Unterwegs mit dem AHA

Bekanntlich gehören Auenlandschaften zweifelsohne zu den arten- und strukturreichsten Bestandteilen von Umwelt, Natur und Landschaften unserer Erde.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit über 44 Jahren für deren Schutz und Erhalt sowie für eine naturnahe und sukzessive Entwicklung ein.
Dazu führt die gemeinnützige und ehrenamtliche, nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel Exkursionen und Arbeitseinsätze durch, erstellt Konzeptionen, Rahmenpläne, Stellungnahmen und Presseerklärungen, trägt die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie betreut an der Plankenlinie/Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau eine Streuobstwiese.
Der vorrangig in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie im Land Sachsen-Anhalt, aber auch noch vereinzelt in den Ländern Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktive Umwelt- und Naturschutzverein, sieht zudem einen umfassenden Bildungsauftrag. Im konkreten Fall dient dazu die Herausgabe eines Jahreskalenders für das Jahr 2025 unter der Überschrift „Unterwegs mit dem AHA“.
Die hervorragenden Fotos von Dietmar Hörner zeigen nicht nur Einblicke in eine sehr bedeutsame und schützenswerte Umwelt, Natur und Landschaft, sondern bilden ebenfalls sehr eindrucksvoll und beispielhaft die Exkursionsarbeit des AHA ab.
Nun möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einer hoffentlich breitgefächerten, vielseitigen und umfassend interessierten Öffentlichkeit den Kalender für einen Unkostenbeitrag in Höhe von 9,50 Euro plus gestaffelten Versandkosten ab 3,00 Euro anbieten.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.11.2024

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK- Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Nun möchte der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf, mit Zustimmung des halleschen Bürgermeisters und Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) Egbert Geier, mit dem Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung den halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 29.01.2025 dazu zu bewegen, zusammengefasst folgendes zu bestätigen, Zitat aus der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:

Planungsziele
Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetzt werden:

  • 3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf
  • TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
  • 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
  • 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
  • 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
  • 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee; sowie zusätzlich – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – laut Antragstellung vom 7. Mai 2019:
  • Errichtung eines Kletterturms verbunden mit einer Zip-Line im Nordwesten des Sees;
  • Zulässigkeit von Ferienhäusern und von Caravanstellplätzen auch nördlich des Krienitzweges in dem Bereich, der sich zwischen den Erholungsgärten und dem Rundweg um den See befindet.“, Zitat Ende

Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:

Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt.
Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:

  • mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
  • am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
  • Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstück 994 Teilfläche

Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt.
Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21358

http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29671&voselect=21358

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf am 29.01.2025 der „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/RahmenplanKonzeptionHufeisensee.pdf

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.
Im Rahmen folgender Fahrradexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. auch auf das Thema Schutz und Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes Hufeisensee und Reide eingehen:

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.01.2025

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nachffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führten am Samstag, den 21.12.2024 der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Nunmehr ist vorgesehen mit einer Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, den 25.01.2025 durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch den Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau aufzuzeigen.
Dazu dient die Inaugenscheinnahme eines Gipssteinbruches, um sich einen Eindruck zu verschaffen, was so ein Abbaubereich mit Umwelt, Natur und Landschaft anrichtet. Ferner gilt es dabei im Blick zu haben, dass Zitat, „Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG …“2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG“ beantragte. …Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen.“, Zitat Ende

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8988D42A967F18B8C883B20AC01A8029?docuuid=DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02

Dabei ist vorgesehen ein Gesamtbergwerksfeld von 315,5 ha zu schaffen, worin u.a. ein abgebauter Bereich von ca. 56,00 ha eingebunden ist. Die Flächenzahl entspricht in etwa dem am 24.09.1990 der Treuhandanstalt gemäß der „Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum“ für die Bodenschätze Gips und Anhydrit übertragenen ca. 315,00 ha großen Bergwerkseigentum Rottleberode/Alter Stolberg.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/122/1712229.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/2022.03.10%20Erg%C3%A4nzungsunterlage%20RBP%20Knauf.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/01_RBP_Rottleberode.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/Anlage%20A1.2_Antragsfl%E2%80%9Echen.pdf

https://knauf.com/de-DE/weitere-knauf-unternehmen/knauf-integral/knauf-integral-kontakt/werke

Dabei sind unmittelbar mehr oder minder direkt im Freistaat Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt folgende Schutzgebiete betroffen.

A. Freistaat Thüringen

  • Naturpark Südharz – 267,00 km²
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 623,30 ha
  • FFH-Gebiet Nr. 8 „NSG Alter Stolberg“ – 633,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA001 „Südharz – 2.409,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA 02 „Südharzer Gipskarst“ – 2.872,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Südharz“ – 11.486 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 4.323,00 ha

https://naturpark-suedharz.de

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-S%C3%BCdharzNatPVTHrahmen

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-003-alter-stolberg

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_003_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Alter_Stolberg.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nsg-alter-stolberg

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh8-map

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/spa-nr-01-suedharz

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_01_AB_RANA_MonitBericht_20180831_angepasst_chr.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-02-suedharzer-gipskarst

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_005_spa_02_MaP_AB.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

B. Land Sachsen-Anhalt

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – 30.034,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Heimkehle“ – ca. 66,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“ – ca. 28,00 ha
  • FFH-Gebiet “Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz “ (EU-Code: DE 4431-302, Landescode: FFH0100) – ca. 85,00 ha
  • FFH-Gebiet “Thyra im Südharz“ (EU-Code: DE 4431-304, Landescode: FFH0121) – „Das Gebiet besteht aus linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/gipskarstlandschaft-heimkehle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/naturschutzgebiet-alter-stolberg-sachsen-anhalt-und-grasburger-wiesen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/alter-stolberg-und-heimkehle-im-suedharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/thyra-im-suedharz-.html

Somit verdeutlicht sich die vielfältige Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, welche durch den bereits erfolgten Gipsabbau schon massiv Schaden genommen hat. Eine massive Ausdehnung verstärkt und erweitert die Zerstörung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes.
Der Verlauf der betroffenen ca. 20,00 km langen Thyra und ihres Nebengewässers des etwa 16,00 km langen Krebsbaches verdeutlichen zudem den Biotop- und Grünverbund zur Helme und ihrer Aue sowie letztendlich zu Unstrut und Saale.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/Saale_gesamt_web.pdf

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL11_gesamt_web.pdf

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 15,5 km lange Leine, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

Im Blickfeld der Bedeutung des Gesamtgebietes und der Bedrohung durch bergbauliche Aktivitäten besteht die Möglichkeit die Petition „Kein Abbaggern unserer Naturschutzgebiete! GRIPS STATT GIPS!“ zu unterstützen.

https://innn.it/stoppt-den-geplanten-gipsabbau-rettet-die-sudharzer-karstlandschaft

Um den großräumigen Überblick, die Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit sowie die umfassende und massive Bedrohung des länderübergreifenden Gesamtraumes darzustellen dient folgende Veranstaltung:

Samstag, den 25.01.2025, um 09.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung von
Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V., der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbauund Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der kombinierten gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 25.01.2025 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.01.2025

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen !

Der 11,00 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 11,60 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ das ca. 23,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=1364&idcat=58&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

Ferner gehören die obengenannten schützenswerten und geschützten halleschen Saaleauenlandschaften zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung.
Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern.
Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der AHA ruft somit Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 18.01.2025, teilzunehmen.
Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha.
Der AHA bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2025

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 ist, nunmehr 11 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Januar 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 18.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftli­che Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 25.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.11.2024

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz-, Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/amtsblatt_nr._27_22.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Blickwinkel betrachtet fand folgende Exkursion statt:

Samstag, den 11.01., um 10.00 Uhr
Neujahresrundwanderung von Teutschethal zum Würdebach
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal
Route: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost, Würdebach, Steinkistengrab in Köchstedt, Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt, Querung des Würdebaches, Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treffpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Zu dieser Exkursion fanden sich erfreulicherweise Mitglieder, Freunde und Gäste der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., der NaturFreunde Deutschlands e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein. Ferner nahmen ebenfalls dankenderweise das Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt Kerstin Eisenreich (DIE LINKE), Sprecherin für Energie-, Agrar- und Verbraucherschutzpolitik, Strukturwandel und ländliche Räume sowie der Bürgermeister der Gemeinde Teutschenthal Tilo Eigendorf daran teil.

Die erste Station war das von dem Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis westlich Am Gewerbepark Ost II errichtete Regenrückhaltebecken an der Aue des Würdebaches. Wichtige Beratungspunkte waren die Notwendigkeit des voranschreitenden Verbrauches des Bodens und des damit verbundenen oberflächigen Abflusses von Niederschlagswassers. Dabei ist es dringend geboten, dass nach den besonders niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2023 der Boden besser Wasser aufnehmen kann. Daher ist es auch in der Gemeinde Teutschenthal dringend geboten, dass nicht nur kein weiterer Verbrauch bzw. Versiegelung von Boden erfolgt, sondern Entsiegelungen durch Rückbaumaßnahmen stattfinden.
Ferner verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Fehlen bzw. Verlust wertvoller Gehölzgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Bereich der Gemeinde Teutschenthal auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Im Bereich des Würdebaches gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Erläuterungen zu dem Fließgewässer:

Der Würdebach hat sein Quellgebiet bei Dornstedt und fließt durch die Gemeinde Teutschenthal, Ortsteile Steuden und Teutschenthal sowie die Gemeinde Salzatal, Ortsteil Bennstedt bis zur Mündung in die Salza in Ortsteil Köllme eine Gesamtlänge von etwa 16,00 km. Als Gewässer 2. Ordnung liegt das Fließgewässer in der Verantwortung des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“.
Oberhalb von Teutschenthal ist der Würdebach in den Sommermonaten meist ausgetrocknet und verkrautet. Zum Ortseingang Teutschenthal hin ab Einmündung des Etzdorfer Grabens erhöht sich der Wasserbestand des Würdebaches. Mit Durchfluss durch Teutschenthal verschlechtert sich die Gewässergüte zunehmend, was auf Abwassereinleitungen zurückzuführen und geruchlich deutlich wahrnehmbar ist sowie zu den mächtigen Faulschlammablagerungen in der Gewässersohle geführt hat. Ferner belastet das Gewässer Müllablagerungen im Sohlbereich, welches in Teutschenthal besonders in Erscheinung tritt. Dies schlägt sich auch in den biologischen Gewässergüteklassen nieder. So liegt oberhalb Teutschenthal noch eine Güteklasse von II-III (kritisch belastet) vor, so verlässt der Würdebach Teutschenthal mit einer Gewässergüteklasse III-IV (sehr stark verschmutzt). Im Bereich Teutschenthal-Köchstedt existiert eine hohe Salzbelastung. Zudem behindern Ufer- und teilweise Sohlenverbauungen in der Ortslage Teutschenthal eine völlige Entfaltung des Würdebaches. Andrerseits stellen sich z.B. der Mündungsbereich des Etzdorfer Baches, Bereiche innerhalb des Schlossparkes in Teutschenthal und der Abschnitt unterhalb Teutschenthal bis zur Mündung in die Salza in Zappendorf, Ortsteil Köllme wesentlich strukturreicher dar. Der Gewässerverlauf ist weitgehend gehölzfrei.
Während der Würdebach erfreulicherweise in großen Abschnitten im Exkursionsgebiet bis 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen aufweist, müssen erst jüngst Gewässerunterhaltungsmaßnahmen stattgefunden haben, welche den begradigten Zustand des Fließgewässers nicht verändern, sondern bekräftigen. Dabei sind unbedingt Mäandrierungen zu initiieren, um das Fließgewässer strukturell zu beleben. Somit kann sich ein arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für eine reichhaltige Fauna, Flora und Funga entwickeln. Zudem verstärkt das die Funktion als Biotop- und Grünverbundraum.
Bereits am 08.04.2002 beschloss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Salza, die Laweke und den Würdebach“, welcher leider noch immer nicht seine Wirkung entfaltet hat.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/RahmenplanKonzeptionSalzaLawekeWuerdebach1.pdf

Im Bereich der von der und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte erläuterten Mitglieder Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. folgende Ausgangssituation:
Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat:
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern.
Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal.
Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der Gemarkung Teutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollen vorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende
Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.

https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Bienenfresser

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt daher alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.

https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=6b0efdea-818f-413f-99aa-16a4c5f10acf&species_organismGroup=V%C3%B6gel&q=Uferschwalbe

Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.

https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php

http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm

https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html

Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine Ausweitung auf nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha große Bereiche des einstigen Standortes der Roten Armee, welche im Jahre 1991 ihre Präsenz beendete, lässt arten- und strukturreiche sowie vielfältige Natur- und Landschaftsbereiche entstehen.

https://www.patifakte.de/artefakte_teutschenthal.htm

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den aus sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen sie Resten von Obstbäumen bestehende Altmilitärstandort zu schützen und zu erhalten. Eingriffe jeglicher Art sind unbedingt zu unterlassen. Hinsichtlich der Reste der Obstwiese schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, ob Pflegemaßnahmen ratsam und sinnvoll erscheinen. Das ist auch nach Gesichtspunkten der Sicherheit zu beurteilen, da am Standort noch mit Altlasten und Munitionsresten aller Art zu rechnen sind.
Im Interesse einer dringenden dezentralen Nutzung von Gebäudeflächen für Solaranlagen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Überprüfung des 2011 errichteten Solarpark Teutschenthal im ehemaligen Militärgelände der Roten Armee für erforderlich. Der nach eigenen Messungen ca. 150.683,01 m² = 15,07 ha große Solarpark befindet sich in unmittelbarer südöstlicher Nachbarschaft zu dem nach eigenen Bemessungen ca. 98.696,93 m² = 9,87 ha großen vielfältigen sukzessiven Bestand aus Gehölzen, Stauden und Wiesen.

https://www.gls-beteiligung.de/referenzen/projektarchiv/solarpark-teutschenthal

Zusammen mit der noch betriebenen Kiesabbaustätte lässt sich perspektivisch ein arten- und strukturreichen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln, welcher das Gemeindegebiet von Teutschenthal auch optisch aufwertet sowie ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Grün- und Biotopverbundes sein kann. Besonders zu betonen ist auch die Bedeutung und Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer vielfältigen Fauna, Flora und Funga.

Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark

Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.

Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.

Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang eines nach eigenen Messungen ca. 350,22 m langen Teilstück des Weges, südwestlich parallel zum Würdebach zwischen Baustoffwerk und Eisenbahnstrecke eine beidseitig eine zweireihige Obstbaumallee zu pflanzen. Bei einem Pflanzabstand von jeweils 10,00 m ist in einer Reihe 35,00 und bei zwei Reihen eine Pflanzung von 70,00 Obstgehölzen möglich. Als Obstarten kommen Apfel, Birne, Süßkirsche, Pflaume, Mirabelle, Pfirsich, Aprikose, Quitte, Schwarz- und Walnuss sowie Gemeine Hasel in Frage. Somit erfolgt eine ökologische, landschaftliche und optische Aufwertung des Weges. Zudem leistet das Vorhaben einen Beitrag zu Gesundheit, Erholung und Umweltbildung.
Es empfiehlt sich Pflanzung und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen vorzunehmen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Weinrot: Wegabschnitt für zweireihige Obstbaumallee

Nunmehr ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Landkreis Saalekreis, die Gemeinde Teutschenthal sowie die Agrarflächennutzenden dem Vorhaben zuzustimmen und daran mitzuarbeiten.
Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.01.2025

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält eine nachhaltige Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe und Saale dringend geboten

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete, ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich für den Schutz, Erhalt und einer darauf aufbauenden Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften sowie der angrenzenden Gebiete und Landschaften ein. Dem dienen auch immer wieder durchgeführte Fahrradexkursionen durch die Auen von Elbe und Saale sowie der angrenzenden Agrarlandschaft von Calbe (Saale) Ost bis zur Einmündung der Saale in die Elbe.
Das Gebiet der Elbe-Saale-Aue im Raum der Städte Calbe (Saale) und Barby (Elbe) ist vom1.094,00 km langen Strom Elbe und dem insgesamt 413,00 km langen Fluss Saale sowie ihren Auenlandschaften mit Auenwäldern, Wiesen, Fließ- und Standgewässern sowie darin eingebetteten Agrarlandschaften und Kiesabbaubereichen geprägt. Zudem existieren umfassende Wohngebiete.
Das nunmehrige Seengebiet im Bereich Grube Alfred zeugt nunmehr von dem ebengenannten Zusammenhang im Gebiet der Elbe-Saale-Aue. Zudem drückt dieses Gebiet die dringende Notwendigkeit der Beendigung der Tagebautätigkeiten im Zusammenhang mit dem Abbau von Braunkohle und Kies im mitteldeutschen Raum aus Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es flächendeckend wissenschaftlich Möglichkeiten zu entwickeln, wie die vernässten Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen als ökologisch wertvolle Refugien und zur Verdunstung von Wasser dienen können. Womöglich eingebettet in bestehende und noch zu entwickelnde Flurholzstreifen und -inseln, Seen- und Fließgewässergebieten dienen sie als Lebens- und Rückzugsräume sowie Biotopverbundräume. Eine Umkehr zu einem vielfältigeren Ackerbau trägt zudem dazu bei, dass die zunehmend verfestigten Böden wieder mehr mit Humus ausgestattet sind und so aufgelockert mehr Wasser pflanzenverfügbar speichern können. Damit verbunden verringert sich erheblich die Gefahr der Bodenerosion, wo abgeschwemmte Bodenbestandteile inklusive der eingebrachten zusätzlichen Nährstoffe und Pestizide die Vorfluter verstopfen und verkrauten lassen. In dem Zusammenhang regen die Exkursionsteilnehmer an zu prüfen, ein wissenschaftlich fundiertes Fließgewässerkonzept mit dem Ziel zu entwickeln, Standorte einstiger Vorfluter zu ermitteln und Möglichkeiten der Wiederherstellung zu prüfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist aber auch darauf hin, dass die wissenschaftlichen Prognosen von einer zukünftigen klimatischen Entwicklung von weniger, aber heftigeren Niederschlägen und längeren Trockenperioden ausgehen.
Eng damit verbunden hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Rückgabe der Altauen an die Flüsse Elbe sowie Saale und einer damit verbundenen Wiederausweitung der Hochwasserausbreitungsflächen für dringend geboten. Mit der Wiederherstellung alter Funktionen der Altaue als Ausbreitungsraum von Hochwasser ist die Verringerung der Höhe und damit der Wucht der Hochwasserwelle, aber auch eine für Auenwälder und Auenwiesen lebenswichtige Durchströmung mit Schlick und organischem Schwemmgut angereichertem Wasser verbunden. Genau dies macht die Arten- und Strukturvielfalt von Fluss- und Auenlandschaften aus.
Das letzte starke Hochwasser im Juni 2013 hatte beispielsweise in Tornitz gezeigt, dass Qualmwasser von den Ackerflächen auf den Ort zuströmte und die bestehenden Saaledeiche den Abfluss behinderten, während das Hochwasser vor den Wasserbauwerken bereits abfloss. Von daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder u.a. ein nach Flusssystemen geordnete, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen im Umgang mit dem Hochwasser und dazu die Verantwortlichkeiten entsprechend auszurichten. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zu DDR-Zeiten zuerst 7 und dann später 5 Wasserwirtschaftsdirektionen nach Flusssystemen geordnet, die Verantwortungen wahrnahmen.
Eng damit verbunden vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt und verstärkt die Ansicht, dass eine Errichtung eines sogenannten Schleusenkanals Tornitz, was eine klare Ausbaumaßnahme der Saale darstellt, eine weitere erschreckende Ignoranz der klaren Fakten und Tatsachen in Sachen Ökonomie, Ökologie und Klimaschutz zum Ausdruck bringt.
Das immer noch im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltene ca. 7,5 km lange Vorhaben „W 32 Bau eines Saalekanals bei Tornitz“

https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w32/w32.html

soll eine garantierte Tiefe von 3,00 m haben, während die Elbe nur eine garantierte Tiefe von 1,40 m aufweist. Somit ist der nachfolgende Ausbau der Elbe vorprogrammiert, da ansonsten die 1.000 bis 1.350 Tonnen-Schiffe diesen Fluss nicht befahren können. So hat laut Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg in den Jahren 1990 bis 2007 die Elbe durchschnittlich nur an 111 Tagen die erforderliche Fahrrinnentiefe von 2,50 m erreicht. In den Jahren zwischen 1997 und 2012 waren zwischen Saalemündung und Magdeburg 135 Tage und zwischen Tschechischer Republik und Saalemündung waren nur 125 Tage zu verzeichnen. Darüber hinaus wäre auch die Saale zwischen Halle (Saale) und Calbe (Saale) für Begegnungen zu schmal, so dass zumindestens in gewissen Abständen Ausweichstellen und am halleschen Hafen eine Wendestelle zu bauen sind. Außerdem baut in der Bundesrepublik keiner mehr 1.000 und 1.350 t-Schiffe, sondern stattdessen 2.500 t-Schiffe, welche eine garantierte ganzjährige Tiefe von 3,00-4,00 m benötigen. Darüber hinaus gibt es auch ein hydrologisches Problem. Zwar nimmt die Saale mit einem mittleren Abfluss von 115 m³/s zusammen mit der Havel Platz 2 hinter der Moldau als wasserreichster Nebenfluss ein, jedoch durchquert sie ein umfassendes Gebiet im Regenschatten des Harzes. Dieses Gebiet ist von einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge in Höhe von 450 mm gekennzeichnet. Klimaprognosen für den mitteldeutschen Raum lassen eine weitere Verringerung der Niederschlagsmengen auf ca. 300 mm erwarten. Somit ist es als problematisch zu sehen, wie die Saale den eigentlichen Lauf und einen ca. 7 km langen und ca. 3 m tiefen Kanal zusätzlich mit Wasser speisen soll.
Des Weiteren gehen weiterhin wertvoller Ackerboden verloren. Schon jetzt sind von 33.000 Hektar großen Acker-Wirtschaftsflächen des früheren Landkreises Schönebeck 9.000 Hektar „bergbaurechtlich“ verkauft. Ein Saale-Elbe-Kanal trägt zur Verschärfung dieser Situation bei.
Daran ändert, nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, auch eine einst vom Schönebecker Diplom-Ingenieur Christian Jung vor etwa zwölf Jahren ins Gespräch gebrachte Abkürzung über die Kiesseen zwischen Calbe (Saale) und Barby (Elbe) nichts. Hier besteht sogar noch die Gefahr, dass die Kiesseen durch Eintrag von Auenschlick und Nährstoffen zusehend an Wasserqualität verlieren und verlanden könnten. Dem müsste man mit umfassenden und sehr kostenintensiven Ausbaggerungen begegnen. Auf Grund der Tatsache, dass Saaleschlamm noch immer sehr stark schwermetallbelastet ist, wäre dieser als Sondermüll zu behandeln und könnte nicht einfach im offenen Gelände gelagert oder gar auf Flächen aller Art ausgebracht werden.
Und das Ganze soll ja dann bis zu 150 Millionen Euro kosten. Nur immer wieder neue Gutachten und deren Auswertung erhöhen nur noch die Kosten, so dass man bestimmt bald von mehr als 200 Millionen Euro Kosten sprechen muss.

Dabei sind alle diese Tatsachen nun schon oft genug begutachtet worden und somit umfassend und ausreichend bekannt. Sie lassen wenig umweltverträgliches an der Form des Ausbaus und der Saaleschifffahrt erkennen. Außerdem haben z.B. der hallesche Wirtschaftsprofessor Zabel im Jahre 2008 und die einst vom Bundesverkehrsministerium im Auftrag gegebene Studie der Planco Consulting GmbH nachgewiesen, dass ein Saaleseitenkanal wirtschaftlich betrachtet, vollkommen überflüssig erscheint. Bereits die Prognosen der Planco-Studie von 230.000 bis 560.000 Tonnen Transportgut im Jahr erscheinen, angesichts der bisherigen Flaute im Schifffahrtsverkehr auf Elbe und Saale, sehr hoch gegriffen. Wenn selbst, die offenbar mit der heißen Nadel gestrickte Studie der vom Verkehrsministerium Sachsen-Anhalts beauftragten Dresdner Firma LUB Consulting mit utopischen 1,5 Millionen Tonnen jährlich zum Tragen kämen, ergäbe dies (Zabel 2008) immer noch eine Subventionshöhe von 18,18 Euro/t. Das entspreche bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr eine jährliche Subvention in Höhe von 28.200.000 Euro an Steuergeldern.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/Saaleausbau-Zabel-endgueltige-Fassung14.05.2008-1.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/Hesselbarth-Praesentation-Saale-KanalbeiAHA040808-2.pdf

Ebenfalls meinte das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ bereits mit Presseerklärung vom 17.06.2008, dass die „Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der Saale immer noch fraglich“ ist.

https://idw-online.de/de/news265812

Somit ist weiterhin weder eine ökonomische, noch eine ökologische Basis für ein derartiges Vorhaben gegeben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es weiterhin für dringend geboten die Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Zudem gilt es die wertvolle, arten- und strukturreiche Natur und Landschaft für eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft sowie einen gleichgearteten Tourismus zu nutzen, um hier ernsthaft gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten das Vorhaben Saale-Elbe-Kanal nun endlich sowie endgültig zu stoppen und nicht weiter unnütz Steuermittel und personelle Ressourcen dafür einzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht es daher nur folgerichtig, wenn der Bundesregierung das Vorhaben Saaleseitenkanal aus dem Bundesverkehrswegeplan durch Bundestag und Bundesrat streichen lässt. Ferner wäre es dringend erforderlich, dass Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit der entsprechenden Änderung des Bundesverkehrswegeplans mit dem endgültigen Absehen von den Planungen für den ökologisch unverträglichen und ökonomisch unsinnigen Saaleseitenkanal und in der damit zu beendenden verbundenen weiteren diesbezüglichen Verschwendung von Steuermitteln, alternative Wirtschafts- und Verkehrsvorhaben befördert. Dazu gehören z.B. Regionalisierungen von Wirtschaftskreisläufen sowie Beförderung des Schienenverkehrs.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr verstärkt Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnaheren bis naturnahen Entwicklung der Elbe-Saale-Aue u.a. eingebunden in den Gesamtverlauf von Elbe, Saale und Mulde zu ergreifen. Im Rahmen einer länder- und raumübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es daher Ziele und Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Wiederanbindung der Altaue an die Flusssysteme, eine Wiederausweitung von Auenwäldern und -wiesen, Wiederanbindung an alte Flussverläufe, eine arten- und strukturreiche Agrarentwicklung, den Erhalt und die Entwicklung bestehender und neuer Biotop- und Grünverbundräume, Reduzierung von Verkehren und Stärkung öffentlicher Nahverkehre, eine dem angepasste Wohnqualität sowie damit abgestimmtem Tourismus und abgestimmter Naherholung enthält.
Als Basis kann die Tatsache dienen, dass das Gesamtgebiet Bestandteil zahlreicher Schutzgebiete wie des ca. 282.250,00 ha großen, Ende des Jahres 1997 von der UNESCO anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“, des Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, welches sich aus dem 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ und dem 125.510,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“ zusammensetzt, des 538,00 ha großen Natura 200 Gebietes „Saaleaue bei Groß Rosenburg (FFH0053)“, des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001)“, des 43.000,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Elbe“ sowie des 8.507,00 ha großen Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ ist.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/biosphaerenreservat

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saaleaue-bei-gross-rosenburg-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg23-lsg51

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

Hier ist auch einzubinden, wie künftig die Angel- und Fischereitätigkeit in der Elbe-Saale-Aue aussehen soll.
Nunmehr beabsichtigen der Salzlandkreis und die Stadt Barby (Elbe) eine offenbar 275,00 Meter lange, drei Meter breite und 30,00 Meter hohe „Schrägseilbrücke für Fußgänger und Radfahrer, die der Salzlandkreis bis 2025 bei Groß Rosenburg über die Saale“ zu bauen und damit noch im Jahr 2025 zu beginnen. Entworfen hat sie im Jahr 2022 Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek von der Werner Sobek AG.
Die Kosten für den Bau sollen bei rund sechs Millionen Euro liegen. Die Förderung des Vorhabens erfolgt zu 100 Prozent aus dem Bundesprogramm „Radverkehr und Klimaschutz“.

https://www.salzlandkreis.de/aktuelles/news/2022-1/2022-06-15_presse

https://www.salzlandkreis.de/aktuelles/news/2024-1/2024-01-12-saale-bruecke_gross_rosenburg

https://www.wernersobek.com/de/projekte/saalebruecke

https://www.wernersobek.com/de/personen/werner-sobek

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt das einen massiven Eingriff in den besonders und vielfältig schützenswerten sowie europäisch und national geschützten Natur- und Landschaftsraum der Elbe-Saale-Aue dar. Diese Auen- und Flusslandschaft bildet einen sehr arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Überflutungsraum für Elbe und Saale, Raum und Korridor für Kalt- und Frischluftentstehung sowie einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – existieren ausreichend Möglichkeiten Elbe und Saale zu überqueren. Daher sind öffentlich, mit Steuermittel finanzierte bauliche Versiegelungs- und Zerschneidungsmaßnahmen in dieser massiv schützenswerten und vielfältig geschützten Umwelt, Natur und Landschaft, wie die angedachte Schrägseilbrücke über die Saale in der Stadt Barby (Elbe), ungeeignet was zu nachhaltigen Entwicklungen zum Fahrradverkehr und Klimaschutz beizutragen. Diese Baumaßnahme verschärft eher die Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie schränkt Hochwasserräume ein. Zudem stört eine derartige Baumaßnahme das Landschaftsbild der Elbe-Saale-Aue.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf

fordert daher alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen im Bund, im Land Sachsen-Anhalt, im Salzlandkreis und in der Stadt Barby (Elbe) auf, alles zu tun, um die Elbe-Saale-Aue mit ihren arten- und strukturreichen sowie schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturräumen allumfassend vor allen störenden und zerstörenden Eingriffen aller Art zu bewahren und zu sichern. Daher gilt es das mit Steuermitteln finanzierte Brückenbauprojekt sofort und unwiderruflich zu stoppen!
Im Interesse der Mitwirkung und der Schaffung einer Plattform für Interessenten möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ehrenamtliche Regionalgruppe Elbe-Saale-Aue bilden, welche Interessenten die Möglichkeit bietet an den komplexen Themen ökologischer und hydrologischer Art mitzuwirken.
Wer Interesse hat wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA :

ArbeitskreisHallescheAuenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.01.2024

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