AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Umgang mit dem Harz

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/okertal

https://www.openstreetmap.org/relation/53968#map=9/52.154/10.463

Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.

https://harzdrenalin.de/ueber-uns

https://fischer-electronic.de/einsatzbereiche/freizeitanlagen/harzdrenalin

Der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken hat nach Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in seinen Sitzungen am 13.06.2017, 12.09.2017, 11.12.2018, 10.12.2019 und 09.03.2020 sich immer wohlwollend mit der Angelegenheit befasst, dazu mehrfach den Flächennutzungsplan geändert, Bebauungspläne beschlossen und im Rahmen seiner Sitzung am 12.09.2017 einem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zum Projekt „Freizeitanlagen Rappbodetalsperre“ zugestimmt. In dem Rahmen gab der Stadtrat seinen Segen für die Nutzung einer Fläche im Umfang von 4,9 ha, welches bisher im Flächennutzungsplan als Waldgebiet und Bestandteil des gegenwärtig 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Harz und Vorländer“ ausgewiesen war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg32.pdf

► Beschlüsse des Stadtrates in den Jahren 2017 – 2020:

  • 13.06.2017:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VMdmpxCN/182947.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2444

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23752

  • 12.09.2017:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2461

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23807

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23808

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1800

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/SpOpsYoH/99-Anlagen/01/Vorlage281-RsO-2017-IIKarteGebietsabgrenzung.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VZZjQEDN/185095.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/VZZjQEDN/185095.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=23806

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=1798

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/WtvROEDN/185044.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/QnvnrYoH/48-Anlagen/01/Vorlage279-RsO-2017-IIStaedtebaulicherVertragE.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/WtvROEDN/185044.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/QnvnrYoH/48-Anlagen/01/Vorlage279-RsO-2017-IIStaedtebaulicherVertragE.pdf

  • 11.12.2018:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2549

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/iGPVKGIO/199232.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25712

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25714

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25715

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=25713

  • 10.12.2019:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/XFhkkmLO/208593.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2616

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27040

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27037

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27046

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27039

  • 09.03.2020:

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to010.asp?SILFDNR=2634

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/RsdgfwMO/211299.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27519

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2018

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/kNzFIaoH/22-Anlagen/02/Vorlagen073und074-RsO-2020-IIIFNP-2Aend_BP-02-.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27520

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27533

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOLFDNR=27534

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2023

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/oHZUZvMO/211126.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/sEsD2zzv5aIyBlatKsrSlVSRgKOeEJtEe0F3jJud/oHZUZvMO/211126.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/to020.asp?TOL

Dies und alle abgegebenen Stellungnahmen ignorierte das öffentliche Gremien. So auch die entsprechenden Stellungnahmen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –

Die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel lobt in einem undatierten Beitrag in höchsten Tönen das Vorhaben und verkündet dabei u.a., wieviel Steuermittel für das Privatvorhaben floss, Zitat:

Insgesamt 750.000 Euro wurden gebraucht und allein mit den Rücklagen aus ihrer Zeit als Handwerkermeister konnten das die Brüder nicht bestreiten. Schließlich überzeugten sie gleich drei Banken. Starthilfe gab es auch von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie förderte Harzdrenalin mit 130.000 Euro aus dem Mittelstands- und Gründerdarlehen Sachsen-Anhalt IMPULS sowie mit weiteren 180.000 Euro Zuschuss aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Förderungen werden gespeist aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“, Zitat Ende

https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/informationen-fuer-interessierte/erfolgsprojekte/erfolgsprojekte-efre/efre-iv-projekte/harzdrenalin

Zwischenzeitlich genehmigten die Behörden im Mai 2021 den Parkplatzneubau auf ca. 9.700,00 ha = 0,97 ha Waldfläche für 240,00 Stellplätze. Eine Befürworterin war die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie 2. Stellvertreterin des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen). Angesichts des massiven Eingriffes in Umwelt, Natur und Landschaft ein deutlich negatives Zeichen „grüner“ Umwelt- und Verkehrspolitik.
Die Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 17.12.2018, Drucksache 7/3735auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Kleine Anfrage – KA 7/2128 der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) zu den Stellplätzen an der Rappbode-Talsperre – Kleine Anfrage – KA 7/2128 zeigt die Widersprüchlichkeit der sachsen-anhaltinischen Politik im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften und somit auch mit dem Harz auf.

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d3735dak.pdf

Nunmehr drohen neue Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft im Harz. In seiner Sitzung am 09.09.2025 hat der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken dem Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Elbingerode und dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ zugestimmt.

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo040.asp?PALFDNRM=99999999&VALFDNRM=99999999

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2509

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/iGrHFosO/259650.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2510

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/WZlLGosO/259662.pdf

https://www.ratsinfo-online.de/stadt-oberharz-am-brocken-bi/___tmp/tmp/45081036/GpikKPtk1X5cA6i1MaPrSg61KCSThDKQRQcwyqQb/uWPagBD/61-Anlagen/02/Geltungsbereich.pdf

Die beiden Aufstellungsbeschlüsse beruhen auf folgendem Sachverhalt, Zitat:

Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ im OT Rübeland.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Da die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, besteht derzeit kein Baurecht.
Die Änderung wird notwendig, da das Unternehmen den Neubau einer Attraktion im Bereich der Talsperre plant.

Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden müssen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Um keine zeitliche Verzögerung zu haben, werden die Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt.
Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit Flächen für Wald dar, zukünftig soll die Fläche als Sondergebiet für Tourismus dargestellt werden. Aktuell liegt das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Daher liegt kein Baurecht vor.“, Zitat Ende

Somit beabsichtigten Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans von ca. 4,90 ha um 0,99 ha auf ca. 5,89 ha zu erweitern.
Entgegen jeder Vernunft und Weitsichtigkeit, nimmt man bewusst und zielstrebig die weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Harzgebiet in Kauf. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der der Stadt Oberharz am Brocken noch nicht begriffen, dass derartiger zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften massiv zu den negativen Veränderungen des Klimas beitragen. Im Harz manifestiert sich das u.a. durch massenhaftes Vertrocknen von Waldgebieten und Wasserarmut.
Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zeigen sich ebenfalls durch zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete.

► Naturpark:

https://www.naturparke-lsa.de

https://www.naturparke-lsa.de/Broschuere_Naturparke_Interaktiv.pdf

https://www.nationalpark-harz.de/de/downloads/Harz-Karte

► Fauna-Flora-Habitat – FFH:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/harzer-bachtaeler-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0089.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0160.pdf

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/hochharz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/bergwiesen-bei-koenigshuette-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0090.pdf

► Europäisches Vogelschutzgebiet – SPA:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/vogelschutzgebiet-hochharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/SPA0018.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/vogelschutzgebiet-hochharz

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordoestlicher-unterharz-.html?page=1&keyword=

► Landschaftsschutzgebiet – LSG:

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32/harz

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg32.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/verordnung67.pdf

► Naturschutzgebiet – NSG:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/harzer-bachtaeler

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/bockberg

► Schutzgebiete Landkreis Harz:

https://www.kreis-hz.de/de/schutzgebiete-und-biotope.html

In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz am Brocken das Erweiterungsvorhaben und -anliegen des Unternehmens Harzdrenalin zu stoppen.

Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.10.2025

Stellungnahme zu Genehmigungsplanung zur Umsetzung des Projekts Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027

Lossa Abschnitte 24-27 und Gänsebach Abschnitte 1-2

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. setzt sich nunmehr seit 45 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren.
Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.

II. Planungsunterlagen

Zu 1.2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Bestehende Verhältnisse
Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens
Zu 6 Landschaftspflegerische Hinweise

Vom Grundsatz sind Maßnahmen zu begrüßen, welche naturnahere bis naturnahe Entwicklungen der beiden Fließgewässer ermöglichen. Um das erreichen, plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche auf mindestens einjährigen Erfassungen von Fauna, Flora und Funga, Ermittlung der Boden-, Wasser- und Luftfeuchtigkeitswerte, Angaben zu Niederschlagsmengen, Sonnenscheindauer und Temperaturen, Zustand der Gewässer, Erfassung und Bewertung des Umlandes sowie Bestand und Umfang von beidseitigen Gewässerschutzstreifen beruhen. Im konkreten Fall liegen keine derartigen Angaben vor, was eine speziell der Fließgewässer Lossa und Gänsebach angemessene, wissenschaftliche Einschätzung der Ausgangsdaten zulässt. Dabei ist es auch sehr wichtig die beiden Fließgewässer im Gesamtverbund zu betrachten.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf der Basis vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte dringend erforderlich:

Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga

  • Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotop- und Grünverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
  • Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Funga, der gegenwärtigen Nutzung im Umfeld sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung und der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
  • Umgang mit vorhandenem Totholz
  • Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet

Zudem gilt es folgende Dinge zu beachten:

  1. Heranziehung vorhandener Daten und deren Auswertung
  2. Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort

Bei der Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Konzeption gilt es zum Beispiel u.a. die Bedingungen der FFH-Richtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu beachten bzw. heranzuziehen. Dabei empfiehlt sich die Einbeziehung mindestens einer vollständigen Vegetationsperiode.
Als Bearbeitungspartner bieten sich insbesondere die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die beiden Fließgewässer die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen.
Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben:
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören
► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören.
► Vollständige Beräumung und Entsorgung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art mit ordnungsgemäßer Entsorgung je nach Material und Zustand
► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt.
► Darüber hinaus kein Eintrag standortfremder Materialien
► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen –
► Keine Pflanzung von Gehölzen, da die Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen.
► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält daher eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung von Lossa und Gänsebach sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für die beiden Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz.
Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich.
Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an.
Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.10.2025

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge des insgesamt 1.094,30 km langen Stromes Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 25.10.2025, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Saalberghau im Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe im Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der 25,00 km langen Rossel in die 1.094,30 km lange Elbe.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Erfreulicherweise entwickeln sich in der Hanglage u.a. sukzessiv Stieleichen. Dieser Bereich ist von einer im Zusammenhang mit der „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“ massiv bedroht. Ein angedachter baulich ausladener Elbbalkon und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen hätten im Falle der Umsetzung die Zerstörung des naturnaheren direkten Mündungsbereich der Rossel in die Elbe, des sich sukzessiv entwickelnden Hangbereiches sowie eine massive Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes zur Folge.
In dem Zusammenhang erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://verwaltung.dessau-Roßlau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Roßlau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-Roßlau-fuer-dringend-geboten-3

Im Abschnitt der 25,00 km langen Rossel mit ihrem Einzugsbereich im Umfang von 194,00 km² zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsteilnehmer den Nutzen des im Bau befindlichen Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im 350,00 ha großen Roßlauer Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.

https://www.ufz.de/index.php?de=40390

https://www.ufz.de/index.php?de=40389

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/46_Jg_2009_N-LSA_SH.pdf

Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft sowie Restauenwaldbeständen geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von Schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden. Erfreulicherweise sind an den Randbereichen des Unterluches auch sukzessive Jungaufwüchse von Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche etc. zu erkennen. Die Sukzession im Unterluch gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht zu befördern und zu schützen, sondern auch flächendeckend, regelmäßig und fortlaufend wissenschaftlich zu kartieren.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten. Ebenso wechselte damals mehrfach ein Fischadler zwischen dem einstigen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau hin und her.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Im dem Blickfeld ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertip“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sind. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei gilt es ganz zu untersagen und die Jagd nur auf streng reglementierte Anforderung beschränkt bleiben. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Pilzwelt entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Die Beobachtung von zwei Seeadlerpärchen am Tag der Exkursion am 25.10.2025 im Südbereich des Unterluches ist ein sehr bedeutsames Beispiel der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe und ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des 43.000,00 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet, welches Bestandteil des ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebietes “ Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129) und des ca. 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Begrüßenswert ist, dass die 124,00/290,00 km lange Mulde mit einem Einzugsbereich von7.400,00 km² sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Dies muss auch so bleiben!

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:
Zu 7.:

Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:
Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehr sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, Kreuzdorn, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Bei dem Blick in Richtung Elbufer im Bereich Wallwitzhafen erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-Roßlau-fuer-dringend-geboten-3

Dabei geht es um Pläne der Errichtung einer „Elbpromenade am Prallhang“ und dazugehöriger Bauten wie der Neubau einer Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen, was massive störende bis zerstörende Eingriffe in ein Entwicklungsgebiet in der Elbe-Mulde-Aue darstellt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmenden gilt es stattdessen zu prüfen, inwieweit ein Rückbau der verbliebenden Uferbefestigungen möglich ist. Zu den besonders wichtigen Prüfungsinhalten müssen wissenschaftliche Feststellungen und Wertungen sein, ob bzw. welche Lebens- und Rückzugsräume von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sich hier befinden und wie mit diesen umzugehen ist.
Ferner lehnten die Exkursionsteilnehmenden die angedachte Errichtung einer neuen Brücke zwischen Georgengarten und Wallwitzhafen ab, da diese einen massiven baulichen Eingriff in der Elbe-Mulde-Aue darstellt sowie das Landschafts- und Stadtbild stört.
Ein weiteren Ausbau des Wallwitzhafens gilt es zu unterlassen, da bereits die bestehenden Anlagen massive Störfaktoren in der arten- und strukturreichen und daher vielfältig geschützten Elbe-Mulde-Aue darstellen.

https://verwaltung.dessau-Roßlau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Roßlau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2022/10/RahmenplanKonzeptionUnterluchRoßlau.pdf

Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.10.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Helme, Zorge und Thyra sowie Gipskarstlandschaft Südharz für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“

https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen

veröffentlicht ist.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:

Samstag, den 01.11., um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.10.2025

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Elbe, Havel und Tanger ein!

Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Diese Vielzahl europäischer und nationale Schutzgebiete – u.a. in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt – bringen die umfassende Schutzwürdigkeit, aber auch Schutzbedürftigkeit zum Ausdruck.
Das schließt den Ausschluss militärischer Nutzungen aller Art ein. Ein Tieffliegereinsatz mitten in den obengenannten Schutzgebieten im Bereich der Elbaue zwischen Klietz und Arneburg verbreitete mit Erscheinung, Lärm und Abgasen einen sehr verstörenden Eindruck.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezieht sich das im konkreten Fahrradexkursionsgebiet auf die Flüsse Elbe, Havel und Tanger sowie ihrer Auen, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete.
In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist auffällig, dass Hochwasserdeiche einen sehr großen Teil der Aue von den Flusssystemen abgeschnitten haben. Das bedeutet wesentlich weniger Retentionsflächen, geringere Durchströmung von Auenwäldern und -wiesen, Hochstaudenflächen und Feuchtgebieten sowie geringere Möglichkeit der Wasserspeicherung in der Gesamtaue.
Dafür bedarf es länderübergreifend einer wissenschaftlich fundierten Konzeptionsarbeit, welche auch den Umgang mit Wohn- und Wirtschaftsstrukturen im Überflutungsgebiet beinhalten muss.
Eine wieder an die Fließgewässerangeschlossene bisherige „Altaue“ gibt nicht nur umfassenden Überflutungsraum zurück, sondern versorgt die Auenböden besser mit Wasser. Angesichts zunehmender Trocken- und Hitzephasen eine bedeutsame flächendeckende hydrologische Verbesserung.
Zudem ermöglicht die Durchströmung mit Hochwasser bei Sinken der Wasserstände in den Fließgewässern eine schnellere und bessere Rückkehr des Wassers in die Flüsse ohne Anstau des Qualmwassers durch bestehende Deiche. Zudem sind teure und standortfremde Schöpfwerke als obsolet anzusehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe in die Fließgewässer und die Auen zu unterlassen und eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.
Das ermöglicht der Natur die Natur- und Landschaftsräume nach den jeweiligen Standortbedingungen zu entwickeln und kostet uns höchstens Geduld, aber kein Geld. Zudem dient solche Entwicklung der Wissenschaft, Bildung und Lehre.
In dem Blickfeld sind ebenfalls die Aktivitäten in der Stadt Wittenberge zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in Brandenburg im Jahr 2027 zu betrachten.
Diese vielfältigen Themen aufgreifen zu können möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende zweitägige Fahrradexkursion durchführen.

PfingstenSamstag, den 23.05.2025 bis Pfingstsonntag, den 24.05.2025
Zweitägige Fahrradexkursion durch die Auen von Elbe und Havel zwischen den Städten Wittenberge und Tangermünde in zwei Etappen

Erste Etappe: Wittenberge bis Havelberg
mit Aufenthalt an den Mündungsgebieten der Havel in die Elbe
Treff: 11.00 Uhr in der Stadt Wittenberge, Bahnhof, Am Bahnhof
Ende erste Etappe: Stadt Havelberg
Dauer: ca. 7 Stunden
Teilnahme nur mit schriftlicher Voranmeldung möglich!

Zweite Etappe: Havelberg bis Tangermünde
Pfingstsonntag, den 24.05.2025
Treff: 09.00 Uhr in der Stadt Havelberg an der Ecke Genthiner Straße/Elbstraße
Ende der zweiten Etappe: Stadt Tangermünde, Schleusenbrücke am Mündungsbereich der Tanger in die Elbe
Dauer: ca. 6 Stunden
Teilnahme ohne Voranmeldung möglich!

Auf Grund der Planung und Notwendigkeit der Übernachtung zum Abschlusss der ersten Etappe in Havelberg ist eine verbindliche und schriftliche Anmeldung bis zum 15.11.2025 erforderlich.
Als Unterkunft konnten wir folgendes Quartier gewinnen:

Pension Sonnenhaus Havelberg
Kirchplatz 4

39539 Havelberg

https://sonnenhaus-havelberg.de

Das Sonnenhaus Havelberg bietet folgende Konditionen an, Zitat:

Unser Haus verfügt über 2 EZ und 2 DZ. Das EZ würde 89 €, das DZ 125 € pro Nacht kosten. Ein DZ zur Einzelbenutzung 99 €.
Für das reichhaltige Frühstück (biologisch / regional / hausgemacht) kämen 16 € pro Person hinzu.“, Zitat Ende

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine eigene Übernachtungsstätte zu suchen und dann zu nutzen.

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren. Im Rahmen der Fahrradexkursion der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die diesbezüglichen Aktivitäten und die Möglichkeiten der Mitwirkung aufzeigen.
In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken.
Wer daran Interesse hat, mehr zur Fahrradexkursion erfahren möchte sowie seine verbindliche und schriftliche Anmeldung für die erste Etappe der Fahrradexkursion übermitteln möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.10.2025

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 27.10.2025, findet mit dem 136., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Das Treffen steht auch weiterhin im Zeichen des 20. Gründungstages der Initiative „Pro Baum“, welche ursprünglich am 11.05.2005 erfolgte.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2025 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

Im Rahmen ihres 136. Treffen am Montag, dem 27.10.2025, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

In dem Zusammenhang sei bereits jetzt auf folgende Fahrradrundexkursion gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hingewiesen:

Freitag, den 29.05.2026, Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2025 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

27.10.2025 – 24.11.2025 – 15.12.2025

II. Kontakt:

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Ferner steht die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 auf der Tagesordnung.

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 27.10.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 18.10.2025

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