AHA möchte Aktivitäten in der Region Schkopau, Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg verstärken

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat nunmehr seit mehreren Jahrzehnten umfassende Aktivitäten im Raum der Gemeinde Schkopau sowie in den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg entwickelt.
Auf Grund dieser Tatsache und Realität hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 05.05.2025 beschlossen seine bisherige Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ in Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ umzubenennen.
Somit möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls zum Ausdruck bringen, dass die besonderen Schwerpunkte der Aktivitäten seiner nunmehrigen Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ verstärkt und fortgesetzt die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Rischmühleninsel und für die Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna, die weitere Forcierung der konzeptionellen Bearbeitung der Klia und ihres näheren Umfeldes, der auen- und standorttypischen Sanierung des Geländes der früheren Papierfabrik, die Erarbeitung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fasanerie, die wiederholte Unterbreitung von Vorschlägen zur naturnahen Entwicklung des Göhlitzscher (Kreypauer) Holzes, des Hohndorfer Holzes unweit von Meuschau, der Saale-Elster-Luppe-Aue und des Naturschutzgebietes Untere Geiselaue einschließlich des Klyegrabens sowie des Lauchagebietes umfassen.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sein Engagement bei der Erfassung und Betreuung des Ellerbaches in Bad Dürrenberg und Umgebung zusammen mit interessierten Schülerinnen und Schülern wiederbeleben. Das im Jahre 2000 gemeinsam mit dem einstigen, im Sommer 2007 geschlossenen Novalis Gymnasium gestartete und von der heutigen Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstützte Projekt, war bisher ein sehr bedeutsames Vorhaben in Sachen Umweltbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lädt dazu ehrenamtliche Interessierte ein, die Wiederbelebung personell mit Leben zu erfüllen.
Dabei kommt den Mitgliedern der AHA-Regionalgruppe der umfassende Bestand an Literatur und Datenträger der UBM zu Gute.
Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) hat nunmehr seit dem 10.03.2007 ihren festen Platz am Standort der im Aufbau befindlichen Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, Weiße Mauer 33 gefunden. Seitdem sind beide Teile des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eng miteinander verbunden. Während die Auf- und Einarbeitung der umfassenden Bestände der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) ihre Fortsetzung findet, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – langjährige Aktivitäten im Gebiet der Städte Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg sowie im Gebiet der Gemeinde Schkopau entwickelt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auf jeden Fall weitere Interessenten einladen, an der Tätigkeit seiner Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ sowie an der Entwicklung und Betreuung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) mitzuwirken. Dabei spielen Alter, Geschlecht, Beruf, Qualifikation und Nationalität keine Rolle. Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Schkopau-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“ & Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.05.2025

Der AKUS wäre 42 Jahre geworden

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt – GNU -. Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz – AKUS – gab sich auf Grundlage dessen seinen ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestörter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letztendlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Begrünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wiederherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Konzeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Halles Berücksichtigung.
Der AKUS und sein Wirken veranlasste auch in Potsdam eine derartige Gruppe zu gründen. So entstand auf Grundlage der nunmehr langjährigen Erfahrungen des AKUS am 07.04.1988 die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz und Stadtökologie (später Stadtgestaltung), kurz ARGUS, welcher heute noch mit gleichem Namen als eingetragener Verein weiter existiert. Ein prominentes Mitglied war damals der spätere bzw. ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg Matthias Platzeck. Ferner nutzte der AKUS alle Möglichkeiten sich mit anderen entsprechenden GNU-Gruppen zu vernetzen. Dafür boten die Öko-Kirmes der IG Stadtökologie in Berlin-Köpenick, die Treffen beim ARGUS in Potsdam sowie nicht zuletzt die vom AKUS und dem Stadtvorstand Halle der GNU am 11.06.1989 im halleschen Heinrich-und-Thomas-Mann-Klub organisierte und durchgeführte Öko-Kirmes genügend Gelegenheiten.
Der AKUS hatte zeitweise sogar an die 40 Mitglieder, wovon alleine 12 Mitglieder zur Peißnitzgruppe gehörten. Innerhalb des AKUS entstanden bis zu seiner Selbstauflösung im Januar 1990 immer mehr Gruppen. Dazu gehörten zum Beispiel die Interessengemeinschaft (IG) Verkehrsökologie, die IG Müll und IG Öffentlichkeitsarbeit.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinderung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bildete. Die IG Verkehrsökologie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Um an das Wirken des vor 42 Jahren gegründeten AKUS zu erinnern und auch im Gedenken an den 22. Todestag des am 17.01.2003 gestorbenen Jürgen Bernt-Bärtl, findet am 28.05.2025 folgende Veranstaltung statt:

Wer noch mehr zu der Geschichte des AKUS und den gegenwärtigen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.05.2025

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 26.05.2025, findet mit dem 131., das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Das Treffen steht auch im Zeichen des 20. Gründungstages der Initiative „Pro Baum“, welche ursprünglich am 11.05.2005 erfolgte.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2025 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Im Rahmen ihres 131. Treffen am Montag, dem 26.05.2025, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zum Rossplatz und Riebeckplatz thematisieren.
Dabei ist geplant folgende Veranstaltung auszuwerten:

Tag des Baumes:
Donnerstag, den 24.04.2025, um 17.00 Uhr
Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes am 25.04.2024 zum Steintor und zum Rossplatz
Eine gemeinsame Exkursion mit Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Treffpunkt: Eingang Steintor-Varieté, Am Steintor 10, 06112 Halle (Saale)/Ecke Leipziger Straße
Dauer: ca. 3 Stunden

Ferner gilt es folgende gemeinsame Fahrradexkursionen mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. vorzubereiten:

A. Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Mittwoch, den 18.06.2025, um 17.00 Uhr
Protestfahrradexkursion
durch die Dölauer Heide und Lindbusch
Treffpunkt: Gaststätte Waldkater, Halle (Saale)

B. Initiative „Pro Baum“ und AHA führen gemeinsame Fahrradrundexkursion in Halles zentraler Saaleaue durch

Mittwoch, den 25.06.2025, um 17.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Steinmühle, entlang des Mühlgrabens, Franz-Schubert-Straße, Robert-Franz-Ring, von der Mansfelder Straße über Salinehalbinsel zur Hafenstaße, Sandanger, Gimritzer Park, NSG Peißnitznordspitze zur Ziegelwiese
Treffpunkt: Ecke Peißnitzstraße/Neuwerk
Dauer: ca. 3,5 Stunde

Die Initiative Pro Baum möchte zudem mit zahlreichen weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr folgende Veranstaltungen geplant.

Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

26.05.2025 – 30.06.2025 –
28.07.2025 – 25.08.2025 – 29.09.2025 –
27.10.2025 – 24.11.2025 – 15.12.2025

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 26.05.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 21.05.2025

AHA beteiligt sich am kommunalen Umwelttag in der Stadt Halle (Saale)

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nimmt in diesem Jahr am kommunalen Umwelttag in der Stadt Halle (Saale) teil, welcher am 24. Mai 2025 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf dem Marktplatz stattfindet.

https://halle.de/leben-in-halle/klimaschutz-und-umwelt/umweltprojekte/der-kommunale-umwelttag

Mit seiner Teilnahme verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Gelegenheit und Vorstellung mit der Bevölkerung zu Themen zum Umgang und zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften, zu eigenen Aktivitäten und Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung ins Gespräch zu kommen.
Dabei möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Erläuterungen zu den halleschen Auenlandschaften geben, bietet Möglichkeiten des Mikrospieren, des Erkennens von Vogelstimmen sowie kreative Aktivitäten – wie Kinderschminken – an.
In dem Zusammenhang ist ferner vorgesehen auf Veranstaltungen hinzuweisen, Stellungnahmen – zum Beispiel zum aktuellen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans des Landes Sachsen-Anhalt – Fortschreibung 2024 zu erläutern sowie Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Gehölzen im Stadtgebiet von Halle (Saale) darzustellen.

Daher lädt die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung und ihre Gäste recht herzlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist am Stand Nummer 12 auf dem halleschen Markt zwischen Leipziger Straße und Große Märkerstraße zu finden.

Wer noch mehr zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich auch an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender
Halle (Saale), den 21.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Werra unmittelbar unterhalb der Quelle zur Löschwasserentnahme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg sowie das 1.919,096 ha große Europäische Vogelschutzgebiet SPA 27 „Westliches Thüringer Schiefergebirge“ (DE 5432-401) zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Werra unmittelbar unterhalb der Quelle zur Löschwasserentnahme & Begehungsprotokoll & FFH-Vorprüfung & SPA-Vorprüfung & Landschaftspflegerischem Fachbeitrag

Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ hat unter Artikel 1 – Ziel u.a. folgende Kriterien festgelegt, Zitat:

Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,

Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,“, Zitat Ende

Unter Artikel 4 – Umweltziele, Absatz 1 sind u.a. folgende Regelungen enthalten, Zitat:

(1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes:

a) b e i O b e r f l ä c h e n g e w ä s s e r n:

i) die Mitgliedstaaten führen, vorbehaltlich der Anwendung der Absätze 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern;

ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;

iii) die Mitgliedstaaten schützen und verbessern alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhang V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen…“, Zitat Ende

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Im konkreten Fall ist keine Prüfung dieser Regelungen der obengenannten Richtlinie zu erkennen. Daher gilt es unter dem Gesichtspunkt den Gesamtbestand der Anlage zu prüfen und selbstverständlich den Bestand an Fauna und Flora zu berücksichtigen. Offenbar erfolgte ohnehin nur eine kurzzeitige Erfassungen, welche offenbar auf Beobachtungen vom 16.05.2023 beruhen und somit eine angemessene Beobachtung über mindestens eine Vegetationsperiode nicht erkennen lässt.
Insofern lässt sich die Ausstattung der Fauna und Flora nur bedingt einschätzen. Eine Erfassung der Funga ist nicht erkennbar.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf.pdf

https://www.bio.uni-frankfurt.de/43931487/forschung

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/minou.nowrousian/fungide.html

https://www.uni-marburg.de/de/forschung/spitzenfoerderung/loewe-projekte/ab_ipf.pdf

Insofern lässt sich ein entsprechender Bestand, ggf. schützenswerte Arten nicht einschätzen. Daher ist auch die FFH- und SPA-Prüfung als nicht vollständig anzusehen.

In dem Zusammenhang regt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das gesamte Quellgebiet der Werra an, um ordnungsgemäße und vollständige Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung des Gesamtgebietes erhalten zu können. Diese Dokumente müssen die entscheidende Grundlage für eine Beratung im Vorfeld von darauf beruhenden Entscheidungen bilden.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern der Stadt Schwarzatal, Ortslage Sitzendorf – Aktenzeichen TLUBN – 5070-52-4504/1

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch für Goldwaschungen und deren Auswirkungen und Folgen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

« Ältere Beiträge