AHA hält einen besonderen Schutz und eine entsprechende Entwicklung der Spree und ihrer Aue für dringend notwendig!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auenlandschaften von Oder, Spree und Dahme sowie ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Lebens- und Wohnraum sowie Naherholung und Tourismus. Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört auch die Spree, welche gesamt eine Länge von 382,00/403,00 km und ein Gesamteinzugsgebiet von 10.110,00 km² aufweist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Das Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg weist mit Datum vom 04.05.2015 folgende Eckdaten auf, Zitat:

Steckbrief:
Quellgebiet:liegt im Oberlausitzer Bergland bei Neugersdorf (Sachsen), mündet in die Havel in Berlin-Spandau
Länge:382 km gesamt, davon in Brandenburg 218 km
Einzugsgebiet:10.100 km2(gesamt), davon in Brandenburg 7.155 km2
Gewässertyp:Gewässer I. Ordnung (teilw. schiffbares Landesgewässer, im Berliner Raum Bundeswasserstraße)
Die Spree hat im Land Brandenburg für die Schifffahrt eine mittlere, für die Trinkwassergewinnung und die landwirtschaftliche Bewässerung eine hohe Bedeutung. Hoch ist auch ihr Wert für Freizeit und Erholung (sehr hoch im Spreewald) sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Belastung durch kommunale Abwässer ist mäßig, durch industrielle Abwässer gering. Kaum Energiegewinnung durch Wasserkraft.
Gewässergüte:Landesgrenze bis Oberspreewald– Güteklasse II-III (kritisch belastet)
Oberspreewald bis Berlin– Güteklasse II (mäßig belastet)

Die Spree verbindet das Oberlausitzer Bergland über das Berliner Flussseengebiet mit dem Elbe-Havel-System. Obwohl vor allem der Spreeoberlauf durch den seit mehr als 100 Jahre betriebenen Braunkohleabbau stark geprägt worden ist, besteht im gesamten Gebiet der Spree eine hohe Konzentration und enge räumliche Verflechtung naturnaher Biotope. Diese dienen einer Vielzahl stark gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tierarten als Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- oder Rasthabitat. Als Beispiele seien Fischadler, Weißstorch, Bekassine, Döbel, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Rotbauchunke genannt.
Unterhalb der Stadt Cottbus speist die Spree eine europaweit einmalige Niederungs- und Auenlandschaft – den Spreewald. Das auch als Venedig der Sorben bezeichnete Gebiet wird von ca. 1.300 Kilometern Wasserläufe durchzogen, die sich zu einem Labyrinth mit über 300 Gewässern verzweigen. Aufgrund seines Strukturreichtums besitzt der Spreewald eine hohe Bedeutung für verschiedene Lebensgemeinschaften, beispielsweise die stabilen Populationen der hochgradig gefährdeten Fischotter und Schwarzstörche. Auch die Randgebiete verfügen über ökologisch wertvolle Refugien. Erwähnenswert sind hier die Wasservogelrast- und Wasservogelbrutplätze an den Peitzer Teichen, ebenso wie die naturnahen Verlandungsbereiche und seltenen Wasserpflanzengesellschaften des Neuendorfer Sees, der von der Spree durchflossen wird.
Der Spreewald wurde 1990 zum UNESCO-Biosphärenreservat erklärt und bildet einen wichtigen Bestandteil des landesweiten Netzes von Großschutzgebieten.
Von allen großen brandenburgischen Flüssen hat die Spree die beste Wasserqualität. Drei Viertel des gesamten Flusslaufs sind mäßig belastet, nur im Spremberger und Cottbuser Raum führen kommunale und industrielle Abwassereinleitungen zu einer schlechteren Einstufung.
Mit der Schaffung eines Talsperrensystems im oberen und mittleren Spreebereich (1958 bis 1972) wurden für das gesamte Einzugsgebiet gute Voraussetzungen zur Vermeidung und Minderung von Hochwasserschäden geschaffen. Diese Wasserspeicher liegen mit Ausnahme der Talsperre Spremberg im Bundesland Sachsen.
Im Zuge der Sanierung der Tagebau-Restlöcher im Lausitzer Braunkohlenrevier wird derzeit mit Brandenburger Unterstützung das Speichersystem Lohsa II/ Bärwalde in Sachsen errichtet. Ab dem Jahr 2005 soll so insbesondere in Trockenzeiten zusätzliches Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung für Brandenburg und Berlin sowie zum ökologischen Erhalt des Spreewaldes zur Verfügung stehen.“, Zitat Ende

https://web.archive.org/web/20160317021554/http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.327431.de

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Ein besonders schutzwürdiger und geschützter Abschnitt der Spree – neben dem Spreewald – befindet sich im Grenzraum zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, wozu ebenfalls die Gebiete der Stadt Fürstenwalde (Spree) sowie der zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl und zum Amt Odervorland gehörende Gemeinde Berkenbrück zählen.
Alles Gemeinden, welche eng mit dem Landschafts- und Naturraum Spree verbunden sind. Der Schutz dieses Landschafts- und Naturraumes drückt sich in folgenden Schutzgebieten aus:

  • FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“Größe laut Managementplanung Natura 2000 für die FFH-Gebiete „Spree (Fürstenwalde bis Berlin)“ & „Müggelspreeniederung“, 2.1 Allgemeine Beschreibung, Zitat: „Der vorliegende Managementplan behandelt den Abschnitt der Spree ab Fürstenwalde bis zum Dämeritzsee an der Stadtgrenze zu Berlin. Innerhalb dieses Abschnitts liegen zwei Teile des FFH-Gebietes „Spree“ (Teil Fürstenwalde bis Berlin), zwischen denen das FFH-Gebiet „Müggelspreeniederung“ mit einer Größe von 630 ha verläuft (siehe auch Karte 1). Das FFH-Gebiet „Spree“ hat eine Gesamtgröße von etwa 2324 ha und zieht sich von Cottbus durch die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Oder-Spree“, Zitat Ende

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mueggelspreeniederung/#

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651-Kurzfassung.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/ffh-559-651-k1a-uebersicht.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/spree

  • Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 24.023,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

  • Naturschutzgebiet „Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde“ Größe: rund 1.343,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_spreetal#1

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%202.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%203.pdf

https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_104_2021-Anlage%201.pdf

https://mluk.brandenburg.de/n/nsg-spreetal/Uebersichtskarte-NSG-Spreetal.pdf

Daraus leitet sich eine sehr große Verantwortung u.a. für das Land Brandenburg, den Landkreis Landkreis Oder-Spree, die in bzw. an den Schutzgebieten gelegenen Gemeinden und Ortschaften sowie für die hier lebenden und arbeitenden Menschen ab.

Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15.03.2026 zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. folgendes aus, Zitat:

„Laut Unterlagen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fürstenwalde/Spree umfasst die geplante gewerbliche Baufläche 54,00 ha und die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langewahl geben eine geplante Baufläche im Umfang von 185,00 ha an. Angesichts der Tatsache, dass es um eine mehr oder minder gemeinsame gewerbliche Bebauung gehen soll, ist von einer drohenden Verbauung von einer Gesamtfläche von mindestens 239,00 ha auszugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht perspektivisch die Flächenangaben in der „Machbarkeitsstudie GIV Fürstenwalde Ost/Langewahl“ unter Punkt „1.3 Untersuchungsgebiet“ auf Seite 2 als realistischer an. Hier sind folgende Flächenangaben vermerkt:

Stadt Fürstenwalde (Spree): 66,60 ha (16,00 %)
Zum Amt Scharmützelsee gehörende Gemeinde Langewahl: 351,00 ha (84,00 %)
Gesamtfläche: ca. 417,60 ha (100,00 %)

Laut „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seite 30 sind folgende massive Eingriffe geplant, Zitat:

„Durch die FNP-Änderung werden etwa 56,7 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt „7.6 Wald und Landwirtschaft“, Seiten 29/30 enthält folgende Angaben zur angedachten Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften, Zitat:

„Durch die FNP-Änderung werden etwa 196 ha Waldflächen durch die künftige Darstellung als gewerbliche Baufläche oder Grünfläche in Anspruch genommen, über beide Kommunen hinweg sind es 252,6 ha.“, Zitat Ende

Dabei gilt es zu beachten, dass Wälder als sehr wichtiger Bestandteil von intakter und lebendiger Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde bildet. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schat-ten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Waldfibel.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.bmz.de/de/service/lexikon/wald-14934

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/alles-ueber-den-wald.html

https://www.ufz.de/index.php?de=36065

Um Wälder zu erhalten und naturnah entwickeln lassen zu können, bedarf es einer sukzessiven Entwicklung, um stabile, standortgerechte Waldgebiete entwickeln lassen zu können. Sie dienen so als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Die geplanten Baumaßnahmen sind zudem mit einer drohenden Verstärkung der Verkehrsentwicklung verbunden, welche Umwelt, Natur und Landschaften, aber konkret auch verstärkt Wälder und Auen bedrohen können.

Unter Punkt „7.3 Verkehr“, Seite 25 gehen die „Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree 37. Änderung – Begründung, Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“ folgendermaßen ein, Zitat:

Der Änderungsbereich ist straßenseitig gut angebunden. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist das Gebiet dagegen derzeit kaum zu erreichen. Für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbestandortes muss die verkehrliche Erschließung für alle Verkehrsarten ertüchtigt und die regionale Einbindung ausgebaut werden. Grundlage hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung sein müssen, die herausarbeitet, mit welchem planinduzierten Verkehr zu rechnen ist, wie sich dieser auf die Tageszeiten verteilt und in welche Richtungen bzw. aus welchen Richtungen er zu- oder abfließt.“, Zitat Ende

Der „Flächennutzungsplan der Gemeinde Langewahl 2. Änderung – Begründung Vorentwurf, Stand: Dezember 2025“, Punkt 7.3 Verkehr, Seite 25 beinhaltet den gleichen Wortlaut.
Dabei weisen Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz umfassend auf die zerstörerischen Wirkungen derartiger Zerschneidungen hin.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-landschaftszerschneidung#die-wichtigsten-fakten

https://www.bfn.de/zerschneidung-und-wiedervernetzung

Ferner besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Straßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2004_2008/2005_SG_Umwelt_und_Strassenverkehr.pdf?__blob=publicationFile

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf

Zudem gibt es schon längst neue Erkenntnisse zu Auswirkungen von Straßenneubauten zur gesamten Verkehrsentwicklung. Dazu gehört das Wissen, dass Straßenneubau neuen Verkehr induziert. Dies greift die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestag vom 01.06.2021 „Straßenbau und Verkehrsentwicklung“, insbesondere auf den Seiten 8 bis 16 auf. Dabei sei zum Beispiel ein Zitat im vorletzten Absatz auf Seite 11 angeführt: „Ein Ausbau des Straßennetzes um ein Prozent in einer Region führt dazu, dass der Autoverkehr dort um ein Prozent zunimmt – und zwar in weniger als zehn Jahren. ‚Eine Verdoppelung der Straßen‘, bringt Turner das Ergebnis auf den Punkt, ‚verdoppelt den Verkehr‘. Mehr Autobahnen seien daher kein probates Mittel zur Bekämpfung des Staus.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

„Zitat Ende

In dem Zusammenhang bekräftigte bzw. bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Forderung die Planungen der Stadt Fürstenwalde (Spree) und der zum Amt Scharmützelsee gehörenden Gemeinde Langewahl einen „großflächigen industriell-gewerblichen Vorsorgestandort“ zu planen und zu errichten, bei dem u.a. eine Waldfläche im Umfang von nunmehr ca. 417,60 ha akut bedroht ist, sofort und unwiderruflich zu beenden.

Die Bürgerinitiative Walderhalt Spreetal – Fürstenwalde Langewahl hat dazu richtigerweise die Petition „Keine 430 Hektar Wald für Großindustrie und Gewerbe! Waldvernichtung verhindern!“ gestartet.

https://www.change.org/p/keine-430-hektar-wald-f%C3%BCr-gro%C3%9Findustrie-und-gewerbe-waldvernichtung-verhindern?recruiter=24246162&recruited_by_id=286c4329-f774-4ea7-8aba-8951463ddd01&utm_source=share_petition&utm_campaign=starter_onboarding_share_personal&utm_medium=copylink

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,5 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Spree, ihrer Auen sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume. Dazu ist es jedoch notwendig alle Pläne für jegliche Verbauungen aller Art unwiderruflich zu stoppen.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2026

AHA führt Exkursion zu Goldgrundbach, Kliebigbach, Dippelsbach und Bösen Sieben durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 25.04.2026, eine ca. siebenstündige Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal sowie zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.
Insbesondere der Kliebigbach steht für eine fast komplett naturnahe Entwicklung. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten im Rahmen der Exkursion genau dafür zu werben, insbesondere im Blickfeld auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der daraus resultierenden Verantwortungen der Behörden aller Ebenen. Jedoch trägt die Bevölkerung ebenfalls ein hohes Grad der Verantwortung.
In dem Zusammenhang ist vorgesehen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolferode, wo auch die Exkursion nach ca. sieben Stunden endet.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.04.2026

Initiative „Pro Baum“ und AHA führen Exkursion zum Reichardts Garten in Halle (Saale) durch

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2026 führen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 23.04.2026 eine ca. 3-stündige Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes zum Reichardts Garten durch.

Der vom Komponisten Johann Friedrich Reichardt im Jahr 1794 als Privatgarten angelegte ca. 3,00 ha große „Englische Garten“, erlangte im Jahr 1902 einen öffentlichen Charakter als Bürgerpark. Die alteingesessenen Giebichensteiner bezeichneten den Bürgerpark daher auch gerne und liebevoll „Bürli“. Direkt eingebettet zwischen Seebener Straße, Wittekindstraße und Friedenstraße existieren weitläufige, aber baubedingt stark unterbrochene Verbindungen zum Amtsgarten, zur Saaleaue, zu den Klausbergen, zum Wittekindpark und zum Reilsberg sowie zu den früheren Friedhofsanlagen zwischen Großer Brunnenstraße und Friedenstraße. Direkte Verbindungen gibt es zu der früheren Friedhofsanlage zwischen Friedenstraße, Große Brunnenstraße und zum Gelände der Bartholomäuskirche mit nördlich angrenzendem gehölzbestandenen und sehr prägendem Grünzug, welcher einen Verbindungspfad zwischen Reichardts Garten und Bartholomäusberg beherbergt und von alten Giebichensteinern den Namen „Anna“ bekam.

Im Rahmen der Exkursion beabsichtigen beide Organisationen ihre Sichtweisen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Reichardts-Garten darzulegen.

Ferner möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eigene Entwicklungsvorschläge darlegen sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlich Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in und am Reichardts-Garten aufzeigen.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.04.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat April 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 17.04., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.04.2026

Erwiderung auf die Reaktion des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 auf die Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf vom 22.02.2026, zugesandt am 10.12.2025 durch das Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren

In Anknüpfung bzw. auf Basis seiner Stellungnahme vom 27.04.2025 und seiner Erwiderung vom 22.02.2026 auf die mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die nunmehr mit Schreiben vom 27.03.2026 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 wie folgt eingehen:

Die Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd wiederholen sich und sind von vollkommener Erkenntnisverweigerung und Ignoranz der bedrohlichen Situation für Umwelt, Natur und Landschaften im Falle der Umsetzung des Feststellungsentwurfes B 6 OU Bruckdorf geprägt.
Der Leiter des Regionalbereiches Herr Peter Lotze vertritt erschreckenderweise unverantwortliche Positionen, welche bereits wissenschaftlich und auch rechtlich widerlegt sind. So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 sehr wichtige Entscheidungen zu Klimaschutzzielen getroffen, welche zusammenfassend in den fünf Leitsätzen und in der Pressemitteilung vom 29.04.2021 aufgeführt sind.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html?nn=68080

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Solche Entscheidungen haben öffentlich finanzierte Führungskräfte zu studieren und entsprechend in ihre Amtshandlungen aufzunehmen. Sie sind als geltendes Recht zu werten und dementsprechend ist zu handeln.

Noch einmal: Die auf Seite 3 gefertigte Zusammenfassung der mit Schreiben vom 10.12.2025 vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren zugesandten Erwiderung des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 14.07.2025 unter a) bis h) stammt nicht aus der Stellungnahme vom 27.04.2025. Hier erwartet weiterhin der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Erläuterung, woher die Behörde diese Angaben oder ob es hier eigene Zusammenfassung gegeben hat.
Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen darauf eingehen.

Zu a) und c):
Die Bedarfe sind noch immer nicht gegeben. Den Nachweis hat die Behörde nicht erbracht. Da nützen auch keine ständigen Aufzählungen von gesetzlichen Grundlagen. Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund hat ein dicht gestricktes Netz an Verkehrsmöglichkeiten, welche eine Nutzung von Motorisierten Individualverkehr nicht notwendig erscheinen lässt.

https://www.mdv.de/media/file/937fd710

Ähnlich gelagert ist das mit dem Güterverkehr. Insofern ist ein stures Festhalten an angeblich zwingenden Notwendigkeiten des Neubaus weiterer Straßen gegeben.
Wie das öffentliche Interesse zu liegen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 eindeutig formuliert.
Daher sind unmoderne und künstliche Bedarfe Straßen abzulehnen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/855100/a3a015f40fee3b8182c41bc48c362277/WD-5-044-21-pdf-data.pdf

Zu b):
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) veröffentlichten Angaben zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland zu ignorieren und daraus nichtvermeidbare Eingriffe in Natur, Landschaften und Umwelt zu deuten ist unverantwortlich und zeugt von einer fanatischen Affinität für Straßenverkehr, welche es im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu beenden gilt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind dahingehend vollkommene Makulatur und Augenwischerei, weil zudem kein Rückbau von verbauter Fläche erfolgt, sondern derartige Maßnahmen in anderen Landschafts- und Naturräumen stattfinden, wo es ebenfalls wieder zu Zerstörungen kommen kann. Als Beispiel dient dazu das Trothaer Wäldchen in Halle (Saale). Abgesehen davon, dass das angedachte Vorhaben nicht notwendig ist, wenn endlich auch bei den Behörden des Landes Sachsen-Anhalt das Verständnis angekommen ist, alle Möglichkeiten der Verkehrsvermeidung zu nutzen.
Die beste und nachhaltigste Vermeidung ist und bleibt daher die Nichtdurchführung des Gesamtvorhabens. So lassen sich zudem Kosten des Steuerzahlers sparen.

Zu d):
Offensichtlich sind die örtlichen Bedingungen überhaupt nicht bekannt. Das Brückenbauwerke keine Landschaften und Naturbestandteile zerschneiden ist Tobak. Für den bedrohten Landschafts- und Naturraum ist es unerheblich, ob ein Brückenbauwerk das Gebiet überspannt oder ein Dammbauwerk das zerschneidet. Die Auswirkungsunterschiede sind unerheblich. Schon in einer abzulehnenden Bauphase ist mit massiven zerstörerischen Eingriffen zu rechnen.
Um den schützenswerten Landschafts- und Naturraum ungestört zu erhalten sind alle Baumaßnahmen dort zu unterlassen. Was ist daran so schwer zu verstehen und zu begreifen?!
Nachfolgend Fotos von dem Straßenbauwahn bedrohten Gebiet, welche am 11.04.2026 entstanden:

01-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Schilfgebiet in den Zollteichwiesen in Richtung Zollteichwiesengraben
02-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südwesten auf Reide gewässerabwärts
03-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Südosten auf Reide gewässerabwärts
04-Kabelsketal-Dieskau – Weg durch die Zollteichwiesen zwischen B 6 & Dieskauer Park – Blick nach Nordosten auf Reide gewässeraufwärts &Zollteichwiesen&Zollteichwiesengraben gewässeraufwärts

Genau in diesen Natur- und Landschaftsraum möchte man das Straßenbauwerk verfrachten und redet vollkommen realitätsfremd sowie fachlichen Tatsachen verweigernd davon, dass Brückenbauwerke „als weitaus weniger schwer bzw. erheblich geringer einzuschätzen“ sind. Woher diese unqualifizierte Behauptung bleibt in diesen Ausführungen außen vor.

zu e):
Zu der fachlichen Unkenntnis dieser Behörde gehört es offensichtlich, dass sich die Auswirkungen von Zerschneidungen räumlich sehr weit auswirken können. Das zu bestreiten zeugt von wirklich fehlender Sach- und Fachkenntnis. Die nunmehrigen Ausführungen können diese schwere Bedenken keinesfalls aus dem Weg räumen und bestätigen daher die bereits geäußerten Ausführungen im vollen Umfang. Um mehr Verständnis, Erkenntnis und Fachlichkeit entwickeln zu können sei auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen, welche beigefügt ist.

zu f):
Das Festhalten an den falschen Thesen zeugt von fortgesetzter fachlicher Unbelehrbarkeit, um an dem katastrophalen Bauvorhaben festhalten zu können. Auch hier sei zusätzlich auf die Publikation „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“ von Herrn Dr. Günter Zinke verwiesen.

Zu h):
Ein ordnungsgemäßer, fachlich-sachlich und rechtlich Planungsprozess kann nur zur Beendigung des Planungsvorhaben führen. Andere Sicht- und Handlungsweisen bedürfen einer massiven öffentlichen Brandmarkung eines steuerfinanzierten sowie umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Vorhabens.
Die korrekte Verwendung von öffentlichen Mitteln gilt es daher ebenfalls anzuzweifeln.

Abschließendes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Die erneuten Ausführungen des Landes Sachsen-Anhalt, Landestraßenbaubehörde Regionalbereich Süd vom 19.03.2026 haben nichts fachlich Neues hervorgebracht. Ein stoisches und nicht nachhaltiges Festhalten an dem Vorhaben lässt erkennen, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht an einem schützenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften interessiert ist. Dabei verschließt sich die zuständige Landesbehörde jeglicher Erkenntnisse und ignoriert diese nach Vorlage entsprechender Hinweise und Dokumente.
Das Angebot zur Teilnahme an der Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Halle (Saale) und Leipzig am Samstag, dem 11.04.2026, welches auch durch die Reideaue zwischen Halle-Bruckdorf und Kabelsketal-Dieskau führte, hat man ohne Angaben von Gründen und somit stillschweigend ausgeschlagen.
Daraus lassen sich Ignoranz der Schutzanliegen und der Bereitschaft zur öffentlichen Auseinandersetzung vor Ort ableiten.
Aus diesen obengenannten und vorher angeführten Gründen sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal sofort und unwiderruflich zu beenden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.04.2026

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