Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.
Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.
Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1 – 2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende
Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.
Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)
An der Stelle möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu € 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.
Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.


In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.
Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, befasste sich die Initiative „Pro Baum“ u.a. mit dem vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet. Dazu diskutierten Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ mit Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G., welche die Beseitigung der Mietergärten mit einer großräumigen Sanierung der Wohngebäude im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01, der Verbesserung der Standorte der Müllbehälter und der Abfuhr des Mülls sowie der Schaffung von Ersatz der im Rahmen des Stadtbahnprogrammes Stufe III – Vorhaben 28 Elsa-Brändström-Straße verlorengegangenen Autoparkmöglichkeiten begründet
https://havag.com/Stadtbahn/Projekte/Halle-Suedstadt/Allgemein
Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, wofür bereits ein erstellter Bauantrag bei der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vorliegt, erfolgten zum 31.12.2026 Kündigungen der Pachtverträge unter nunmehriger Androhung von Rechtsmitteln.
Jedoch stehen derartige Pläne im Gegensatz zu den eingangs genannten Notwendigkeiten und Bedürfnissen der am Standort wohnenden Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G., welche hier gemeinschaftlich Entspannung und Erholung finden.
Daher appellierten die Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ an die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. diese Vorhaben aus obengenannten Gründen zu stoppen, gemeinsam mit den Mitgliedern Alternativlösungen zu erarbeiten und zur Schaffung einer entspannten und deeskalierenden Gesprächssituation die Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zurückzunehmen. Zudem erwägt die Initiative „Pro Baum“ die Erstellung einer Erhaltungssatzung für das Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 anzuregen.
Umgekehrt boten die die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. Mitgliedern der Initiative „Pro Baum“ eine Vorstellung und Erläuterung des Bauantrages in ihren Geschäftsräumen an. Eine Terminvereinbarung dazu steht noch aus.
Diese Ausgangssituation bildete die Anfangsbasis des Starts der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und der Initiative „Pro Baum“ gemeinsam für den Mittwoch, den 20.05.2026 aufgerufenen Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf.
Treff war 18:00 Uhr Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)
Die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. stellten zu Beginn der Abendexkursion erneut die im Rahmen des 143. Treffens der Initiative „Pro Baum“ am Montag, den 18.05.2026 dargelegten Auffassungen zur Entwicklung des Wohngebietes Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 vor.
Zahlreiche anwesende Genossenschaftsmitglieder brachten ihren Unmut zu den Plänen, zu der Informations- und Diskussionskultur sowie zur vielfältigen Notwendigkeit des Erhaltes der Mietergärten zum Ausdruck. Sie appellierten an die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. endlich eine Versammlung durchzuführen und dazu die Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zurückzunehmen. Während die Möglichkeit der Durchführung einer Versammlung in dem Bereich des Machbaren rückte, erklärten die anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. die Möglichkeit der Rücknahme der Kündigungen und die Androhung der Rechtsmittel zu prüfen.
Im Rahmen der anschließenden Begehung der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 zeigte sich die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Ort der Entstehung und Verbreitung von Frisch- und Kaltluft, der positiven Wirkung für das Stadtbild sowie der gemeinsamen Nutzung als Erholungs- und Freizeitstätte durch die hier lebenden Genossenschaftsmitglieder. Nach erster Schau ist auch die Baufreiheit entlang der Häuserfassaden ausreichend, um Gerüste aufzustellen. Zudem bekräftigten die anwesenden Genossenschaftsmitglieder, dass sie den Bau von Balkonen nicht für notwendig und zielführend halten, da diese unnötig Raum in den Innenbereichen des Wohngebietes nehmen und u.a. die Gefahr fehlender Barrierefreiheit besteht.
Eine Mehrung des Fassungsvermögens aller Abfallarten ließe sich beispielsweise durch eine Aufstellung größerer Abfallarten realisieren.
Alleine diese Abendexkursion sorgte für einen hoffentlich nachhaltigen Start eines Dialoges der im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 lebenden Genossenschaftsmitglieder sowie ihres Vorstandes und Aufsichtsrates. Daraus kann eine akzeptable Lösung der anstehenden Aufgaben und Anliegen. Jedoch eine Angelegenheit steht für die anwesenden Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 nicht zur Disposition: Die Mietergärten!
Diese Auffassung teilen auch der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“
Beide Umweltorganisationen sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender
Halle (Saale), den 22.05.2026


















