Am Samstag, dem 17. Januar 2026, führte der Arbeitskreis den Ersten von zwei regulären Arbeitseinsätze im Jahr auf dem Forstwerder in Halle (Saale) durch. Gemeinsam mit Freiwilligen aus der Bevölkerung wurde die bestehende Schutzstruktur aus Totholz entlang des Spazierweges gepflegt und teilweise erneuert. Ziel der Aktion ist die langfristige Erhaltung des Auenwaldrestes, der als Teil des FFH-Gebiets „Nordspitze Peißnitz und Forstwerder“ unter besonderem Schutz steht. Empfindliche Bereiche sollen vor Trittschäden geschützt werden und strukturreichen Lebensräumen für eine Vielzahl seltener und geschützter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten soll erhalten bleiben.
Samstag, den 24.01., um 10.30 Uhr Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ Treffpunkt: Bushaltestelle Uftrungen Dauer: ca. 5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu. Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips. „Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23 Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.
Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen. So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:
„Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz“
Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen. Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist. Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.
Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:
Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha
Nunmehr möchte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2025 mit sogenannten „Weißflächen“ sich die Option freihalten mitten in dem schützenswerten und geschützten Südharz den Gipsabbau zu ermöglichen.
Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen. Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.
Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.
Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus dient folgende Veranstaltung:
Samstag, den 24.01.2026, um 10.30 Uhr Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen Dauer: ca. 5 Stunden
Karte zur Exkursionsroute
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsamen Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 24.01.2026 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Montag, den 26.01., um 19.00 Uhr Versammlung der Initiative “Pro Baum” Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11
Am Montag, dem 26.01.2026, findet mit dem 139., das erste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luft-feuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz. Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren. Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.
Im Rahmen ihres 139. Treffen am Montag, dem 26.01.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.
Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.
I. Versammlungen
jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem 26.01. – 23.02. – 30.03. – 27.04. – 18.05. – 29.06. 27.07. – 31.08. – 28.09. – 26.10. – 30.11. – 14.12.
II. Aktion
Karfreitag, den 03.04., um 10.00 Uhr „Bäume pflanzen am Karfreitag“ Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“ Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)
III. Exkursion
Tag des Baumes:
Donnerstag, den 23.04., um 17.00 Uhr Exkursion zum Tag des Baumes in den Reichardts Garten Eine gemeinsame Exkursion mit Initiative „Pro Baum“ Treffpunkt: Thomas-Müntzer-Park, Kurve Friedenstraße, Halle (Saale) Dauer: ca. 3 Stunden
Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale) vom 29. – 31.05.2026 Fahrradrundexkursion zum 43. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 – Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühl-pforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße Dauer: ca. 3,5 Stunden
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Initiative „Pro Baum“ c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit bald 46 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren. Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.
II. Planungsunterlagen
Zu 1.2 Notwendigkeit des Vorhabens Zu 3 Bestehende Verhältnisse Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens Zu 6 Landschaftspflegerische Hinweise
Vom Grundsatz sind Maßnahmen zu begrüßen, welche naturnahere bis naturnahe Entwicklungen der beiden Fließgewässer ermöglichen. Um das erreichen, plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche auf mindestens einjährigen Erfassungen von Fauna, Flora und Funga, Ermittlung der Boden-, Wasser- und Luftfeuchtigkeitswerte, Angaben zu Niederschlagsmengen, Sonnenscheindauer und Temperaturen, Zustand der Gewässer, Erfassung und Bewertung des Umlandes sowie Bestand und Umfang von beidseitigen Gewässerschutzstreifen beruhen. Im konkreten Fall liegen keine derartigen Angaben vor, was eine speziell der Fließgewässer Lossa angemessene, wissenschaftliche Einschätzung der Ausgangsdaten zulässt. Dabei ist es auch sehr wichtig die beiden Fließgewässer im Gesamtverbund zu betrachten.
Auf der Basis vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte dringend erforderlich:
Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
Bewertung des Biotop- und Grünverbundes
Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
Bewertung der angrenzenden Gebiete
Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Funga, der gegenwärtigen Nutzung im Umfeld sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung und der Auswirkungen auf die Umwelt
Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
Umgang mit vorhandenem Totholz
Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet
Zudem gilt es folgende Dinge zu beachten:
Heranziehung vorhandener Daten und deren Auswertung
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die beiden Fließgewässer die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen. Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben: ► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören ► Feststellung und Sicherung von Retentionsflächen ► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören. ► Vollständige Beräumung und Entsorgung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art mit ordnungsgemäßer Entsorgung je nach Material und Zustand ► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt. ► Darüber hinaus kein Eintrag standortfremder Materialien ► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen – ► Keine Pflanzung von Gehölzen, da die Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen. ► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung der Lossa sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für das Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.
III. Schlussbemerkungen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz. Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich. Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 17.01., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder Treffpunkt: Bogenbrücke zum Forstwerder, Pfarrstraße, Halle-Trotha
Der 11,00 ha große Forstwerder in Halle-Trotha ist ein Naturschutzgebiet, welches zusammen mit dem 11,60 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ das ca. 23,00 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie “Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ (EU-Code: DE 4437-307, Landescode: FFH0120) bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue.
Ferner gehören die obengenannten schützenswerten und geschützten Bestandteile der halleschen Saaleauenlandschaften zum 39.012,5 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“.
Mit seiner vielfältigen Landschafts- und Naturstruktur, bestehend aus Hart- und Weichholzaue, Kies- und Schlammflächen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie sukzessiven Gehölzbereichen, bietet der Forstwerder zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. Eng damit verbunden nutzen zahlreiche Menschen aus nah und fern die Aue zur Erholung und Entspannung. Um genau diese Vielfalt zu erhalten, gilt es nun Bestandteile des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung zu überlassen. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen. In Anknüpfung an vorangegangene Arbeitseinsätze hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geplant mit Hilfe vieler Interessenten den Zustand der Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden an mehreren Stellen weiter zu ergänzen und zu verbessern. Das Ziel der Maßnahmen ist also die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen. In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Interessenten auf, an dem Arbeitseinsatz am Samstag, dem 17.01.2026, teilzunehmen. Treff ist 10.00 Uhr am Fuße der Bogenbrücke zum Forstwerder am Ende der Pfarrstraße in Halle-Trotha. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bittet um Teilnahme in wetterfester Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und festem Schuhwerk. Zudem erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im NSG Forstwerder erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Flusssysteme länderübergreifende Verläufe haben ist es auch dringend geboten, anhand vorhandener und zu erarbeitender wissenschaftlicher Daten sowie Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Elbe zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Einordnung der geologischen, hydrologischen, klimatischen und meteorologischen Verhältnisse, Ermittlung und Wertung der Bestände an Fauna, Flora und Pilze, die Betrachtung der archäologischen, historischen und urbanen Entwicklung und Notwendigkeiten sowie der Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. Nur daraus lässt sich obengenannte wissenschaftlich fundierte, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 1.094,30 km langen Elbe mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 148.268,00 km².
Ein fortgesetztes vorrangiges Festhalten an dem wasserbaulichen Umgang mit dem Hochwasser und damit verbundenen Störungen und Zerstörungen in den Baugebieten führt zum Festhalten an der unnatürlichen Störung der Verbindung der Elbe und ihrer Nebengewässer mit ihren jeweiligen Auen. Somit sind Verstöße gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik insbesondere im Bezug zu den Artikeln 1, 2 und 4 erkennbar.
Leider ist immer wieder und verstärkt festzustellen, dass die menschlichen Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaften massiv zunehmen. Das betrifft insbesondere Verkehrstrassen-, Wohnungs- und Gewerbebaumaßnahmen. Ebenso gehören der überdimensionale Bau von Deich- und Polderanlagen, welche zumeist an bisherigen Deichstandorten stattfinden und eine Rückgabe von Auen an die Fließgewässersysteme mehr oder minder ausschließen. Zudem bedrohen diese Deich- und Polderanlagen eine flächendeckende Kalt- und Frischluftbildung sowie entsprechenden Austausch mit dem gesamten Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind folgende Maßnahmen dringend erforderlich, welche für eine nachhaltige Entwicklung von Auen- und Flusslandschaften sowie zur Entstehung und Umgang mit Hochwasser erforderlich sind:
Keine weitere Flächenversiegelungen bzw. Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art.
Naturnahe, sukzessive Entwicklung von arten- und strukturreichen Waldgebieten an bestehenden Standorten und räumliche Erweiterung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Ort der Entstehung von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid und Methan, als Speicher für Niederschlags- und Schmelzwasser sowie „Bremser“ und „Reiniger“ von Hochwasser
Entwicklung der Agrarlandschaften zu arten-, struktur- und kulturreichen Landschaftsbestandteilen mit höherer Kulturvielfalt, hochgradiger Fruchtfolge, Entwicklung alternativer Produktionsformen mit humusreichen Böden voller Bodenleben, Bereichen mit Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbereichen
Erhalt und Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen, um naturnahe Entwicklungen von Fließ- und Standgewässern zu ermöglichen
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen
Umfassende Rückgaben der Altauen an das System der Fließgewässer, welche mit Deichrückverlegungsmaßnahmen oder gar Deichbeseitigungsmaßnahmen einhergehen können.
Wissenschaftliche Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen mit einhergehenden Aufhebungen von Begradigungen, was eine Wiederverlängerung des Verlaufes von Flüssen und Bächen zur Folge hat, mehr Raum von Hochwasser bietet sowie Strukturvielfalt der Fließgewässer zurückgibt.
Beachtung der Tatsache, dass im zunehmenden Maße lange, niederschlagsarme Phasen und im Gegensatz dazu Starkniederschlagszeiten eintreten können.
Derartige Maßnahmen sind insbesondere u.a. im Einzugsgebiet der Elbe dringend notwendig. Stattdessen erreichen die Öffentlichkeit Informationen zu intransparenten Baumaßnahmen, welche Fluss- und Auenlandschaften beschädigen oder gar zerstören. Als jüngstes Beispiel sind die massiven Eingriffe in den Bereichen Hohenwarthe und Gommern zu nennen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt schreibt dazu in einer Information vom 12.11.2025, Zitat:
Ersatzmaßnahme: Holzungsarbeiten des LHW zur Reaktivierung der Binnendüne Gommern
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat den Hochwasserschutz im Jerichower Land in den vergangenen Jahren erheblich vorangebracht. Nur noch wenige Deichkilometer haben einen Sanierungsbedarf. Aktuell wird im Bereich Hohenwarthe eine dringend notwendige Hochwasserschadensbeseitigung realisiert, von der zahlreiche Bürger im Raum Hohenwarthe profitieren werden. Etwa 3,6 Millionen Euro werden investiert, um den ca. einen Kilometer langen Abschnitt als Drei-Zonen-Deich auszubauen und den Deich entsprechend dem Bemessungshochwasser zu erhöhen. Für die Baumaßnahme wird ein Teil einer Binnendüne innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ entfernt. Da es sich bei diesem um einen besonderen Lebensraum handelt, muss der Einschnitt in die bestehende Düne ausgeglichen werden, um den seltenen Lebensraum zu schützen und zu erhalten. Um eine geeignete Fläche für den Ausgleich zu finden, wurde eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein Ausgleich ist im Raum Gommern vorgesehen, dort wurde in enger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land eine geeignete Fläche gefunden. Auf dieser Fläche wird der Ursprungszustand einer Binnendüne auf einer Fläche von 0,4 Hektar wiederhergestellt. Dazu werden auch ca. 125 nicht standortgerechte Bäume (vorwiegend Kiefern) entnommen und die Fläche langfristig von neuem Baumbewuchs freigehalten. Die Umsetzung wird fachlich von einer ökologischen Baubegleitung überwacht. Die dauerhafte Etablierung des spezifischen Lebensraumes wird langfristig mit einem Monitoring überwacht. Die Stadt Gommern verfügt mit den drei bereits bestehenden Binnendünen über eine landschaftliche Besonderheit, die mit der Maßnahme weiter gefördert wird. Als weitere Ersatzmaßnahme werden zudem 260 neue Bäume und Büsche bei Hohenwarthe, im Bereich des Deiches, gepflanzt.“ Zitat Ende
Diese Aktionen zeugen erneut davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen kaum bis gar nicht Rücksicht auf Umwelt, Natur und Landschaften nehmen sowie diese sogenannten Ausgleichsmaßnahmen weitere derartige Bereiche beschädigen bis hin zerstören. Somit stellen sich sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen immer wieder als inakzeptable Mogelpackungen dar. Schon alleine die zerstörerischen Eingriffe im ca. 1.663,00 ha großen FFH-GEBIET “ELBAUE SÜDLICH ROGÄTZ MIT OHREMÜNDUNG“ (EU-CODE: DE 3736-301, LANDESCODE: FFH0038 zeugen von dem unverantwortlichen Umgang mit der arten- und strukturreichen Fluss- und Auenlandschaft der Elbe.
Offensichtlich erfolgten die Abholzungsmaßnahmen im Gebiet ca. 6,60 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Binnendüne Fuchsberg Gommern“, welches das ca. 5,00 ha große FFH-Gebiet „Binnendüne Gommern“ (FFH 0166; DE 3936-302) beinhaltet. Dabei gehören auch Waldgebiete bestehend aus Kiefer, Birken- und Eichenarten zu naturnahen Dünenlandschaften. Die Verordnung des Landkreises Jerichower Land über die Erklärung der „Binnendüne Fuchsberg Gommern“ zum geschützten Landschaftsbestandteil (GLB)§ 3 Schutzzweck, Absatz 3 das Erscheinungsbild folgendermaßen, Zitat:
„Das Erscheinungsbild der Binnendüne „Fuchsberg Gommern“ wird geprägt durch vegetationsarme offene Sandflächen und Sandtrockenrasen unterschiedlicher Ausbildung, durchsetzt mit Komplexen der kennzeichnenden Art Calluna vulgaris (Heidekraut) und Gehölzen. Im nördlichen Bereich überwiegen offene Sandflächen und kryptogamenreiche Grasflächen mit Corynephorus canescens (Silbergras) und Agrostis vinealis (Straußgras). Im Süden herrschen Sandtrockenrasen mit geschlossener Grasnarbe vor, gebildet aus einem Mosaik aus Silbergrasrasen, basenreicheren Sandrasen mit v. a. Festuca brevipila (Rauhblatt-Schwingel) und basenarmen Rasen mit Nardus stricta (Borstgras), Anthoxanthum odoratum (Ruchgras), Agrostis vinealis (Sand-Straußgras), Festuca filiformis (Haar-Schwingel). Trockene, kalkreiche Sandrasen und eine locker bewaldete Kuppe mit trockenen Sandheiden, Resten basenreicher Sandrasen und verarmten, ruderalisierten Sandtrockenrasen als Unterwuchs kommen ebenfalls vor. Die vorhandenen Gehölzstrukturen befinden sich im südlichen Bereich, eine von Sandtrockenrasen umgebene Waldinsel, ein bodensaurer Flachland-Kiefernwald mit einer lockeren Moosschicht und Festuca filiformis (Haar-Schwingel), im Westen eine kleine Fläche mit Eiche und Kiefer.“, Zitat Ende
Daraus lässt sich eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt sowie ein vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ableiten.
In welcher Form die Entscheidung zu solchen zerstörerischen Eingriffe zu Stande gekommen ist, verschweigt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in seiner Information vom 12.11.2025. Hier verweist man lediglich auf „eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung“, die bisher aber offensichtlich die Öffentlichkeit nicht kennt und somit auch nicht beurteilen und werten konnte. Daher ist nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung schützenswerter und geschützter Teile von Umwelt, Natur und Landschaften zu verurteilen, sondern ebenfalls die signifikante Intransparenz von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehört es immer wieder die Menschen vor Ort nicht einzubeziehen und deren Stellungnahmen einzuholen, sondern stattdessen vor vollendeten Tatsachen zu stellen. Auch hier ist wieder deutlich zu erkennen, dass echte Demokratie in der Realität nicht stattfindet. Dazu gehört ebenfalls, dass der zuständige Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann offensichtlich fortgesetzt nicht seinen Aufgaben gewachsen ist. Ferner kommt hier zum Ausdruck, was sich wirklich hinter dem gebetsmühlenartig vorgetragenen „Bürokratieabbau“ verbirgt – nämlich Einschränkung bis Ausschluss der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen. Die intransparente Entfernung eines Teils einer Binnendüne innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ und die Entnahme von ca. 125,00 Bäumen auf einer 0,40 ha großen Binnendünenfläche im Raum Gommern sind ein weiteres Beispiel für diese rücksichtslose, undemokratische, intransparente Beschädigungs- und Vernichtungspoltik von Umwelt, Natur und Landschaften im Land Sachsen-Anhalt. Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erwägt die Prüfung Anzeigen gegen das Land Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Kommission und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten an, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie Fluss-, Bach- und Auenlandschaften einsetzen möchten. Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11