Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind keine zusätzlichen Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaften vorzunehmen. Im Blickpunkt der Punkte 9.2.3 Schutzgut „Fläche“, 9.2.4 Schutzgut „Boden“, 9.2.5 Schutzgut „Wasser“, 9.2.7 Schutzgut „Landschaft“, 9.3 Bewertung der Umweltauswirkungen und 10.6 Gewässer sei darauf hingewiesen, dass sich das Planungsgebiet im direkten Bereich der 49,00 km langen Müglitz mit einem Einzugsgebiet von 199,00 km² befindet.
Zudem ist die Müglitz Bestandteil des etwa 1 657,00 ha großen FFH-Gebietes Müglitztal, Landesinterne Nr.: 43E, EU-Meldenr.: 5048-302, des circa 28.635,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Oberes Osterzgebirge“ sowie des 18 632,00 ha großen Hochwasserentstehungsgebietes „Obere Müglitz/Weißeritz“
Neben der allgemeinen Schutzwürdigkeit von Fließgewässern und ihrer Auen erfordern die vielfältigen Schutzgebiete ein entsprechendes Planen und Handeln im direkten Einzugs- und Anschlussgebiet. Dazu gehören keine Kontaminierungen von Boden und Wasser, keine baulichen Eingriffe – außer Rückbaumaßnahmen von Bodenversiegelungen aller Art – sowie die Nutzung als Bau- bzw. Lagerfläche. Nur so sind Störungen, Zerstörungen und Schädigungen ausgeschlossen. Die Darlegungen zu Punkt 10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien beinhalten keine Auflagen zur vollständigen, sachkundigen Beräumung, um Rückstände im Boden und Wasser auszuschließen. Zudem sind die rückgebauten Baustoffe einem vollständigen Recycling zuzuführen.
III. Abschließendes
Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung am Bahnnetz zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.
Samstag, den 22.02., um 10.00 Uhr Winterexkursion zur Rabeninsel in Halle (Saale) über den Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue Treffpunkt: Ecke Holzplatz/Mansfelder Straße, Halle (Saale) Dauer: ca. 4 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 22.02.2025, eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch. Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saale“ bzw. „Saaletal“, des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ sowie des Fauna-Flora (FFH)-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (EU-Code: DE 4537-301, Landescode: FFH0141) und des Europäischen Vogelschutzgebietes „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (EU-Code: DE 4638-401, Landescode: SPA0021).
Im Rahmen der Exkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktivitäten ist Inhalt der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der Pulverweiden, der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern. Ferner gilt es die Aktivitäten der Stadt Halle (Saale) zu thematisieren, welche die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel durchgeführt hat. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen. Ebenfalls ein Thema der Exkursion bildet die Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“. In dem Zusammenhang beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben. Hinweis: Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt
Wer mehr zur Exkursion und zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen (Anhalt) einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei. Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2025 laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2015 bis 2020 sehr gering bis gering.
Im Verhältnis dazu gilt es die Anzahl von Frost- und Eistagen sowie Sommer- und heißen Tagen zu betrachten
Dazu gilt es folgende Definitionen laut Deutschen Wetterdienst zu beachten, Zitate: „Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (0 °C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums). Die Anzahl der Frosttage ist somit größer oder gleich der Anzahl der Eistage, an denen durchgehend Frost vorherrscht….
Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (unter 0 °C) liegt, d.h. es herrscht durchgehend Frost. Die Anzahl der Eistage ist somit eine Untermenge der Anzahl der Frosttage….
Ein Sommertag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C beträgt. Die Menge der Sommertage enthält auch die Untermenge der Heißen Tage…..
Ein heißer Tag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur mindestens 30,0 °C beträgt.“, Zitate Ende
Die Betrachtungen sind wichtig, um sich ein Bild über die klimatischen Entwicklungen im Stadtgebiet von Köthen (Anhalt) zu verschaffen, um so diese Einflussnahmen auf Umwelt, Natur und Landschaften einordnen zu können.
In dem Blickfeld ist es dringend geboten die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung von Natur, Landschaften und Umwelt in der Stadt Köthen (Anhalt) zu betrachten.
Daher gilt es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen. Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Zehringer Busch, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen. In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen. Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna, Flora und Funga, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische, vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren. Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept `Fasanerie Köthen`“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil. Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!
Ferner hielt es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten. Im Rahmen einer Neujahreswanderung am 08.02.2025 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das schon deutlich frühlingshaft geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte. Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist. Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können. Im Rahmen der nunmehrigen Exkursion am 08.02.2025 entdeckte die Exkursionsgruppe nunmehr im Norden und Nordosten der Fasanerie eine massive Ausräumung und Zerstörung des Waldbestandes. Dabei traf es insbesondere den sukzessiven Gehölzunterwuchs, die Strauchschicht und – durch das Betreten und Befahren – die Feldschicht. Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen. Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe ist ein komplettes Versagen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde sowie der Stadt Köthen (Anhalt) mit der Oberbürgermeisterin Christina Buchheim an der Spitze der Verwaltung, als Eigentümerin der Fasanerie erkennbar. In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt in der Eigenschaft als Oberste bzw. Obere Naturschutzbehörde sowie den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) auf, diesem unverantwortlichen natur- und landschaftszerstörerischen Treiben sofort und unwiderruflich ein Ende zu setzen. Zudem bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz und in dem Rahmen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt) zu prüfen.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen. Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an. Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren. Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt), Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:
Samstag, den 31.05.2025, um 10.00 Uhr Fahrradexkursion von Köthen nach Bernburg im Vorfeld des Tages der Umwelt zum Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuhne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne bis zur Mündung in die Saale in Bernburg Treffpunkt: Bahnhofsvorplatz, Eingang Bahnhof Köthen Ende: Bahnhof Bernburg Dauer: ca. 5 Stunden
Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten. Insbesondere die zerstörerischen Eingriffe in das Geiseltalgebiet durch den Bergbau in dem Zeitraum der Jahre 1834 bis 1993 erfordern eine besondere Verantwortung bei der Entwicklung des heutigen Geiseltalseengebiet.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dabei ist es aber u.a. dringend geboten und notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, dass das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht u.a. besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten? Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen. Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf möglicherweise 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sehr gering.
Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.
Die ebengenannten Tatsachen und Fakten sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als dringende Notwendigkeit an, endlich sensibler mit dem gesamten Geiseltalseegebiet und seiner näheren Umgebung umzugehen. Dazu gehören erfolgte und angedachte Baumaßnahmen, Flächeninanspruchnahme und Nutzungen zum Wohnen, für den Tourismus und für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra. Ebenso problematisch sind Pläne und Überlegungen der Stadt Mücheln sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg zu sehen, eine Seilbahnstrecke von Mücheln über den Geiseltalsee zu errichten.
Derartige Pläne lassen nach bisherigen bzw. derzeitigen Berichten und Darstellungen Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vollkommen außen vor. So ist nicht nur das ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ direkt und indirekt davon betroffen, sondern das gesamte Geiseltalseengebiet zählt zum sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Insbesondere für die Vogelwelt bestehen durchaus Gefährdungsmöglichkeiten, welche durch die Seilverbindungen entstehen können.
Zudem beeinträchtigt ein derartiger Bau das gesamte Landschaftsbild.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder unverständlich, dass Verantwortliche in Politik und Verwaltungen, aber im konkreten Fall auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Hochschule Merseburg, die Bedeutung des Geiseltalseengebietes und seines näheren Umfeldes mit eingebettetem ca. 1,156,00 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten nicht die entsprechende Würdigung und Beachtung erfahren wie es notwendig wäre. Dazu gehört auch endlich den Tourismus den erforderlichen Schutzbelangen für Umwelt, Natur und Landschaften anzupassen. Die bereits flächendeckenden Bauten wie asphaltierte Wege, Marinas in Braunsbedra und Mücheln und Geiseltalseecamps haben schon zu massiven baulichen Eingriffen geführt. Nun noch weitere Eingriffe in das besonders schützenswerte Geiseltalseengebiet vornehmen zu wollen ist höchstgradig unverantwortlich und gilt es vollständig und widerruflich zu stoppen.
Gleiches gilt für die fortgesetzten und akuteren Pläne der FHG floating house GmbH, Müggelseedamm 70, 12587 Berlin in der Stadt Mücheln am Westufer des Geiseltalsees zwischen dem Einmündungsgebiet der Stöbnitz – früher Dreselbach – und dem Gelände der Marina das Vorhaben „Strandhaus Resort Geiseltal“ umzusetzen. Dazu schreibt das Unternehmen, Zitat: „In der Stadt Mücheln am Geiseltalsee entsteht in Kürze eine neue Attraktion. Mit 30 Ferienhäusern an Land und 16 schwimmenden Ferienhäusern bietet das „Strandhaus Resort Geiseltal“ 184 Übernachtungsplätze (ohne zusätzliche Aufbettungen) in bester Lage direkt am Wasser.
Das Grundkonzept besteht darin, die landseitige Ferienhausanlage im Hangbereich so zu errichten, dass von den seeseitigen Wohnräumen und von allen Terrassen der Ferienhäuser ein freier Blick über den See gewährleistet wird. Das wird durch den Höhenunterschied im Gelände des Plangebiets von ca. 8 Metern und unsere Anordnung der Ferienhäuser ermöglicht. Mit dem direkten Blick nach Osten genießen die Gäste der Anlage entsprechend der Wetterlage einen wunderschönen Sonnenaufgang.
Für das Strandhaus Resort Geiseltalsee haben wir uns für drei Ferienhaustypen entschieden. Die Ferienhäuser verfügen über jeweils zwei Schlafräume mit einmal einem Doppelbett und einmal zwei Einzelbetten. Es gibt zwei WC-Räume, die vom Duschraum getrennt sind. In der unteren Reihe (Häuser 1 bis 16) sind die Terrassen auf der rechten Seite mit Blickrichtung zum See angeordnet und in der oberen Reihe (Häuser 17 bis 30) ist die Terrasse mittig gestellt. Das Raumangebot im Inneren ist gleich. Wegen der unterschiedlichen Anordnungen der Terrassen gibt es lediglich eine Verschiebung bei den Schlafräumen mit den Einzelbetten und einem dazugehörigen WC-Raum.
Jedes Landferienhaus hat im Bereich rechts oder links der zentralen Zufahrtsstraße einen eigenen PKW-Stellplatz.
Damit wird eine komfortable An- und Abreise der Gäste inklusive Be- und Entladen der Ferienausrüstung gewährleistet.
Für die Gäste der schwimmenden Ferienhäuser sind PKW-Stellplätze im vorderen und hinteren Bereich der Zufahrtsstraße angelegt. Vor dort aus können die Reiseutensilien bequem mit Bollerwagen, die an den schwimmenden Ferienhäusern bereit stehen, zur Unterkunft transportiert werden.
Die Ferienhausparzellen sind jeweils größer als 400 m2 und bieten damit Aufenthaltsqualitäten, die mit Anlagen von Einfamilienhäusern vergleichbar sind.
Der Geiseltalsee und seine nähere Umgebung bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Erleben von Natur und Kultur der Region. Etwas abseits der touristischen Hotspots kann man direkt eintauchen in eine Landschaft, in der sich die Wunden des einstigen großflächigen Braunkohleabbaus sukzessive schließen und neue Naturräum entstehen.
In der unmittelbaren Nachbarschaft der Anlage bietet die Marina Mücheln diverse Angebote der Versorgung und zur sportlichen Betätigung. Ein ca. 25 Kilometer langer Rad- und Fußrundweg führt um den Geiseltalsee und bietet neben tollen Ausblicken weitreichende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung in Form von Wandern oder Radfahren.
Der Standort Mücheln liegt darüber hinaus sehr zentral in der mitteldeutschen Region mit einer Vielzahl von historisch bedeutsamen Orten und Stätten sowie einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften. Zu nennen sind hier Städte wie Merseburg, Halle/Saale, Leipzig, Naumburg, Jena und Erfurt oder Landschaften wie der Harz, der Kyffhäuser und der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland oder kulturhistorisch bedeutsame Stätten wir die Arche Nebra, das Kloster Helfta bei Eisleben und die Kaiserpfalz Memleben.“, Zitat Ende
Dabei handelt es sich um ein Teil des westlichen Bereiches des Geiseltalsees, was vorrangig von naturnaherer, sukzessiver Entwicklung geprägt ist. Solche Natur- und Landschaftsbereiche bilden sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, welche durch den direkten Kontakt mit der Wasserfläche des Geiseltalsees eine besondere Aufwertung erfährt. Ferner gehört der nördliche Bereich des Gebietes zum Mündungsgebiet der Stöbnitz/des Dreselbaches, was zudem noch eine sehr wichtige Funktion als Biotop- und Grünverbundraum ausübt. Neben dem Verbau eines weiteren Uferbereiches des Geiseltalsees, welcher ebenfalls Bedeutung für den Kalt- und Frischluftaustausch mit dem Umland hat, und der damit verbundenen Zerstörung weiterer Natur- und Landschaftsbestandteile, besteht die Gefahr der Mehrung des Ziel- und Quellverkehrs von Motorisierten Individualverkehrs. Nicht nur Straßen und Stellplätze bilden hier das Problem, sondern weitere Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastungen gehören ebenfalls dazu. Von dem allen abgesehen, betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es weiterhin für abenteuerlich in solchen Bereichen eines Alttagebaus bauen zu wollen, wo niemand die Garantie geben kann, dass die Setzungen des Bodens vollendet sind. Mahnung müssen weiterhin bleiben, dass am 18. 07. 2009 4,5 Millionen Kubikmeter Erdreich in den Concordiasee rutschten und u.a. drei Menschen töteten. In Kenntnis derartiger Pläne fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und widerruflichen Stopp dieser Aktivitäten und dabei diesen ökologisch, geologisch und hydrologisch sensiblen Bereich des Geiseltalsees von jeglicher Bebauung freizuhalten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang fortgesetzt und verstärkt darauf hin, dass das Geiseltalseengebiet ebenfalls einen sehr wichtigen Teil eines Biotop-, Landschafts- und Grünverbundes in der Region darstellt. Dazu gehören Verbindungen zur Unstrut und ihrer Aue, zum ca. 298,00 ha großen Naturschutzgebiet „Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch“, zum ca. 316,00 bzw. 322,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt“ (EU-Code: DE 4635-301, Landescode: FFH0137), zu Schwarzeiche und Laucha und ihren Auen mit dem ca. 335,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Lauchagrund“, die Geisel und ihre mit dem ca. 164,56 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Geiselaue“, dem ca. 52,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und ca. 57,00 bzw. 59,00 ha großen FFH-Gebiet “ Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144), dem ca. 350 ha großen Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, dem ca. 2.140 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“, dem ca. 53,00 ha großem Naturschutzgebiet „Neue Göhle“ sowie dem ca. 84,00 ha großem FFH-Gebiet “ Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (EU-Code: DE 4736-302, Landescode: FFH0149)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „„Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Gesamtregion zwischen Unstrut, Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt, Schwarzeiche, Laucha, Geisel, Gröster Berge sowie Neuer Göhle, um so die Schutzwürdigkeiten räumlich feststellen und würdigen sowie Schlussfolgerungen daraus ableiten zu können. Als einen sehr bedeutsamen natur- und landschaftsräumlichen Mittel- und Schwerpunkt ist dabei das Geiseltalseengebiet zu betrachten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte sich dazu im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einbringen
Ferner möchte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessierte aus der Bevölkerung anbieten. Der Kontakt ist über folgende Anschrift möglich:
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 ist, nunmehr 11 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
In dem Monat Februar 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:
Samstag, den 08.02., um 10.00 UhrErfassung der Avifauna des Naherholungsgebietes Fuhneaue Wolfen mit dem Gondelteich Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 08.02., um 10.00 Uhr Winterwanderung in die Fasanerie in Köthen Gemeinsam mit der InteressenGemeinschaft „Bürger~Werte~Politik in Köthen (Anhalt)“ Treffpunkt: Ecke Fasanerieallee/Joachimiallee, Köthen (Anhalt) Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie Dauer: ca. 2 Stunden
Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei. Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen. Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Zehringer Busch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen. Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren. Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass später der nunmehr frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept ‚Fasanerie Köthen’“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil. Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!
Ferner hält es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Nunmehr haben die InteressenGemeinschaft „Bürger ~ Werte ~ Politik in Köthen (Anhalt)“und der AHA am Samstag, den 08.02.2025 eine gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen geplant. Diese ca. zweistündige Neujahreswanderung startet 10.00 Uhr an der Ecke Fasanerieallee/Joachimiallee, Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie Im Anschluss daran ist eine gemeinsame und abschließende Auswertung in der „Creperie“ vorgesehen.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:
I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11