AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt des Harzes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auen- und Waldlandschaft dienen.

Der Erhalt und der Schutz des Waldes muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, welche es durch Politik und Verwaltungen in der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, ihrer 16 Bundesländer und der jeweiligen Kommunen sowie die jeweiligen Flächeneigentümer umzusetzen gilt.
Jedoch mussten Mitglieder des der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beispielsweise zum Abschluss der gemeinsam mit Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. am Samstag, dem 24.01.2026, durchgeführten kombinierten gemeinsamen Neujahresfahrrad- und Fußwanderung zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ feststellen, dass umfassende Waldeingriffe stattgefunden hatten:
Auf dem Rückweg von Breitungen nach Uftrungen über die Straße Breitunger Kietel waren massive und zerstörerische Eingriffe in einem Waldgebiet zwischen beiden Ortsteilen der Gemeinde Südharz zu erkennen. Dabei fanden Massenfällungen von jüngeren Baumstämmen von Rotbuche, Bergahorn, Birke und Europäischer Lärche statt. Hier fällte man entwicklungsfähige, jüngere Bäume, welche für den Bestand, die Verjüngung und sukzessive Weiterentwicklung zu naturnahen Waldbeständen dringend erforderlich sind. Zudem erfolgten starke Verwüstungen in der Strauchzone und in den Rückegassen, welche sich durch zerfahrene und verdichtete Waldböden, umgeknickte und herausgerissene Gehölze sowie massive Auflichtungen zeigen.
Diese massiven Schäden im Waldbestand an Gehölzen führte zu starken Bodenverdichtungen sowie Zerstörungen an der Vegetation und der Funga im Bodenbereich. Mit den Auflichtungen drohen nun verstärkte Windeinwirkungen mit Baumbruch und Verstärkung der Verdunstung sowie zunehmender Sonneneinstrahlungen, welche insbesondere in den Sommermonaten zu vermehrter Erhitzung und damit verbundener umfassenderen Verdunstung von Wasser führt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert endlich einen naturnaheren und nachhaltigeren Umgang mit Waldgebieten ein, um sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Wasserspeichergebiete, Teil von Biotop- und Grünverbundräume, Stätten der Erzeugung und Verteilung von Frisch- und Kaltluft sowie Orte der Naherholung für die Bevölkerung im Blick zu haben.
Im konkreten Fall fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Mansfeld-Südharz auf die Verantwortlichen zu ermitteln und angemessen zur Verantwortung zu ziehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben hier Politik und Verwaltungen sowie der Waldeigentümer komplett versagt.
Dass nun die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe von der Ritter von Kempski Privathotels GmbH unter der Geschäftsführung von Dr. Clemens Ritter von Kempski 989,70 ha mit öffentlichen Mitteln im Umfang 31,77 Mio. Euro des über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gekauft hat sowie weitere 23,00 ha Waldfläche aus Eigen- und Spendenmittel für 740.000 Euro erwerben möchte, ist daher dem häufigen Versagen und Fehlverhalten von Politik und Verwaltungen sowie der jeweiligen Waldeigentümern im Umgang mit Waldgebieten zu Grunde zu legen. Insofern ist die Entscheidung von Dr. Clemens Ritter von Kempski insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² schützenswerter und geschützter Waldfläche an die die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe zu verkaufen nur zu begrüßen.

https://naturerbe.nabu.de/spenden-und-helfen/spenden/waldwildnis-harz.html?utm_campaign=g-ads-sp-wald-sl-ha&utm_source=g-ads&utm_medium=cpc&gad_source=5&gad_campaignid=20972908961&gclid=EAIaIQobChMI8p6B1Iy9kgMVgZeDBx0v_Re6EAAYASACEgKWQfD_BwE

https://naturerbe.nabu.de/naturparadiese/sachsen-anhalt/stolberg/index.html

https://www.z-u-g.org/klimawildnis/foerderrichtlinie-klimawildnis

https://naturerbe.nabu.de/aktiv/waldschutz/waldschutzfonds.html?utm_campaign=g-ads-sp-wald&utm_source=g-ads&utm_medium=cpc&gad_source=5&gad_campaignid=20972908961&gclid=EAIaIQobChMI8p6B1Iy9kgMVgZeDBx0v_Re6EAAYASAAEgIJevD_BwE

https://www.rittervonkempski.de

Dass das nun Kritik von Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. sowie der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt findet, ist nicht verwunderlich.

https://www.presseportal.de/pm/47409/6185437

Diese drei Organisationen sind bisher nicht unbedingt, hauptsächlich und glaubhaft mit der Betrachtung des Waldes als schützenswerten und zu schützenswerten Natur- und Landschaftsraum in Erscheinung getreten, sondern sehen ihn vorrangig als Holzlieferant und Wirtschaftsfaktor. Dass auch hier öffentliche Mittel fließen, erwähnen diese drei Organisationen nicht.

https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/duerrehilfen-waldbesitzer.html#:~:text=Für%20die%20GAK%20-Maßnahmen%20″Waldumbau,für%20die%20GAK%20-Waldmaßnahmen%20eingeplant.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist jedoch ebenfalls darauf hin, dass die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe nicht nur – nach eigenen Angaben – rund 115.000 Euro pro Jahr aufzubringen hat, sondern auch die Schutzwürdigkeit und den bestehenden Schutz zu beachten ist. Immerhin befindet sich das insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² große, schützenswerte und geschützte Waldgebiet im ca. 3.678,00 ha großen FFH-GEBIET “BUCHENWÄLDER UM STOLBERG“ (EU-CODE: DE 4431-301, LANDESCODE: F97/S30: TEIL FFH), vom 230,00 ha großen Naturschutzgebiet „Großer Ronneberg-Bielstein“ und vom 9,71 ha großen Naturschutzgebiet „Pferdekopf“ geprägt ist sowie nicht zuletzt im 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ und im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ liegt.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/buchenwaelder-um-stolberg-.html?changelang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaelder-um-stolberg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/grosser-ronneberg-bielstein

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/pferdekopf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

Damit verbunden sieht der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit das insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² große, schützenswerte und geschützte Waldgebiet nun eine naturnahe Entwicklung erfährt, als ungestörter Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga dienen kann, als Raum für positive Klimaentwicklung fungiert sowie Wissenschaft, Forschung, Bildung, Tourismus und Naherholung dem vollumfänglich angepasst ist.
Zudem darf das Waldgebiet keinesfalls, welch auch immer gearteten, Abbau von Rohstoffen – wie Gips – zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auf jeden Fall im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten die Entwicklung dieses Waldgebietes begleiten.
Dazu dient auch der Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen.
Wer noch mehr zu den entsprechenden Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren bzw. in seiner, im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.02.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen (Anhalt) einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2025/2026 laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2015 bis 2020 sehr gering bis gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Im Verhältnis dazu gilt es die Anzahl von Frost- und Eistagen sowie Sommer- und heißen Tagen zu betrachten

Dazu gilt es folgende Definitionen laut Deutschen Wetterdienst zu beachten, Zitate:
Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (0 °C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums).
Die Anzahl der Frosttage ist somit größer oder gleich der Anzahl der Eistage, an denen durchgehend Frost vorherrscht….

Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (unter 0 °C) liegt, d.h. es herrscht durchgehend Frost.
Die Anzahl der Eistage ist somit eine Untermenge der Anzahl der Frosttage….

Ein Sommertag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C beträgt.
Die Menge der Sommertage enthält auch die Untermenge der Heißen Tage…..

Ein heißer Tag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur mindestens 30,0 °C beträgt.“, Zitate Ende

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html;jsessionid=B55DF1BB15B96386B01FB052C11272D6.live11052?lv2=100784&lv3=100912

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=100720&lv2=100652

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html;jsessionid=A25B174344529D80C2330043A92B841E.live11041?lv2=102248&lv3=102522

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=101162&lv2=101094

Bei den Sommer- und heißen Tagen fallen im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2026 neben dem Jahr 2018 insbesondere die Jahre 2016, 2019 sowie 2023 bis 2025 auf.
Um ein besseres Bild über die monatliche Aufteilung von Niederschlagsmengen sowie Sommer- und Frosttagen zu erhalten ist jedoch eine monatliche Betrachtung erforderlich:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2026&mo0=1&mo1=12

Zusammengefasst zeichnet sich folgendes Bild im Verhältnis Niederschläge, Sommertage, heiße Tage sowie Frost- und Eistage ab:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Die Betrachtungen sind wichtig, um sich ein Bild über die klimatischen Entwicklungen im Stadtgebiet von Köthen (Anhalt) zu verschaffen, um so diese Einflussnahmen auf Umwelt, Natur und Landschaften einordnen zu können.

In dem Blickfeld ist es dringend geboten die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung von Natur, Landschaften und Umwelt in der Stadt Köthen (Anhalt) zu betrachten.

Daher gilt es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Zehringer Busch, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna, Flora und Funga, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische, vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/naturschutz/pflege-und-entwicklungskonzept-fasanerie-koethen.html

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept `Fasanerie Köthen`“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil.
Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!

Ferner hielt es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Im Rahmen einer Winterwanderung am 07.02.2026 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das deutlich winterlich geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist.
Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können.
Im Rahmen der nunmehrigen Exkursion am 07.02.2026 nahm die Exkursionsgruppe die im Rahmen der Exkursion am 08.02.2025 die im Norden und Nordosten der Fasanerie entdeckte massive Ausräumung und Zerstörung des Waldbestandes in Augenschein. Dabei traf es insbesondere den sukzessiven Gehölzunterwuchs, die Strauchschicht und – durch das Betreten und Befahren – die Feldschicht. Die Folgen des zerstörerischen Eingriffs sind weiterhin und erwartungsgemäß deutlich erkennbar.
Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen.
Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen.
Nach Auffassung der Mehrheit der Teilnehmenden an der Exkursion ist ein komplettes Versagen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde sowie der Stadt Köthen (Anhalt) mit der Oberbürgermeisterin Christina Buchheim an der Spitze der Verwaltung, als Eigentümerin der Fasanerie erkennbar.
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt in der Eigenschaft als Oberste bzw. Obere Naturschutzbehörde sowie den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) auf, diesem unverantwortlichen natur- und landschaftszerstörerischen Treiben sofort und unwiderruflich ein Ende zu setzen.

In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Mehrheit der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt), Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.

Zum Abschluss der Exkursion wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mehrfach auf die Haftung „für waldtypische Gefahren“ hin, welche der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11 entschieden hat.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?_

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://openjur.de/u/557172.html

In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 ist der entscheidende Tenor des Urteiles wie folgt zusammengefasst, Zitat:

Nachden im Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland) ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“, Zitat Ende

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2012161.html

Siehe auch Randnummern 10 bis 13 des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Im Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG) § 22 Absätze 3 und 4 ist das „Betreten und Nutzen der freien Landschaft“ mit folgender Festlegung verbunden, Zitat:

(3) Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat.

(4) Besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten eines Grundbesitzers werden nicht begründet.“, Zitat Ende

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WaldGST2016rahmen

Neben dem Grundsatzentscheidungscharakter des Urteils des Bundesgerichtes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11, findet der grundsätzliche Tenor der Entscheidung seinen Niederschlag in dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LwaldG vom 25.02.2016.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:

Samstag, den 06.06.2026, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.02.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 14.02.2026, eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch.
Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ bzw. „Saaletal“, des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ sowie des Fauna-Flora (FFH)-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141) und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021).

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rabeninsel-und-saaleaue-bei-boellberg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-aue-suedlich-halle-.html

Im Rahmen der Exkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktivitäten ist Inhalt der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der Pulverweiden, der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern. Ferner gilt es die Aktivitäten der Stadt Halle (Saale) zu thematisieren, welche die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel durchgeführt hat. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Ebenfalls ein Thema der Exkursion bildet die Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“.
In dem Zusammenhang beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.
Hinweis: Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt
Wer mehr zur Exkursion und zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.02.2026

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 ist, nunmehr 12 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Februar 2026 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 14.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Naherholungsgebietes Fuhneaue Wolfen mit dem Gondelteich

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2026“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.02.2026

AHA möchte Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin bilden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit des Um- und Ausbaus von leerstehenden Trafostationen zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen.
Dr.-Ing. Illo-Frank Primus führt in seiner Veröffentlichung „Historische Trafostationen sinnvoll umgenutzt der Nachwelt erhalten“, auf Seite 4 unter der Überschrift „Konzepte zur Existenzsicherung historischer Trafotürme“ folgendes zum Bestand von Trafostationen aus, Zitat:
Rund 800 alte Trafostationen haben unsere 16 Landesämter für Denkmalpflege in Deutschland als Denkmäler erfasst.“, Zitat Ende

https://www.villaampere.de/media/files/180101-Fachbeitrag-2K_05_Primus-Jahrbuch-Anlagentechnik-f-r-elektrische-Verteilungsnetze-2018.pdf

http://www.trafoturm.eu/links/primus.html

Nach Ansicht der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt es zwar bundesweit schon zahlreiche positive Beispiele der Umnutzung zu Unterschlupfmöglichkeiten für Tiere, leider sind aber noch zahlreiche Bauwerke ungenutzt.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohaus leer. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten für Insekten, Spinnen, Kriechtiere, Vögel und für Kleinsäuger zu schaffen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellte dazu Kontakte zum Landkreis Saalekreis, zur Stadt Landsberg und zum Flächeneigentümer her. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor. Somit sind erste sehr wichtige Grundlagen geschaffen, um die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regte zudem immer wieder an, unter Federführung der Stadt Landsberg den Um- bzw. Ausbau anzugehen. Auf jeden Fall erklärte der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – angeregte und initiierte Begehung mit Abgesandten des Eigentümers, des Landkreises Saalekreises etc. am 13.12.2023 weckte erste Hoffnungen, welche jedoch leider nicht in Erfüllung gingen. Unverständlich dabei ist, dass trotz der erfreulichen Zustimmung von Eigentümer und früherem Netzbetreiber der Landkreis Saalekreis wenig und die Stadt Landsberg gar kein Interesse zeigen.
Auf Grund dieser Tatsache hat nunmehr die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.02.2026 beschlossen, eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin zu bilden.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten gewinnen, welche sich ehrenamtlich bei der vorbereitenden Planung und Umsetzung des Umbaus der Trafostation Landsberg-Oppin zu einem Lebens- und Rückzugsraum für Tiere einbringen möchten. Die spätere Begleitung und Betreuung des anstrebenswerten Wohnturms für Tiere – wie zum Beispiel Fledermäuse, Eulen, Kriechtiere, Insekten und Spinnen – gehört ebenfalls zur Zielstellung einer zu bildenden Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin.

Google-Karte mit Standort der Trafostation Landsberg-Oppin – roter Kreis

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lädt nun alle Interessenten ein, in seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Trafostation Landsberg-Oppin mitzuwirken.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.02.2026

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Burgstetten genießt zudem den Status eines Archäologischen Kulturdenkmals mit der Bezeichnung „Obertägig sichtbare Struktur eines Bodendenkmals: Gipfelburg ‚Burgstetten'“

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=1f5c5e65-7041-44e9-9c5e-657041b4e92f

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 02. September 2025 für den Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 in die öffentliche Runde gegebene „zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf Seite 271in Verbindung mit der Auflistung auf Seite 266 „VI. Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex“ folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen.“, Zitat Ende

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006260

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006260/datei/1055889_1/1_LEP+online+final.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 131, 340 und 443 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006266

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006266/datei/1055900_1/Umweltbericht+zum+2.+LEP+Entwurf.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 war die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

https://www.web-conzept-mn.de/54637/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-stellungnahme-des-aha

In dem Zusammenhang hatten der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen aufgerufen, an folgender Exkursion teilzunehmen:

Samstag, den 31.01.2026, um 10.00 Uhr
Protestrundexkursion um Niemberg zum Burgstetten
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Erfreulicherweise nahmen an der Protestrundexkursion zeitweise der Ortsbürgermeister des Ortsteiles Brachstedt der Gemeinde Petersberg Heiko Rebsch sowie Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt und des Kreistages des Saalekreis teil.
Zu Beginn der Protestrundexkursion besprachen die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhaltes der 20,00 km langen Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschutzstreifen gekennzeichnet ist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschutzstreifen von jeweils mindestens 10,00 m Breite, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschutzstreifen als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Diese Gewässerschutzstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Auf dem Weg zum Burgstetten nahmen die Teilnehmenden der Exkursion verschiedene Gehölz- und Staudenflächen in Augenschein.
Vor dem Betreten des eigentlichen Burgstettengebietes wiesen Mitglieder des Burgstettenvereins zusammenfassend auf folgende Punkte und Fakten hin:

  • Abbaufläche ca. 52,00 ha
  • Gesamtflächeninanspruchnahme ca. 68,00 ha, was in etwa 92,00 Fußballfeldern entspricht. ► Schwerz derzeit ca. 31,00 ha
  • Laufzeit 45 – 48 Jahre
  • Nach Beendigung: nach etwa 165 Jahren Entstehung eines neuen Gewässers
  • Geplante Gewässerfläche ca. 34,00 ha.

In Anknüpfung der eingangs aufgeführten Darlegungen führen derartige Aktivitäten zu einer massiven Bedrohung und Zerstörung einzigartiger, standortgerechter, schützenswerter und geschützter Landschaften und Naturbestandteile mit einer besonderen Ausstattung an Fauna, Flora und Funga. Zudem leiden die Lebens- und Naherholungsmöglichkeiten der Menschen.
Daher bekräftigten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion, dass alles zu tun diese Umwelt, Natur und Landschaft zu schützen und zu erhalten und dabei vor zerstörerischen und bedrohlichen Aktivitäten aller Art zu bewahren. In dem Zusammenhang fordern sie daher die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, des Bundes, des Landes, aber auch des Saalekreises auf das Planungsverfahren sofort und ersatzlos zu stoppen.
Außerdem rufen sie die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Landsberg und des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg auf sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt dieser arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen einzusetzen. Der gleiche Appell richtet sich selbstverständlich ebenfalls an die beiden Bürgermeister Tobias Halfpap und Daniel Zwick.
Auf Grund der großen landschaftlichen und ökologischen Bedeutungen im Biotop- und Grünverbund, aber auch im Rahmen der regionalen Gesamtbetrachtung ist hier auch das Wort und Handeln der Menschen in der Stadt Halle (Saale) gefragt.
Ferner forderten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion ebenfalls den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.
Diese Mitteldeutsche Baustoffe GmbH agiert geschäftlich sehr eng mit der GP Günter Papenburg AG und der Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin zusammen.
Am Burgstetten nahmen die Teilnehmer der Protestrundexkursion zur Kenntnis, dass vom Burgstetten e.V. ausgelegte Gehölzteile, um das Befahren des Burgstetten zu verhindern, beiseite geräumt sind. Ferner war festzustellen, dass die Vermüllung entlang der Brachstedter Straße aus der Ortslage Niemberg heraus bis zum Burgstetten zugenommen hat. Ferner ist auch das ca. 09,00 ha große Gehölzstück nordwestlich des Burgstetten in der Ortslage Brachstedt der Gemeinde Petersberg davon betroffen.
Bei der Begehung am Rand des Feldgehölzes zwischen Burgstetten, Wurp und Hohen mit den angrenzenden Feldern und Wiesen bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestrundexkursion die Tatsache, dass immer wieder freiherumlaufende Hunde unterwegs sind. Dabei drohen Bodenbrutvogelarten wie der Feldlerche umfassende Gefahren. Ebenso die im Jahr 2019 erfolgten umfassenden Eingriffe in den Waldsaumenstreifen des Feldgehölzes sind noch deutlich zu erkennen.
Zudem gilt es gesamte Landschafts- und Naturräume – so auch zwischen Niemberg und Brachstedt – so zu schützen sowie arten- und strukturreich entwickeln zu lassen, dass beispielsweise das Rebhuhn wieder Lebens- und Rückzugsraum findet. Dazu sind arten- und strukturreiche Agrarlandschaften mit einem vielseitigen Kulturanbau sowie die Existenz von umfassenden und vernetzten Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten erforderlich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestrundexkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie der Ordnungsämter der Stadt Landsberg und der Gemeinde Petersberg. Gleiches gilt für das immer weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, welche als Standort für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter dien und somit sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen Niemberger Straße und Wurp zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Eschen geführt.
Ferner gilt es Wiesenbestände als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, schonend unregelmäßig und partiell zu mähen. Dabei gilt es Brutzeiten, Blühzeiten, Reife- und Aussaatzeiten zu beachten.

Ferner stellten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion fest, dass die Altsteinbrüche im Südostteil und Nordostteil des Gehölzes nordwestlich des Burgstetten insgesamt mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben, aber diesmal die Niederschläge seit Ende des Jahres 2023 zu einer gewissen Entspannung geführt haben. Nach Einschätzung der Anwesenden beträgt die Senkung des Wasserspiegels trotzdem einen Umfang von 01,00 m. Bei weiteren Senkungen des Wasserstandes oder gar Austrocknung ist mit massiven Einflüssen auf Fauna, Flora, Funga und Klima zu rechnen. Die Folge könnten Einbußen der Arten- und Strukturvielfalt sowie der ausgleichende Klimaausgleich durch Verringerung der Luftfeuchtigkeit sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regten zudem an, den Weg zwischen Burgstetten und Wurp – rot gekennzeichnet – wieder beidseitig mit Obstgehölzen zu bepflanzen.
Im Rahmen der Protestrundexkursion zählten die Teilnehmer am nördlichen Wegesrand 11 und am südlichen Wegesrand 7 Obstbäume. Somit sind insgesamt 18 Obstgehölze, vorrangig Pflaumen, übriggeblieben. Dabei kann man feststellen, dass bei einer Gesamtlänge des Weges im Umfang von 1.376,62 m eine Wiederbepflanzung auf einer Länge von 922,87 m möglich erscheint. Daraus ergibt sich bei einer zweireihigen Bepflanzung und einem Pflanzabstand von 10,00 m ein Bedarf von ca. 185 Obstgehölzen. Dabei gilt es nicht nur Pflaumen-, sondern auch Apfel-, Birnen- sowie Süßkirschensorten und nicht zuletzt Hasel- und Walnuss zu pflanzen.
Das gilt ebenfalls für eine ca. 1.020,00 m langen Abschnitt der Wegeverbindung zwischen dem Burgstetten und Brachstedt – grün gekennzeichnet – sowie ca. 233,78 m langen Verbindungsweg zwischen beiden Parallelwegen – blau gekennzeichnet -.
Der Gehölzbedarf berechnet sich folgendermaßen:
1.020,00 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 204 Gehölze
233,78 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 46,76, rund 47 Gehölze

Nun gilt es, dass sich die jeweiligen Flächeneigentümer sowie die Verantwortlichen im Landkreis Saalekreis sowie in der Gemeinde Petersberg dazu bekennen. Auf jeden Fall haben Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach bekräftigt, dass sie die öffentlichen Pflanzaktion nach Zustimmung der Flächeneigentümer und zuständigen Behörden sowie auf der Basis von öffentlicher und privater finanzieller Unterstützung im Rahmen von Freiwilligentagen umsetzen möchten. Gleiches ist bei der anschließenden Pflege zu sehen.

Im Anschluss an die Protestrundexkursion nahmen einige Teilnehmende der Veranstaltung von außen das Bahnhofsgebäude und das Bauwerk mit dem Namen Aktien-Malzfabrik Niemberg in Augenschein. Dabei war man sich einig, dass Zustand und Entwicklung beider Gebäude sehr besorgniserregend sind. Zudem sind beide Bauwerke Zeugnisse von Geschichte, Arbeit und menschlicher Entwicklung.
Daher gilt es wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung beider Gebäude zu erstellen. Dabei ist es vorstellbar das Bahnhofsgebäude zum Beispiel künftig als Ort für Gastronomie, Unterkunft und Information für Touristen sowie Ort für Veranstaltungen zu nutzen. Die Bahnstadt Planungsgesellschaft für Bahnhofsentwicklung mbH erklärt im Rahmen des Projektes „Bahnhofsprogramm Sachsen-Anhalt“, folgendes Zitat: „Handlungsbedarf besteht noch im Umgang mit dem ehemaligen Bahnhofsgebäude“. Daher der dringende Appell zusammen mit öffentlichen und privaten Partnern einen Weg zur öffentlichen Nutzung des Gebäudes zu suchen.

https://www.dbinfrago.com/web/bahnhoefe/leistungen/stationsnutzung/stationshalt/stationsausstattung/Niemberg-12676828

https://www.bahnhof.de/niemberg

https://bahnhofsprogramm.de/stationen/niemberg

Hinsichtlich des Bauwerkes mit dem Namen Aktien-Malzfabrik Niemberg sei darauf verwiesen, dass es einen Status als Baudenkmal genießt.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang

https://www.verlassenes.de/malzfabrik

https://www.patifakte.de/artefakte_landsberg.htm

https://www.picture-alliance.com/webseries/studentenprojekt-zu-lost-places-in-niemberg-w559556

Hier ist eine vielfältige gewerbliche und gemeinnützige Nutzung mit Werkstätten, als Museum und zur Lagerung, für den Tourismus und Ort der Begegnung, Versammlung und Meinungsbildung denkbar. Somit ergeht auch hier dringende Aufruf an Eigentümer sowie an die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreis Saalekreises und der Stadt Landsberg Aktivitäten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Nutzungskonzeption sowie der Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen.

Im Ergebnis der der Protestrundexkursion ist festzustellen, dass es dringend geboten den gesamten Landschafts- und Naturraum mit seinen geschützten und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen sowie Kulturgütern und Denkmalen nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln und dabei vor Zerstörungen und Vernichtung aller Art zu bewahren.

Auf jeden Fall gilt es in dem Zusammenhang verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2026

Fotos: Andreas Liste

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