Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen (Anhalt) einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2025/2026 laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2015 bis 2020 sehr gering bis gering.


Im Verhältnis dazu gilt es die Anzahl von Frost- und Eistagen sowie Sommer- und heißen Tagen zu betrachten


Dazu gilt es folgende Definitionen laut Deutschen Wetterdienst zu beachten, Zitate:
„Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (0 °C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums).
Die Anzahl der Frosttage ist somit größer oder gleich der Anzahl der Eistage, an denen durchgehend Frost vorherrscht….
Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (unter 0 °C) liegt, d.h. es herrscht durchgehend Frost.
Die Anzahl der Eistage ist somit eine Untermenge der Anzahl der Frosttage….
Ein Sommertag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C beträgt.
Die Menge der Sommertage enthält auch die Untermenge der Heißen Tage…..
Ein heißer Tag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur mindestens 30,0 °C beträgt.“, Zitate Ende
https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=100720&lv2=100652
https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=101162&lv2=101094
Bei den Sommer- und heißen Tagen fallen im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2026 neben dem Jahr 2018 insbesondere die Jahre 2016, 2019 sowie 2023 bis 2025 auf.
Um ein besseres Bild über die monatliche Aufteilung von Niederschlagsmengen sowie Sommer- und Frosttagen zu erhalten ist jedoch eine monatliche Betrachtung erforderlich:
Zusammengefasst zeichnet sich folgendes Bild im Verhältnis Niederschläge, Sommertage, heiße Tage sowie Frost- und Eistage ab:

Die Betrachtungen sind wichtig, um sich ein Bild über die klimatischen Entwicklungen im Stadtgebiet von Köthen (Anhalt) zu verschaffen, um so diese Einflussnahmen auf Umwelt, Natur und Landschaften einordnen zu können.
In dem Blickfeld ist es dringend geboten die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung von Natur, Landschaften und Umwelt in der Stadt Köthen (Anhalt) zu betrachten.
Daher gilt es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Zehringer Busch, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna, Flora und Funga, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische, vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept `Fasanerie Köthen`“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil.
Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!
Ferner hielt es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Im Rahmen einer Winterwanderung am 07.02.2026 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das deutlich winterlich geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist.
Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können.
Im Rahmen der nunmehrigen Exkursion am 07.02.2026 nahm die Exkursionsgruppe die im Rahmen der Exkursion am 08.02.2025 die im Norden und Nordosten der Fasanerie entdeckte massive Ausräumung und Zerstörung des Waldbestandes in Augenschein. Dabei traf es insbesondere den sukzessiven Gehölzunterwuchs, die Strauchschicht und – durch das Betreten und Befahren – die Feldschicht. Die Folgen des zerstörerischen Eingriffs sind weiterhin und erwartungsgemäß deutlich erkennbar.
Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen.
Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen.
Nach Auffassung der Mehrheit der Teilnehmenden an der Exkursion ist ein komplettes Versagen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde sowie der Stadt Köthen (Anhalt) mit der Oberbürgermeisterin Christina Buchheim an der Spitze der Verwaltung, als Eigentümerin der Fasanerie erkennbar.
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt in der Eigenschaft als Oberste bzw. Obere Naturschutzbehörde sowie den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) auf, diesem unverantwortlichen natur- und landschaftszerstörerischen Treiben sofort und unwiderruflich ein Ende zu setzen.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Mehrheit der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt), Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
Zum Abschluss der Exkursion wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mehrfach auf die Haftung „für waldtypische Gefahren“ hin, welche der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11 entschieden hat.
https://openjur.de/u/557172.html
In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 ist der entscheidende Tenor des Urteiles wie folgt zusammengefasst, Zitat:
„Nachden im Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland) ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“, Zitat Ende
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2012161.html
Siehe auch Randnummern 10 bis 13 des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11
Im Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG) § 22 Absätze 3 und 4 ist das „Betreten und Nutzen der freien Landschaft“ mit folgender Festlegung verbunden, Zitat:
„(3) Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat.
(4) Besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten eines Grundbesitzers werden nicht begründet.“, Zitat Ende
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WaldGST2016rahmen
Neben dem Grundsatzentscheidungscharakter des Urteils des Bundesgerichtes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11, findet der grundsätzliche Tenor der Entscheidung seinen Niederschlag in dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LwaldG vom 25.02.2016.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:
Samstag, den 06.06.2026, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden
Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 08.02.2026


























