Spendenaufruf zum Erhalt der historisch gewachsenen Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit fast 100 Jahren prägt die historisch gewachsene Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche im Hinterhof der Elsa-Brändström-Straße 206 – 215 und Robert-Koch-Straße 1 das Wohnumfeld vieler Menschen. Die Größe der Fläche beträgt ca. 2.475,00 m². Sie ist Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze, Ort der Erholung und Begegnung sowie ein lebendiges Zeugnis der Stadt- und Sozialgeschichte Halles.

Doch dieses wertvolle Stück Natur und Geschichte ist akut bedroht. Die kommenden Wochen können darüber entscheiden, ob dieser gewachsene Natur- und Lebensraum erhalten bleibt oder durch weitere Versiegelung und Bebauung dauerhaft verloren geht.

Um notwendige rechtliche Schritte und mögliche Klagen zum Schutz dieser Fläche finanzieren zu können, benötigt die Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“ dringend finanzielle Unterstützung. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir unsere Interessen wirksam vertreten und den Erhalt dieses wertvollen Areals sichern.

Für zweckgebundene Spenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –  zur Verfügung:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: „Mietergärten “

Jede Spende hilft dabei, die Finanzierung notwendiger Rechtsmittel zu ermöglichen und den Einsatz für den Erhalt der Gehölz-, Wiesen- und Mietergartenfläche fortzuführen.

Diese Fläche leistet einen wichtigen Beitrag zum Stadtklima, zur Artenvielfalt und zur Lebensqualität im Quartier. Sie speichert Regenwasser, verbessert die Luftqualität, bietet Schatten an heißen Tagen und schafft Raum für Naturerlebnisse mitten in der Stadt. Ihr Verlust wäre nicht nur ein Verlust für die Anwohnerinnen und Anwohner, sondern für die gesamte Stadt Halle (Saale).
Unser besonderer Dank gilt der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für ihre Unterstützung und Engagement. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, weitere unnötige Flächenversiegelungen zu verhindern und wertvolle Grün- und Lebensräume für kommende Generationen zu bewahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende. Jeder Beitrag – unabhängig von seiner Höhe – hilft, die notwendigen Schritte zum Schutz dieser einzigartigen Fläche zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Solidarität und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative „Mietergärten bewahren statt befahren“

Kontakt:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Dank für die ersten Spenden

Wir möchten uns bei den ersten SpenderInnen bedanken. So sind bereits € 1.120,00 an Spenden eingegangen:

1x € 5,00
1x € 10,00
1x € 15,00
2x € 20,00
2x € 25,00
6x € 50,00
2x € 100,00 und
1x € 500,00.

Herzlichen Dank.

Petition

Unterstützen Sie bitte ebenfalls die Petition: Mietergärten bewahren statt befahren!

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue in der Stadt Merseburg für dringend erforderlich!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es zudem nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt daher mit großer Sorge und ebenso großem Unverständnis die Aktivitäten von Politik und Verwaltungen der Stadt Merseburg zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“. Dazu hat die ehrenamtliche und gemeinnützige im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.07.2026 folgende Stellungnahme abgegeben, Zitat:

Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Im Raum der Städte Merseburg und Leuna ist der insgesamt 413,00 km lange Fluss Saale mit seinem 24.167,00 km² großen Einzugsgebiet, seiner arten- und strukturreichen Auenlandschaften sowie seinen zahlreichen Nebengewässern, angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen prägend.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte, recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/Beilagen/47_Jg_2010_N-LSA_SG-Karte_Beiheft.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Karte_1_Schutzgebiete.pdf

Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es angesichts der Lage am Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
In dem Zusammenhang sei auf folgende Ausführungen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hingewiesen, Zitat:

Rechtskräftige Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt

Überschwemmungsgebiete sind gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ermittelt die Überschwemmungsflächen und stellt diese dem Landesverwaltungsamt zur Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ100) einstellen würde. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten eine Reihe besonderer Schutzvorschriften, die insbesondere gewährleisten sollen, dass das Abfließen des Wassers nicht behindert wird, sich das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder andere wertsteigernde Flächennutzungen nicht erhöht und das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe verunreinigt wird. Begleitend dazu soll der natürliche Wasserrückhalt durch Reaktivierung von ehemals vorhandenen Überschwemmungsgebieten und ein verbesserter Wasserrückhalt in Gewässer und Aue durch Gewässerrenaturierung erreicht werden.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Dabei lässt sich deutlich erkennen, dass sich nach gegenwärtiger Darstellung nicht unerhebliche Teile im Überschwemmungsgebiet der Saale befinden.

https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=uegebiet&ZOOMTOTABLE=Uegebiet,pdf,verordnung_saale_2

Insbesondere das Hochwasser im Sommer 2013 hat aufgezeigt, dass mehr Fläche der Saaleaue im Bereich der Rischmühleninsel unter Wasser stehen können und bei der weiteren Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften durch Verbrauch von Boden, arten- und strukturarme Agrarnutzungen, bei nicht nachhaltigem Umgang mit Waldgebieten und dann das Beibehalten bzw. Voranschreiten der Umwandlung von Wäldern in Holzplantagen, was ebenfalls ein sehr wichtiger Teil der Ursachen des Klimawandels mit langen Trockenphasen und Starkniederschlägen bildet, mit vermehrten, schneller und höher ansteigendem Hochwasser zu rechnen ist.
Zudem beinhaltet der Managementplan für das EU-SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ SPA_0021 (DE 4638-401) auf den Seiten 164/165 folgenden Vorschlag, Zitat:

Der Saaleabschnitt zwischen Leuna im Süden des PG und Merseburg (Rischmühleninsel) ist bislang nicht Bestandteil des EU SPA. Die Grenze des Vogelschutzgebietes verläuft aktuell östlich des Saaleufers. Aus fachlicher Sicht kann eine Grenzkorrektur in diesem Bereich empfohlen werden, da die hier festgestellten Wasservogelansammlungen mindestens mit denen der unterhalb gelegenen Flussabschnitte vergleichbar sind. Die gilt bspw. Für Blessralle, Gänse- und Zwergsäger. Zudem wird der Abschnitt regelmäßig von Kormoranen als Nahrungshabitat genutzt. In der Vergangenheit konnten hier unregelmäßig auch die Moorente beobachtet werden.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/spa21

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/SPA21/SPA21_Saale-Elster-Aue-suedlich-Halle.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl-Abgeschlossen/FFH141/FFH141_Karte_2_141_Schutzgebiete.pdf

Nicht nur die Schutzwürdigkeit erfordert eine schnellstmögliche und vollständige Einbindung der beiden Auengebiete in das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “SAALE-ELSTER-AUE SÜDLICH HALLE“ (EU-CODE: DE 4638-401, LANDESCODE: SPA0021) sowie in das FFH-GEBIET “SAALE-, ELSTER-,LUPPE-AUE ZWISCHEN MERSEBURG UND HALLE“ (EU-CODE: DE 4537-301, LANDESCODE: FFH0141), sondern ebenfalls die Einbindung in einen überregionalen arten- und strukturreichen Biotop- und Grünverbundraum.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Diese Ausgangssituationen berücksichtigt keinesfalls der bereits von der Stadtverwaltung von Merseburg vom 30.07.2024 erstellte „Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel„, welcher folgende „Beratungsfolge“ durchlaufen hat, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Weiter sei aus der Vorlage zitiert:

Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet befindet sich südlich des Stadtzentrums, südlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 25.000 m². Der Geltungsbereich umfasst die östlich und nördlich der Rischmühlen-Halle gelegenen geschotterten Flächen und Parkflächen und die weiter östlich gelegene Grünfläche einschließlich der asphaltierten Umfahrung dieser Flächen auf der Rischmühleninsel. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Camping-, Caravan- und Wohnmobilstellplätzen einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und für die Nutzung von Teilflächen für kulturelle Veranstaltungen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt.“, Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

Mit dieser Vorlage bringt der Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und seine Verwaltung klar zum Ausdruck, was er/sie von einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften in der Kommune halten. Wie bereits dargelegt, bildet die Rischmühleninsel in vielfältiger Form einen sehr bedeutsamen Teil der Saaleaue im Stadtgebiet von Merseburg. Dazu zählen insbesondere das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“, die angrenzenden potentiellen Wiesen- und Gehölzflächen und das die nunmehrige Saalehalbinsel Teil des Hochwassereinzugsgebietes der Saale darstellt.
Nunmehr hat der Stadtrat der Stadt Merseburg einstimmig dem Beschluss über die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zugestimmt.

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9003007100084

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-SR-134

Ebenso enthält die Begründung des Flächennutzungsplans Stadt Merseburg 4. Entwurf (Oktober 2024) unter Punkt 5.3.1 „Rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne“ auf Seite 56 den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nummer 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“.

https://www.merks-merseburg.de/de/datei/anzeigen/id/121677,1055/5_4e_begruendung_fnp_merseburg.pdf

Die nunmehrigen Planungen lassen deutlich erkennen, dass die obengenannten Aspekte keinesfalls zum Stopp der Planungsaktivitäten geführt haben.

https://www.merseburg.de/de/allgemeine/bebauungsplan-nr-68-sondergebiet-freizeit-und-erholung-rischmuehleninsel-in-der-gemarkung-merseburg-hier-bekanntmachung-der-fruehzeitigen-beteiligung-der-oeffentlichkeit-gemaess-3-abs-1-baugb.html

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/merseburg/beteiligung/themen/1003706

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/merseburg/beteiligung/themen/1003706/1013297

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verurteilt daher mit aller Deutlichkeit die verheerenden und unverantwortlichen Planungen und Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Merseburg.
Im Falle der Umsetzung dieser nunmehr beschlossenen, katastrophalen Planungen ist mit vermehrtem Kraftfahrzeugverkehr, Zerstörung einer potentiell weiter entwickelten Wiese bzw. eines temporären Feuchtgebietes, Verlust als Standort der nachhaltigen ruhigeren Naherholung und Umweltbildung sowie nicht zuletzt mit verstärkt störenden bis zerstörerischem Druck und Beeinflussung auf das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ zu rechnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat den Eindruck, dass sich auch der nunmehrige Oberbürgermeister der Stadt Merseburg und ein Großteil seiner Verwaltung der ökologischen, historischen und touristischen Bedeutung der Rischmühleninsel im örtlichen und regionalen Kontext verschließt und stattdessen auf umwelt- und naturzerstörenden Tourismus und vermehrten Kraftfahrzeugverkehr setzt.
Wer solche Planungen in die Beschlussrunde gibt, handelt hochgradig unverantwortlich und hat die Zeichen der Zeit im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht in dem Umfang erkannt. Dazu gehört die offensichtliche Unterordnung des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaften sowie eines ordnungsgemäßen Umganges mit Hochwasser unter die Belange eines zerstörerischen und umweltfeindlichen Tourismus.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Mitglieder des Stadtrates und den Oberbürgermeister auf, sofort und unwiderruflich das Vorhaben „Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Freizeit und Erholung Rischmühleninsel“ zu beenden.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis in der Verantwortung diese unverantwortlichen Planungen in der Stadt Merseburg zu stoppen.

[…]

Andreas Liste
Vorsitzender

Zitat Ende

Ferner möchte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 14.11.2026, um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna
mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der linken Saaleseite nach Merseburg. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.08.2026

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Am Samstag, dem 17.08.2026, wurden im Rahmen eines regulären Arbeitseinsatzes folgende Aktivitäten auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ durchgeführt:

  • Bewässerung: Sieben Jungbäume wurden mit jeweils 40 Litern Wasser gegossen.
  • Schutzmaßnahmen: An zwei Bäumen wurden Vorkehrungen für die zukünftige Schafbeweidung getroffen (Jute, Drahtgeflecht). Diese Maßnahme wird für alle weiteren Bäume fortgesetzt.
  • Ernte-Vorfall: Sechs Bäume (Klaräpfel) wurden „wie von Geisterhand“ vollständig abgeerntet. Für Hinweise, wer hier aktiv gewesen sein könnte, sind wir dankbar. Auch wenn es sich nicht um unser Eigentum handelt, suchen wir den persönlichen Kontakt zu den entsprechenden Personen, um offizielle Absprachen zu treffen.
  • Fernsehbericht: Das Regionalfernsehen Anhalt (ran1), war für eine kurze Aufnahme des Arbeitseinsatzes vor Ort.

Förderung & Dank:
Das Schutzmaterial wurde durch eine beantragte Fördermaßnahme über die SUNK finanziert. Dafür gebührt der SUNK unser großer Dank!

Text: Volker Thiel
Fotos: Dietmar Hörner & Esther van Zalm

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 31.08.2026, findet mit dem 146., das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender und Wasserspeicher, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.

Im Rahmen ihres 146. Treffen am Montag, dem 31.08.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Ferner ist vorgesehen den Schutz und Erhalt von Gehölzen an Halles Kreuzvorwerk zu thematisieren.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
28.09.
26.10.30.11.14.12.

Ferner gilt es nunmehr bereits Überlegungen für den Veranstaltungsplan für das Jahr 2027 zusammenzutragen.

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 31.08.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 16.08.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2025 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat August 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Insektenfauna geplant:

Samstag, den 22.08., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna des Salegaster Forsts

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv (Avifauna) bzw. eigene Lupe (Entomofauna) mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.06.2026

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Die 64,00 km lange Selke mit einem Einzugsgebiet von 468,00 km², ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Naturbestandteilen und Landschaften im mitteldeutschen Raum.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

Alle Aktivitäten an der Selke und ihren Nebengewässer sind zudem mit der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik in Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es die Artikel 1, 2, 4 und 5 zu beachten.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg, Meisdorf und bei Ermsleben, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/planen-bauen/hochwasserschutz-selke

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/3.0/HWS_Selke/02_05_22_HWS_Selke.pdf

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-meisdorf/

Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 22.08.2026, eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.

Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.
Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fahrradexkursion u.a. das Trockenholz der einstigen Fichtenmonokulturen und die teilweise bereits jahrzehntealte naturnahe und sukzessive Neuentwicklung der Waldgebiete im Harz im Einzugsgebiet der Selke in Augenschein zu nehmen.
Des Weiteren beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion aufzuzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben werben.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradekursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradekursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

  • Treff: 12.00 Uhr Bahnhof Stiege
  • Ende: Bahnhof in Gatersleben

In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.08.2026

AHA hält einen besonderen Schutz und eine entsprechende Entwicklung der Havel, der Nuthe, ihrer Nebengewässer und ihrer Auen für dringend notwendig!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Die mit 188.172,00 Menschen (Stand: 30.6.2026) bewohnte, 187,69 km² große brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam ist bekanntlich und weitläufig von der Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern gekennzeichnet. Besonders prägend ist ferner als Havelnebengewässer die 65,00 km lange Nuthe mit einem Einzugsgebiet von 1.935,00 km²,

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.potsdam.de/de/statistische-grunddaten-zur-landeshauptstadt-potsdam

https://www.potsdam.de/system/files/document/Quartal_2_2026.pdf

Die Landeshauptstadt Potsdam gibt zu den Gewässern folgendes an, Zitat
Bedingt durch die eiszeitliche Überformung der Landschaft weist der Potsdamer Raum eine große Zahl von Gewässern auf. Das Rückgrat des Gewässersystems Potsdam besteht aus der Havel mit den sogenannten Havelseen und der Nuthe als dominierende Gewässer. Insgesamt nehmen Wasserflächen ca. 10 % des Potsdamer Stadtgebietes ein.“, Zitat Ende

https://www.potsdam.de/de/kategorie/gewaesser?page=1

Ferner gibt die Landeshauptstadt Potsdam zur Havel an, Zitat:

Die Havel ist ein stauregulierter Fluss, der kaum noch eine Auendynamik aufweist. Das Wehr in Brandenburg an der Havel sorgt für die Einhaltung der Zielwasserstände. Aufgrund des Anstaus und des Charakters der Havel mit ihrem unregelmäßigen Laufgrundriss und den seenartigen Erweiterungen kommt es zu sehr geringen Fließgeschwindigkeiten, die in den Seen teilweise Stillgewässereigenschaften hervorrufen. Die Wasserstandsschwankungen der Havel sind damit im Vergleich zu anderen Deutschen Flüssen sehr gering.“, Zitat Ende

https://www.potsdam.de/de/content/havel

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 29.07.2026 nahm ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. das Mündungsgebiet der 65,00 km langen Nuthe in die 413,00 km lange Havel und damit verbunden Teile des Nutheparks in Augenschein. Die Landeshauptstadt Potsdam führt zum Nuthepark aus, Zitat:

Der Nuthepark in Potsdam beginnt am Hauptbahnhof und zieht sich entlang der Havel bis hin zum Park Babelsberg. Zwischen 1998 und 2002 ist auf dem vormals verwahrlosten Areal ein naturnaher Landschaftspark mit abwechslungsreicher Vegetation entstanden. Dort sind unter anderem eine imposante Lindenhalle, Feuchtwiesen und ein Waldspielplatz zu finden. Kleine und große Plätze sowie die Havelterrasse mit einem öffentlichen Steg bilden besondere Orte im Nuthepark. Ein schöner Havelufer-Wanderweg von der Innenstadt Potsdams zum historischen Park Babelsberg führt über eine überdachte Holzbrücke und lädt zum erholsamen Spaziergang wie zur Radtour ein.“, Zitat Ende

https://www.potsdam.de/de/nuthepark

Große Teile der Havel- und Nutheaue sind eingebettet in das insgesamt rund 19.355,00 Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“, „Davon befinden sich ca. 4.871 ha in den westlichen und südlichen Areales der Landeshauptstadt Potsdam“ sowie im rund 41.650,00 Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“, welches laut Landeshauptstadt Potsdam im Stadtgebiet eine Fläche von „ca. 287 ha in den südöstlichen Teilen der Landeshauptstadt Potsdam“ umfasst.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212849

https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/lsg-potsdamer-wald-und-havelseengebiet/topografische-karten/tk-3644-nw-potsdam.pdf

https://www.potsdam.de/de/content/landschaftsschutzgebiet-potsdamer-wald-und-havelseengebiet

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212857

https://mleuv-daten.brandenburg.de/n/lsg-nuthetal-beelitzer-sander/uebersichtskarte/uek-blatt-01.pdf

https://www.potsdam.de/de/content/landschaftsschutzgebiet-nuthetal-beelitzer-sander

Das Mündungsgebiet der Nuthe ist zudem Bestandteil des 828,00 ha bzw. 838.96 ha großen FFH-Gebietes „Nuthe, Hammerfließ und Eiserbach“, EU-Nr.: DE 3845-307, Landes-Nr.: 609

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-nuthe-hammerfliess-und-eisenbach

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nuthe-hammerfliess-und-eiserbach

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/teltow-flaeming/nuthe-hammerfliess-und-eiserbach

Ebenfalls befindet sich im weitläufigen Mündungsgebiet der Nuthe in die Havel das ca. 25,20 ha große Flächennaturdenkmal „Alter Nuthelauf“.

https://www.potsdam.de/de/content/flaechennaturdenkmal-1-alter-nuthelauf

https://www.potsdam.de/system/files/documents/FNDAlterNuthelauf.pdf

Daraus ergibt sich eine sehr hohe Verantwortung zum Schutz der Auen- und Flusslandschaften von Havel und Nuthe. Diese fängt schon mit einer vollständigen und ordnungsgemäßen Beschilderung der Schutzgebiete an.
Das Mündungsgebiet der Nuthe ist in einen entwicklungsfähigen Restauenwald eingebettet, welcher Teil des Nutheparks ist. Jedoch sind die Ufer im unmittelbaren Mündungsbereich der Nuthe in die Havel einbetoniert und somit naturfern. Dies entspricht keinesfalls den verschiedenen europäischen und nationalen Schutzstatus. Ebenso nicht der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Hier gilt es Maßnahmen zu prüfen, inwieweit eine Beseitigung der Uferbefestigungen und möglicherweise vorhandener Sohlbefestigungen erfolgen kann.
Der im Nuthepark eingebettete Restauenwald entwickelt sich sukzessiv, was es zu fördern und zu schützen gilt. Dazu ist aber die Beseitigung von Trampelpfaden sowie die Entfernung von vorhandenem Müll und die Verhinderung einer künftigen Vermüllung dringend geboten.
Die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Dazu ist die Erstellung einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption erforderlich. Darin gilt es ferner Möglichkeit der Freiräumung von Uferzonen der Havel, der Nuthe sowie ihrer Auen und Nebengewässer zu prüfen. Zudem sind Neuverbauungen dieser Landschafts- und Naturbestandteile auszuschließen.
In dem Zusammenhang ist das vom Umweltbundesamt herausgegebene Dokument „Hintergrund // Oktober 2025 Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zurückgeben“ zu sehen.

https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckgeben.pdf

In dem Zusammenhang merkt die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Potsdam und Umland ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Daher hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Havel, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Potsdam und Umland – für dringend geboten.

Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.08.2026

Fotos: Andreas Liste

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