Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/okertal
https://www.openstreetmap.org/relation/53968#map=9/52.154/10.463
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.
https://harzdrenalin.de/ueber-uns
https://fischer-electronic.de/einsatzbereiche/freizeitanlagen/harzdrenalin
Der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken hat nach Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in seinen Sitzungen am 13.06.2017, 12.09.2017, 11.12.2018, 10.12.2019 und 09.03.2020 sich immer wohlwollend mit der Angelegenheit befasst, dazu mehrfach den Flächennutzungsplan geändert, Bebauungspläne beschlossen und im Rahmen seiner Sitzung am 12.09.2017 einem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zum Projekt „Freizeitanlagen Rappbodetalsperre“ zugestimmt. In dem Rahmen gab der Stadtrat seinen Segen für die Nutzung einer Fläche im Umfang von 4,9 ha, welches bisher im Flächennutzungsplan als Waldgebiet und Bestandteil des gegenwärtig 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Harz und Vorländer“ ausgewiesen war.
► Beschlüsse des Stadtrates in den Jahren 2017 – 2020:
- 13.06.2017:
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2444
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23752
- 12.09.2017:
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2461
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23807
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23808
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1800
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23806
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1798
- 11.12.2018:
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2549
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25712
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25714
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25715
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713
- 10.12.2019:
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2616
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27040
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27037
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27046
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27039
- 09.03.2020:
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2634
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27519
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2018
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27520
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27533
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27534
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2023
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOL
Dies und alle abgegebenen Stellungnahmen ignorierte das öffentliche Gremien. So auch die entsprechenden Stellungnahmen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel lobt in einem undatierten Beitrag in höchsten Tönen das Vorhaben und verkündet dabei u.a., wieviel Steuermittel für das Privatvorhaben floss, Zitat:
„Insgesamt 750.000 Euro wurden gebraucht und allein mit den Rücklagen aus ihrer Zeit als Handwerkermeister konnten das die Brüder nicht bestreiten. Schließlich überzeugten sie gleich drei Banken. Starthilfe gab es auch von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie förderte Harzdrenalin mit 130.000 Euro aus dem Mittelstands- und Gründerdarlehen Sachsen-Anhalt IMPULS sowie mit weiteren 180.000 Euro Zuschuss aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Förderungen werden gespeist aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“, Zitat Ende
Zwischenzeitlich genehmigten die Behörden im Mai 2021 den Parkplatzneubau auf ca. 9.700,00 ha = 0,97 ha Waldfläche für 240,00 Stellplätze. Eine Befürworterin war die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie 2. Stellvertreterin des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen). Angesichts des massiven Eingriffes in Umwelt, Natur und Landschaft ein deutlich negatives Zeichen „grüner“ Umwelt- und Verkehrspolitik.
Die Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 17.12.2018, Drucksache 7/3735auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Kleine Anfrage – KA 7/2128 der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) zu den Stellplätzen an der Rappbode-Talsperre – Kleine Anfrage – KA 7/2128 zeigt die Widersprüchlichkeit der sachsen-anhaltinischen Politik im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften und somit auch mit dem Harz auf.
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3735dak.pdf
Nunmehr drohen neue Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft im Harz. In seiner Sitzung am 09.09.2025 hat der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken dem Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Elbingerode und dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ zugestimmt.
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2509
https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2510
Die beiden Aufstellungsbeschlüsse beruhen auf folgendem Sachverhalt, Zitat:
„Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ im OT Rübeland.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Da die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, besteht derzeit kein Baurecht.
Die Änderung wird notwendig, da das Unternehmen den Neubau einer Attraktion im Bereich der Talsperre plant.
Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden müssen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Um keine zeitliche Verzögerung zu haben, werden die Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit Flächen für Wald dar, zukünftig soll die Fläche als Sondergebiet für Tourismus dargestellt werden. Aktuell liegt das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Daher liegt kein Baurecht vor.“, Zitat Ende
Somit beabsichtigten Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans von ca. 4,90 ha um 0,99 ha auf ca. 5,89 ha zu erweitern.
Entgegen jeder Vernunft und Weitsichtigkeit, nimmt man bewusst und zielstrebig die weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Harzgebiet in Kauf. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der der Stadt Oberharz am Brocken noch nicht begriffen, dass derartiger zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften massiv zu den negativen Veränderungen des Klimas beitragen. Im Harz manifestiert sich das u.a. durch massenhaftes Vertrocknen von Waldgebieten und Wasserarmut.
Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zeigen sich ebenfalls durch zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete.
► Naturpark:
https://www.naturparke-lsa.de/Broschuere_Naturparke_Interaktiv.pdf
https://www.nationalpark-harz.de/de/downloads/Harz-Karte
► Fauna-Flora-Habitat – FFH:
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/harzer-bachtaeler-.html
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0089.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0160.pdf
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/bergwiesen-bei-koenigshuette-.html
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0090.pdf
► Europäisches Vogelschutzgebiet – SPA:
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/vogelschutzgebiet-hochharz-.html
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/SPA0018.pdf
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/vogelschutzgebiet-hochharz
► Landschaftsschutzgebiet – LSG:
► Naturschutzgebiet – NSG:
► Schutzgebiete Landkreis Harz:
https://www.kreis-hz.de/de/schutzgebiete-und-biotope.html
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz am Brocken das Erweiterungsvorhaben und -anliegen des Unternehmens Harzdrenalin zu stoppen.
Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.
In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 26.10.2025























