Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der 245,40 bzw. 257.00 langen Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nunmehr seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Weiße Elster zu intensivieren. Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten. Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus, bestehende Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna, Flora und Funga sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Grundsätzlich ist das Vorhaben zu begrüßen. Besonders wenn es darum geht zwar einen künstlichen Verlauf von Verrohrung auf offenen Abfluss umzustellen. Wie bereits in den Planungsunterlagen festgestellt befindet sich der Teil der Weißen Elster in den beiden Natura 2000 – Gebieten FFH-Gebiet 147 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (DE 5238-303) und SPA 42 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (DE 5238-303). Somit sind die entsprechenden Bestimmungen zu beachten.
Gleiches trifft für die Einhaltung und Beachtung der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere die Artikel 1, 2 und 4
Im Zusammenhang mit der Maßnahme hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für sehr wichtig folgende Gesichtspunkte zu beachten:
Der Verlauf ist so vorzunehmen, dass keine einzige Baumfällungen erfolgen müssen.
Die Beschaffenheit des geöffneten Zuflusses Wasserkraftanlage Rüßdorf ist so vorzubereiten, dass naturnahere Formen in Sohle und Uferbereichen zum Tragen kommen. Das bedeutet u.a. keine Verwendung von Beton oder ähnlichen Material, welches für Versiegelungen sorgt. Steine sollten aus unkontaminierten Beständen stammen.
Die Ufer sind nicht zu steil zu gestalten, damit Tiere das nunmehrige offene Gewässer ohne fremde Hilfe verlassen können und somit nicht in Ertrinkungsgefahr und unnötigen Stresssituationen geraten.
An den Ufern ist weitgehend eine sukzessive Mischentwicklung aus Gehölzen, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen, um mit der Maßnahme zudem die Arten- und Strukturvielfalt zu verbessern.
Das Altwehr ist weitgehend so zu beseitigen, dass die Durchlässigkeit der Weißen Elster eine Verbesserung erfährt, aber der Wasserzufluss zur Wasserkraftanlage Rüßdorf erhalten bleibt.
Die Bestände an Fauna, Flora und Funga sowie die Beschaffenheit von Wasser, Boden und auch Luft gilt es dauerhaft zu kartieren, zu untersuchen und zu dokumentieren, um die Entwicklung des umstrukturierten Gebietes einer regelmäßigen Überwachung zu unterziehen.
Die vorliegenden Planungen gilt es um die obengenannten Vorschläge anzupassen. Dies dient der Anpassung der Planungen auf eine Entwicklung der Weißen Elster, welche die Erfordernisse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt.
Die Region zwischen der Stadt Burg im Landkreis Jerichower Land und der sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg sind sehr stark durch den insgesamt 1.094 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Alleine das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung. Im Biosphärenreservat „Mittelelbe“ gelegen, drücken insbesondere das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“, die drei Landschaftsschutzgebiete „Barleber-Jersleber See und Elbniederung“, „Zuwachs – Külzauer Forst“ bzw. „Umflutehle-Külzauer Forst“ und „Mittlere Elbe“ sowie die vier Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH_0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Magdeburg“, FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg, FFH-Gebiet 0050_LSA_Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg und FFH-Gebiet LSA Sülzetal bei Süllorf die umfassende, zum Teil territorial übergreifende Schutzwürdigkeit der Elbe und ihrer Aue aus.
Jedoch ist insbesondere im Bereich der Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen. Bei einer Fahrradexkursion von Mitgliedern der vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, gemeinnützigen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 07.06.2025, entlang der Elbe zwischen den Städten Burg und Magdeburg mit Aufenthalten u.a. am Mündungsbereich der Beeke in den Elbe-Havel-Kanal, den Elbe-Havel-Kanal, an der Schleuse Hohenwarthe, auf der Kanalbrücke Magdeburg, in den Gebieten der Gemeinde Möster und der Stadt Wolmirstedt, am Mündungsbereich der Ehle, verschiedener und vielfältiger Altverläufe der Elbe, dem Gesamtgebiet der Auen von Elbe und Polstrine im Großgebiet des Biederitzer Busches sowie an der Alten Elbe in der sachsen-anhaltinischen Landeshauptstadt Magdeburg verdeutlichte erneut die umfassende Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen und zu erhalten gilt. Die etwa sechsstündige Fahrradexkursion startete am Bahnhof in Burg und führte zuerst durch den 9,50 ha großen, denkmalgeschützten Goethepark, welcher eine „grüne Achse zwischen dem Bahnhof und dem Stadtzentrum“ bildet.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann der zur Landesgartenschau 2018 umgestaltete Park noch mehr ökologische Aufwertung erfahren, wenn die Wiesen nur noch partiell und unregelmäßige Mahden im Spätsommer erfahren und insbesondere zur Blühzeit ungemäht bleiben. Somit finden Insekten und Spinnen ausreichend Nahrung und Rückzugsraum. Das trifft auch für Säugetiere, Vögel, Reptilien oder gar Amphibien zu. Eine blühende Wiese bildet zudem eine Aufwertung für das Auge und die Nase. Zudem verbleibt mehr Wasser in der Fläche und geht nicht durch verstärkte Verdunstung verloren. Eine Bedeutung für Wissenschaft und Bildung ergibt sich ebenfalls. Mit der Weiterfahrt entlang der Martin-Luther-Straße zur Aue von Beeke und Lausegraben, welche im Bereich Feldmark Lüdersdorf in den 54,00 km langen Elbe-Havel-Kanal. Dieser Natur- und Landschaftsraum gestaltet sich im erster Grobübersicht als strukturreicher Landschafts- und Naturraum, welcher durch Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen geprägt ist. Dies gilt es durch Ausschluss von intensiver agrarischer Nutzung und damit der Beförderung der alternativen Nutzung als Wiesen, der sukzessiven Entwicklung weiterer Wiesen- und Staudenflächen sowie standortgerechter Wald- und Gehölzbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora, Produzent und Verbreitungsraum von Kalt- und Frischluft, Ort einer sanften Erholung sowie Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundes in die großräumige Aue der Elbe mit Bürgerholz bei Burg mit seinem 920,00 ha großen Naturschutzgebiet „Bürgerholz bei Burg“ und ca. 946,00 ha großen FFH-Gebiet „Bürgerholz bei Burg“ (EU-Code: DE 3637-302, Landescode: FFH0040) sowie dem Külzauer Forst als Bestandteil des ca. 4.017,14 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Umflutehle-Külzauer Forst“ und des überschneidenden ca. 6.598,00 ha großen FFH-Gebietes “Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg „ (EU-Code: DE 3936-301, Landescode: FFH0050) FFH0050), welche zudem das 9,00 – 28,00 ha große „Naturschutzgebiet Weinberg“ bei Hohenwarthe.
Ebenfalls bietet sich ein umfassender Grün- und Biotopverbund in das urbane Stadtgebiet von Burg an, wo der Goethepark eine sehr wichtige Rolle unter Einbeziehung von Gärten, Gehölzen, Wiesen- und Staudenbereichen spielen kann. Daraus erwachsen sich vielfältige Nutzen für den Menschen sowie Fauna, Flora und Funga, wozu die Verbesserung klimatischer Faktoren, des Stadt- und Landschaftsbildes ebenso dazugehören, wie die Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für die Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt. Der Elbe-Havel-Kanal hat folgende offizielle Darstellung, Zitat:
„In Fortsetzung des Mittellandkanals existiert der Elbe-Havel-Kanal als Verbindung der Elbe mit der Havel bei Brandenburg. Er verbindet also den Mittellandkanal, und damit die Industrieregion im Ruhrgebiet, mit den Kanalsystemen Brandenburgs und damit auch Berlin.
Der Elbe-Havel-Kanal startet an der Schleuse Hohenwarthe bei Kilometer 325,6 des Mittellandkanals, die Kilometrierung des MLK wird dabei fortgesetzt. Bei Kilometer 379,0 mündet der Elbe-Havel-Kanal bei Plaue in den Plauer See und damit in die untere Havel. Der größte Teil des 54 km langen Kanals verläuft dabei in Sachsen-Anhalt.“, Zitat Ende
Trotz seiner fehlenden Naturnähe, welche sich in festverbauten Ufern und gerader Gestalt manifestiert, nutzen erfreulicherweise zahlreiche Wasservögel wie zum Beispiel Graugänse, Kormorane, Stockenten, Mehl- und Rauchschwalben sowie Lachmöwen das künstlich gebaute Gewässer. Insbesondere die angrenzenden Waldgebiete sowie angrenzende Stand- und Fließgewässer tragen dazu bei.
Landschafts- und naturzerschneidend sowie massiv verlärmend stellt sich die mit ihren Bauwerken die Elbeaue zerschneidende Bundesautobahn 2 mit ihrer Brücke Hohenwarthe dar. Diese vielfältig massiv störende Verkehrsanlage bringt massiv den landschafts-, natur- und umweltzerstörenden Charakter zum Ausdruck.
Im Gemeindegebiet von Möster verdeutlicht sich die geschützte und schützenswerte Arten- und Strukturvielfalt der Elbaue mit ihren zahlreichen Altverläufen wie Lostauer Alte Elbe mit Verbindungsläufen zu Elbe und Ehle, die ca. 40,00 km lange Ehle mit Nebengewässern und Biederitzer See, die Gerwischer Seenlandschaft sowie Polstrine mit Großgebiet des Biederitzer Busches.
So waren erwartungsgemäß erfreuliche Beobachtungen von zwei Schwarzstörchen im Mündungsgebiet der Ehle in die Elbe, eines Hirschkäfers auf dem Elberradweg, eines jungen Feldhasens in den Wiesen sowie von Weißstörchen möglich. Die Sichtung des Hirschkäfers mitten auf dem asphaltierten Weg wirft die fortgesetzte Problematik mit den Wegen in Landschaft und Natur auf. Die mit Beton und Asphalt versiegelten Wege haben zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue geführt. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen, was u.a. Bodenbrüter und den gesichteten jungen Feldhasen bedrohen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen. Die zunehmende Raserei durch Fahrerinnen und Fahrer von technisch weit fortgeschrittenen Fahrrädern erhöhen die Unfallgefahren und gefährden die wegquerende Tierwelt – so auch des gesichteten Hirschkäfers – Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Gesamtgebiet der Auen von Elbe und Polstrine im Großgebiet des Biederitzer Busches lässt sehr gute Möglichkeiten naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten erkennen. Abgesehen von der Freihaltung der Wiesen – beispielsweise im Bereich Watershorn, Uxthorn, Langes und Schwarzes Loch – zeigt die naturnahe Entwicklung der Auenwaldstrukturen das sehr große Verjüngungspotential, den Erhalt und Schutz der vielschichtigen Auenwaldstrukturen mit seinen Altbaumbeständen der Stieleiche und Schlenken sowie die strukturelle Vielfältigkeit auf. Diese Entwicklung gilt es unbedingt beizubehalten. In dem Blickfeld betrachtet, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Folgen der umfassenden und massiv baulichen Eingriffe Bauarbeiten zur „Hochwasserschadenbeseitigung“ am Herrenkrugdeich an der Nahtstelle zwischen Park Herrenkrug und Blumenthalswerder auf. Neben den massiven Eingriffen in den sehr wertvollen und vielfältigen Gehölzbestand des Hartholzauenwaldes im südlichen und mittleren Bereich des Biederitzer Busches sowie des Blumenthalswerder und Herrenkrugparkes, erscheint es nicht nachvollziehbar, warum große Teile des Auengebietes vom Hochwasser abgetrennt sein sollen. Hinzu kommen die massiven Flächenversiegelungen mit Beton und Asphalt. Hier ist ein massives Umdenken in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit dringend vonnöten. In dem Zusammenhang hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Bestand des Deiches in dem Abschnitt auf den Prüfstand zu stellen, da er neben des Verlustes von Retentionsflächen einen massiven Rückstau von Hochwasser in Richtung Golfplatz und Pferderennbahn hervorrufen kann. Erfreulicherweise war im Bereich der Alten Elbe in Höhe Kleiner Cracauer Anger in den Beständen größere Ansammlungen von Raupen des Großen Tagpfauenauges zu erkennen. Dies unterstreicht die Bedeutung der vielfältigen schützenswerten und geschützten Auenlandschaft mit seinen Stauden, Gehölzen und Wiesen. Erschreckend stellt sich der massive Neubau der Kaiser-Otto-Brücke dar, welche nun südwestlich der bestehenden Anna-Ebert-Brücke die Elbaue und das Stadtgebiet mit dem riesigen Bauwerk zerschneidet sowie verbunden mit Lärm, Abgasen und Feinstaubbelastung das Stadtbild auch optisch schädigt. Sie ist Ausdruck einer verheerenden Verkehrs- und Umweltpolitik, welche rücksichtslos auf Motorisierten Individualverkehr und Straßengüterverkehr und einer dementsprechenden Planungs- und Baupolitik. Eine zukunftsfähige Politik und Planung ist so keinesfalls zu bewerkstelligen. Der zukunftsfähige Ansatz von Verkehrsvermeidung, Förderung von Öffentlichem und Schienenpersonennahverkehr, Schienenfernverkehr für Personen und Güter sowie der Freihaltung und Freiräumung von Umwelt, Natur, Landschaften und urbaner Räume sind leider nicht erkennbar. Dies ist im eben auch insbesondere im Bereich von Alter Elbe und Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Raum zwischen der Stadt Burg und Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Elbe, Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz besonders die Fließgewässersysteme von Ehle, Sülze, Eulengraben, Klinke, Schrote, Olvenstedter Röthe und von Großer Sülze beitragen, welche von Westen aus dem Landkreise Börde kommend in die Elbe einmünden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält die Erstellung einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Eine Einbindung aller wissenschaftlichen Einrichtungen erscheint hier dringend geboten. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Förderung der Umweltbildungsarbeit und ruft in dem Zusammenhang verstärkt zu einer Wiederentstehung und Entwicklung sowie des Betriebes eines Umwelt- und Naturschutzbildungszentrums Schloss Randau auf. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft zwischen Burg und Magdeburg seine Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer Regionalgruppe Burg-Möster-Biederitz-Magdeburg-Schönebeck an. Als einen sehr wichtigen Schritt dahingehend dient folgende bevorstehende Fahrradexkursion:
Samstag, den 12.07.2025, um 10.00 Uhr Fahrradrundexkursion entlang der Elbe zum Biederitzer Busch/Niederholz und zum Stadtpark Rotehorn Treff- und Endpunkt: Ecke Steubenallee/Steinbrücke in Magdeburg Dauer: ca. 6 Stunden
Hinweise: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zu der Fahrradexkursion am 12.07.2025 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 14.06., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster Treffpunkt: Bahnhof Taucha Dauer: ca. 5 Stunden
Die insgesamt ca. 48,00 km lange Parthe gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe. Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien. Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jede umwelt- und klimapolitische Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie massive und voranschreitende Bodenversiegelungen nicht schon genug Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft anrichten. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Der AHA fordert daher eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt in dem Zusammenhang am Samstag, dem 14.06.2025, eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Ferner ist vorgesehen im Rahmen der Fahrradexkursion Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen AHA-Regionalgruppe Leipzig und Umland vorzustellen. Der AHA lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein. Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.
Kontakt:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Landschaften und Naturbestandteilen im Landkreis Mansfeld-Südharz widmen. Dazu gehört insbesondere der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fauna, Flora und Pilzwelt. Dabei betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur die Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Na-tur und Landschaften, sondern auch Themen zur Historie der jeweiligen Gebiete. Im konkreten Fall führt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Exkursion durch:
Samstag, den 14.06., um 10.00 Uhr Orchideenspaziergang in Wimmelburg Treffpunkt: Gaststätte „Zur Hüneburg“, Unterdorf 3 in Wimmelburg Dauer: ca. 2 Stunden
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer sich mehr über die Exkursion bzw. die Aktivitäten des AHA informieren möchte, hat die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen. Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) haben dazu beizutragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum nicht nur einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.
Dazu ist es erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen über die bestehenden Schutzbestimmungen informiert sind sowie diese auch respektieren und einhalten. Bei dieser Aufgabe spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle für die ihnen anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur geplanten Landesgartenschau im Jahr 2027 haben dazu geführt, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Veranstaltung zum Umwelttag am 05.06.2025 durchgeführt hatte:
Donnerstag, den 05.06.2025 Fahrradexkursion zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger Treff: 18:00 Uhr Lutherstadt Wittenberg Hauptbahnhof, Ausgang Am Hauptbahnhof Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt Dauer: ca. 3 Stunden
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Motto des Tages der Umwelt am 05.06.2025 „Unser Wasser wertschützen“ lautete.
Dies ist ebenfalls sehr eng mit der Einhaltung und Umsetzung der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ verbunden.
Die Fahrradexkursion, welche in Anknüpfung an die Fahrradexkursion am 05.06.2024 und 13.07.2024 stattfand, fand im Blickwinkel des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und naturnahen Entwicklung der Auen von Elbe, seiner Nebengewässer Speckenbach und Kleiner Rischebach sowie der Vorbereitungen zur Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 in der Lutherstadt Wittenberg statt.
Google-Karte 1: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet), Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)
Die Fahrradexkursion startete am Hauptbahnhof Wittenberg und führte zur Kuhlache, welche sich insbesondere als vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße darstellt, mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers aufsuchten.
Google-Karte 2: Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)
Der erste Anlaufpunkt bildete die Kuhlache mit ihren vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen. Nach bereits getätigten und nunmehr bekräftigten bzw. vertieften Angaben von Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ist das Gebiet der Kuhlache im Untergrund von massiven Bodenkontaminationen gekennzeichnet, welche sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer alten Mülldeponie und Kampfmittelresten zusammensetzt. Genauere Angaben liegen dazu nicht vor. Gegenwärtige Maßnahmen scheinen zu mindestens schon einmal auf einen ersten umfassenden Umgang mit den Kontaminationen ausgerichtet zu sein.
In dem Blickpunkt betrachtet sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Dauermessungen und -überprüfungen von Boden, Wasser und Luft vorzunehmen, die vollständige Beräumungen der Kontaminationen bis tief in den Bodenbereich der Auen von Speckenbach und Elbe hinein umzusetzen. Im Anschluss daran gilt es das sanierte Auengebiet von Speckenbach und Elbe der sukzessiven Renaturierung zu überlassen und als arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Retentionsfläche sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet entwickeln zu lassen, zu sichern und zu schützen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bei einer Fläche von 33.361,27 m² und einer Auffüllung der Auen von Speckenbach und Elbe im Umfang von ca. 5,00 m mit einer Beräumung von ca. 166.806,35 m³ schwer umweltschädigenden Altlasten zu rechnen. Diese Sanierungen sind nach Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG sowie unter Berücksichtigung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung zwingend erforderlich und entsprechend vorzunehmen.
Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie der Renaturierung ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und fortgesetzt an, dass hier eine umfassende Beräumung des Geländes einschließlich des möglicherweise kontaminierten Boden bis zum Ursprungsniveau vorzunehmen ist. Neben der Beseitigung von mutmaßlichen Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaften, Wasser und somit für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze, lassen sich eine Wiederausweitung der Retentionsfläche und die vollständige Wiederöffnung des Speckbaches realisieren. Dies stellt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA eine bedeutsame Maßnahme zum Schutz und Entwicklung der Elbaue im Stadtgebiet von Wittenberg dar. Zudem entspricht die Renaturierung des Speckbachverlaufes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich die Aktivitäten zur Landesgartenschau 2027 im Bereich der Elbaue jedoch auf die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen beschränken. Zudem bekundet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungs- und Renaturierungsaktivitäten mitzuwirken. Dazu schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen vor. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, basierend auf den Bodenuntersuchungen mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Ebenfalls ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen. Laut der dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekannten „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist im nordöstlichen Anschluss unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat: „Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt. Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden. So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder die Planung, noch die Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauungen mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit der ordnungsgemäßen Zielstellung einer Landesgartenschau zu tun. Insbesondere, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:
„Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent. Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE). Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert. Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent). Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf. Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende
Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen. Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen. Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität. Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen. Im Bereich der ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Gefleckter Schierling und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche, Flatterulme und Feldahorn sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen. Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 6 – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat: „Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenbergan der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen. Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt: · Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen · Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien · Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs · Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung · Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende
In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 74 unter 0-2.2 die angedachten Aktivitäten folgendermaßen aufgezählt, Zitat:
Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört. Gleiches gilt für die Herstellung von neuen Wegeverbindungen.
Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln dar.
Google-Karte 3: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet)
Dieser bedeutsame Teil der Elbaue, wo am Nordwestrand das Elbenebengewässer Kleiner Rischebach seinen Raum hat, besteht zum Beispiel aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme. Eingebettet gibt es u.a. ein Vorkommen von Schwarzem Holunder und Kreuzdorn. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum innerhalb der Aue zwischen Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Am Tag der Fahrradexkursion am 05.06.2025 entdeckten die Teilnehmenden im Großen Anger, Südostteil erfreulicherweise in einem Bestand der Großen Brennnessel einen Standort mit Raupen des Großen Tagpfauenauges. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bereits bestehende sehr naturbelassene Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Nestbaustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben. Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 9 – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat: „Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden. Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt: · Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit · Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen · Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum · architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende
In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende angedachte Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat:
Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet. Eine Maßnahme, die der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich unterstützt und in der praktischen Bildungsarbeit für alle Teile der Bevölkerung als sehr nützlich hält.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kooperativen Abstimmungsbedarf mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe zur Entstehung eines Naturlehrpfades und der mutmaßlichen Entwicklung eines Teiches im Nordbereich des Großen Angers in Richtung Dessauer Ring.
Die Darstellungen der beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg vom 05.06.2024, dass man nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt die Wegeverbindungen im Großen Anger in ein- und zweispurigen Betonspuren auszubauen sowie auf Sitzmöbilar zu verzichten, lassen weiterhin außer Acht, dass sich der Große Anger eben in einem international, europäisch und national geschützten Raum befindet. Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck darauf hin, dass jeglicher Verbau von Wegen und anderer Bereiche zu unterlassen ist. Die beiden damals anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwiesen im Fall der Beibehaltung oder gar Genehmigung aller Eingriffe in das Teil des 43.000 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001), dass eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union zu erwarten ist. An dieser Auffassung hat sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nichts geändert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hofft, dass die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ohne Eingriffe in den geschützten bzw. schützenswerten Raum der Elbe und ihrer Aue stattfinden und eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union nicht notwendig ist. Ausdrücklich möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf eine sachlich-kritische Zusammenarbeit setzen. Konfrontation ist der Sache nicht dienlich. Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Anger. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt es die Wege von jeglicher Bebauung und die Wiesen von Bepflanzungen freizuhalten. Als wissenschaftliche Partner kommen beispielsweise die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ. Sollte eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Ausweitung der bestehenden Gehölzbestände nachvollziehbar empfehlen, dann gilt es auf sukzessive Entwicklungen zurückzugreifen. So ist eine Entwicklung von standortgerechten Gehölzen im Einklang mit der Natur sowie den Standortbedingungen und -gegebenheiten gesichert.
Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls die interessierte Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Auf der Internetseite der nunmehrigen Bundesregierung steht zum 144-seitigen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD folgendes geschrieben, Zitat:
„Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er wurde von den Regierungsparteien am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai unterzeichnet.“, Zitat Ende
Mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) am 06.05.2025 zum deutschen Bundeskanzler durch den Deutschen Bundestag im 2. Wahlgang hat die aktuelle Bundesregierung die Arbeit aufgenommen, welche inhaltlich und strukturell auf den obengenannten Koalitionsvertrag beruhen soll.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) trägt der Koalitionsvertrag zu Unrecht den Titel „Verantwortung für Deutschland“, obwohl diese ergänzt um die Verantwortung für unseren Planeten Erde, dringend geboten wäre.
So finden -wie in dem letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2017- der dringend notwendige Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft keine Erwähnung. Im „Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)“ gaben diese Koalitionäre wenigstens dem Klimaschutz Raum der Darstellung
So zieht sich die weitgehende Verleugnung der so dringenden, lebens- und existenzgrundsätzlichen Themen durch den gesamten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Während die vorangegangenen Koalitionsverträge -2017 auf Seite 87, Zeilen 4025 – 4036 unter dem Punkt „Flächenschutz“ sowie 2021-2025, Seite 35 unter dem Punkt „Bodenschutz“ als Ziel vermerkt sind, geht der gegenwärtige Koalitionsvertrag mit keiner Silbe darauf ein.
Dabei gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Stattdessen führen die Koalitionäre das scheinbare Zauberwort „Bürokratieabbau“ nicht nur in sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen an, sondern lassen u.a. auf den Seiten 5 & 33/34 CCS-CCU, 6 & 37 -CBAM, REACH-, 8 -Luftverkehr,- 10 -Rohstoffe- 30/31 -Netze-, 41/42 – „Umweltgenehmigungsrecht“, „Bürokratieabbau“ für Land- und Forstwirtschaft sowie im Umgang mit Hochwasser und den Küsten erkennen, wo die Reise hingehen soll.
Dabei zeigen schon alleine die Themen CCS, CCU, CBAM und REACH auf, wie schwierig und gefährlich ein leichtfertiger Umgang sein kann. Zudem fehlen viel zu häufig die Aspekte zur Verminderung und wo möglich bis zur Vermeidung von Ausstoß von Schadstoffen, Kohlendioxid und Methan.
Zudem stellen die Vorstellungen vom sogenannten Abbau von „Bürokratie“ einen massiven Eingriff in die Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen dar. Dabei bilden aber die direkten Beteiligungsrechte der Bevölkerung eine entscheidende und grundlegende Basis für eine echte und wahrhafte Demokratie!
Darin eingebettet lassen alle weiteren Bekundungen zu Wirtschaft, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie etc. keine ernstgemeinten, positiven, zukunftsfähigen Veränderungen erkennen. Die obengenannten, sehr wichtigen Beispiele zeigen eher massive Rückschritte auf, welche wir uns wahrlich nicht leisten können und dürfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die letzten deutschen Erdentlastungstage am 02.05.2024 und 03.05.2025 lagen, während der globale Erdüberlastungstag sich im Jahr 2024 Anfang August 2024 befand. Eine zweifelsohne sehr besorgniserregende Entwicklung, worauf der nunmehr gültige Koalitionsvertrag überhaupt keine Antwort anbietet.
Dabei benötigen wir zum Beispiel massive Verkehrsvermeidung, ein stabiles, attraktives und umweltfreundliches Bahnnetz, einen flächendeckenden, fahrkartenlosen Schienen-Personennahverkehr (SPNV) und Öffentlichen-Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei bieten in Europa zum Beispiel die estnische Hauptstadt Tallin -seit 2013-, die Stadt Dünkirchen -seit 2018-, das Großherzogtum Luxemburg -seit 2020- sowie die Städte Augsburg und Erlangen seit dem 1. Januar 2024 kostenlosen ÖPNV an.
Diese Beispiele gilt es auf ganz Deutschland bzw. Europa auszuweiten. Auch unter diesem Blickwinkel betrachtet gilt es den aktuellen Bundesverkehrswegeplan einer umfassenden inhaltlichen Prüfung zu unterziehen. Ferner brauchen wir eine arten- und strukturreiche Landwirtschaft und naturnahere bis naturnahe Entwicklung unserer Wälder. Gleiches gilt in dem Zusammenhang für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von qualitativ bestens aufgestellten Oberflächengewässern und Grundwasser. Dabei benötigen Oberflächengewässer entsprechende Entwicklungsräume, wozu Mindestbreiten von 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen, die Entfernung von Ufer- und Sohlbauten, der Erhalt und Rückentwicklung von naturnaheren bis naturnahen Gewässern, die Rückgabe von Retentionsflächen. der Stopp von Planungen zu Gewässerausbauplänen etc. gehören müssen. Eng damit verbunden ist dafür Sorge zu tragen das Wasser mehr in der Fläche verbleiben können. Dazu ist es dringend notwendig, dass Niederschlagswasser in den Boden eindringen kann, eine Speicherung im Boden und Beitrag zur Grundwasserbildung möglich ist. Das muss in Form von Beseitigung von Bodenversiegelungen sowie wie bereits erwähnt – von ökologischen Umgang mit Agrar- und Waldlandschaften geschehen. Keinesfalls darf das in Form von neuen Stauanlagen und Baumaßnahmen in bzw. an Gewässern erfolgen.
Recycling von Abfällen aller Art muss klar Vorrang vor Rohstoffabbau und Müllablagerung aller Art haben. Dazu zählt auch, sich endlich verstärkt auf bauliche Wiederverwertung von Altbauten zu orientieren.
Als ein deutliches Beispiel kann die Errichtung eines, auch in diesem Koalitionsvertrag auf Seite 25 unter den Nummern 803/804 nicht inhaltlich definierten, „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale) dienen. Hier gilt es statt Neubau auf Nutzung zahlreicher baulicher Leerstände in der Stadt Halle (Saale) zu orientieren und nun endlich inhaltlich zu formulieren, was ein „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ überhaupt bezwecken soll.
So lassen sich entsprechende Beispiele umfassend und beliebig fortsetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt daher zusammenfassend fest, dass dieser Koalitionsvertrag keinesfalls eine Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Basis für grundlegend, dringend notwendige soziale, ökonomische, kulturelle und ökologische Veränderungen sowie Leben in wahrer Freiheit, Demokratie und im Frieden erkennen lässt. Er orientiert sich auf starres Festhalten von profitorientierten Denken und Handeln zu Lasten des Lebens auf der Erde. Es fehlt der Wille bei den Koalitionären CDU, CSU und SPD sich den existentiellen Problemen zu stellen und für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Neustart einzutreten. Der vom alten, abgewählten Deutschen Bundestag am 18.03.2025 und vom Bundesrat am 21.03.2025 beschlossene, von den „Fraktionen der SPD und CDU/CSU – Drucksachen 20/15096, 20/15117 –„ eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ zur „Lockerung der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens“ gaben bzw. geben schon dahingehend einen klaren Eindruck zu künftigen, besorgniserregenden Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland ab.
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bietet in dem Zusammenhang Interessenten Raum und Plattformen im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) Große Klausstraße 11