³ erhalten. Zudem sei geplant die Arbeiten im Juli 2026 abzuschließen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört das Niederschlagswasser in die Fläche. Mit dem Rückhalt in der Fläche verbindet sich u.a. die Möglichkeit den im zunehmenden Maße durch Niederschlagsausfall und Sommerhitzen vermehrten Wassernotständen entgegenzuwirken. Dazu ist es aber notwendig keine weiteren Böden für Baumaßnahmen aller Art zu verbrauchen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen. Zudem erfordert dies eines nachhaltigen Umganges mit Agrar- und Waldflächen, um das Rückhaltevermögen von Wasser auch bei Starkniederschlagsereignissen und Schneeschmelzen zu sichern. Dazu bedarf es insbesondere Böden mit umfassendem Bodenleben und eng damit verbundener Bodengare.
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dk038277.pdf
https://www.spektrum.de/lexikon/geographie/bodengare/1124
https://urbane-gaerten.de/images/Bodenkoffer-Praesentation-final2-klein.pdf
https://www.gartenfreunde.de/gartenpraxis/gartenpflege/gartenwissen-bodengare
https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/bodengare/9811
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,5 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Im Bereich des Wehres Göritzmühle mit seiner kaskadenhaften Sohlstruktur der Saale bietet sich mit den Anlandungsflächen idealer Lebens- und Nahrungsraum für Fauna, Flora und Funga. So war erfreulicherweise die Beobachtung einer Wasseramsel möglich, welche Nistmaterial im Schnabel transportierte. Paar Meter flussabwärts zeigen sich Biberfraßspuren.
Der Fließgewässerverlauf zur Göritzmühle ab Abzweig Wehr Göritzmühle präsentiert sich sehr arten- und strukturreich, was es gilt massiv zu schützen.
Der Streuobstwiesenbestand zwischen Florian-Geyer-Straße und Saale in Saalfeld-Remschütz erfährt eine Nutzung als Kinderspielplatz und „Kunstufer“. Jedoch befindet sich die Streuobstwiese in keinem guten, gar bedrohten Zustand. Pflegemaßnahmen wie Baumschnittaktivitäten sind nicht erkennbar, Baumlücken bleiben ohne Nachpflanzung und offensichtlich intensive Nutzungen schädigen Bodenvegetation und tragen zur Bodenverdichtung bei. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine Bestandsaufnahme zu den vorhanden Obstarten und -sorten vorzunehmen, Schutz- und Pflegebedarf der Obstbäume und Wiese sowie Schonung und Schutz des Gesamtbestandes der Streuobstwiese wissenschaftlich zu untersuchen. Sämtliche Schutz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen bedürfen einer schnellstmöglichen Umsetzung, um den Bestand nicht weiter zu gefährden und besser noch wieder intensiv und extensiv weiter zu entwickeln.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Die räumliche Nähe zum 332,00 hohen Kellerberg auf der anderen Saaleseite ist ein weiterer Ausdruck für Strukturvielfalt von Natur und Landschaften im Raum zwischen Saalfeld und Rudolstadt.
Durchaus positiv sind u.a. die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in den Jahren 2019 bis 2022 umgesetzten Maßnahmen zur „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Volkstedter Rampe, Rampe Mittelwehr und Rampe Teilewehr“. Die Umsetzung erfolgte in Form von Sohlgleiten, was der Umsetzung dieser Zielstellung nahekommt. Hier hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftliche Dauerbetrachtung und -forschung für sehr empfehlenswert, um die jeweiligen ökologischen Durchgängigkeiten in ihrer Entwicklung und Wirkung prüfen und nachhalten zu können.
Erfreulicherweise waren Köditzgraben, Siechenbach und Zechenbach gut mit Wasser benetzt. Dagegen waren der Läusebach und Auebach leider ausgetrocknet. Zum Läusebach hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Datum vom 25.02.2024 eine Stellungnahme zu dem „Vorhaben Maßnahme E34 zur Umsetzung des landschafts-pflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Bau der Talsperre Leibis/Lichte: Öffnung des Läusebaches bei Beulwitz“ abgegeben und dabei u.a. angeführt, Zitat:
„I. Planungsunterlagen
Das Gebiet des Stadtteiles Beulwitz der Stadt Saalfeld/Saale und die nähere Umgebung ist agrarisch und von Waldgebieten, aber auch von einer Anzahl von Fließgewässern geprägt. Dazu zählen der Auebach, der Zechenbach und nicht zuletzt der Läusebach. Südöstlich angrenzend im Kernstadtgebiet kommt noch der Siechenbach dazu. Alle genannten Fließgewässer münden letztendlich an unterschiedlichen Standorten in die Saale ein und gehören somit in das direkte Einzugsgebiert dieses Flusses.
Das Grundanliegen auf ca. 101,00 m die Verrohrung des Läusebaches aufzuheben ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch lassen die Planungsunterlagen eine Menge ungeklärte Punkte offen, wozu folgende Unklarheiten gehören:
►Warum erfolgte die Auswahl des Läusebaches?
►Die Recherchen für das offenbar temporär mit Wasser befüllte Fließgewässer sind rudimentär, in keiner Weise nennenswert aussagefähig und daher nicht ausreichend um sich ein ordnungsgemäßes und fachlich fundiertes Ausgangsbild zu verschaffen.
►Um was für Rohrmaterial handelt es sich und wann erfolgte aus welchem Grund erfolgte die Verrohrung?
►Was für Zuleitungen gibt es? – zum Beispiel Ab-und Drainagewasser
►Wie sieht die Bodenqualität aus? Wann erfolgten ggf. durch wen und mit welchem Ergebnis Messungen?
►Die Angaben zur Wasserqualität sind nicht aussagefähig.
►Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung, ggf. mit dem Ziel der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption? Wenn nicht, warum nicht?
►Angaben zur Notwendigkeit der angekündigten Gehölzfällungen fehlen komplett und daher erscheinen sie nicht plausibel.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für Fließgewässer im Stadtgebiet von Saalfeld (Saale) entsteht und natürlich die Saalenebengewässer Auebach, Läusebach, Zechenbach und Siechenbach sowie die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Ordnungsgemäße Beräumung und Entsorgung der Rohre je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch – alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da der Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
►Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine dringende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung des Läusebaches sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.
II. Schlussbemerkungen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.”, Zitat Ende
Insbesondere die Ausführungen zu Gewässerschutzstreifen und Mäandrierungen gelten ebenfalls für die Saalenebengewässer Köditzgraben, Siechenbach, Zechenbach und Auebach. Im Mündungsbereich des Auebaches gilt es zudem die ökologische Durchlässigkeit wiederherzustellen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, das Gesamtgebiet von Zechenbach, Läusebach und Auebach einer wissenschaftlichen Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Neben der Entfernung der Sohl- und Uferverbauungen im Läusebach, der Förderung von Maandrierungen in allen drei Fließgewässern sowie der Ausweitung der Gewässerschutzstreifen beidseitig der jeweiligen Uferoberkanten auf mindestens 10,00 m, um naturnahere Entwicklungen zu ermöglichen und Pufferräume zum agrarisch geprägten Umland zu entwickeln, erscheint die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sehr ratsam zu sein. Als Mittelpunkt dieses sehr interessanten Natur- und Landschaftsraumes entlang der Saale sowie seiner drei Nebengewässer an den Standorten Zechenbach, Läusebach und Auebach gilt es die Entwicklung des Agrarraumes in Richtung Erhöhung der Landschafts-, Natur- und Anbaustruktur sowie des Biotop- und Grünverbundes zu betrachten.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang des Saalweges auf einem, auf der Basis eigener Messung ca. 1,63 km = 1.630,00 m langen Abschnittes zwischen Zechenbach und einem namenslosen Bach, unweit der Saalebrücke der B 85 und B 88, feldseitig eine Baumallee anzulegen. Bei einem Abstand von 10,00 m ließen sich in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen ca. 163,00 Bäume pflanzen. In Frage käme die Pflanzung von Silberweiden mit Ziel der Entwicklung zu Kopfweiden bzw. der Pflanzung verschiedener Obstbäume oder der kombinierten Pflanzung von Silberweiden/Kopfweiden und Obstgehölzen.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Im Stadtgebiet von Rudolstadt setzt sich erfreulicherweise weitgehend der Bestand einer auenwaldbegleiteten Saale fort. Insbesondere das Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale zeigt umfassende naturnahere Entwicklungsmöglichkeiten mit Schotter- und Kiesflächen sowie Gehölz- und Staudenbereichen auf. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 508,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Das wirkt sich natürlich positiv auf die ebengenannte Situation vor Ort aus. Die bestehende ökologische Durchlässigkeit ermöglicht nicht nur eine gute Funktion als Lebens- und Rückszugsraum von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern eröffnet die Möglichkeit umfassender Biotop- und Grünverbundräume. Schmälerung der positiven ökologischen Wirkungen und Erscheinungen in der Saale-Schwarza-Aue erfährt die Tatsache, dass ausgerechnet die Prallhänge der Schwarza an der B 85 und im Mündungsgebiet der Schwarza in die Saale massiv und umfassend verschottert sind. Hier sind unbedingt wissenschaftlich fundiert Alternativen und die Beräumung des Steinschüttgutes und dem Schutz des Mündungsgebietes der Schwarza in die Saale zu prüfen.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Im Bereich der Saaleaue am Preilipper Steg mündet ein begradigtes sowie im Sohl- und Uferbereich befestigtes Fließgewässer in die Saale ein. Nordwestlich davon grenzt eine Asphaltfläche an, welche als Löschwasser-Entnahmestelle ausgewiesen ist. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist kein Name des Fließgewässers bekannt. Trotzdem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Umsetzung der Umsetzung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4 an, wissenschaftlich fundiert Möglichkeiten zur Renaturierung zu untersuchen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Der Schremschebach in Rudolstadt-Schwarza stellt sich leider nicht als naturnah dar. Hier regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption an, um u.a. durch Beseitigungen von Befestigungen in Sohl- und Uferbereicherungen sowie der Förderung der Mäandrierung durch den Eintrag von Störhölzern und -steinen mehr Naturnähe zu geben bzw. zu ermöglichen.
Die Saaleaue zwischen Stadtteilen Volkstedt und Cumbach der Stadt Rudolstadt besitzt große Entwicklungsmöglichkeiten. Das betrifft die Wiesenbereiche ebenso wie die Restauenwaldgebiete im Saaleauenabschnitt „Große Wiese“. Erfreulicherweise existieren neben den älteren Bereichen des Restauenwaldes große Abschnitte, welche von umfassender Sukzession geprägt sind. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind Bestand und Entwicklung unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten der sukzessiven Wiedererweiterung des Auenwaldes zu prüfen und am besten zuzulassen. Ferner scheint es sinnvoll zu sein die großen Wiesenkomplexe zu naturnaheren Wiesen zu entwickeln, welche es gilt unregelmäßig und partiell zu mähen. So lässt sich die Arten- und Strukturvielfalt erhöhen sowie besser Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga entwickeln.
Daher regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Große Wiese und die an die Saale angrenzenden Auenwälder an.
Als wissenschaftlicher Partner könnte zum Beispiel die Friedrich-Schiller-Universität Jena fungieren.

Der positive landschafts- und stadtprägende Charakter von Saale und ihrer Aue im Stadtgebiet von Rudolstadt ist deutlich zu erkennen und gilt es unbedingt zu wahren.
Im Ergebnis der Fahrradexkursion sei festgestellt, dass die Saale, ihre Aue und ihre Nebengewässer sowie die insbesondere von Buntsandstein geprägten Hanglandschaften ein sehr schützenswerter Landschafts- und Naturgebiet darstellt und dabei positiv die Erscheinungsbilder der in den Großraum zwischen Ilm, Schwarza und Weißer Elster eingebetteten Saalestädte Saalefeld/Saale und Rudolstadt prägt.
Sie dienen somit als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilzen, als Biotop- und Grünverbundräume bis hin zu Ilm, Schwarza und Weißer Elster, Entstehungsgebiete und Korridore von Kalt- und Frischluft, als Erholungsraum und sorgt für positive Wohn- und Lebensqualitäten.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich daher im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten umfassend für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Saale und ihrer Aue zwischen den Städten Saalfeld/Saale und Rudolstadt, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume einsetzen. Vorstellbar ist dabei die Bildung einer Regionalgruppe Saalefeld/Saale – Rudolstadt.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für ehrenamtlich Interessierte dienen.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 08.03.2026








